Kriminalität? Die Bürger haben andere Sorgen – Zur inneren Unsicherheit in Deutschland [ergänzt]

Der neulich veröffentlichte Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung (Langfassung, Kurzfassung, Pressemitteilung) enthält wichtige Fakten zum Thema innere Sicherheit, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Da der Bericht lang und nicht immer allgemein verständlich formuliert ist, soll an dieser Stelle eine Zusammenstellung wichtiger Feststellungen erfolgen.

Verfasst worden ist der Sicherheitsbericht von Kriminologen, also von Experten aus der Wissenschaft, wobei die Bundesregierung eigene Kommentare hinzugefügt hat.

Kriminalitätslage

2005 registrierte die Polizei 6,4 Mio. Vorfälle als Straftaten. Die polizeilich registrierte Kriminalität ist dabei kein repräsentativer Ausschnitt aller begangenen Straftaten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Anzeigebereitschaft der Betroffenen von Straftat zu Straftat schwankt. Laut Sicherheitsbericht lässt sich aus den amtlichen Statistiken weder ableiten, wieviele Straftaten es insgesamt oder in bestimmten Bereichen gegeben hat, noch lässt sich die Häufigkeit bestimmter Arten von Straftaten (z.B. Gewaltkriminalität, Vermögenskriminalität) miteinander vergleichen. Auch die Entwicklung der Kriminalstatistik über die Jahre hinweg lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung zu. Untersuchungen aus den USA zeigen, dass die Schwankungen der Polizeistatistiken nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung einher gehen, sondern sich sogar entgegengesetzt entwickeln können (Beispiel: Kriminalitätsstatistik steigt, tatsächlich begangene Straftaten nehmen ab). Die verbreiteten Aussagen von Politikern und Funktionären, der Kriminalitätsstatistik lasse sich dieses oder jenes entnehmen, sind also nicht haltbar.

Dies gilt beispielsweise für die statistische Zunahme von Gewaltkriminalität in den letzten Jahren. Die Kriminologen: „Es zeigt sich keinesfalls die oft befürchtete allgemeine Brutalisierung unserer Gesellschaft, im Sinne einer stetigen Zunahme oder auch einer qualitativen Verschärfung dieser Formen schwerer Gewaltkriminalität. Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Bürger lehnen nicht nur Gewalt in zunehmendem Maße ab; es ist auch ein Rückgang der Gewalt in zahlreichen Lebensbereichen zu beobachten.“

Die tatsächliche Kriminalität lässt sich nur im Wege repräsentativer Erhebungen, insbesondere Befragungen, ermitteln. „Im Unterschied zu zahlreichen ausländischen Staaten, in denen schon seit Jahren [regelmäßige] Opferbefragungen bei national repräsentativen, großen Stichproben durchgeführt werden, gibt es in Deutschland derzeit noch keine [solche] Opferbefragung.“

Laut Polizeistatistik wurden von den polizeilich registrierten Straftaten in Deutschland 2005 insgesamt 55,0 % aufgeklärt. Für Gewaltdelikte ist die polizeiliche Aufklärungsquote von 65 % im Jahr 1993 auf 75 % im Jahr 2005 kontinuierlich angestiegen. Als aufgeklärt zählt die Polizei eine Straftat allerdings schon dann, wenn sie eine Person ermittelt hat, die sie als Täter für überführt hält. Zu einer Verurteilung kommt es nur in erheblich weniger Fällen.

Im Bereich des Konsums von Kinderpornografie werden besonders hohe Aufklärungsquoten erreicht: 2005 wurden 4.403 Fälle des Sichverschaffens von Kinderpornografie registriert; 90,5% davon wurden aufgeklärt. Ferner wurden 3.788 Fälle des Verbreitens von Kinderpornografie registriert; 73,4% davon wurden aufgeklärt.

Laut Bericht sind „nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalprävention) von Androhung, Verhängung oder Vollzug von Strafen eher gering.“ Nur das wahrgenommene Entdeckungsrisiko – und auch dieses nur bei einigen leichteren Delikten – beeinflusst die Begehung von Straftaten. „Bislang wurden auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde“, also das Unrechtsbewusstsein steigern könnte.

Die Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern ist geringer als oft vermutet. Nur ein Drittel der Verurteilten wurde innerhalb von vier Jahren erneut gerichtlich registriert. Selbst wenn es zu einer weiteren Verurteilung kommt, ist eine Gefängnisstrafe die Ausnahme: Nicht mehr als 5 % wurden zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt, nur 1,2 % zu einer Strafe von mehr als zwei Jahren.

Abhilfe: Senkung der Kriminalität

Die Verhinderung von Straftaten oder Kriminalprävention „ist durch das Strafrecht allein nur begrenzt möglich“, so die vorsichtige Formulierung des Sicherheitsberichts. „Hierzu bedarf es umfassenderer Konzepte“. Nützlich ist bereits die Förderung sozialer Fähigkeiten und Orientierungen in Kindheit und Jugend. Zweitens nützt die Reduzierung von Tatgelegenheiten und -anreizen und die „Reduzierung tatfördernder Situationen (z. B. Verbot des Alkoholausschanks bei Fußballspielen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen im Straßenverkehr)“. Erst in dritter Linie stehen geeignete Reaktionen auf bereits begangene Straftaten, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu verringern und die Resozialisierung zu fördern. Straftäter von weiteren Straftaten abzuhalten, ist allerdings viel schwieriger als von vornherein zu verhindern, dass jemand kriminell wird.

