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Unternehmen

Welche Daten Unternehmen über ihre Kunden speichern, wird hier beispielhaft dargestellt (derzeit für GMX [1], Ebay [2], Amazon [3], Deutsche Bahn [4], Lufthansa [5], booklooker [6], Facebook [7], PayPal [8]):

GMX [9] (als Email-Anbieter)

Aus einer Auskunft [10] von GMX geht hervor, welche Daten das Unternehmen über Kunden speichert, die über GMX Emails versenden und empfangen. Es handelt sich insbesondere (neben den bei der Anmeldung anzugebenden Bestandsdaten des Kunden) um den Zeitpunkt des letzten Logins (per Website oder POP3), die zuletzt verwendete IP-Adresse (per Website oder POP3) und die Anzahl der Logins (per Website oder POP3).

Die Aufzeichnung der IP-Nummern erlaubt es im Zusammenspiel mit den Logfiles von Internet-Zugangs-Anbietern, Ihr Verhalten im Internet nachzuvollziehen. Obwohl die Aufbewahrung von IP-Nummern für Abrechnungszwecke nicht erforderlich ist, beruft sich GMX auf verschiedene Argumente, siehe die Auskunft [10] des Unternehmens.

Was Sie als GMX-Nutzer gegen die Datenspeicherung unternehmen können:

  1. Auskunft über die Daten anfordern, die derzeit über sie gespeichert sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Auskunftsanforderung [11]. Der richtige Ansprechpartner bei GMX für die Auskunftanforderung: Rechtsanwalt Lorenz Kappei, Datenschutzbeauftragter der GMX GmbH, c/o 1&1 Internet AG, Brauerstr. 48, 76135 Karlsruhe, Email: kappei(a)gmx-gmbh.de.
  2. Bei GMX gegen die Datenspeicherung protestieren (Hinweis: auch eine Auskunftsanforderung [11] ist eine Form des Protestes, zumal sie Arbeit macht).
  3. Den Provider wechseln. Kostenlose, anonyme Emailkonten gibt es z.B. bei Cyber-Rights [12] (englisch), no-log.org [13] (französisch) und epostmail.org [14] (englisch, Softwareinstallation erforderlich).

Ebay (Online-Auktionshaus)

Ebay lässt sich von jedem Benutzer bei der Anmeldung eine Einwilligung in die Übermittlung sämtlicher persönlicher Daten in den USA geben. Die Praxis, allen Kunden eine solche Einwilligung abzuverlangen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde leider abgesegnet. Was mit den persönlichen Daten in den USA geschieht und wann sie gelöscht werden, unterliegt damit alleine den (laschen) Gesetzen der USA.

Nach eigenen Angaben speichert Ebay neben den Daten, die man als Benutzer selbst über „Mein Ebay“ abrufen kann (insbesondere Daten über Käufe und Verkäufe), folgende Angaben über Benutzer:

„Hinzu kommt, dass ihr Computer automatisch Informationen wie IP-Adresse, Browser-Typ, und Zugriffszeit an eBay übermittelt, wenn Sie die eBay-Website benutzen. Auch diese Informationen werden von uns, zum Teil in anonymisierter Form, gespeichert. Sie helfen uns, das Navigationsverhalten unserer Mitglieder besser zu verstehen. Weiterhin helfen Sie uns bei der Durchsetzung unserer AGB, bei der Unterbindung betrügerischen Verhaltens und werden unter Umständen für Beweiszwecke benötigt.“ (Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-appendix.html [15])

Diese Information lässt befürchten, dass Ebay das gesamte Verhalten seiner Nutzer auf Vorrat speichert, also z.B. welche Artikel man sich in welcher Reihenfolge anschaut. Zumindest für US-amerikanische Benutzer ist bekannt, dass Ebay umfangreich Daten auf Vorrat speichert und an US-amerikanische Behörden bereitwillig Auskunft erteilt, siehe www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=1019 [16].

Die Beantwortung eines Auskunftersuchens, zu richten an eBay GmbH, Markplatz 1, 14532 Europarc-Dreilinden, Tel. 030-8019-300, Fax 030-8019-303, ist bisher verweigert worden. Derzeit beschäftigt sich die zuständige Aufsichtsbehörde mit der Zulässigkeit der Weigerung.

