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Bayern: Kfz-Massenabgleich verursacht in 99 von 100 Fällen Fehlalarm [ergänzt am 04.03.2012]

Unglaublich, aber – wenn man Bayern glauben darf – wahr: Wenn die 22 bayerischen Kfz-Kennzeichenlesegeräte das Passieren eines zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugs an die Polizei melden, ist die Meldung nur in einem von 100 Fällen korrekt. Zu fast 99% geben die Geräte Fehlalarm, im Wesentlichen bedingt durch „Syntaxfehler des Systems“. So gaben es die Vertreter Bayerns vergangene Woche vor Gericht zu Protokoll.

Am Montag, den 17.10.11 verhandelte [1] der Verwaltungsgerichtshof München über die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern. Aus dem jetzt vorliegenden Verhandlungsprotokoll [2] ergibt sich, dass Autofahrer in Bayern zurzeit an 12 Standorten auf 30 Fahrspuren überwacht werden (11 Standorte auf Autobahnen, ein Standort an einer Bundestraße). Monat für Monat werden so 8 Mio. Fahrer ohne jeden Anlass darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug vielleicht zur Fahndung oder zur „polizeilichen Registrierung“ oder Beobachtung ausgeschrieben ist. 185 Fahrzeuge pro Minute werden so in Bayern gerastert.

40.000-50.000mal monatlich (56-69mal pro Stunde) melden die Geräte der Polizei das Antreffen eines gesuchten Fahrzeugs. Nur 500-600mal monatlich (also zu maximal 1,5%) liegt aber tatsächlich ein Treffer vor und wird eine polizeiliche Maßnahme veranlasst, erklärten die Vertreter Bayerns vor Gericht.

Dies bedeutet umgerechnet, dass die bayerische Polizei sich nahezu jede Minute mit einer falschen Treffermeldung beschäftigen muss. Praktisch eine gesamte Einsatzkraft der Polizei muss rund um die Uhr fast nur mit dem Verwerfen falscher Kfz-Treffermeldungen beschäftigt sein. Diese Ineffizienz übertrifft die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker des Kfz-Massenabgleichs noch.

Die konkreten Ergebnisse der Maßnahme sind demgegenüber mager: 30-40 gestohlene Fahrzeuge könnten monatlich sichergestellt werden, berichteten die Vertreter Bayerns. Berücksichtigt man allerdings die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Kfz-Scanner und den Personalaufwand, den diese nach sich ziehen, wäre es für das Land möglicherweise günstiger, die betroffenen Fahrzeugeigentümer zu entschädigen, zumal die wenigsten Sicherstellungen bayerischen Bürgern zugute kommen dürften.

Neben den juristischen Fragen ist es zuallererst eine politische Frage, ob ein ungezielter Kfz-Massenabgleich ins Blaue hinein überhaupt einen Nutzen bringt, der in einem sinnvollen Verhältnis zu dem damit verbundenen finanziellen und personellen Aufwand steht. Bei nüchterner Abwägung, bei Berücksichtigung des damit verbundenen Freiheitsverlusts und auch der rechtlichen Risiken wird man wie der ehemalige schleswig-holsteinische Innenminister zu dem Ergebnis [3] kommen, dass ein Kfz-Massenabgleich Ressourcen bindet, die „an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden“ können.

Das Gericht wird die Verhandlung über die Klage im kommenden Jahr fortsetzen.

Unterdessen hat die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen einen Kfz-Massenabgleich erstmals zugelassen (§ 19a SächsPolG). Die Norm leidet an den bekannten Mängeln der mangelnden Länderzuständigkeit, der fehlenden Präzision und der Unverhältnismäßigkeit. Da ein Viertel der Abgeordneten des Landtags die Vorschrift durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen können (z.B. die Abgeordneten der Linken und der Grünen gemeinsam), ist zu hoffen, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, bevor auf der Grundlage einer ungültigen Norm teure Kfz-Massenscanner angeschafft werden.

Ergänzung vom 04.03.2012:

Aktualisierte Liste der Dokumente zum Verfahren: