Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die für Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist und auch neue Überwachungspläne wie Online-Durchsuchung und Fluggastdatensammlung im Ergebnis mitträgt, lebt gefährlich: Zuerst wurde infolge einer Datenpanne bekannt [1], wie oft eine Polizeistreife nachts ihre Darmstädter Wohnung patrouillierte. Dann wurden aus ihrer Berliner Wohnung zwei Laptops gestohlen [2].
Nun drohen Brigitte Zypries auch noch bis zu sechs Monate Haft, sollte das Portal http://bmj.bund.de [3] die Speicherung von IP-Adressen wieder aufnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06 [4]) angedroht [5], nachdem es einige Monate zuvor geurteilt [6] hatte, dass eine systematische Protokollierung von IP-Adressen illegal ist.
Das gesetzlich angeordnete und gerichtlich bestätigte Verbot einer Protokollierung von IP-Adressen, das aus guten Gründen [7] besteht, hält staatliche wie nichtstaatliche Betreiber von Internetangeboten unterdessen noch kaum davon ab, ihre personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens unbescholtener Bürger fortzusetzen [8]. Zwar wächst die Liste der Betreiber, die sich dem Netzwerk „Wir speichern nicht! [9]“ anschließen. Noch immer speichert [10] aber selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte personenbeziehbare Nutzungsprotokolle. Eine grundlegende Änderung lassen erst weitere Klagen erwarten.
Am sinnvollsten wäre es sicherlich, kommerzielle Software- und Vertriebsunternehmen zu verpflichten [11], ihre Produkte wie Apache [12] mit rechtskonformen Grundeinstellungen auszuliefern. Dass eine entsprechende Initiative von Brigitte Zypries ausgeht, ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre allerdings kaum zu erwarten – obgleich sie jetzt schon im eigenen Interesse Grund dazu hätte, einer erneuten Protokollierung von IP-Adressen vorzubeugen.
Weitere Informationen:
- Beschluss [5] des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06 [4])
Siehe auch die Pressemitteilung vom 12.02.2008:
Gericht: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Haft
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06 [4]) ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angedroht. Hintergrund ist ein Urteil vom 27.03.2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal „www.bmj.bund.de“ gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß.
Die verbreitete Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ der Betroffenen, so das Gericht. Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil „es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.“ Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.
Der Jurist Patrick Breyer rät allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen bzw. abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. „Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen“, so Breyer. Anleitungen und Hinweise für Betreiber finden sich auf der Internetseite www.wir-speichern-nicht.de [9]. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gilt für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.
Weitere Informationen und Links:
[1] Beschluss des Amtsgerichts Berlin vom 10.01.2008:
http://www.daten-speicherung.de/data/Beschluss_AG-Mitte_2008-01-10.pdf [13]
[2] Urteil des Amtsgerichts Berlin vom 27.03.2007:
Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten [2. Update] [14]
[3] Anleitungen und Hinweise für Betreiber von Internet-Angeboten:
http://www.wir-speichern-nicht.de [9]
[4] Diese Pressemitteilung im Internet:
1. Ergänzung vom 14.02.2008:
Berichtigt, dass die Apache Software Foundation ein kommerzielles Unternehmen sei, was nicht zutrifft. Verpflichten müsste man kommerzielle Distributoren, Produkte mit rechtskonformen Grundeinstellungen auszuliefern.