Siehe auch eBay/PayPal Law Enforcement Guide [17]

Amazon (Online-Versandhandel)

Amazon.de lässt sich von jedem Besteller bei der Anmeldung eine Einwilligung in die unbefristete Speicherung sämtlicher verfügbarer persönlicher Daten geben. Die Speicherung erfolgt in den USA, wo keine Datenschutzgesetze für die Daten von Europäern existieren. Die Praxis, allen Kunden eine solche Einwilligung abzuverlangen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde leider abgesegnet. Laut „Datenschutzerklärung“ speichert Amazon insbesondere, welche Seiten man sich ansieht (also wofür man sich interessiert) und welche Suchworte man eingetippt hat. Diese Daten werden unter anderem zur Einblendung zielgruppengenauer Werbung genutzt. In der „Datenschutzerklärung“ heißt es wörtlich:

„Beispiele für Informationen, die wir sammeln und analysieren, schließen die Internet-Protocol-Adresse (IP) ein, die Ihren Computer mit dem Internet verbindet, Empfangs- und Lesebestätigungen von E-Mails, Logins, E-Mail-Adressen, Passwörtern, Informationen über Computer und Verbindung zum Internet wie z. B. Browsertyp und -version, Betriebssystem und Plattform, Ihre Bestellhistorie, die wir manchmal mit ähnlichen Informationen anderer Kunden zusammenführen und in nicht persönlich identifizierbarer Form in Features wie Topseller abbilden sowie der komplette Uniform Resource Locators (URL) Clickstream zu, durch und aus unserer Website, d. h. die Reihenfolge der Seiten unseres Internet-Angebots, die Sie aufsuchen, einschließlich Datum und Zeit, Cookie-Nummer, der Produkte, die Sie angeschaut oder nach denen Sie gesucht haben, zShops, die Sie besucht haben. Außerdem Ihre Historie bei Auktionen sowie die Telefonnummern, die Sie benutzt haben, um unsere 0800-Nummern anzurufen.“

Erstmals ist es einem Kunden von Amazon.de im Jahr 2005 gelungen, einen Einblick in die Datenspeicherpraxis des Unternehmens zu gewinnen. Aus der Auskunft (Teil 1 [18], Teil 2 [19]) ist zu schließen, dass das Unternehmen über seine Kunden so viele Daten wie nur möglich erfasst und speichert. Gespeichert werden offenbar:
- alle Eingaben und Klicks, die der Kunde jemals auf der Amazon-Website macht (sogenannter Click-Stream, z.B. Adressen, Zahlungsdaten, Suchwörter, betrachtete Waren),
- alle Bestellungen und Verkäufe über Amazon,
- jede Email an und von Amazon
ohne jede zeitliche Beschränkung.

Den europäischen Datenschutzgesetzen zufolge darf Amazon Daten über Kunden nur insoweit speichern wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Daten über Käufe und Verkäufe dürfen danach solange gespeichert werden, bis der Kaufpreis gezahlt ist. Die Kunden-Bestandsdaten (Adresse, Zahlungsdaten) dürfen gespeichert werden, solange die Geschäftsbeziehung besteht. Außerdem muss Amazon nach deutschem Recht Geschäftsbriefe (einschließlich geschäftlicher Emails) sieben Jahre lang aufbewahren. Diese Aufzeichnungen dürfen aber nur für steuerliche Zwecke genutzt werden. Im Übrigen ist eine Datenspeicherung Amazons nicht erforderlich und unzulässig. Dies betrifft den weitaus größten Teil der derzeit von Amazon gespeicherten Daten.

Die derzeitige Datenspeicherungspraxis von Amazon lässt sich mit einem Kaufhaus vergleichen, in dem jeder Kunde von einer Videokamera verfolgt und die Videobänder unbegrenzt aufbewahrt werden. Dass Internet-Buchhändler ebenso gut mit einigen wenigen Kundendaten auskommen können, zeigen deutsche Unternehmen wie buch.de [20].

Der richtige Ansprechpartner bei Amazon für eine Auskunftanforderung ist: Dr. Dirk Bornemann, Amazon.de GmbH, Moosacher Str. 51, 80809 München, Fax: 089-35803316.

