Fakten und Zahlen zur Überwachung

Aus daten-speicherung.de
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Die folgende Zusammenstellung eignet sich als Grundlage für Vorträge und Diskussionen.

Innenpolitik[Bearbeiten]

Beschlossene Gesetze[Bearbeiten]

  • Seit 2001 in Deutschland beschlossene Gesetze:
  1. Großer Lauschangriff / Abhören von Wohnungen (1998)
  2. Terrorismusbekämpfungsgesetz (2001): biometrische Merkmale in Pässen und Personalausweisen, Erweiterung des Datenaustausches, Identitätsfeststellung im Visumverfahren, verschärfte Grenzkontrolle, verstärkte Überprüfung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten, Rasterfahndung, Schusswaffengebrauch in zivilen Luftfahrzeugen
  3. § 100i StPO: IMSI-Catcher (2001)
  4. Möglichkeit zur nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung für Straftäter (2002)
  5. Geldwäschebekämpfungsgesetz (2002): Verpflichtung aller Finanzinstitute und weiterer Berufsgruppen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) zur Erstattung von Verdachtsanzeigen
  6. Online-Abfrage auf Konten und Depots zur Terrorismusbekämpfung (2002)
  7. Finanzbehörden können im automatisierten Abrufverfahren Konten und Depots ermitteln (2003)
  8. Zentrale Steuer-Identifikationsnummer für jede Person ab der Geburt (2003)
  9. Luftsicherheitsgesetz (2003): Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern, Befugnis zum Abschuss von (Passagier-)Flugzeugen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Piloten
  10. Prümer Vertrag: Einführung eines Informationsaustauschs zwischen europäischen Polizeien (2006)
  11. Gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden / sog. "Anti-Terror-Datei" (2006)
  12. Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (2006): Verlängerung des befristeten Terrorismusbekämpfungsgesetzes, erweiterte Auskunftsbefugnisse für BfV, MAD und BND
  13. Internet-Diensteanbieter dürfen Daten an Sicherheitsbehörden und private Rechteinhaber weitergeben (2007)
  14. Lichtbild und Fingerabdrücke in RFID-Funkchips in Pässe aufgenommen, Online-Abruf der Lichtbilder zugelassen (2007)
  15. Zentrale Steuerdatei für die gesamte Bevölkerung (2007)
  16. Sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung), erweiterte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Straftäter (2007)
  17. Fluggastdatenübermittlung in die USA (2007)
  18. Verlängerung der Speicherdauer von Videoaufzeichnungen auf Flughäfen und Bahnhöfen von 48 Stunden auf 30 Tage (2007)
  19. Staatliche Erfassung der an Bord von Schiffen und Fähren befindlichen Personen (2008)
  20. Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Staatspolizei mit zahlreichen Befugnissen wie Computerüberwachung ("Online-Durchsuchung"), Abhören und Filmen (2008)
  21. Personalausweise nur noch mit kontaktlosem RFID-Chip und biometrischem Foto, optionaler Chip zur Identifizierung im Internet und an Automaten (2008)

Geplante Gesetze[Bearbeiten]

  1. Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
  2. Verdachtslose Fluggastdatensammlung für 13 Jahre
  3. Zentrales Melderegister in Deutschland
  4. Überwachung von Demonstrationen

Weitere Maßnahmen[Bearbeiten]

Weitere Maßnahmen der Politik:

