Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
  
===Welt===
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===EU===
====Briefdatensammlung====
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====Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada====
Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.
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Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.
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Kritische Inhalte:
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# Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
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# Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.
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Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:
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#[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=8 Kritisiert] wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
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#Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=5 ist].
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# Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
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#Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
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#Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2004/wp88_de.pdf#page=9 haben].
  
Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.  
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Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.
  
[http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung?page=all Quelle 1], [http://www.zeit.de/online/2008/04/post-daten-protest?page=all Quelle 2], [http://www.zeit.de/online/2008/07/paketdaten-postgeheimnis?page=all Quelle 3], [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27290/1.html Quelle 4]
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Dokumente:
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*[http://cryptome.org/2013/03/pnr-eu-ca-draft.pdf Entwurf des Abkommens EU-Kanada vom 19.03.2013]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-15_PNR_Australia_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Entwurf des EU-australischen Abkommens vom 05.11.2011]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2010/10-10-19_PNR_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer vom 30.12.2010]
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*[http://pnr.digitalegesellschaft.de Abgeordnete kontaktieren]
  
===EU===
 
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
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# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
 
# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
  
Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
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Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber,
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dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
  
In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA von 2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.
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In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
  
Weitere Informationen:
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Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen [http://useu.usmission.gov/Dossiers/Data_Privacy/Dec1208_SLCG_Statement.asp Erklärung] vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. [http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Details... (englisch)]
  
* [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/08/st09/st09831.en08.pdf Bericht] der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 12.06.2008
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Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] vor.
* [http://www.statewatch.org/news/2008/mar/eu-us-dp-principles.pdf Entwurf] gemeinsamer Datenschutzprinzipien (englisch)
 
* [http://www.nytimes.com/2008/06/28/washington/28privacy.html?pagewanted=1&_r=1&ref=europe Bericht] der New York Times vom 28.06.2008 (englisch)
 
* [http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemeldung vom 12.02.2007]: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer
 
  
====Internetkontrolle====
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Ende 2009 [http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17024.de09.pdf ersuchte] der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine [http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_0005_en.htm Anhörung] dazu durch.
Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.
 
  
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/98296 Quelle]
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Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.
  
====Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise====
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Weitere Informationen:
Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.
 
  
[http://de.reuters.com/article/worldNews/idDESCH35119320080213 Quelle]
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* [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 28.10.2009
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/609&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en EU-Kommission: Europäische Kommission will Datenschutzabkommen mit den USA mit strengen Regeln für den Schutz der Privatsphäre vom 26.05.2010]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/216&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en EU-Kommission: EU-US data protection agreement negotiations: frequently asked questions vom 26.05.2010]
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*[http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/133_jls_recomm-us_data_protection_en.pdf Impact Assessment der Kommission vom Mai 2010] (englisch)
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* [http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/0005/contributions/citizens/p_breyer_citizen_en.pdf Eigene kritische Stellungnahme vom 12.03.2010] (englisch)
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* [http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemeldung vom 12.02.2007]: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2008/08-11-11_High_Level_Contact_Group_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 11.11.2008]
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*[http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Kommentar von Statewatch]
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*[http://translate.google.lu/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.riksdagen.se%2Fwebbnav%2F%3Fnid%3D251%26doktyp%3Dfpm%26dok_id%3DGX06FPM100%26rm%3D2009%2F10%26bet%3DFPM100&sl=sv&tl=en&hl=&ie=UTF-8 Position der schwedischen Regierung]
  
====Sicherheitsprogramm 2010-2014====
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====Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")====
Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen 2009 eine gemeinsame Agenda innenpolitischer Ziele für die nächsten fünf Jahre festlegen. Auf dieser Grundlage soll die EU-Kommission einen Aktionsplan ausarbeiten und konkrete Gesetzentwürfe vorlegen. Die innenpolitischen Mehrjahrespläne werden von Ministern und Ministerpräsidenten ohne demokratische Beteiligung festgelegt.
 