Was Sie gegen eine unnötige Speicherung Ihrer Daten tun können:

  1. Auskunft über die Daten anfordern, die derzeit über Sie gespeichert sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Auskunftsanforderung [11].
  2. Bei dem Unternehmen gegen die unnötige Datenspeicherung protestieren (Hinweis: auch eine Auskunftsanforderung [11] ist eine Form des Protestes, weil sie Arbeit macht).
  3. Anderswo einkaufen, z.B. bei buch.de [20].
  4. Einen Anonymisierungsdienst benutzen, z.B. den kostenlosen Dienst ANON [21]. Vorsicht: Sie surfen nicht mehr anonym, wenn Sie sich auf einer Website eingeloggt haben oder wenn dies ein Cookie automatisch tut.

Deutsche Bahn (Elektronische Tickets)

Einer Auskunft [22] aus dem Jahr 2006 zufolge speichert die Bahn elektronische Tickets mitsamt der IP-Adresse des Nutzers sechs Monate lang. Zur Begründung heißt es, die Tickets könnten sechs Monate lang zurückgegeben werden.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei der Bahn ist: Herr Sack, Fax: 069-2657592, E-Mail: juergen.sack(Klammeraffe)bahn.de.

Lufthansa

Die Lufthansa speichert Flugdaten sieben Jahre lang und beruft sich auf eine Aufbewahrungsfrist nach dem Handelsgesetzbuch, die allerdings nur für Rechnungen gilt. Die Auskunft [23] aus dem Jahr 2007 betrifft einen innereuropäischen Flug, der über das Reservierungssystem Amadeus abgewickelt worden ist.

Booklooker (Marktplatz für Bücher)

Nach Auskunft des Unternehmens im April 2008 werden Käufe und Verkäufe dauerhaft und unbefristet gespeichert und erst gelöscht, wenn der Kunde die komplette Löschung seines Benutzerkontos verlangt. Gespeichert werden auch die fünf zuletzt angesehenen Bücher, Filme und Tonträger.

Kontakt: info(a)booklooker.de

Facebook

2008 hieß es in einem internen Facebook-Dokument, Surfprotokolle samt IP-Adressen würden 90 Tage lang aufbewahrt. Dies gilt auch für externe Angebote, in die der „Facebook Like Button“ eingebaut ist. Quelle [24] Diese Speicherpraxis scheint auch weiterhin zu gelten (Quelle [25]).

Facebook gibt Nutzerdaten an US-amerikanische Behörden weiter. Wo die „nationale Sicherheit“ betroffen ist, können US-Behörden Nutzerdaten ohne richterliche Anordnung anfordern. Facebook beantwortet auch Anfragen ausländischer Behörden, wo es „der Meinung [ist], dass ihre Beantwortung nach den lokalen gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes, dessen Rechtsprechung der Nutzer unterliegt, notwendig ist, und dass diese Anfragen im Einklang mit international anerkannten Standards stehen.“ Facebook gibt Nutzerdaten auch an Private (z.B. andere Unternehmen, Rechtsanwälte) weiter, wenn es der Meinung ist, dass die Weitergabe zur Unterbindung von Verstößen gegen seine Nutzungsbedingungen nötig ist. Quelle [26]

PayPal

PayPal bewahrt die beim Login genutzte IP-Adresse und jede Transaktion zeitlich unbegrenzt auf (Quelle [17]).

Telefonanbieter, Mobilfunkanbieter, Internetzugangsanbieter, Anonymisierungsdienste

Eine Übersicht über die Speicherpraxis von Telefonanbietern, Mobilfunkanbietern und Internetzugangsanbietern finden Sie hier [27]. Eine Übersicht über die Speicherpraxis von Anonymisierungsdiensten finden Sie hier [28].

Weitere Unternehmen

Möchten Sie wissen, welche Daten weitere Unternehmen über Sie speichern? Auf der Seite „Auskunftsrecht [11]“ erfahren Sie, wie Sie selbst Auskunft verlangen können. Bitte schicken [29] Sie mir die Auskunft des Unternehmens dann zu.

Diskussion

Im Forum [30] können Sie die Speicherpraxis einzelner Unternehmen diskutieren.