  • Rund 10.000 Stellen im Polizeivollzugsbereich und etwa 7.000 Stellen im Tarifbereich wurden von 2000 bis 2006 in Bund und Ländern ersatzlos gestrichen. Das entspricht einem Stellenabbau um 4%. (Quelle)
  • Laut Statistischem Bundesamt hat die deutsche Polizei zwischen 2003 (306.498 Vollzeitäquivalente) und 2013 (298.775 VZÄ) rund 8.000 vollzeitäquivalente Stellen verloren. Laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 2013 rund 310.000 Menschen bei der Polizei. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Durchschnitt. Weniger Polizisten haben vor allem besonders sichere Länder, wie etwa die skandinavischen Staaten.
  • Ein Zusammenhang zwischen der Anzahl an Polizisten und der Aufklärungsquote ist kaum zu erkennen. Kriminalität werde nicht entscheidend durch polizeiliche Maßnahmen beeinflusst, sondern durch gesellschaftliche Entwicklungen. So führe beispielsweise mehr soziale Ungleichheit zu mehr Kriminalität. (Quelle)
  • Die Ausgaben für die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" stiegen von 12 Mrd. Euro im Jahr 1991 auf 26 Mrd. Euro im Jahr 2011 – sie haben sich damit innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Insgesamt haben sich die staatlichen Ausgaben im gleichen Zeitraum aber nur um ein Drittel erhöht. Die Sicherheitsausgaben entwickeln sich damit dreimal zu schnell wie die Gesamtausgaben. (Quelle). Auch die Ausgaben der Länder haben sich verdoppelt.

Fehlende Evaluierung[Bearbeiten]

  • Wirkungen von Sicherheitsgesetzen. Die folgenden Fragen werden nicht systematisch, wissenschaftlich und unabhängig geprüft:
  1. Senkt ein "Sicherheitsgesetz" die Kriminalitätsrate, stärkt es also wirklich die Sicherheit?
  2. Ließe sich eine vergleichbare oder größere Senkung der Kriminalitätsrate auch ohne Grundrechtseingriffe erreichen (z.B. Kriminalprävention, Ausstattung der Behörden)?
  3. Insbesondere: Hätten die in Grundrechtseingriffe investierten Mittel (z.B. Personal wie "Anti-Terror-Zentrum", Technik wie Videoüberwachung und Biometrie) an anderer Stelle eine größere Auswirkung auf die Kriminalitätsrate?
  4. Können beschlossene "Sicherheitsgesetze" ohne Auswirkung auf die Kriminalitätsrate wieder abgeschafft werden?
  • "Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich. [...] Die inzwischen vorliegenden Hilfen zur Evaluation polizeilicher Arbeitsformen müssten ergänzt werden durch eine breite Evaluation strafrechtlicher Maßnahmen; hier liegt ein großes Evaluationsdefizit vor. Denn weder dürfen Evaluationen nur auf nichtstrafrechtliche Interventionen beschränkt bleiben; Wirkungsforschung muss schon aus verfassungsrechtlichen Vorgaben alle staatlichen Maßnahmen betreffen." Quelle: Zweiter periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung

Wirksamkeit von Gesetzen[Bearbeiten]