  
Im Einzelnen ist vorgesehen:
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Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.
#„Optimaler Datenfluss“
 
#„Management sicherheitsrelevanter Informationen“
 
#Mehr Videoüberwachung
 
#Systematische Überwachung von Finanztransaktionen
 
#Massendatenanalyse
 
#„Überwachung des Internet“
 
#„Optimale Überwachungsverfahren“
 
#Standardisierung von Datenbanken und IT-Systemen
 
#Entwicklung neuer Technologie
 
#Zusammenarbeit mit Interpol
 
#Allgemeiner Datenaustausch mit den USA
 
#Verstärkte Finanzierung
 
#„Anpassung“ des Datenschutzes
 
  
Details siehe [http://www.daten-speicherung.de/index.php/agenda-der-eu-innenminister-veroeffentlicht-future-group/ Agenda der EU-Innenminister veröffentlicht ("future group") (8.8.2008)]
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Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.
  
Schreiben Sie dem EU-Innenkommissar Barrot Ihre Meinung: [mailto:cab-archive-barrot@ec.europa.eu cab-archive-barrot (bei) ec.europa.eu]
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Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.
  
===Bund===
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Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.
  
====Zentrales Melderegister====
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008
Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. [http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-forciert-Plaene-fuer-zentrales-Melderegister--/meldung/103157 Quelle]
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*die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
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*das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
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*das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
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*die Verwendung biometrischer Daten für das System,
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*die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.
  
Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter
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2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.
*das Geschlecht,
 
*die Religionszugehörigkeit,
 
*der Familienstand sowie
 
*die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
 
*Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.  
 
*Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
 
*Hochzeitstag- und Ort sollen auch
 
*die gesetzlichen Vertreter samt
 
*Doktorgrad,  
 
*Anschrift,  
 
*Geburtstag,
 
*Geschlecht und
 
*Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
 
*Ehegatten,
 
*Lebenspartnern und
 
*minderjährigen Kindern gespeichert.  
 
Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:
 
*Darf die Person wählen oder gewählt werden?
 
*Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
 
*Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
 
  
In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:
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Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".
*Steuerklasse,
 
*Freibeträge,
 
*rechtliche Stellung der Kinder,
 
*Namen und Anschrift der Stiefeltern.
 
*Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.
 
  
Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.
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Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."
 
 
Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.
 
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/103157 Quelle]
 
 
 
[http://philipbanse.de/docs/Referenenentwurf_Meldegesetz.pdf Referentenentwurf]
 
 
 
[http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_533554/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/EckpunktepapierMRRG%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf/EckpunktepapierMRRG.pdf Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten]
 
 
 
[http://de.news.yahoo.com/ddp/20080823/tde-zeitung-keine-chance-fuer-schaeubles-3419c4f.html Zeitung: Keine Chance für Schäubles zentrales Melderegister (23.08.2008)]
 
 
 
====Biometrischer und elektronischer Personalausweis====
 
Die Bundesregierung plant, Personalausweise mit einem kontaktlosen Funkchip zu versehen. Auf diesem sollen neben den Ausweisdaten auch ein biometrisches Gesichtsbild gespeichert werden. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/97138 Quelle] Die Abgabe der Fingerabdrücke soll dem Inhaber freigestellt sein.
 
 
 
Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Funkchips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll folgende Informationen speichern:
 
#Vornamen,
 
#Familienname,
 
#Doktorgrad,
 
#Geburtstag,
 
#Geburtsort,
 
#gegenwärtige Anschrift
 
#Gültigkeit
 
#Volljährigkeit
 
#"diensteanbieter- und kartenspezifisches Kennzeichen"
 
#ein Gesichtsfoto als digitales Bild.
 
Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis optional mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet und an Automaten elektronisch auszuweisen. Die Daten sollen „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“
 
 
 
Bürgerinnen und Bürger sollen darüber hinaus über genannte [http://http://www.buergerportale.de/ "Bürgerportale"] „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.
 
 
 
Kritik: Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben.
 
  
 
Weitere Informationen:
 
Weitere Informationen:
 
+
*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1234&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.10.2011]
*[http://philipbanse.de/docs/ePa_Hanning_Pseudonyme.pdf Bundesinnenministerium: Quelle 1 (pdf)]
+
*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/728&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en FAQ der EU-Kommission (englisch)]
*[http://netzpolitik.org/wp-upload/bmi_epa-grobkonzept-2-0_2008-07-02.pdf Bundesinnenministerium: Grobkonzept des Bundesinnenministeriums vom 04.07.2008 (pdf)]
+
*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/shared/Documents/Consultation/Comments/2008/08-03-03_Comments_border_package_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 03.03.2008 (englisch)]
*[http://www.daten-speicherung.de/index.php?p=92 E-Überwachung 2.0: Bundesregierung will Anonymität im Internet verdrängen]
+
*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-07_Migration_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 07.07.2011 (englisch)]
*[http://blog.kairaven.de/archives/1597-Bitte-halten-Sie-Ihren-ePA-an-das-Lesegeraet.html Technische Details und Informationen vom 8. Juli 2008]
+
*[http://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2009/03-10/0085/P6_TA%282009%290085_DE.pdf Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009]
 
+
*[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/20111025/20111025-680%20de.pdf Die vollständige Mitteilung der EU-Kommission: "Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen" (25.10.2011)]
Welche Mehrkosten durch die Pläne entstehen und ob sich die bei Ausstellung eines Ausweises anfallende Gebühr erhöht, ist noch unklar.
+
*[http://www.statewatch.org/news/2008/jul/eu-exit-entry.pdf Kritischer Bericht für den Bürgerrechtsausschuss vom 25. Juni 2008 (englisch)]
 
 
====Zentrale Steuerdatenbank mit allen Einkommensdaten====
 
 
 
Die Bundesregierung will in einer "zentralen Speicherstelle" sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfassen ("Elektronischer Einkommensnachweis", ELENA). Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben.
 
 
 
Die Bundesregierung will die zentrale Datenbank in Berlin einrichten. Die Steuerdaten sind bisher nur dezentral bei den einzelnen Finanzämtern gespeichert. Die neue zentrale Datei soll Daten zum Ehepartner, zu Kindern, zur Religionszugehörigkeit, zur Steuerklasse und zu Freibeträgen enthalten. Zugriff sollen neben Finanz- auch Sozialbehörden erhalten, insbesondere bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Auch bei kommunalen Verfahren (z.B. Wohngeld) und gerichtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) soll Zugriff gewährt werden. Eine Verwendung zur Strafverfolgung (z.B. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) wurde angeblich bisher nicht geprüft. Zunächst ist geplant, dass ein Datenzugriff voraus setzen soll, dass der Betroffene eine Signaturkarte zur Verfügung stellt, wozu er allerdings im Regelfall verpflichtet sein wird. Außerdem soll die Entschlüsselung der Daten ohne Vorliegen der Signaturkarte des Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
 
 
 
In einem Gutachten des Normenkontrollrats vom November 2007 heißt es: "Die jährlichen Bürokratiekosten
 
der Wirtschaft im ELENA-Verfahren entsprechen in etwa dem Aufwand
 
des heutigen papiergebundenen Verfahrens (…). Mit jeder weiteren Nutzung
 
der Daten der elektronischen Entgeltbescheinigungen [zu anderen Zwecken] sind im Durchschnitt
 
Entlastungseffekte von etwa 5 Mio. Euro für die Wirtschaft verbunden." Es ist geplant, nach Einführung der Datenbank die Verwendung zu weiteren Zwecken zu öffnen.
 
 
 
Zuständig für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs, der bis Sommer vorliegen soll, ist das Bundeswirtschaftsministerium.
 
 
 
Siehe auch:
 
*[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608697.pdf Antwort] der Bundesregierung vom 03.04.2008
 
*[http://www.datenschutz.rlp.de/materialien/konferenzentschliessungen/dsk73e.html#dsb73e_6 Entschließung] der Datenschutzbeauftragten vom 08./09. März 2007
 
*[https://www.datenschutzzentrum.de/elena/ Stellungnahme] des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten
 
 
 
====Geheimdienstliche Videoüberwachung von Wohnungen====
 
Sobald das umstrittene [[#Bundeskriminalamt: Computer-Überwachung, Videokameras in Wohnungen|BKA-Gesetz]] beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, der auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz das heimliche Filmen in Wohnungen erlauben soll. Nachrichtendienste operieren allerdings - im Unterscheid zum Bundeskriminalamt - im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle und auch dort, wo eine konkrete Gefahr nicht vorliegt.
 
 
 
Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter kritisiert das Vorhaben: Der "tiefste Eingriff" in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. "Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig".
 
 
 
[http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Datenschutz-Verfassungsschutz-BKA;art122,2516911 Quelle]
 
 
 
====Einladerdatei und Visa-Warndatei====
 
 
 
Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten.
 
 
 
Daneben soll eine Warndatei mit den Namen von Ausländern, die bei Einreisen in der Vergangenheit "negativ aufgefallen waren", eingerichtet werden. Die Datei soll zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung dienen. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.
 
 
 
Im Oktober soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
 
 
 
[http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2615946 Quelle]
 
 
 
==Gesetzentwürfe==
 
Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.
 
 
 
===EU===
 
====Fluggastdatensammlung====
 
Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").
 
 
 
Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/194/1/lang,de/ Quelle]
 
 
 
====Visa Informations-System (VIS)====
 
Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. [http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l14517.htm Quelle]
 
 
 
====Ausbau von Europol====
 
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. [http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2007/07-02-16_Europol_DE.pdf Quelle 1], [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607742.pdf Quelle 2]
 
  
 
===Bund===
 
===Bund===
====Bundeskriminalamt: Computer-Überwachung, Videokameras in Wohnungen====
 
 
Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.
 
 
[http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path==content/articles.php&contentid==13960 Quelle 1], [http://www.tagesspiegel.de/politik/Deutschland-Datenschutz-Online-Durchsuchungen;art122,2328982 Quelle 2], [http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror?language==de Quelle 3]
 
 
Im Einzelnen soll das BKA die folgenden Rechte erhalten:
 
# Persönliche Daten sammeln
 
# Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
 
# die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
 
# Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
 
## der Person Fingerabdrücke abnehmen,
 
## der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
 
## Foto der Person aufnehmen,
 
## Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
 
## äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
 
## Messungen an der Person vornehmen,
 
## die Stimme der Person aufzeichnen.
 
# Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
 
# Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
 
## langfristige Observation von Personen
 
## geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
 
## sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
 
## Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
 
# Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
 
# Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
 
# heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
 
# Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
 
# Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 
# Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 
# Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
 
# Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
 
# Platzverweisung erteilen
 
# Personen in Gewahrsam nehmen
 
# Personen durchsuchen
 
# Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
 
# Sachen sicherstellen
 
# Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
 
# Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind
 
# Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
 
 
[http://asset.netzpolitik.org/wp-upload/08-04-16-BKAG-neu.pdf Gesetzentwurf im Volltext...]
 
 
[http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_article.php/_c-334/_nr-963/_p-1/i.html Kritik] der FDP:
 
 
Würde der Entwurf Gesetz, wäre das BKA nicht wieder zu erkennen, so das Fazit der FDP-Innenexpertin. Während ganz Deutschland auf die Scharmützel um die Online-Durchsuchung starre, entstünde hinter den Kulissen „so etwas wie eine Superpolizei nach dem Vorbild des FBI, die im Kampf gegen den Terror fast alles darf“, kritisiert Piltz. So bekäme das Bundeskriminalamt umfassende verdeckte Ermittlungsbefugnisse, wie der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mailverkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten. „Das sind Maßnahmen, wie man sie eigentlich eher bei den Nachrichtendiensten als bei der Polizei erwarten würde. Und das alles ohne ausreichende Kontrolle“, warnte Piltz.
 
 
Jedoch werden in den Augen der FDP-Innenexpertin nicht nur die Befugnisse ausgeweitet, die Ermittlungen können zukünftig auch weitestgehend im Dunklen ablaufen. Der Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflichten würden „zurückgedrängt und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgangen werden“, kritisiert die Liberale. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung würde das BKA – ähnlich dem US-amerikanischen Vorbildern FBI – zur Superinstitution werden, „teilweise sogar, ohne die Länder informieren zu müssen“. Die Landeskriminalämter würden auf die Aufgabe der Amtshilfe reduziert und „dem BKA faktisch unterstellt“.
 
 
Kritik der Grünen: Formulierungen seien zu unbestimmt ("soweit technisch möglich"). Lausch- und Videoangriff solle sogar in den Privatwohnungen Unbeteiligter erlaubt werden, wenn dort Verdächtige vermutet werden. Maßlos sei auch die vorgesehene Ermächtigung, jederzeit - auch zur Nachtzeit - ohne richterliche Anordnung Wohnungen betreten zu dürfen.
 
 
====Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer====
 
 
Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/78841/ Quelle]
 
 
Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.
 
 
====Online-Zugriff der USA auf deutsche Fingerabdruck- und DNA-Daten====
 
Ein von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 11.03.2008 unterschriebener Vertrag sieht einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten mit den USA vor. Die USA sollen direkten Zugriff auf die deutschen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken erhalten.
 
 
Das Abkommen tritt nur in Kraft, wenn ihm der Bundestag zustimmt.
 
 
Weitere Informationen:
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Vertiefung_der_Zusammenarbeit_bei_der_Verhinderung_und_Bek%C3%A4mpfung_schwerwiegender_Kriminalit%C3%A4t Wikipedia]
 
*[http://www.bmj.bund.de/enid/a72b0050027f3c349ca7e670989a1b25,27c556706d635f6964092d0935303336093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0935303336/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums]
 
*[http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemitteilung "Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer"]
 
* [http://podster.de/episode/551565 WDR-Radiointerview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten über den Umgang mit unseren Daten in den USA (Audio)]
 
* [http://streaming.tagesschau.de/bb/redirect.lsc?content=download&media=http&stream=tagesschau/2008/0311/AU-20080311-1114-3101.mp3 Deutschlandfunk-Radiointerview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten über den Umgang mit unseren Daten in den USA (Audio)]
 
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609360.pdf Kritischer Antrag der Grünen vom 28.05.2008]
 
 
===Bundesländer===
 
 
Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. [http://www.wdr.de/themen/politik/bildung/kmk_datenbank/index.jhtml Quelle]
 
 
====Baden-Württemberg====
 
=====Polizei=====
 
Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten:
 
*So soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden. Gefilmt werden sollen nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen, aber auch Public Viewing, Volksfeste und Weihnachtsmärkte. Es genügt eine "größere Ansammlungen von Menschen" oder eine "öffentliche Veranstaltung". Es dürfen sogar Aufzeichnungen angefertigt werden, die erst nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, präventiv Telefonverbindungsdaten zu erheben ([http://www.heise.de/newsticker/meldung/104305 Quelle]) und einen sogenannten IMSI-Catcher einzusetzen, um den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln und um identifizieren zu können, welchen Anschluss eine Person benutzt.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, Telekommunikation zu unterbrechen und zu unterbinden.
 
*Außerdem soll der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zugelassen werden. [http://www.pz-news.de/Home/Nachrichten/Suedwest/Mehr-Rechte-fuer-die-Polizei_arid,22316_regid,1_puid,1_pageid,26.html Quelle]
 
*Gemeinsame Dateien von Geheimdienst, Landeskriminalamt und Polizei sollen zugelassen werden. [http://www.cop2cop.de/2008/03/01/kritik-der-landtagsgrunen-am-polizeigesetz-cdu-und-fdp-wollen-den/ Quelle]
 
*Bürger sollen verpflichtet sein, der Polizei zur Abwehr von Gefahren Auskunft zu geben, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. [http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3213730/uofvi0/index.html Quelle]
 
*Erkenntnisse aus strafprozessualen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sollen präventiv genutzt werden dürfen.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, zu präventiven Zwecken Bewegungen heimlich mittels GPS-Technik nachzuverfolgen.
 
 
[http://www.landtag-bw.de/kontakte/index.asp Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung]
 
 
Siehe auch:
 
*[http://www.daten-speicherung.de/index.php/baden-wuerttemberg-plant-drastisch-verschaerftes-polizeirecht/ Baden-Württemberg plant drastisch verschärftes Polizeirecht (28. August 2008)]
 
*[http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/16j6gge1da30qq1v976er1n5vpse1keitk3/menu/1122400_l1_pregldetail/index.html?rid=1463791 Gesetzentwurf vom 19.08.2008]
 
 
=====Demonstrationsfreiheit=====
 
 
 
Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:
 
 
* Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
 
* Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.
 