Eine Reduzierung von Kriminalität ist durch Polizei und Justiz kaum möglich. Stattdessen erfordert sie „vorrangig gesellschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen und Strukturen der Kommunikation und Kooperation.“ An konkreten Projekten hat sich die Arbeit mit den Familien gefährdeter Jugendlicher als wirksam erwiesen, wenn die Jugendlichen dem schlechten Vorbild und dem Einfluss Gleichaltriger entzogen werden konnten. „Die beiden derzeit besonders positiv evaluierten Programme sind die Multisystemtherapie (MST) und die Multidimensional Treatment Foster Care (MTFC), die als Alternative zur Einsperrung Jugendlicher in Heime und Jugendstrafanstalten entwickelt wurde. Die besonders erfolgversprechenden Programme sind also entweder außerhalb des Strafrechts angesiedelt oder es sind Alternativen zu strafrechtlichen Sanktionen, die die Familie und das soziale Umfeld einbeziehen.“

Die gerne vorgebrachte Forderung nach mehr Polizeibeamten geht am Problem vorbei. Zwischen der Anzahl der Polizeibeamte und dem Kriminalitätsrisiko ist keinerlei statistisch signifikanter Zusammenhang festzustellen.

Unnütz ist es auch, härtere Strafen zu fordern. Laut Sicherheitsbericht gilt: Je härter die verhängte Strafe, desto höher sind die Rückfallraten. Am meisten Rückfälle gibt es nach Gefängnisstrafe, Jugendstrafe oder Jugendarrest. Das bedeutet zwar nicht notwendigerweise, dass härtere Strafen die Ursache für die hohen Rückfallraten sind. Jedenfalls aber ist aus diesem Befund abzuleiten, dass mildere Strafen die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht erhöhen. Die Härte der Strafe hat, so der Bericht, keine Auswirkung auf die Rückfallwahrscheinlichkeit. Es macht auch keinen Unterschied, ob ein Täter verurteilt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Im Ergebnis hält der Bericht fest, „dass die Intensität von strafrechtlicher Übelzufügung zurückgenommen werden kann, ohne damit einen messbaren Verlust an Prävention befürchten zu müssen.“

Wenn der Bericht die begrenzte Effizienz von Polizei und Justiz bei der Kriminalitätsbekämpfung hervorhebt, so stellt dies insbesondere den Nutzen der ständigen Verschärfungen der Staatsbefugnisse und des Strafrechts der letzten Jahre in Frage.

Gefühlte Sicherheit

Der Sicherheitsbericht setzt sich erstmals eingehend mit der „gefühlten Sicherheit“ und den Kriminalitätsängsten der Bevölkerung auseinander.

Auf der Suche nach den Ursachen von Kriminalitätsfurcht stellt der Bericht zunächst klar, dass „direkte Zusammenhänge mit der objektiven Kriminalitätslage eher selten gegeben sind“, die gefühlte Sicherheit mit dem tatsächlichen Kriminalitätsrisiko also kaum etwas zu tun hat. Die Furcht vor Kriminalität hängt auch nicht davon ab, ob man selbst schon einmal Opfer war. „Ein großer Teil derer, die sich als furchtsam erweisen, war in den letzten Jahren gerade nicht selbst Opfer.“

Selbst wenn die Angst der Menschen somit in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Kriminalitätsrisiko steht, beeinträchtigt sie trotzdem das Wohlbefinden. Denn aus Sicht der Betroffenen ist die geglaubte Kriminalität real. Außerdem können Kriminalitätsängste, so ein deutlicher Fingerzeig der Wissenschaftler, „kriminalpolitische Entscheidungen nachhaltig beeinflussen und deren Optionen begrenzen“. Im Klartext: Wenn die Menschen überzogene Ängste haben und nach immer mehr „Sicherheit“ rufen, dann ist eine sachliche Politik der inneren Sicherheit nur schwer noch möglich, dann tummeln sich Populisten und Scharfmacher aller Art auf der politischen Bühne.

Als weitere Folgen von Sicherheitsängsten wird ein „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“ und die „Förderung von Selbstjustiz/Bürgerwehren“ genannt, aber auch die „Förderung einer Mentalität des Wegsehens“ und die tatsächliche Verwaisung von zunächst nur gefährlich geglaubten Plätzen. Die Bundesregierung macht sogar eine Gefahr „für die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft, das soziale Zusammenleben insgesamt“ aus.

Persönliche Kriminalitätsfurcht

Bei der Untersuchung des Sicherheitsgefühls der Menschen trennt die Forschung zwei Arten von Kriminalitätsangst, die kaum miteinander zusammen hängen: Einerseits die Angst, persönlich Opfer einer Straftat zu werden („personale Kriminalitätsfurcht“), andererseits die geglaubte allgemeine Kriminalitätslage im Land („soziale Kriminalitätsfurcht“).

Das Risiko, selbst Opfer einer Straftat zu werden, schätzen wir niedriger und – gemessen am objektiven Kriminalitätsrisiko – realistischer ein als die allgemeine Kriminalitätsbelastung. Trotzdem überschätzen wir unser persönliches Kriminalitätsrisiko ganz erheblich. Der Sicherheitsbericht: „Obwohl der tatsächliche Anteil von Gewaltdelikten an der Gesamtkriminalität nur etwa drei Prozent beträgt und, wie dieser Sicherheitsbericht deutlich macht, sich zum Großteil innerhalb der Bevölkerungsgruppe der männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden ereignet, ist beispielsweise auch in weniger gefährdeten Bevölkerungskreisen die Angst davor, Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden, weit verbreitet.“

Bei der Einschätzung unserer Kriminalitätsgefährdung greifen wir auf eigene Erfahrungen zurück und auf das, was uns Freunde und Bekannte berichten. Dazu gehört auch der Zustand unseres Wohngebiets (z.B. Zustand von Straßen oder Gebäuden) und der soziale Zusammenhalt zwischen den Bewohnern. Gerade Zeichen des Verfalls und der Verwahrlosung im eigenen Wohngebiet verunsichern die Menschen stark.