  • Es ist nicht nachweisbar, dass die Kriminalitätsrate – und damit auch das Kriminalitätsrisiko – von den verfügbaren Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden abhängt. Ein solcher Zusammenhang ist weder im zeitlichen Verlauf innerhalb Deutschlands noch im Ländervergleich mit anderen Staaten festgestellt worden.
    • Eine US-amerikanische Vergleichsstudie hat sich zunutze gemacht, dass in den USA die Bundesstaaten bestimmen, welche Eingriffsbefugnisse sie ihren Ermittlungsbehörden einräumen, und dass sich das Ergebnis von Staat zu Staat oft stark unterscheidet (zit. bei Peter Maria Rohe: Verdeckte Informationsgewinnung mit technischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Frankfurt a.M. 1998). Die ausführliche Untersuchung hat jedoch nicht feststellen können, dass eine neue Eingriffsbefugnis zu einer geringeren oder eine fehlende Eingriffsbefugnis zu einer höheren Kriminalitätsrate geführt hätte.
    • In Staaten mit verbreiteter Überwachung und Kontrolle (z.B. USA, Großbritannien) ist die Kriminalitätsrate höher als in Staaten mit eng begrenzter Überwachung und Kontrolle (z.B. Deutschland).
  • Aus Einzelfallerfolgen lässt sich nicht schließen, dass ein Gesetz / eine Maßnahme auch insgesamt die Kriminalitätsrate senkt:
  1. Viele Fälle können auch auf andere Weise aufgeklärt werden
  2. Massenüberwachung zieht Ressourcen von der Verfolgung schwerer Straftaten ab. Erfolge in einem Bereich können deshalb mit weniger Erfolgen in anderen Bereichen "erkauft" werden, so dass insgesamt kein Nutzen eintritt.
  3. Selbst wenn eine Maßnahme die Aufklärungsrate steigert, geht damit keineswegs automatisch eine Senkung der Kriminalitätsrate einher; ein solcher Zusammenhang ist wissenschaftlich nicht festgestellt. Im Bereich gewerbsmäßiger Kriminalität kann dies darauf beruhen, dass ein festgenommener Straftäter durch eine andere Person ersetzt wird.
  4. Exzessive Kontrolle kann Widerstand und Anschläge provozieren (z.B. Guantanamo) und dadurch die Kriminalitätsrate erhöhen.
  • Videoüberwachung
  1. Zitat aus dem zweiten Sicherheitsbericht der Bundesregierung: "In England, den USA und Kanada konnten dadurch Autodiebstahl und insbesondere Diebstähle aus Autos reduziert werden, vor allem in Parkhäusern. In Stadtzentren und Wohngebieten hatte die Videoüberwachung aber entweder nur einen geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalitätslage. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten." (Quelle)
  2. Von 13 untersuchten Videoüberwachungssystemen konnte nur auf einem Großparkplatz eine statistisch signifikante Kriminalitätssenkung infolge der Videoüberwachung nachgewiesen werden. Berücksichtigt man die durchschnittliche Schadenshöhe in Fällen von Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen, so wiegen die durch Videoüberwachung verhinderten Schäden die Kosten der Überwachung nur zu 67% auf. In Ortszentren und Wohngegenden ließ sich kein Nutzen feststellen. (Quelle) Auch wo Videoüberwachung die Kriminalitätsrate nicht reduziert, waren die Überwachungsanlagen in einzelnen – zum Teil auch spektakulären – Fällen nützlich.
  • Massenfahndung: Es ist nachgewiesen, dass eine Massenüberwachung und Rasterung der Bevölkerung praktisch nicht zum Auffinden von Terroristen führen kann. Der Anteil von Terroristen an der Bevölkerung ist so gering, dass ein solches Verfahren nur eine Vielzahl Verdächtiger produziert, ohne praktischen Nutzen zu entfalten. (Quelle)

Alternativen[Bearbeiten]

  • Mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Verminderung von Kriminalität
  1. Gezielte Kriminalpräventionsarbeit: Projekte an Schulen, bei Drogenberatungsstellen, in einem Stadtteil oder in einer Stadt gegen Drogen, Agressivität und Gewalt, Vandalismus, Einbruchskriminalität oder allgemeine Kriminalität sind wirksam (Quelle). An konkreten Projekten hat sich die Arbeit mit den Familien gefährdeter Jugendlicher als wirksam erwiesen (Quelle), wenn die Jugendlichen dem schlechten Vorbild und dem Einfluss Gleichaltriger entzogen werden konnten, ohne sie in Heimen und Jugendstrafanstalten einzusperren. Mittel hierfür wurden in den letzten Jahren ständig reduziert.
  2. mehr Personal - in den letzten Jahren wurden 10.000 Stellen bei der Polizei abgebaut (Quelle). Aber: Zwischen der Anzahl der Polizeibeamte und dem Kriminalitätsrisiko ist keinerlei statistisch signifikanter Zusammenhang festzustellen. (Quelle)
  3. bessere Ausstattung und Ausbildung
  • Mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls
  1. bessere Beleuchtung des öffentlichen Raums
  2. bessere Übersichtlichkeit des öffentlichen Raums
  3. Sauberkeit und regelmäßige Müllbeseitigung ("Reduktion äußerlich sichtbarer Anzeichen sozialer Desorganisation")
  4. regelmäßige Wachgänge und Ansprechpartner auf Seiten der Polizei
  5. Sicherheitsbegleiter abends in öffentlichen Verkehrsmitteln
  6. rationale Berichterstattung fördern:
    1. regelmäßige Pressekonferenzen mit Kriminologen
    2. wöchentliche Fernsehsendung im Privatfernsehen
    3. realistische „Reality-TV“-Sendung
    4. rationale Kolumne in der Bild-Zeitung
    5. Aufklärungserfolge präsentieren
    6. Resozialisierung vorstellen
  • Mögliche sinnvolle rechtspolitische Maßnahmen
  1. Systematische Evaluierung / Grundrechteagentur
    1. unabhängige, systematische Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen (Zweiter Sicherheitsbericht der Bundesregierung: „Umso wichtiger ist die systematische Evaluation sowohl präventiver wie auch klassisch-strafrechtlicher Reaktionsformen. … Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich.“)
    2. neue Sicherheitsgesetze müssen noch vor ihrem Beschluss systematisch darauf überprüft werden,
      1. ob auf sie nicht ohne Einbußen an Sicherheit verzichtet werden kann (hierbei sollte nicht die Nützlichkeit für die Sicherheitsbehörden maßgeblich sein, sondern der messbare Einfluss auf die Kriminalitätsrate),
      2. ob die dadurch gebundenen Mittel (z.B. für Überwachungstechnik und -personal) nicht an anderer Stelle mehr Schutz vor Kriminalität leisten könnten (insbesondere im Rahmen gezielter Kriminalpräventionsprojekte).
    3. Einrichtung einer Deutschen Grundrechteagentur zu diesem Zweck
    4. Stopp für neue Grundrechtseingriffe auf dem Gebiet der Innenpolitik, solange die systematische Revision der bestehenden Sicherheitsgesetze noch nicht erfolgt ist
  2. Verfassungskonformität sichern
    1. ein Drittel des Bundestages oder drei Fraktionen erhalten das Recht, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gesetzesvorhaben einzuholen
    2. der Bundespräsident erhält das Recht, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Unterzeichnung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
  3. Prinzipien zum Freiheitsschutz / Rote Linien entwickeln, an denen einzelne Vorhaben dann gemessen werden können (Beispiel: keine massenhafte, automatisierte Datenerhebung, Datenabgleichung oder Datenspeicherung ins Blaue hinein)
  4. Internationale Verhandlungen demokratisieren: Grundrechtseingriffe nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung

Umfragen[Bearbeiten]

  1. 54% betrachten eine 6-monatige Speicherung aller Verbindungsdaten, 59% eine Online-Durchsuchung von Computern als unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte (Forsa 2007)
  2. Das Verhältnis von Sicherheit und Bürgerrechten beurteilen 46 Prozent der Bundesbürger als gerade richtig oder meinen, die Bürgerrechte seien bereits zu sehr eingeschränkt. 25% meinen, die Sicherheit in Deutschland komme immer noch zu kurz. (Forsa 2007)
  3. An persönlichen Sorgen und Ängsten wird die Kriminalität am seltensten genannt. Sorgen machen vor allem der Anstieg der Lebenshaltungskosten und die Verschlechterung der Wirtschaftslage. Außerdem steigt in den letzten Jahren die Angst, krank oder pflegebedürftig zu werden. (Sicherheitsbericht der Bundesregierung)
  4. 2005 gaben nur 14% an, die Kriminalität gehöre zu einem der beiden drängendsten politischen Probleme. Arbeitslosigkeit (81%), wirtschaftliche Lage (42%), Renten (13%), Schulsystem (12%) und Gesundheitssystem (10%). Nur 3% meinen, die Bekämpfung des Terrorismus gehöre zu den beiden wichtigsten Aufgaben der Politik. (Sicherheitsbericht der Bundesregierung)

Ergebnis: Die Menschen würden andere Prioritäten setzen.

Verfassung[Bearbeiten]

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit 2001[Bearbeiten]

