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Recht auf anonyme Kommunikation: Patrick Breyer reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein [ergänzt am 04.09.2017]

Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, hat zusammen mit Jonas Breyer Beschwerde[1] gegen das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Das Gericht bestätigte inzwischen den Eingang der Beschwerde unter dem Aktenzeichen 50001/12 [1]. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2012 [2] das Recht auf anonyme Kommunikation und einen anonymen Internetzugang nicht anerkannt hat, soll diese Frage nun vor dem EGMR geklärt werden.

»Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist«, begründet Patrick Breyer die Beschwerde. »Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.«

»Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten«, erklärt der Jurist Jonas Breyer. »Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasie-Namen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin ›in aller Regel nicht weiter‹. Das Anonymitätsverbot ist daher ebenso nutzlos wie schädlich. Wenn der Staat die Kommunikation unbescholtener Bürger für gefährlich hält, dann wird der Staat selbst gefährlich.«

Die Beschwerdeführer rechnen sich in Straßburg gute Chancen aus. Der Europarat hat in einem Bericht bereits vor einer Entwicklung gewarnt, welche die »Kommunikationsfreiheit behindern kann, weil sie das Maß an Anonymität mindert, der sich Teilnehmer und Nutzer unter Umständen bei der Benutzung des Telefons bedienen wollen, indem sie gezwungen werden, ihre Identitäten offenzulegen«. [2] [3] [4]

Weitere Quellen

[1] Die Beschwerdeschrift im Volltext [3]
[2] Council of Europe. Committee of Ministers. Recommendation R (95) 4 [4]
[3] Europarat. Ministerkomitee: Empfehlung zum Schutz persönlicher Daten im Bereich der Telekommunikationsdienste [5]
[4] Informationen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung [6]

Wer sind die Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ erhoben.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/ [7]

http://www.patrick-breyer.de [8]

Der Beschwerdeführer Jonas Breyer ist Jurist in Frankfurt (Main), Datenschützer und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Was sind die wichtigsten Argumente der Beschwerdeführer?

Wer ist für den Identifizierungszwang verantwortlich?

Die entsprechende Regelung des Telekommunikationsgesetzes wurde vom Ministerium des damaligen SPD-Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement entworfen. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily nahm starken Einfluss darauf. Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU. Nur die FDP stimmte dagegen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ergänzung vom 17.08.2012:

Datenschützer unterstützen Klagevorstoß der Piraten (16.08.2012) [13]

Ergänzung vom 12.02.2016:

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mitteilt, steht unsere Beschwerde gegen den Identifizierungszwang für Handykarten „demnächst zur Prüfung durch den Gerichtshof an.“

Ergänzung vom 08.06.2016:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach Prüfung der Zulässigkeit entschieden, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern:

Ergänzung vom 03.10.2016:

Privacy International und Article 19 unterstützen unsere Beschwerde mit einem amicus curiae-Schriftsatz [18] und erklären warum [19] (englisch).

Ergänzung vom 04.09.2017:

Inzwischen ist die Verteidigungsschrift des Bundesjustizministeriums [20] eingegangen und haben wir darauf erwidert [21]. Der Gerichtshof hat seither noch nicht bekannt gegeben, wann verhandelt oder entschieden werden soll.

Prozessdokumentation mit allen Schriftsätzen [22]