Die Risikowahrnehmung der Menschen unterscheidet sich. Keine Rolle spielt dabei, wie gefährdet wir wirklich sind, sondern maßgeblich ist, wie wir unsere Verletzlichkeit einschätzen, wie schwerwiegend die Schäden für uns wären und inwieweit wir in der Lage wären, die Folgen einer Straftat zu bewältigen. Das erklärt, warum ältere Menschen zwar deutlich seltener Opfer von Kriminalität werden als jüngere, gleichzeitig aber mehr Angst haben. Ähnliches gilt für Frauen, die furchtsamer sind als Männer, obwohl sie seltener Opfer von Straftaten werden.

Fragt man die Menschen allgemein nach ihren persönlichen Sorgen und Ängsten, so wird die Kriminalität am seltensten genannt. Sorgen machen vor allem der Anstieg der Lebenshaltungskosten und die Verschlechterung der Wirtschaftslage. Außerdem steigt in den letzten Jahren die Angst, krank oder pflegebedürftig zu werden. Dies kann an der als ungenügenden empfundenen Gesundheits- und Altersvorsorge liegen. Sehr große Angst haben die Menschen vor Arbeitslosigkeit. Die Angst vor Terrorismus stieg von 2001 bis 2003 infolge des 11. Septembers zwar deutlich an, ging seitdem aber wieder zurück und liegt nun unterhalb der Ängste, die sich auf wirtschaftliche und soziale Absicherung beziehen. Diese Entwicklung zeigt allerdings, dass Ängste vor massiven Gefahren sehr schnell geweckt werden und sehr stark sein können.

Im zeitlichen Vergleich nimmt die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlich ab. 1993 hatten noch 45 % der Bürger Angst vor Kriminalität, 2002 noch 33 % und 2005 nur noch 24 % der Menschen – der tiefste Stand seit 1990. Stattdessen sorgen sich die Menschen, wie gezeigt, um andere Bedrohungen wie Arbeitslosigkeit, Gesundheitsversorgung oder Alterssicherung. Diese Sorgen waren 2005 so groß wie noch nie.

Sorgen der Bundesbürger/innen

Allgemeine Kriminalitätswahrnehmung

Ganz anders sieht es mit der Beurteilung der allgemeinen Kriminalitätsgefährdung unserer Stadt oder unseres Landes aus. Hier haben wir völlig überzogene Vorstellungen sowohl von der Anzahl der Straftaten wie auch von der Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre. Beispielsweise glauben zwischen 70% und 90% der Menschen irrtümlich, die Kriminalität habe in den letzten Jahren zugenommen. Dieses Phänomen war in der Vergangenheit stets zu beobachten, auch in Zeiten sinkender Kriminalität.

Der Sicherheitsbericht weiter: „Reale Trends, wie beispielsweise die deutliche Abnahme der Tötungsdelikte, werden nicht erkannt bzw. es wird sogar deren Gegenteil vermutet.“ So unterliegen wir dem Irrtum, dass schwere Gewaltdelikte in den letzten Jahren deutlich zugenommen hätten. Wir glauben irrig an eine gestiegene Ausländerkriminalität. „Interessanterweise gilt dies nicht für das unmittelbare eigene Lebensumfeld, sondern in erster Linie für Gebiete, in denen die Bürger selbst nicht leben, über die sie insofern nur sehr begrenzte, zumeist den überregionalen Medien entnommene Informationen haben.“

Der Grund für diese Fehleinschätzungen liegt darin, dass wir die allgemeine Kriminalitätslage nicht aus eigener Kenntnis beurteilen können, sondern auf Informationen aus den Medien – besonders aus dem Fernsehen – zurückgreifen müssen. Die Darstellung von Kriminalität in den Medien aber hat mit der Realität wenig zu tun: „Die medialen Bilder des Kriminalitätsgeschehens sind […] drastisch verzerrt. In ihnen dominieren Mord- und Tötungsdelikte sowie schwere Sexualstraftaten, die nur einen sehr kleinen Anteil des tatsächlichen Kriminalitätsgeschehens […] ausmachen.“ Diese stark verzerrte Darstellung der Kriminalitätslage erweckt „bei vielen Menschen – entgegen den vorliegenden Fakten – den Eindruck einer sich stetig verschlimmernden Lage“. „Eine solche […] selektive Berichterstattung trägt dazu bei, dass die Auffassungen der Bürger zur Struktur der Kriminalität, der Größenordnung von Opferrisiken und ihrer Entwicklung weit entfernt von der tatsächlichen Lage sind.“

Untersuchungen zeigen, dass die „enorme Überschätzung des Risikos vor allem von Gewalttaten“ direkt davon abhängt, wie oft die Menschen fernsehen und welche Sender sie einschalten. Insbesondere die häufige Nutzung privater Fernsehsender verstärke die Fehlwahrnehmungen deutlich. „Je häufiger Personen Sendungen der privaten Sender konsumieren, desto höher ist nach den vorliegenden Befunden auch ihre Überschätzung der Kriminalitätsentwicklung.“ Dies liege an der „überproportional starke[n] Verzerrung der in diesen Kanälen angebotenen Informationen im Vergleich zu den tatsächlichen Verhältnissen“. Aber auch „Leser der Boulevardpresse nehmen grundsätzlich eine problematischere Entwicklung der Kriminalität an.“ Fehlvorstellungen beherrschen aktuellen Untersuchungen zufolge nicht nur bildungsschwache und politisch schlecht informierte Bevölkerungsschichten, sondern sind auch unter Studenten, Lehrern und Richtern vorherrschend. Auch Politiker machen hier sicherlich keine Ausnahme.

Der Sicherheitsbericht weiter: „Solche fehlerhaften Einschätzungen der Bürger haben auch kriminalpolitische Auswirkungen, da die so gespeiste öffentliche Meinung Druck auf die Politik zu entfalten vermag. Insofern sind gerade Gewaltdelikte […] von kriminalpolitisch hoher Bedeutung. International wird dies als ein wichtiger Hintergrund dafür gesehen, dass trotz sinkender Kriminalitätszahlen in vielen Ländern gleichwohl die Gefangenenzahlen anwachsen.“ Dass trotz sinkender Kriminalität zunehmend härter bestraft wird, führen die Kriminologen also darauf zurück, dass Gewaltkriminalität in den Medien überbetont wird.

Noch eine politisch wichtige Tatsache hat die Forschung herausgefunden: Die von den Menschen geforderte Sicherheits- und Strafrechtspolitik hängt nicht von der Einschätzung ihres persönlichen Kriminalitätsrisikos ab, sondern von der geglaubten Kriminalitätslage insgesamt. Glauben wir also irrig, dass Deutschland unsicher ist und dass die Kriminalität zunimmt, dann fordern wir weiter gehende Sicherheitsmaßnahmen des Staates. Weil unsere Kriminalitätseinschätzung von der Mediendarstellung abhängt, machen also letztlich die Medien die Sicherheitspolitik in unserem Land.

Obwohl unsere Kriminalitätsängste überzogen sind, rücken sie zunehmend in den Hintergrund. Immer weniger Menschen in Deutschland halten die Kriminalität für ein dringendes, politisch vorrangiges Problem, zuletzt 25% der Befragten. 2005 gaben nur 14% an, die Kriminalität gehöre zu einem der beiden drängendsten politischen Probleme. Stattdessen nahm Arbeitslosigkeit den ersten Rang ein. Sie wurde von 81% der Befragten zu den beiden wichtigsten Problemen gerechnet. An zweiter Stelle folgte mit 42% die wirtschaftliche Lage. Erst auf dem dritten Rang findet sich mit 14% das Problem Kriminalität. Diese Quote ist den Nennungen für Renten (13%), Schulsystem (12%) und Gesundheitssystem (10%) in etwa vergleichbar. Nur 3% meinen, die Bekämpfung des Terrorismus gehöre zu den beiden wichtigsten Aufgaben der Politik.

Setzt man die Kriminalität allerdings nicht in Beziehung zu anderen Problemen, so halten 50% der Deutschen die Verbrechensbekämpfung für eine „sehr wichtige Aufgabe“; 42,5% machen sich „große Sorgen um die Kriminalitätsentwicklung“. Gleichzeitig ist paradoxerweise die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung seit Mitte der 90er Jahre gewachsen und befindet sich auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung.

Abhilfe: Kriminalitätsängste abbauen

Es fragt sich, wie sich die übersteigerte Kriminalitätsfurcht der Menschen reduzieren lässt. Fragt man die Menschen, welche Maßnahmen ihr Sicherheitsgefühl erhöhen würden, so fordern sie meist eine Erhöhung der Polizeipräsenz, das heißt eine stärkere Sichtbarkeit von Beamten im öffentlichen Raum. Tatsächlich zeigt die Forschung aber, dass eine hohe Präsenz der Polizei für sich genommen der Kriminalitätsangst nicht entgegen wirkt. Nicht selten verstärkt sie umgekehrt noch die Ängste der Menschen – es muss ja einen Grund für die vielen Polizisten auf der Straße geben. Der Bericht: „ Je höher die Polizeidichte, desto ausgeprägter ist auch die Kriminalitätsfurcht.“ Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die höhere Polizeidichte die Ursache für die vermehrten Ängste ist. Denkbar sei „umgekehrt, dass bei hoher Furcht vermehrt Polizei zum Einsatz kommt.“

Ängste abbauen kann eine verstärkte Polizeipräsenz jedenfalls nur, wenn gleichzeitig die Kontakte zwischen Polizei und Bürgern verbessert werden (sogenanntes „Community Policing“) und sichtbare Zeichen der Verwahrlosung beseitigt werden. „Demnach treten furchtreduzierende Effekte stärkerer polizeilicher Präsenz nur dann auf, wenn eine solche Präsenz nicht nur objektiv gegeben ist, sondern von den Bürgern auch subjektiv wahrgenommen wird und mit einer Reduktion äußerlich sichtbarer Anzeichen sozialer Desorganisation einhergeht.“ Wichtig ist also, Verfall und Verwahrlosung vor Ort durch bauliche Maßnahmen anzugehen.

Schlussfolgerungen für die Zukunft

Laut Sicherheitsbericht sollte sich eine rationale Kriminalpolitik immer an den Ergebnissen der Forschung orientieren, im Bereich der Verhinderung wie der Verfolgung von Straftaten. Die Experten lassen es nicht an Deutlichkeit fehlen: „Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich.“

Die Wissenschaftler fordern in deutlichen Worten eine breite Überprüfung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen: „Die inzwischen vorliegenden Hilfen zur Evaluation polizeilicher Arbeitsformen müssten ergänzt werden durch eine breite Evaluation strafrechtlicher Maßnahmen; hier liegt ein großes Evaluationsdefizit vor. Denn weder dürfen Evaluationen nur auf nichtstrafrechtliche Interventionen beschränkt bleiben; Wirkungsforschung muss schon aus verfassungsrechtlichen Vorgaben alle staatlichen Maßnahmen betreffen. […] Auch gibt es immer wieder Situationen, in denen gehandelt werden muss, ohne dass die verfügbaren Strategien bereits evaluiert sind. Allerdings: Ehe sie in Allgemeinpraxis überführt werden, müssen sie sich erfolgreich einer externen Evaluation gestellt haben. Dies entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot, staatliche – insbesondere auch strafende staatliche Eingriffe – nach Art und Maß am Gebot der Erforderlichkeit (und damit auch zwingend der Wirksamkeit) auszurichten und zu begrenzen. Die Forderung nach mehr oder härteren strafenden Eingriffen findet in den – national wie international – vorliegenden Befunden jedenfalls keine Rechtfertigung. Umso wichtiger ist die systematische Evaluation sowohl präventiver wie auch klassisch-strafrechtlicher Reaktionsformen.“

Die Bundesregierung teilt diese Forderung nur insofern, als „gesetzgeberische Maßnahmen auf den Gebieten des Strafverfahrensrechts und Strafrechts, die praktische Anwendung von einzelnen Vorschriften dieser Rechtsgebiete und Wirkungen der strafrechtlichen Sanktionen evaluiert werden sollen, soweit dies im Einzelfall erforderlich und von den finanziellen Ressourcen her möglich ist.“

Auf dem Gebiet der „gefühlten Sicherheit“ hält die Regierung es „für erforderlich, einer übermäßigen oder einseitigen Betonung der Entwicklung einzelner Deliktbereiche entgegenzuwirken.“ Sie „sieht es als eine wesentliche kriminalpolitische Aufgabe an, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen, da dessen Beeinträchtigung gravierende gesellschaftliche Folgen hat. […] Eine realistische Darstellung der Kriminalität und der von ihr ausgehenden Gefahren ist daher wichtig.“ Es sei vonnöten, „wirkliche und scheinbare Bedrohungen zu unterscheiden, Risiken realistischer einzuschätzen und damit beängstigenden Dramatisierungen entgegenzuwirken.“ Konkrete Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, werden allerdings nicht genannt.

Reaktion der Politik

Die Politik in Gestalt von Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries fand zwar einen gewissen Gefallen daran, bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts zu betonen, dass Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt gehört. Seither fahren die beiden aber in gewohnter Weise fort, auf den verschiedensten Gebieten weitere Verschärfungen der Polizei- und Geheimdienstrechte voranzutreiben (z.B. Terrorismusbekämpfung, Vorratsdatenspeicherung, Ausspähen von Computern). Mit der Feststellung, dass in Deutschland seit Jahren – unabhängig von den jeweiligen Sicherheitsgesetzen und den jeweiligen Regierungen – ein sehr gutes Sicherheitsniveau gewährleistet ist, lassen sich eben keine politischen Vorteile erzielen. Wenn der bisherige Zustand gut wäre, könnten die Wähler ja ebenso gut eine andere Partei wählen. Und deswegen setzen die Volksparteien ihren „sicherheitspolitischen Überbietungswettbewerb“ (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) unbeeindruckt fort.

So heißt es im Sicherheitsbericht: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der offene Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel darstellt, um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.“ Diese Aussage erfolgt, ohne Belege für die angebliche Wirksamkeit anzuführen. Für die Bundesregierung scheint die Wirksamkeit verstärkter Videoüberwachung keine Frage der Fakten zu sein, sondern eine Frage der „Auffassung“. Anders ausgedrückt: Zur Rechtfertigung der Überwachung genügt es der Regierung, dass Videoaufzeichnungen der Polizei ab und zu nützlich sind. Ob sie die Kriminalität tatsächlich senken, ist dagegen egal. Im Sicherheitsbericht selbst heißt es zu dieser Frage: „In England, den USA und Kanada konnten dadurch Autodiebstahl und insbesondere Diebstähle aus Autos reduziert werden, vor allem in Parkhäusern. In Stadtzentren und Wohngebieten hatte die Videoüberwachung aber entweder nur einen geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalitätslage. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten.“ Selbst die Reduzierung der Diebstähle erweist sich bei näherer Betrachtung als zu teuer erkauft.

Die Bundeskanzlerin bleibt trotzdem dabei: „Ich bin eigentlich sehr froh, dass wir jetzt manche Schlacht von gestern hinter uns gelassen haben. Ich nenne das Thema Videoüberwachung als ein Mittel, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu unterstützen. […] Deshalb ist es wichtig, dass wir zu solchen Mitteln greifen, dass wir uns darüber nicht streiten und dass wir, wie ich finde, immer ein Credo haben. Und das muss uns leiten. Es muss gelten: Opferschutz vor Täterschutz. Bei aller Achtung vor dem Datenschutz stehen für mich die Opfer im Mittelpunkt. Das wird auch das Sicherheitsgefühl in unserem Lande prägen.“

Die Regierung hängt also weiterhin dem Glauben an, verschärfte Sicherheitsgesetze könnten das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken. Dabei zeigt der Sicherheitsbericht, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen mit der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung nichts zu tun hat. Wenn man aber eine Rechtfertigung für weitere Verschärfungen der Sicherheitsgesetze sucht, kann das Sicherheitsgefühl stets angeführt werden. Nimmt es ab, so muss etwas gegen diese Entwicklung getan werden. Fühlen sich die Bürger sicherer, so ist dies das Ergebnis der vergangenen Verschärfungen und diese müssen so fortgesetzt werden. Die wirkliche oder gefühlte Kriminalität kann zu- oder abnehmen – stets lässt sich sicherheitspolitischer Aktionismus rechtfertigen. Einziger Ausweg aus diesem Teufelskreis ist eine objektive und systematische Untersuchung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen.

Polizeifunktionäre, die schon im eigenen Interesse mehr Geld für die Sicherheitsbehörden fordern müssen, zeigen sich ebenfalls unbeeindruckt von den Erkenntnissen der Forschung. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, bezeichnete den Sicherheitsbericht als „unrealistisch“. Freiberg wörtlich: „Unsere Wahrnehmung ist in vieler Hinsicht eine andere, und ich denke, dass die Polizisten näher an der Wirklichkeit sind als viele Politiker.“ Maßgeblich für die Sicherheitspolitik soll also offenbar nicht die Realität sein, sondern die subjektive Wahrnehmung der Polizisten.

Eigene Schlussfolgerungen

Der Sicherheitsbericht fasst zusammen: „In der Summe kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die Menschen in Deutschland das Gemeinwesen oder auch ihre persönliche Lebensqualität durch Kriminalität heutzutage in besonderem Maße oder gar stärker als in früheren Jahren beeinträchtigt sehen.“ Dies sollte eigentlich gegen einen weitere Aufrüstung von Polizei und Nachrichtendiensten sprechen, zumal selbst diese gesunkene Kriminalitätsangst das wirkliche Kriminalitätsrisiko noch weit übersteigt.

Bei der Politik ist diese Botschaft aber nicht angekommen. Die fehlenden Reaktionen der Politiker zeigen, dass die Hoffnung auf eine „rationale Kriminalpolitik“ mit Union und SPD ein frommer Wunsch bleiben wird. Die Bundeskanzlerin wies bei ihrer ersten Rede im Bundestag zurecht darauf hin, dass die Schnittmenge beider Parteien auf dem Gebiet der inneren Sicherheit so groß ist wie in keiner anderen Parteienkonstellation. Das liegt daran, dass beide Volksparteien auf sicherheitspolitischen Aktionismus setzen, weitgehend ohne Rücksicht auf Wirksamkeit, Kosten und Verluste. Wen diese Entwicklung besorgt, der sollte bei der nächsten Wahl einer der Oppositionsparteien seine Stimme geben. FDP, Grüne und Linke stehen der herrschenden Kriminalpolitik allesamt kritisch gegenüber.

Erfrischend ist die Feststellung des Sicherheitsberichts: „Strafrecht und Kriminalpolitik sind nicht Selbstzweck. Sie dienen dem Rechtsgüterschutz und damit dem Schutz der freien Entfaltung des Einzelnen.“ In der Tat darf die Verfolgung von Straftaten nicht um ihrer selbst Willen angestrebt werden. Straftäter werden in einer zivilisierten Gesellschaft nicht aus Rache verfolgt, sondern um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern. Wird bei der Verfolgung von Straftaten in die Rechte unbescholtener Bürger eingegriffen, so lässt sich das nur rechtfertigen, wenn die Maßnahme effektiv vor Kriminalität schützt und dieser Schutz auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann.

Beide Punkte werden zurzeit nicht beachtet. Es findet erstens keinerlei Überprüfung statt, ob vorhandene oder geplante Sicherheitsgesetze tatsächlich die Kriminalität reduzieren. Um diese Frage zu untersuchen, müsste man im zeitlichen Vergleich, aber auch im Ländervergleich, überprüfen, ob es ohne diese Gesetze tatsächlich mehr Straftaten gäbe. Dafür gibt es bisher keinen Beleg. Das Entdeckungsrisiko schreckt von der Begehung leichter Straftaten zwar in einem gewissen Maße ab. Dieser Abschreckungseffekt dürfte aber unabhängig von den jeweiligen Sicherheits- und Kontrollrechten des Staates sein, solange der Täter nur überhaupt mit einer Entdeckung rechnen muss. Wie hoch das Entdeckungsrisiko ist, können Straftäter nicht einschätzen – so die Forschung. Deswegen dürften die neuen Sicherheitsgesetze der letzten Jahren an der Kriminalität in unserem Land spurlos vorüber gegangen sein.

Auch findet bislang keinerlei Überprüfung statt, ob Sicherheitsausgaben wirksamer an anderer Stelle getätigt werden könnten. Gerade Überwachungstechnik und -personal, etwa im Zusammenhang mit Videoüberwachung, kostet Millionen von Euro und bewirkt keine messbare Senkung der Kriminalität. Eine rationale Kriminalpolitik würde diese Gelder stattdessen in Projekte zur gezielten Kriminalprävention investieren. Die Wirksamkeit solcher Projekte ist nachgewiesen. Trotzdem sind in den vergangenen Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Mittel für Projekte gegen Jugendgewalt und Rechtsextremismus radikal zusammengestrichen worden. Daneben haben die Länder seit 2001 7.000 Polizeistellen eingespart.

Der Sicherheitsbericht betont: „Perfekte Kriminalprävention, also die Verhinderung jeglicher Straftat, ist unmöglich; vielmehr ist eine gewisse Kriminalitätsquote für jede Gesellschaft ‚normal‘.“ Je sicherer ein Land schon ist, desto größeren Aufwand erfordern weitere Verbesserungen und desto weniger nutzen sie. Vor diesem Hintergrund muss sich die Politik fragen lassen, ob sie mit ihrer beständigen Aufrüstung von Polizei und Geheimdiensten die richtigen Prioritäten setzt, gerade in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit, unsicherer Gesundheits- und Altersvorsorge und Milliardenschulden. Die Forschung zeigt eindrucksvoll, dass die Menschen andere Prioritäten setzen würden. Das darf nicht länger ignoriert werden.

Anstatt auf verstärkte Erforschung und Evaluierung von Sicherheitsgesetzen zu setzen, hält die Bundesregierung eine Überprüfung ihrer Maßnahmen nur für erforderlich, „soweit dies im Einzelfall erforderlich und von den finanziellen Ressourcen her möglich ist.“ Damit kehrt die Regierung die Forderung der Experten in ihr Gegenteil um. Diese fordern gerade nicht nur eine Fortsetzung der bisherigen, vereinzelten Untersuchungen, sondern eine breite Evaluierung aller Sicherheitsgesetze, und zwar schon vor ihrer Einführung.

Davon ist die Regierung weit entfernt. Sie ist an einer objektiven Bewertung des Nutzens ihrer Politik offensichtlich nicht interessiert. Das sollte denjenigen zu denken geben, denen an einer tatsächlichen Starkung der Sicherheit gelegen ist. Wo in den letzten Jahren überhaupt eine Untersuchung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen stattfand, schrieb entweder das Innenministerium den Bericht selbst (Terrorismusbekämpfungsgesetz), oder ein Ministerium gab die Untersuchung in Auftrag und formulierte anschließend den Abschlussbericht mit (Telefonüberwachung).

Der Sicherheitsbericht beschreibt den gegenwärtigen Stand der Innenpolitik sehr deutlich: „Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich.“

Um hier Abhilfe zu schaffen, müssten die Untersuchungen von einer unabhängigen Behörde durchgeführt oder zumindest direkt vom Parlament in Auftrag gegeben werden. Die Aufgabe einer systematischen Untersuchung und Bewertung von Sicherheitsgesetzen könnte wohl nur eine neue Institution schultern, eine „Deutsche Grundrechteagentur“. Vor der Vorlage neuer Sicherheitsgesetze müsste diese Agentur stets zur Frage der Wirksamkeit, der Kosten und der schädlichen Nebenwirkungen der Vorhaben angehört werden.

Um die politischen Voraussetzungen für eine rationale Kriminalpolitik und ein Ende des Sicherheitsaktionismus zu schaffen, muss auch das Problem der überzogenen Kriminalitätsängste angegangen werden. Dies fordert auch die Bundesregierung, ohne aber entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen oder ausarbeiten zu lassen. Dabei zeigt der Sicherheitsbericht sehr deutlich, an welchen Punkten angesetzt werden müsste: An der überzogenen Kriminalitätsdarstellung in Medien und Politik. Ein Verzicht auf die politische Beschwörung der angeblichen Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität wäre der Politik ohne weiteres möglich, würde ihr aber ein beliebtes Stimmenfangmittel aus der Hand nehmen. Eine Beeinflussung der Medienberichterstattung ist wegen der Unabhängigkeit der Medien schwieriger. Der Staat kann reißerische Berichterstattung nicht verbieten, aber er kann eine rationale Berichterstattung fördern. Möglich sind etwa regelmäßige Pressekonferenzen mit Kriminologen, vielleicht auch eine wöchentliche Fernsehsendung im Privatfernsehen, eine realistische „Reality-TV“-Sendung oder eine Kolumne in der Bild-Zeitung.

Solche Maßnahmen verharmlosen weder die Kriminalität, noch bedeuten sie, dass man die Ängste der Menschen nicht ernst nimmt. Stattdessen holen sie die „gefühlte Kriminalität“ auf den Boden der Tatsachen zurück und ermöglichen es den Menschen, die wirklichen Probleme in ihrem Leben anzugehen.

Oberstaatsanwalt Breymann schreibt in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“: „Basiert der öffentliche Bedrohungskonsens aber ganz offensichtlich auf einem Irrtum über die Wirklichkeit von Kriminalitätsbedrohung, so taugt er auch nicht als demokratische Legitimation“ immer neuer Sicherheitsgesetze. „Die neue Sicherheitspolitik entdeckt ständig neue Sicherheitslücken und -risiken, wo die bestehenden Regelungen wohlausgewogene Güterabwägungen vorgenommen und Kompromisse politisch gestaltet haben, die auf historisch gewachsenen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Übereinstimmungen beruhen. Nun ließe sich argumentieren, die Zeiten hätten sich verändert, die moderne Risikogesellschaft schaffe sich deshalb aus Notwendigkeit den Sicherheitsstaat […] Diese Argumentation setzt voraus, dass die zu Grunde liegenden Risikoeinschätzungen zutreffend wären, sie sind es aber eben nicht. Die moderne Risikogesellschaft der Bundesrepublik ist keine besondere Kriminalitätsrisikogesellschaft. Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.“

Ein weiterer (ehemaliger) Staatsanwalt, Heribert Prantl, kommentiert: „Wer die Leute nach der Zahl der Morde und schweren Gewaltverbrechen im Lande befragt, dem werden Zahlen genannt, die die Realität potenzieren; und es wird von Steigerungsraten phantasiert, die es nicht gibt.

Warum das so ist? Erstens hat die Politik der inneren Sicherheit viele Jahre lang nach dem Motto ‚Alles wird immer schlimmer‘ gearbeitet und sich aus den Statistiken nur die Zahlen und Kriminalitätsbereiche herausgepickt, die in dieses Schema passten; so wurden immer schärfere Gesetze und Grundrechtseingriffe begründet: Die Kriminalität sank, aber der Politik passte das nicht. Die Gewerkschaft der Polizei arbeitet noch immer so: Sie betrachtet Angstpolitik als Standespolitik, mit der sie ihre (berechtigten!) Anliegen besser durchsetzen kann. Und für die staatliche Anti-Terror-Politik ist die Angst nach wie vor eine Autobahn für Sicherheitsgesetze.

Zweitens ist die horrende Kriminalitätsangst eine Resultante der medialen Darstellung von Kriminalität. Das Spektakuläre, das Angstmachende wird vergröbert und vergrößert. Vor allem das Fernsehen vermittelt die Vorstellung von einer Kriminalität, die nicht in der Gesellschaft entsteht, sondern ihr von außen angetan wird.

Und drittens: Es gibt eine tiefe und verständliche Sehnsucht nach innerer Sicherheit, die noch weiter wachsen wird – in dem Maß, in dem Wohlstand und gewohnte Ordnung bedroht sind. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Hartz IV und einer Generalverunsicherung, einem Gefühl des Bedrohtseins an sich. Wer verunsichert ist, will bei der Hand genommen werden. Diese Handreichung darf man nicht den Populisten überlassen.

Sicherheit entsteht nicht wie beim Bleigießen, wo man die Masse am Kochen hält und dann in eine Form gießt. Innerer Frieden entsteht anders. Unter anderem dadurch, dass man das Recht in Frieden lässt.“

Update:

In der Ausgabe 50/2006 berichtet der Spiegel unter der Überschrift „Sperrfeuer aus der Glotze“:

Innen- und Justizpolitiker nutzen gerade spektakuläre Straftaten dazu, sich mit Forderungen nach härteren Gesetzen ins Rampenlicht zu stellen. Das kostet nichts und klingt gut. …

Das hat die absurde Folge, dass einer abnehmenden Kriminalität mit immer härteren Gesetzen und Strafen begegnet wird. Obwohl die Delikte in den Achtzigern zurückgingen, sind im Strafgesetzbuch Dutzende Vorschriften verschärft worden. Die Zahl der Häftlinge stieg seit 2002 um rund zehn Prozent auf mehr als 77 000…

Seit den Anschlägen der Quaida in den USA am 11. September 2001 rangiert auch die Angst vor Terroranschlägen weit vor der Kriminalitätsfurcht – auch wenn die Chance, in Deutschland Opfer eines Terrorangriffs zu werden, verschwindend klein ist im Vergleich dazu, etwa bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden.

Experten stellen sich deshalb die Frage, ob der Mensch ein gewisses Maß an Furcht für eine ausgeglichene Psyche braucht. Bleibt die Summe der Ängste gleich, auch wenn die Themenfelder wechseln? Schon vor mehr als 4000 Jahren, so der Kriminologe Heinz, sei in mesopotamischer Keilschrift festgehalten worden: „Mit unserer Erde geht es abwärts. Bestechung und Unehrlichkeit breiten sich aus. Die Kinder folgen den Eltern nicht mehr. Der Untergang der Welt steht offensichtlich bevor.“

In derselben Ausgabe findet sich ein Artikel „Beim Kopfe des Propheten“ über die Aufführung der Oper „Idomeneo“:

Dabei steht der Berliner Polizeisprecher Bernhard Schodrowski vor einer anspruchsvollen Aufgabe: Er muss erklären, warum die Terrorexperten des Landeskriminalamts im Sommer einen Anschlag auf die Oper für möglich hielten, nun aber, nachdem der abgeschlagene Mohammed-Kopf es selbst in Guatemala auf die Titelseiten schaffte, sich die Gefahr verflüchtigt habe.

„Hinweise auf geplante Aktionen“, heißt es, „hatten wir weder damals noch heute.“ Dem Eindruck, dass solche Gefährdungsanalysen zumeist Hokuspokus sind oder ganz simpel nach politischer Opportunität formuliert werden, tritt Polizeisprecher Schodrowski freilich „ganz entschieden entgegen“.

Ergänzung vom 04.09.2008:

Eine neue Studie über die Ängste der Deutschen liegt vor.

Angst macht danach

  • 76% die Lebenshaltungskosten (1991: Rang 3 mit 34%)
  • 58% eine schlechte Wirtschaftslage
  • 58% Naturkatastrophen
  • 51% ein Pflegefall im Alter zu werden (1991: Rang 5 mit 30%)
  • 51% eine schwere Erkrankung (1991: Rang 7 mit 22%)
  • 49% eine Überforderung der Politiker
  • 48% eigene Arbeitslosigkeit (1991: Rang 4 mit 30%)
  • 47% die Arbeitslosigkeit in Deutschland
  • 42% eine Drogensucht der eigenen Kinder
  • 41% der Lebensstandard im Alter (1991: Rang 6 mit 28%)
  • 41% Terrorismus
  • 37% Spannungen durch Ausländer (1991: Rang 1 mit 49%)
  • 31% Vereinsamung im Alter
  • 31% Krieg mit deutscher Beteiligung
  • 25% Straftaten (1991: Rang 2 mit 34%)
  • 21% Zerbrechen der Partnerschaft

Insgesamt haben im Jahr 2008 44% der Menschen große Angst (1991: 27%). Menschen bis 19 Jahre machen sich weniger Sorgen (37%).

51% würden die Leistung der Politiker mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ (5 oder 6) bewerten.

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1 Kommentar »


  1. Kriminalitätsfurcht — 11. Mai 2008 @ 10.43 Uhr

    Ich bräuchte Daten zur Kriminalitätsfurcht der Deutschen, so zwischen 1935 bis 2007. Wenn mir da jemand weiterhelfen könnt währe ich echt dankbar…

    Danke

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