* In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden: 1. der Ort der Versammlung,
 
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
 
3. das Versammlungsthema,
 
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
 
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
 
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
 
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
 
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und
 
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
 
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
 
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).
 
* Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.
 
 
Die Auflistung oben zählt nur die datenschutzrechtlichen Verschlechterungen auf, nicht die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit selbst. [http://www.daten-speicherung.de/index.php/landesregierung-baden-wuerttembergs-will-demonstrationsrecht-beschraenken/ Siehe dazu CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen (23.08.2008)].
 
 
Das CDU-geführte Innenministerium, das den [http://www.service-bw.de/eBAdminCenter/loadimage?id=1546854&type=Vorschrift Gesetzentwurf] ausgearbeitet hat, gibt interessierten Kreisen bis zum 17.10.2008 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. [http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Kontakt_und_Anfahrt/81188.html Schreiben] Sie ihm oder der [http://fdp-dvp-fraktion.de/mail.php FDP-Fraktion].
 
 
====Bayern====
 
=====Videoüberwachung=====
 
Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden.
 
 
Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein "hinreichender Anlass" bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen.
 
 
Weitere Informationen:
 
*[http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005000/0000005380.pdf Gesetzentwurf]
 
*[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-031.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Videoüberwachung]
 
 
=====Schüler-Datenerfassung=====
 
Ein Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, am Sommer 2008 Daten sämtlicher Schüler, deren Eltern und aller Lehrer zentral und personenbezogen zu sammeln ("Totalerhebung"). Dazu soll jeder Schüler und jeder Lehrer eine eindeutige, lebenslange Nummer erhalten (Schülernummer, Lehrernummer). Eine Löschung der gesammelten Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Daten jedes Betroffenen werden über Jahre hinweg angesammelt (Bildungsweg). Eine Löschung in der "operativen Datenbank" ist frühestens sechs Jahre nach Verlassen der schulischen Ausbildung/Arbeit vorgesehen (vorbehaltlich Archivierung als "Schülerbogen"). Ein Löschung in der "Auswertungsdatenbank" soll erst nach 30 Jahren erfolgen. Zugriff auf die Daten sollen zunächst Schulen, Kultusministerium und Schulaufsicht erhalten.
 
 
Im Einzelnen soll gespeichert werden:
 
*bei Schülern:
 
**Name,
 
**Adresse
 
**schulische Daten
 
**Daten zur Schullaufbahn
 
**Vorbildung
 
**Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (Jahrgangsstufentests in jeder Klasse und Schulform)
 
**Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfung
 
**Namen und Adresse der Eltern
 
**weitere Daten
 
*bei Lehrern:
 
**Angaben zur Person
 
**Angaben zum Unterrichtseinsatz
 
**weitere Daten
 
 
Es soll jederzeit durch Rechtsverordnung des Ministeriums möglich sein, weitere Daten einzubeziehen. Auch Privatschulen sollen zur Erfassung der Daten ihrer Schüler und Lehrer verpflichtet werden. Einer weiteren Regelung zufolge soll jede Schule - auch Privatschulen - verpflichtet werden, eine vom Ministerium gestellte, einheitliche Software zur Datenverwaltung zu verwenden.
 
 
Weitere Informationen im [http://www.stmuk.bayern.de/km/aktuelles/06213/index.shtml Gesetzentwurf].
 
 
====Berlin====
 
=====Schüler-Datenerfassung=====
 
Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat eine zentrale Schülerdatei für Anfang 2009 angekündigt.
 
 
[http://www.datenschutz-berlin.de/news/Presse%C3%BCbersicht+/2008/6/13 Quelle]
 
 
====Brandenburg====
 
=====Polizeigesetz=====
 
Die Brandenburger Polizei soll auch in den kommenden drei Jahren präventiv Handys orten und Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen dürfen. Die entsprechenden Regelungen, die eigentlich 2008 auslaufen sollten, sollen verlängert werden.
 