  1. Akustische Wohnraumüberwachung / Großer Lauschangriff (2004): Verfassungswidrig, denn im Kernbereich privater Lebensgestaltung darf nicht abgehört werden.
  2. Außenwirtschaftsgesetz (2004): Verfassungswidrig, weil unklar ist, in welchen Fällen der Zoll Telefone überwachen und Post öffnen darf.
  3. Nachträgliche Sicherungsverwahrung (2004): http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040210_2bvr083402.html
  4. Präventive Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen (2005): Verfassungswidrig, weil das Gesetz unklar war und unverhältnismäßig weit ging.
  5. Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen (2006): Verfassungswidrig, weil keine konkreten Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Anschlag vorlagen.
  6. Europäischer Haftbefehl (2006): Verfassungswidrig, weil kein ausreichender Schutz vor Auslieferung.
  7. Luftsicherheitsgesetz (2006): Verfassungswidrig, weil die Tötung unschuldiger Passagiere gekaperter Flugzeuge mit der Würde des Menschen unvereinbar ist
  8. Städtische Videoüberwachung (2007): Verfassungswidrig, weil ohne gesetzliche Ermächtigung vorgenommen
  9. Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO (2007): Verfassungswidrig, weil Pressefreiheit und Informantenschutz verletzt
  10. Automatisierter Kontenabruf (2007): Verfassungswidrig, weil zugriffsberechtigte Behörden nicht festgelegt
  11. Telefonüberwachung eines Anwalts (2007): Verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig
  12. Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (2008): Verfassungswidrig, weil nicht auf besondere Gefahr in Ausnahmesituationen beschränkt.
  13. Massenscanning von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein (2008): Verfassungswidrig, weil ohne besonderen Anlass zugelassen (mehr).
  14. Vorratsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens (2010): Die Vorratsdatenspeicherung wurde für nichtig erklärt (mehr).
  15. Vorschriften über die Sicherungsverwahrung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe (2011): verfassungswidrig
  16. Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten (2012): teilweise verfassungswidrig, weil Fernmeldegeheimnis verletzt mehr
  17. Anti-Terror-Datei (2013): teilweise verfassungswidrig (mehr)

Anstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts[Bearbeiten]

  1. Fingerabdrücke im Reisepass (1, 2)
  2. Massenscanning von Kfz-Kennzeichen in Baden-Württemberg (Beschwerdeschrift), Hessen (Az. 1 BvR 3187/10, Beschwerdeschrift) und Bayern (Az. 1 BvR 1782/09, Beschwerdeschrift)
  3. Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde (BKA-Gesetz, Az. 1 BvR 966/09 - Beschwerdeschrift und 1 BvR 1140/09)
  4. Verfassungsbeschwerde gegen die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention des Europarats (Az. 2 BvR 637/09 - Beschwerdeschrift)
  5. Bestandsdatenauskunft (Az. 1 BvR 1873/13, Beschwerdeschrift) sowie schleswig-holsteinisches Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (Beschwerdeschrift)

Nachteile[Bearbeiten]

  • Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern:
  1. Mann saß fünf Jahre lang unschuldig im Gefängnis wegen der Bilder einer Überwachungskamera (Quelle)
  2. Über 30 Engländer nahmen sich das Leben, nachdem sie aufgrund von Datenspuren - teilweise zu Unrecht - verdächtigt wurden, sich Kinderpornografie beschafft zu haben (Quelle)
  3. Die Auskunft der Telekom gab die gesperrte Adresse des Frauenhauses Tübingen heraus. Daraufhin musste die ganze Einrichtung schließen, weil die Sicherheit der Frauen nicht mehr gewährleistet war (Quelle).
  4. Journalisten wurden vom Bundesnachrichtendienst überwacht
  5. persönliche Daten wurden 2002 und 2003 von Mitarbeitern des Bundeskriminalamts an die Presse verkauft. Quelle
  6. Der E-Mail-Verkehr eines Mannes wurde von einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes überwacht, weil der Mann ein Verhältnis zu der Frau des BND-Mitarbeiters hatte. Quelle
  7. Schleswig-Holstein: Alle 300 Personen, deren Handy sich zur Tatzeit in der Nähe des Brandorts befand, wurden von der Polizei vernommen (Quelle).
  • Realität in Großbritannien (Quelle)
  1. Kontrolle:
    1. An Videokameras sind Lautsprecher befestigt.
    2. Regelmäßige Ansage: „Guten Morgen. Sie werden von unserer CCTV-Anlage beobachtet.“
    3. Abfall wegwerfen oder gegen Hauswand pinkeln ist „Umweltverbrechen“.
    4. Abfallmenge ist seit der Ermahnung per Lautsprecher um 85 Prozent zurückgegangen.
  2. Videoüberwachung:
    1. Bürger werden durchschnittlich hundertmal am Tag gefilmt.
    2. Studie: Überwachungskameras sind nur auf geschlossenen Parkplätzen wirksam.
    3. Erkennungssystem soll Diebstahl an Bankautomaten, verdächtige Pakete, Straßenprostitution und auffälliges Herumlungern erkennen. Es meldet aber Mobiltelefonieren, die auf und ab laufen. Die Straßenkriminalität verdoppelte sich.
  3. Jedes passierende Auto wird abgespeichert und in einer Datenbank aufbewahrt.
  4. Die Londoner Verkehrsbetriebe speichern sämtliche Bus- und U-Bahnfahrten der Inhaber von Dauerkarten personenbezogen ab.
  5. Biometrische Gesichtserkennung
    1. Bis 2009 soll nationale Datei mit Fahndungsfotos an alle Videoüberwachungskameras angeschlossen werden. Mithilfe biometrischer Gesichtserkennung soll eine automatisierte Fahndung erfolgen.
    2. Es gibt dauernd Fehlalarm. Nur in 10% aller Fälle erfolgt die Erkennung korrekt.
  6. Größte DNA-Datenbank der Welt (4 Mio. Menschen). Bei jeder Festnahme wird DNA-Probe genommen.
  7. "Antisoziales Verhalten" kann geahndet werden, z.B. fluchen, unanständige Gesten, Kapuze überziehen.
  • Spielexperimente ergeben, dass auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Spielregeln trotz einzelner Missbräuche den Beteiligten insgesamt weit höhere Vorteile bringen als Spielregeln, die auf präventiven Kontrollmechanismen basieren (Quelle)

Kriminalitätswirklichkeit[Bearbeiten]

  • Todesstatistik des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2012 starben in Deutschland 869.582 Menschen (Quelle). Es gab:
    • 403 Todesfälle durch tätliche Angriffe (0,05%, 2006: 484), davon 0 Todesfälle durch Terrorismus in Deutschland
    • 599 Todesfälle durch versehentliche Vergiftung (0,1%)
    • [2006] 5.100 Todesfälle im Straßenverkehr (0,6%), davon 800 Fußgänger, 460 Radfahrer, 790 Motorradfahrer, 1.700 Pkw-Fahrer; 700 Todesfälle beruhten auf Alkohol am Steuer
    • 8.158 häusliche Unfälle (0,8%)
    • 10.240 Todesfälle durch Stürze (1,0%), davon 1.073 Stürze von Treppen
    • 9.890 Suizide (1,2%)
    • 809.904 Todesfälle durch Krankheiten (94%), [2006] davon 110.000 Todesfälle durch Tabakkonsum (Rauchen; entspricht 13%, Quelle) und 40.000 Todesfälle mit Alkoholkonsum zumindest als Teilursache (entspricht 4,9%, Quelle), alkoholbedingte Krankheiten 15.000 Todesfälle (1,8%)
    • ca. 40.000 Todesfälle durch mangelnde Hygiene in deutschen Krankenhäusern (Quelle).
    • 16.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Nebenwirkungen von Medikamenten. (Quelle)
    • Im vergangenen Jahr hat die Erderwärmung weltweit schätzungsweise 300000 Menschen das Leben gekostet. Sie sind an Durchfall infolge verseuchten Trinkwassers gestorben, an Hunger in Dürregebieten, einige sind im Hochwasser ertrunken, das auf heftige Monsunregenfälle folgten. Quelle
    • 2004-2009 sind jährlich 21.806 Menschen im Irakkrieg getötet worden, davon 13.000 Zivilisten. Quelle
  • Terrorismustote:
    • 1968 bis 2003 gab es weltweit im Durchschnitt 411 Todesfälle pro Jahr infolge von Terrorismus. (Quelle)
    • 34 Menschen sind Opfer des RAF-Terrorismus geworden (Quelle)
    • Durch den internationalen Terrorismus der letzten Jahre sind 50 Deutsche im Ausland ums Leben gekommen (Quelle)
    • Anzahl ausländischer Kriegstote? Hungertote? Tote wegen vermeidbarer Krankheiten in Entwicklungsländern?
    • Mehr als 1 Mio. Euro zu gewinnen, ist wahrscheinlicher als Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden. Quelle
    • Das statistische Risiko, in einem Land der westlichen Welt an einer Terroristenbombe zu sterben, ist geringer als das Risiko, beim oder besser nach dem Verschlucken eines Kugelschreiberteilchens zu ersticken. Jedes Jahr ersticken nachweislich 300 Menschen an einem Kugelschreiberteilchen. Quelle
  • Seit 2001 sind in Europa
    • 247 Personen durch einen terroristischen Anschlag ums Leben gekommen
    • bei Stürmen 256 Menschen getötet worden (zum Beispiel durch herabstürzende Äste)
    • während der Hitzewelle im Sommer 2003 9.000 Menschen ums Leben gekommen, und zwar allein in Deutschland
    • über 50.000 Menschen gestorben, weil sie in einem Krankenhaus ein falsches Medikament bekommen haben, und zwar allein in Deutschland

Quelle

  • Gesundheitsstatistik (Quelle)
    • Der Verlust gesunder Lebenszeit durch vorzeitigen Tod, Krankheit oder Behinderung beruht laut Weltgesundheitsorganisation für Westeuropäer
      • zu 92% auf Krankheiten,
      • zu 2% auf Verkehrsunfällen,
      • zu 1% auf Stürzen,
      • zu 1,7% auf Suizid
      • zu 0,2% auf Gewalt.
    • Straftaten sind der Statistik zufolge für die Gesundheit der Bevölkerung in etwa so schädlich wie versehentliche Vergiftungen, Karies, Rückenschmerzen oder Durchfall.
    • Die großen Risiken für unsere Gesundheit sind Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel.
    • Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% zurückfahren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten.
  1. 2005 registrierte die Polizei 6,4 Mio. Vorfälle als Straftaten
  2. 21% der befragten Europäer berichteten, 1999 Opfer einer Straftat geworden zu sein. Hauptsächlich handelte es sich um Vermögensdelikte (Diebstahl usw.).
  3. Etwa 2,4% wurden Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung). (Quelle). Bei den meisten Fällen von Gewaltkriminalität handelt es sich um leichtere Formen ohne bleibende Schäden. Von Gewaltkriminalität betroffen sind hauptsächlich junge Männer. Ältere Menschen sind selten betroffen. Die Aufklärungsquote liegt in Deutschland bei 72%.
  4. Aufklärungsquote 55%
  5. Eine Abschreckungswirkung entfaltet das Strafrecht nur bei einigen leichteren Delikten und in geringem Maße. Die Wirkung hängt hier nicht von der objektiven, sondern von der geglaubten Entdeckungswahrscheinlichkeit ab.
  6. Der Anteil von Gewaltdelikten an der Gesamtkriminalität beträgt 3%. Gesamtkriminalität ereignet sich zum Großteil innerhalb der Bevölkerungsgruppe der männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden.
  7. Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.
  8. Noch nie lebten wir so sicher und lange wie heute.
  9. Registrierte Kriminalität ist 2013 im Vergleich zu 2003 um 10% gesunken, auch die Gewaltkriminalität ist um 10% gesunken. Die Aufklärungsquote insgesamt ist leicht angestiegen (zuletzt ca. 54%), auch bei der Gewaltkriminalität (zuletzt ca. 75%).
  1. Die Beurteilung der allgemeinen Kriminalitätsgefährdung ist hinsichtlich der Anzahl der Straftaten wie auch von der Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre völlig überzogen (z.B. Ausländerkriminalität, Gewaltkriminalität, Jugendkriminalität, Sexualstraftaten, Mord)
  2. Die Medien vermitteln ein drastisch verzerrtes Bild der Kriminalitätswirklichkeit, besonders Privatfernsehen und Boulevardpresse

Statistisch ist es viel wahrscheinlicher ist, beim Reinigen der eigenen Wohnung zu sterben, als durch einen Bombenanschlag. Quelle


Resources[Bearbeiten]