 
[http://de.news.yahoo.com/ddp/20080917/tde-schoenbohm-verteidigt-laengere-dauer-75240f8.html Quelle]
 
 
====Hamburg====
 
=====Polizei=====
 
Der Hamburger Innensenator Ahlhaus (CDU) will seiner Polizei das geheime Ausspionieren von Privatcomputern erlauben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Es finden Diskussionen mit dem grünen Koalitionspartner statt.
 
 
[http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/07/26/innensenator-christoph-ahlhaus/ruestet-polizei-auf.html Quelle]
 
 
====Nordrhein-Westfalen====
 
=====Polizei=====
 
In Nordrhein-Westfalen soll die Erlaubnis zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die ursprünglich 2008 auslaufen sollte, verlängert werden. Es darf sogar eine Aufzeichnung stattfinden. Die Bänder müssen erst nach 14 Tagen gelöscht werden. Mit Düsseldorf, Bielefeld, Coesfeld und Mönchengladbach haben sich bisher vier von 47 nordrhein-westfälischen Polizeibehörden entschieden, Videokameras einzusetzen.
 
 
[http://www.nrw.de/Presseservice/meldungen/01_2008/080122IM.php Quelle]
 
 
====Saarland====
 
=====Polizei=====
 
Die Polizei im Saarland soll nach Plänen des saarländischen Innenministers Meiser (CDU) künftig tiefer in die Rechte der Bürger eingreifen dürfen:
 
*Das heimliche Ausspähen von Privatcomputern soll präventiv erlaubt werden. Auch das geheime Betreten der Wohnung soll erlaubt werden, um Computer entsprechend zu präparieren.
 
*Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen passierender Fahrzeuge mit polizeilichen Dateien soll gestattet werden.
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/Saarland-Eindringen-in-Wohnungen-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/113476 Quelle]
 
 
====Sachsen====
 
=====Polizei=====
 
Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.
 
  
[http://www.jungewelt.de/2007/01-05/057.php Quelle]
+
====Arbeitnehmerüberwachung====
  
====Schleswig-Holstein====
+
Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.
=====Geheimdienst=====
 
Ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung in Schleswig-Holstein soll dem Landesamt für Verfassungsschutz zu erheblich weiter gehenden Eingriffen in die Rechte der Bürger berechtigen als bisher. Vorgesehen ist:
 
*Der Verfassungsschutz soll künftig auch terroristische Aktivitäten im Ausland beobachten
 
*Privatunternehmen sollen verpflichtet werden, an den Geheimdienst die folgenden Daten heraus zu geben:
 
**Passagierdaten
 
**Kontodaten
 
**Brief- und Postdaten
 
**Telekommunikationsdaten
 
*Der Verfassungsschutz soll Mobiltelefone orten können (IMSI-Catcher)
 
  
[http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2008/080701__im__verfassungsschutzgesetz.html__nnn=true Quelle]
+
Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.  
  
====Thüringen====
+
"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.
=====Polizei=====
 
Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
 
  
[http://www.pr-inside.com/de/notwendige-veraenderungen-r113689.htm Quelle]
+
Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "[http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf Formulierungsvorschläge]" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):
  
[http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=29264&page=0 Gesetzentwurf]
+
*Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
 +
*Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
 +
*Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
 +
*Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
 +
*Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
 +
*Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
 +
*Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.
  
[http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/WPParse.tcl?c=19297050000418040964016&template=ViewVorgangsablauf.htm&SearchId=0&VorgangsID=17303 Aktueller Stand]
+
Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
  
Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: [mailto:petitionsausschuss@landtag.thueringen.de Mail]
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Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich

Aktuelle Version vom 22. Mai 2014, 00:07 Uhr

Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne[Bearbeiten]

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU[Bearbeiten]

Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada[Bearbeiten]

Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.

Kritische Inhalte:

  1. Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
  2. Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.

Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:

  1. Kritisiert wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
  2. Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv ist.
  3. Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
  4. Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
  5. Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten haben.

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.

Dokumente:

Datenauslieferung an die USA[Bearbeiten]

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")[Bearbeiten]

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund[Bearbeiten]

Arbeitnehmerüberwachung[Bearbeiten]

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich