Archiv des Monats August 2006

Terrorismus – Ein allgemeines Lebensrisiko

In einem sehr lesenswerten Kommentar für die Frankfurter Rundschau schreibt Brigitte Fehrle (Auszüge):

Aus berechtigter Sorge um das eigene Leben und die Gesundheit verlangen wir von der Politik Antworten. Antworten, die sie nicht geben kann. Kein Politiker hat ein Rezept gegen Terroristen, die unorganisiert, aus dem scheinbaren Nichts heraus, agieren. […]

Sicherheit. Was stellen wir uns vor, wenn wir Sicherheit wollen? Sicherheit gibt es nicht. Wir verlangen sie vom Staat dort, wo uns unbekannte Gefahren lauern. Zum Beispiel der Terror. […] Wir akzeptieren gleichzeitig aber höchste Unsicherheit in Bereichen, die zum Alltag gehören. Eine flächendeckende Überprüfung aller Autofahrer auf mögliches verkehrsgefährdendes Verhalten würde niemand fordern, obwohl die Wahrscheinlichkeit, von einem anderen Autofahrer getötet zu werden, größer ist als die, bei einem terroristischen Anschlag zu sterben.

Es gibt Lebensrisiken, gegen die kann uns keiner schützen. Der moderne Terrorismus gehört spätestens seit dem Fall des so genannten Eisernen Vorhangs dazu. Sich vor ihm schützen zu wollen hieße, sich zu verstecken. […]

Das vielleicht Wichtigste und gleichzeitig Schwierigste aber ist es zu lernen, mit der Gefahr zu leben. Sich nicht einschränken zu lassen und sich nicht selbst einzuschränken. […]

Den vollständigenen Artikel lesen

Kommentieren

Warum uns staatliche Überwachung nicht egal sein kann

Man muss ganz klar feststellen, dass die Macht von Polizei und Geheimdiensten in den vergangenen Jahren beständig ausgeweitet worden ist. Gleichzeitig sind die Schäden infolge von Kriminalität – einschließlich Terrorismus – gleich geblieben oder gesunken; gestiegen ist im Wesentlichen nur die Angst. Das ist eine kritikwürdige Diskrepanz.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich etwas dabei gedacht, Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Wenn man dem Staat vertrauen könnte, bräuchte man kein Bundesverfassungsgericht, kein parlamentarisches Kontrollgremium, keine unabhängigen Gerichte. Wenn es gleichwohl all diese rechtsstaatlichen Sicherungen gibt, dann haben sie – gerade in Krisenzeiten – ihren Sinn und Zweck.

Dass Überwachung die Freiheit der Menschen einschränkt, steht fest. Das Bundesverfassungsgericht erkannte schon 1983: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“ 2006 warnte das Bundesverfassungsgericht: „Das Grundrecht dient dabei auch dem Schutz vor einem Einschüchterungseffekt, der entstehen und zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung anderer Grundrechte führen kann, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Die Freiheit des Einzelnen, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, kann dadurch wesentlich gehemmt werden. Ein von der Grundrechtsausübung abschreckender Effekt fremden Geheimwissens muss nicht nur im Interesse der betroffenen Einzelnen vermieden werden. Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist“.

Dass Überwachung die Freiheit der Überwachten beeinträchtigt, zeigt auch die Forschung. Von den Erwartungen der Mehrheit abweichendes Verhalten reduziert sich schon dann, wenn durch die bloße Abbildung eines Augenpaars unbewusst der Eindruck vermittelt wird, beobachtet zu werden.

Dass Sicherheit wichtig ist und dass der Staat einen angemessenen Schutz vor Kriminalität gewährleisten soll, bestreitet niemand. Wir kritisieren nur die beständigen, unersättlichen Rufe nach mehr Sicherheit und die immerwährende Forderung, „alles Menschenmögliche“ zur Gewährleistung der Sicherheit zu tun. Eine solche Sicherheitsideologie kennt keine Grenzen und stellt alle anderen Werte hintan. Ein angemessenes Sicherheitsniveau kann auch ohne eine Massenregisterierung und -überwachung der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden.

Update: Wie sieht unsere Gesellschaft in 10, 20 Jahren aus, wenn die Menschen ständig überwacht und beobachtet werden? Ich denke schon, dass sich mit der Zeit eine zunehmend unkritische Konsumgesellschaft bildet, in der die Freiheitsrechte immer weiter ausgehöhlt und aufgegeben werden. Am Ende dieser Entwicklung steht dann tatsächlich „eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die nichts zu verbergen haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben.“

Natürlich ist das zugespitzt, aber es ist ein reales Problem, dass die Menschen in ihrer Angst vor Kriminalität dem Staat zunehmend unkritisch und blindlings vertrauen. Da muss man schon deutlich vor Augen führen, wohin das letztendlich führen wird. Es ist müßig, immer die Gefahr eines autoritären oder totalitären Regimes zu bemühen. Selbst wenn es nicht dazu kommt, werden wir doch eine unkritische, sicherheitsgläubige Konsumgesellschaft unter ständiger Beobachtung werden. Es ist ein Fehler, den langfristigen Einfluss der zunehmenden Überwachung auf unsere Gesellschaft zu ignorieren, wie es das aktuelle, kurzsichtige Streben nach immer mehr Sicherheit tut. Auch ist es ein Fehler, immer auf die Grenzen der aktuellen Überwachung zu verweisen („so weit sind wir noch lange nicht“). Wir bewegen uns rapide in Richtung einer Überwachungsgesellschaft. Die Sicherheitslogik der Innenpolitiker kennt keine Grenzen (Prantl: „Wer vorbeugen will, weiß nie genug!“). Der Überwachungsstaat kommt nicht über Nacht, sondern schleichend im Wege immerwährender, angeblich „maßvoller Ausweitungen“ der bestehenden Befugnisse des Staates.

Kommentare (1)

Tauss (SPD) für Moratorium bei Vorratsdatenspeicherung

In einer Email an mich schreibt der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg Tauss unter anderem:

Im übrigen entspricht es meiner Position, die Richtlinie nicht vor einer Entscheidung des EuGH national umzusetzen.

Hoffentlich gelingt es Herrn Tauss, sich damit in seiner Fraktion durchzusetzen. Die Linke wird in Kürze einen Antrag einbringen, der von der Bundesregierung ein Moratorium in Sachen Vorratsdatenspeicherung fordert. Spätestens dann wird sich die Haltung der SPD-Fraktion zeigen.

Im Februar hatten Union und SPD noch für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestimmt. Seither hat sich die Lage aber dramatisch geändert:

  • Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seiner im April ergangenen Rasterfahndungsentscheidung ausdrücklich „das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“.
  • Der Europäische Gerichtshof entschied im Mai, dass EG-Richtlinien zur Erleichterung der Strafverfolgung unzulässig sind. Für diesen Bereich sind alleine die Mitgliedsstaaten zuständig.
  • Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußert in einem Rechtsgutachten vom August erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Außerdem wird in Frage gestellt, ob eine verfassungskonforme Umsetzung in Deutschland gelingen kann.

Man kann der Regierungskoalition nur empfehlen, die Umsetzung der Richtlinie jetzt noch rechtzeitig zu stoppen. Andernfalls riskiert die Koalition eine weitere verheerende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Update: Am 01.09. schreibt Herr Tauss zu dem geplanten Antrag der Opposition, der ein Moratorium fordert, unter anderem:

die SPD wird diesem Antrag der Opposition nicht zustimmen können, weil es keine getrennten Abstimmungen innerhalb der Koalition geben kann. Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass keine Unionskollegen auf den Antrag gehen.

Kommentieren

Pär Ström: Aufstand für die Privatsphäre

Pär Ström, Autor des Buches „Die Überwachungsmafia“, schreibt in einem aktuellen Beitrag für die Zeitung „Das Parlament“

  • über den „Kampf gegen den Terror“ und die Bürgerrechte,
  • über den weltweiten Trend zu schwerwiegenden Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte und nicht zuletzt auch gegen das Recht auf Privatsphäre, über die Infragestellung des Rechts auf eine Privat- und Intimsphäre,
  • über Medien, die das Gefühl vermitteln, dass Terroristen ein tödliches Risiko im täglichen Leben darstellen, obwohl die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Terroranschlags zu werden, selbst in sehr gefährdeten Ländern wie Großbritannien und den USA verschwindend gering ist,
  • über eine politische Agenda, die vom Terrorismus beherrscht wird,
  • darüber, dass der Terrorismus kein Grund für die schrittweise Abschaffung von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit ist – Werte, die erst nach jahrhundertelangem Kampf errungen wurden,
  • darüber, dass selbst eine vollkommene Überwachungsgesellschaft in der Europäischen Union den Terrorismus nicht stoppen könnte – Osama bin Laden hält sich seit Jahren erfolgreich versteckt,
  • darüber, dass wir uns Schritt für Schritt in Richtung Überwachungsstaat bewegen – stets von hehren Zielen geleitet,
  • über den erforderlichen Aufstand der Bürger gegen einen politischen Stand, der seinen eigenen Herrschaftsbereich auf unsere Kosten vergrößern will.

Beitrag lesen

Kommentieren

Biometrische Gesichtserkennung überall

In den Verfassungsbeschwerden gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten und gegen die automatisierte Kfz-Kennzeichen-Fahndung ist schon lange gewarnt worden: Es handelt sich um Präzedenzfälle einer allgemeinen Kontrolle der gesamten Bevölkerung. „Erlaubte man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, mit welcher Begründung wollte man dann einer sonstigen generellen, verdachtslosen Überwachung der Bevölkerung zwecks ‚Abgleichs mit dem Fahndungsbestand‘ entgegen treten, etwa einem automatischen Abgleich aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke?“

Und tatsächlich: Die permanente, verdachtslose biometrische Gesichtserkennung soll kommen, zur Überprüfung, ob der Passant nicht vielleicht in einer Fahndungsliste steht. Das Bundeskriminalamt testet am Mainzer Hauptbahnhof ein entsprechendes System mithilfe der dort vorhandenen Videokameras.

Zurecht wird die Fehleranfälligkeit der Systeme kritisiert. Es wird oft zu Fehlalarm kommen, falsche Verdächtigungen können die Folge sein. Außerdem kann schon die Furcht vor Überwachung politische Kritiker daran hindern, sich frei zu bewegen. Eine Massenüberwachung und -kontrolle der Bevölkerung wäre das Ende des freiheitlichen Rechtsstaats, wie wir ihn kennen.

Ein lesenswerter Hintergrundbericht zu dem Vorhaben findet sich hier.

Kommentieren

MeinProf.de – Meinungsfreiheit überwiegt Datenschutz [8. Ergänzung]

Der Berliner Datenschutzbeauftragte verlangt unter anderem, dass der Zugang zu dem Professoren-Bewertungsportal MeinProf.de beschränkt wird. Siehe im Einzelnen die Pressemitteilung vom 17.08.2006.

Meine Stellungnahme (Email von heute):

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem aktuellen Streit über das Portal MeinProf.de möchte ich kurz meine Meinung darlegen, zumal ich als Datenschützer ansonsten auch auf Seiten der Privatsphäre stehe.

Im Fall MeinProf.de stehe ich auf Seiten der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für „Internetforen, Blogs oder auf persönlichen Webseiten“, sondern auch für Bewertungsportale. Wenn es sich um subjektive Bewertungen handelt, fallen sie unter die Meinungsfreiheit.

Ein öffentliches Bewertungsportal über die Qualität der Lehre einzelner Personen darf und sollte m.E. nicht verboten bzw. zugangsbeschränkt werden. Als mildere und ausreichende Mittel stehen z.B. zur Verfügung:

  • Information der Nutzer darüber, dass es sich um subjektive, nicht nachprüfbare Bewertungen handelt,
  • Möglichkeit für die Bewertenden, in einem Freitextfeld präzisere Anmerkungen zu machen (wie Ebay-Bewertungen),
  • Diskussionsforum für jeden Professor, in dem die Zahlenbewertungen diskutiert und persönliche Erfahrungen ausgetauscht werden können,
  • Auf jeder Bewertungsseite muss eine etwa eingereichte Gegendarstellung des Betroffenen angezeigt werden.

Ihre Kritik an MeinProf.de teile ich nicht:

  1. Der „Anschein einer objektiven Wissensdatenbank“ besteht nicht oder kann durch Hinweise beseitigt werden. Jeder Nutzer weiß von Verbraucherportalen, Hotelbewertungsseiten usw., dass diese höchst subjektiv sind, auch von Unbeteiligten, Konkurrenten oder den Betroffenen selbst gefälscht werden können und so weiter.
  2. Es kann nicht verlangt werden, dass die „Richtigkeit der Informationen geprüft wird“. Bei Meinungen ist dies nicht möglich, bei Tatsachenbehauptungen nicht zumutbar – hier muss der Rechtsweg und das Recht zur Gegendarstellung genügen. Eine Vorabzensur und -kontrolle der Nutzermeinungen darf nicht gefordert werden.
  3. Die Betroffenen müssen nicht in Kenntnis über die Veröffentlichung gesetzt werden; sie können diese selbst nachlesen.
  4. Die Betroffenen haben durchaus die Möglichkeit, „sich gegen unrichtige Informationen zu wehren“. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen können Professoren selbstverständlich nach allgemeinem Recht vorgehen. Außerdem haben sie nach dem Mediendienste-Staatsvertrag das Recht zur Gegendarstellung. Ansonsten ist die Situation nicht anders als bei den Ebay-Bewertungen, die ja auch mitunter die Gerichte beschäftigen, deren generelle Zulässigkeit aber nicht in Frage steht. Auch die Ebay-Bewertungen sind oft personenbezogen, weil der Name von geschäftsmäßigen Verkäufern nach E-Commerce-Recht öffentlich angegeben werden muss.
  5. Die Gefahr, dass gelöschte Informationen weiterhin durch das Netz geistern, sehe ich bei MeinProf.de nicht; jedenfalls ist das bisher noch nie geschehen. Es wäre wohl auch urheberrechtswidrig, die Datenbank zu spiegeln.

Aus diesen Gründen schlage ich vor, sich auf die oben skizzierten, milderen Mittel zu verständigen. Gerade auch deswegen, weil die Gerichte ein Bußgeld ansonsten wegen Artikel 5 GG voraussichtlich aufheben würden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.06.2006 (http://www.jurpc.de/rechtspr/20060077.htm), das auf MeinProf.de m.E. durchaus übertragbar ist:

  • Dem Diensteanbieter obliegen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind.
  • Weitergehende Prüfungspflichten des Betreibers ergeben sich auch nicht dadurch, dass aufgrund der Häufung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Ehre des Betroffenen erkennbar war, dass ein Risiko künftiger weiterer Rechtsverletzungen bestand.
  • Eine Verpflichtung des Betreibers, nur registrierten Usern den Zugang zu dem Forum zu eröffnen, besteht nicht. Den Forenbetreiber trifft daher nur die Pflicht, ihm bekannt gewordene Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen,

Update: Der Berliner Datenschutzbeauftrage Dr. Dix antwortete persönlich. Er habe Zweifel, ob sich der Betreiber einer solchen Datenbank selbst auf die Meinungsfreiheit berufen kann, zumal er selbst keine eigene Meinung (etwa in Form einer redaktionellen Überarbeitung) vertrete. Jedenfalls finde die Meinungsfreiheit ihre Grenzen im allgemeinen Gesetz, vorliegend in § 29 BDSG.

Aus meiner Antwort:

Ich habe im übrigen Zweifel, ob der Betreiber einer solchen Datenbank sich selbst auf die Meinungsfreiheit berufen kann, zumal er selbst keine eigene Meinung (etwa in Form einer redaktionellen Überarbeitung) vertritt.

Das ist in der Tat eine interessante Frage. Für die Pressefreiheit zumindest ist anerkannt, dass sich ihr Schutz auf alle „Hilfsunternehmen“ erstreckt, bis das Presseerzeugnis den Leser erreicht hat, und dass sich diese Hilfsunternehmen dann auch selbst auf die Pressefreiheit berufen können (BVerfGE 77, 346). Für die Meinungsfreiheit kann m.E. letztendlich nichts anderes gelten. In der Entscheidung zum Schuldnerspiegel im Internet spricht das Bundesverfassungsgericht von einer „Abwägung mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Kommunikationsinteressen der Domain-Inhaber“, geht also auch von einem grundrechtlich geschützten Kommunikationsrecht der Betreiber aus (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20011009_1bvr062201.html). Unabhängig davon haben jedenfalls die Professoren-Bewerter das Recht, zu bestimmen, an wen sie ihre Meinung verbreiten. Würde man den öffentlichen Zugang zum Portal einschränken, wäre das jedenfalls ein Eingriff in die Meinungsfreiheit der Nutzer.

Im übrigen findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen im allgemeinen Gesetz (§ 29 BDSG).

Das ist sicherlich richtig. Allerdings sind einschränkende Gesetze nach der Wechselwirkungslehre wiederum einschränkend auszulegen. Und genau das dürfte bei § 29 BDSG erforderlich sein, wenn es sich um eine Meinungsdatenbank handelt. Auch in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Foren-Fall lag ein „geschäftsmäßiges Speichern personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung“ vor, und trotzdem hat das OLG wie bekannt entschieden.

Wir fordern übrigens schon seit letztem Jahr, das Presseprivileg auch auf Internetdienste zu erstrecken (siehe www.telemediengesetz.de.vu). Zumindest bei journalistisch-redaktionellen Online-Diensten dürfte das von Verfassungs wegen geboten sein. Auch Ihr Amtsvorgänger Herr Garstka sagte neulich:

„Es kann nicht sein, das ist eine zweite Erscheinung, die wir heute haben, dass wir im Augenblick immer noch so stark differenzieren zwischen Online- und Offline-Welt. Wir können jedenfalls in Zukunft nicht mehr so stark zwischen einem Presseunternehmen – denn nur diese sind ja privilegiert nach dem Bundesdatenschutzgesetz – und nach jedermann differenzieren, der das Bedürfnis hat, im Internet seine Meinung zu äußern. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen dem, was das Presseprivileg abdeckt und dem Bereich, in dem wir dem privaten Menschen, der das Internet benutzt, um seine Meinung zu verbreiten, sagen: Nein, das verstößt gegen den Datenschutz. Also ich halte es, und das ist meine grundsätzliche Position, jedenfalls auf Dauer nicht für akzeptabel, dass wir auseinanderdriften in ganz verschiedene Ecken …“
http://www.presserat.de/fileadmin/download/Tagungsband_Internet.pdf

Insgesamt bin ich auf den Ausgang Ihres Verfahrens gespannt.

2. Update: Aus meiner Mail an den Datenschutzbeauftragten vom 20.08.2006:

Was MeinProf.de angeht, habe ich inzwischen mit dem Betreiber korrespondiert und auch Ihre ausführliche rechtliche Bewertung gelesen. Ausgangspunkt Ihrer Beurteilung ist die Anwendung von § 29 BDSG und die Gleichsetzung mit Auskunfteien. Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch:

Rechtlich kann § 29 BDSG auf Internet-Veröffentlichungen nicht uneingeschränkt angewandt werden, weil sonst jede Internet-Veröffentlichung über Personen, die nicht durch Presseunternehmen erfolgt, verboten wäre. Denn Internet-Veröffentlichungen ist stets zueigen, dass sie jedermann übermittelt werden und eben nicht nur Personen mit berechtigtem Interesse. Dieser Konflikt kann nur gelöst werden, indem man § 29 BDSG wegen Art. 5 GG einschränkend auslegt.

Zweitens ist eine Gleichsetzung mit Auskunfteien faktisch unangemessen. Man muss unterscheiden zwischen der Bewertung von Nachfragern (z.B. durch die Schufa) und der Bewertung von Anbietern (z.B. auf Ebay, MeinProf.de, Verbraucherportalen). Wer Produkte oder Dienstleistungen einer Vielzahl von Personen anbietet, muss m.E. auch öffentliche Kritik und eine öffentliche Bewertung seines Angebots hinnehmen, auch im Vergleich zu anderen Anbietern. Das schutzwürdige Interesse solcher Anbieter – auch wenn es Einzelpersonen sind – ist deutlich geringer zu bewerten als dasjenige von Schuldnern oder Verbrauchern, deren Bonität bewertet wird.

Insgesamt ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Gerichte das Angebot in der bisherigen Form verbieten würden. Ich halte es allerdings für möglich, dass hinsichtlich der öffentlichen, zahlenmäßigen Bewertung (nicht hinsichtlich der Meinungsäußerungen in Textform) einschränkende Bedingungen angenommen werden. Immerhin liegt – anders als etwa bei Ebay – keine Einwilligung der Betroffenen vor. Danach hielte ich den folgenden Interessenausgleich für angemessen:

  1. Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen eine öffentliche, zahlenmäßige Bewertung (nicht gegen Meinungsäußerungen in Textform) eingeräumt. Der Betreiber teilt mit, dass es schon bisher eine solche „Blacklist“ gibt. Allerdings sollte auf der Informationsseite für Dozenten über dieses Widerspruchsrecht informiert werden.
  2. Jedem neu aufgenommenen Dozenten wird einmalig eine Email zugesandt, in der er informiert wird, dass er in die Datenbank aufgenommen wurde, und in der er auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Der dazu erforderliche Aufwand müsste zu leisten sein, zumal man Neueinträge davon abhängig machen kann, dass eine Emailadresse des Lehrstuhls angegeben wird.
    Hinsichtlich der bereits vorhandenen Einträge muss aus Gründen der Praktikabilität eine Information der Hochschulen genügen (entweder individuell oder öffentlich in einer geeigneten Fachpublikation). Die Hochschulen können ihre Dozenten dann entsprechend informieren.
  3. Oberhalb der zahlenmäßigen Bewertungen wird ein Link mit dem Titel „Hinweis zur Aussagekraft der Bewertungen“ o.ä. angezeigt. Unter diesem Link (oder in einer Mouseover-Einblendung) wird dann auf die sehr eingeschränkte Aussagekraft der Bewertungen hingewiesen:
    - dass im Grunde jeder die Möglichkeit hat, eine beliebige Bewertung abzugeben, auch aus sachfremden Motiven,
    - dass keine redaktionelle Überprüfung stattfindet,
    - dass die Aussagekraft der Bewertungen deswegen nicht gewährleistet ist, gerade auch im zahlenmäßigen Vergleich verschiedener Professoren zueinander,
    - dass die Bewertungen aufgrunddessen mit empirischen Rankings, wie sie zum Teil in der Presse veröffentlicht werden, nicht zu vergleichen sind,
    - dass empfohlen wird, die Freitextkommentare zu lesen, um sich ein besseres Bild zu machen.
    Der Betreiber zeigt inzwischen unterhalb der Bewertungen einen Hinweistext an, der aber den o.g. Anforderungen noch nicht genügt. Unter anderem wird der Eindruck erweckt, dass nur Studierende bewerten, was aber nicht sichergestellt werden kann.
  4. Bewertungen werden nach 2 oder 3 Jahren gelöscht. Dies stellt sicher, dass Dozenten die Möglichkeit erhalten, ihre Lehre zu verbessern, ohne dass ihnen ewig ihre alten Fehler nachhängen. Über diese Löschungsfrist sollte auch informiert werden.
  5. Ferner teilt der Betreiber mit, dass bereits jetzt die Möglichkeit für die Bewertenden besteht, in einem Freitextfeld präzisere Anmerkungen zu machen, und dass eine etwa eingereichte Gegendarstellung des Betroffenen auf jeder Bewertungsseite angezeigt wird. Außerdem sei ein Diskussionsforum für jeden Professor, in dem die Zahlenbewertungen diskutiert und persönliche Erfahrungen ausgetauscht werden können, in Planung.

Diesen Interessenausgleich hielte ich für angemessen.

Sollte man sich trotz allem nicht auf einen beiderseits akzeptablen Kompromiss verständigen können, hielte ich es in Anbetracht des Präzedenzcharakters des Verfahrens (Meinungsdatenbanken im Internet) für sinnvoll, wenn zunächst kein oder nur ein geringes Bußgeld verhängt würde. Dies würde dem nicht kommerziellen Betreiber des Angebots die Möglichkeit geben, die Rechtslage gerichtlich klären zu lassen, ohne dass er in seiner Existenz bedroht wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

3. Update vom 08.06.2007:

Der Betreiber der Bewertungsplattform für Hochschulkurse und –dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden. Mehr…

4. Update vom 12.07.2007:

Die für Persönlichkeitsrecht zuständige 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute über die Lehrerbenotung des Schülernetzwerks Spickmich entschieden. Das Landgericht Köln urteilte ausdrücklich, dass durch die Nennung einer Lehrerin und die Lehrerbewertung weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden (LG Köln, Urteil vom 11.07.2007 – Az. 28 O 263/07 = MIR 2007, Dok. 271). Mehr…

5. Update vom 25.08.2007:

Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag (Az. 28 O 333/07). Mehr…

6. Ergänzung vom 29.04.2008:

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen meinprof.de ein Bußgeld verhängt.

Dem Bescheid zufolge lägen zwei Ordnungswidrigkeiten vor: Erstens wird unter Verweis auf § 29 BDSG eine Schließung für die Öffentlichkeit verlangt. Bewertungen dürften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Zweitens verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen, sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren.

Die Betreiber wollen Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.

7. Ergänzung vom 22.05.2008:

Der sogenannte „Düsseldorfer Kreis“, die Versammlung aller Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den Privatsektor, hat am 17./18. April 2008 den folgenden Beschluss zu „Internet-Portale[n] zur Bewertung von Einzelpersonen“ gefasst:

1. Die Datenschutzaufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass es sich bei Beurteilungen und Bewertungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von vergleichbaren Einzelpersonen in Internet-Portalen vielfach um sensible Informationen und subjektive Werturteile über Betroffene handelt, die in das Portal eingestellt werden, ohne dass die Urheber erkennbar sind und die jederzeit von jedermann abgerufen werden können.

2. Anbieter entsprechender Portale haben die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes über die geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.

3. Bei der danach gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung ist den schutzwürdigen Interessen der bewerteten Personen Rechnung zu tragen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt es nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen.

8. Ergänzung vom 23.06.2009:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass spickmich.de Bewertungen über Lehrer im Internet veröffentlichen darf (Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08). Zugleich stellte der Gerichtshof fest, dass wir ein Recht auf anonyme Meinungsäußerung haben.

Kommentare (7)

Radio discussion on digital privacy and data retention

On Aug, 2, the Irish national radio broadcasted an interesting programme on data retention. Simply put, governments are trying to expand their reach into mobile phones, email records and web browsing histories. The 28-minute discussion ist available for download here (19.8 MB MP3 file).

reference

Kommentieren

AOL-Skandal erfordert Änderungen am Telemediengesetz-Entwurf

Vor einigen Tagen veröffentlichte das Internetunternehmen AOL Suchprotokolle seiner über 600.000 Kunden. Aus den 20 Mio. Datensätzen lässt sich für jeden einzelnen Nutzer entnehmen, welche Suchworte er in den vergangenen drei Monaten eingetippt und welche Suchergebnisse er angesehen hat. Den Suchwörtern lassen sich unter anderem Namen, finanzielle Informationen, Informationen über Familienangehörige, über medizinische Behandlungen und über das Sexualleben entnehmen. Der Name der Nutzer wurde von AOL zwar durch eine Kennziffer ersetzt (pseudonymisiert). Die Identifizierung einzelner Personen anhand der aussagekräftigen Suchworte ist aber bereits gelungen. Obwohl sich AOL inzwischen entschuldigt und die Daten von seinen Rechnern entfernt hat, kursieren vielfältige Kopien davon im Internet. Es gibt sogar eine öffentliche Datenbank, mit deren Hilfe jedermann die Daten durchsuchen kann.

Hierzulande fordern Verbraucher- und Datenschutzorganisationen schon seit Beginn des Jahres, die verbreitete Datensammelei im Internet zu verbieten. Gelegenheit dazu bietet die anstehende Beratung des Telemediengesetz-Entwurfs der Bundesregierung. Der AOL-Skandal verdeutlicht die besondere Dringlichkeit dieses Anliegens. Viele Internetdienste protokollieren jeden Klick ihrer Kunden auf Monate oder Jahre hinaus. Besonders amerikanische Unternehmen wie Ebay, Amazon und Google nutzen Lücken im deutschen Recht, um ihre Nutzer gewinnbringend zu durchleuchten.

Die Bundesregierung hat im Juni den Entwurf eines Telemediengesetzes beschlossen. „Dieser Entwurf sieht sogar noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor“, warnt der Jurist Patrick Breyer, Initiator der gemeinsamen Stellungnahme der Verbraucher- und Datenschutzorganisationen. „Die Parlamentarier müssen hier mutig gegensteuern und die Anhäufung privater Informationen durch Betreiber von Websites unterbinden. In einer Informationsgesellschaft sind die persönlichen Daten, die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben. Internetunternehmen sollten diese Daten nicht endlos horten und dem Zugriff von Datendieben und Betrügern, aber auch der Schnüffelei von Behörden aussetzen dürfen. Die Informationstechnik ist eine wichtige Säule unserer Wirtschaft, aber ihr Erfolg in den nächsten Jahren hängt vom Vertrauen der Menschen ab. Wenn 2006 das Jahr des Datenschutzverstoßes war, dann sollte 2007 das Jahr des Schutzes der Privatsphäre werden, in dem die Anhäufung privater Daten von Millionen von Bürgern verboten ist.“

Der AOL-Fall verdeutlicht, dass eine Totalprotokollierung immer die Gefahr einer Offenlegung der Daten und ihrer Nutzung zum Nachteil der Betroffenen mit sich bringt. Über AOL-Benutzerin 1515830 ist beispielsweise herausgefunden worden, dass sie eine übergewichtige Frau schwachen Willens zu sein scheint. Sie suchte zuerst nach Kalorienwerten, dann aber nach „gebackenen Macaroni mit Käse“. Schließlich – offenbar verzeifelt – suchte sie nach Begriffen wie „Inzest“, „Depression“, Psychopharmaka und „Ich hasse Männer“. Ihren Suchen lässt sich außerdem entnehmen, dass sie eine Lehrerin aus Ohio zu sein scheint. Benutzer 9486162 scheint ein verzweifelter Arbeitsloser zu sein. Er suchte zuerst nach offenen Arbeitsstellen, dann nach „Wie man sich mit Gas tötet“. Benutzerin 5315 scheint unter häuslicher Gewalt seitens ihres Partners zu leiden. Benutzerin 2708 aus Boston suchte ausgiebig nach Möglichkeiten, ihren Exfreund zu „erniedrigen“. Unter anderem wollte sie ihn mit homosexuellem Material in Verbindung bringen. Benutzer 4331025 aus Charlton hat sich offenbar scheiden lassen, dann eine neue Wohnung gesucht und schließlich um das Sorgerecht für seine Kinder gekämpft. Benutzerin 3540871 scheint eine alleinerziehende Mutter zu sein, deren gewalttätiger Ehemann in Chicago im Gefängnis sitzt. Benutzer 262465 suchte nach legalen und illegalen Möglichkeiten, um seine Steuerlast zu drücken.

Suchmaschinen wie Google, aber auch andere Internetdienste wie Ebay speichern die Suchwörter und Klicks ihrer Benutzer monate- oder jahrelang. US-amerikanische Behörden haben im Bedarfsfall Zugriff auf diese Daten. Cookies stellen sicher, dass die Benutzer der Dienste wiedererkannt werden. Im Laufe der Zeit entsteht so ein aussagekräftiges Profil über jeden Nutzer. Die Suchdaten werden gewinnbringend zu Werbezwecken genutzt oder verkauft. Wer sich bei einem Dienst anmeldet, z.B. bei Google für den Dienst Gmail, ermöglicht dem Betreiber zudem die persönliche Identifizierung seiner Person. Dies steigert den Wert der Daten enorm, aber auch die damit einher gehenden Missbrauchsmöglichkeiten.

Ein Missbrauch der Protokolle durch Kriminelle ist zu befürchten. Zur Vorbereitung eines Einbruchs etwa ist es nützlich zu wissen, wer in Urlaub fährt. Pädophile können versuchen, minderjährige Opfer zu finden. Daten über das Privatleben können zur Erpressung benutzt werden oder zur öffentlichen Lächerlichmachung von Personen. Schützen kann man sich, indem man deutsche Suchmaschinen nutzt (z.B. Fireball), Cookies regelmäßig löscht und sich für Internetdienste nicht oder nicht mit dem richtigen Namen und der richtigen Anschrift anmeldet. Für Benutzer von Google gibt es ein spezielles Programm zum Schutz vor Überwachung.

Weitere Informationen:

Forderungen zum Telemediengesetz

Kommentare (1)

Sicherheitspolitik: Der hohe Preis der Leichtgläubigkeit

Was erklärt die Leichtgläubigkeit der Menschen, die bereit sind, ihre Rechte für das Versprechen von Sicherheit zu opfern?

Eine Erklärung ist, dass emotionale Appelle zunehmend die Fähigkeit verdrängen, Tatsachen von Rhetorik unterscheiden zu können. So hat die Bundesregierung die Journalistenbespitzelung durch den BND als Fehler und Rechtsverstoß bezeichnet. Gleichzeitig will sie aber die Sonderbefugnisse der Geheimdienste zur Terrorismusbekämpfung entfristen und sogar noch ausweiten!

Viele Menschen ignorieren die zunehmende Überwachung und die Erweiterung der Machtbefugnisse der staatlichen Eingriffsbehörden. Sie meinen, weil sie nichts zu verbergen hätten, hätten sie auch nichts zu befürchten. Wenn dem so ist, warum haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Mühe gemacht, Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen? Wenn man der Exekutive vertrauen kann, dass sie ihre Macht nicht missbraucht, warum hat der Bundestag einen Ausschuss eingerichtet, der die Geheimdienste kontrollieren soll? Wenn „Bedrohungslagen“ die Erweiterung der Macht der Exekutive legitimieren, welchen Anreiz hat die Exekutive, friedliche Lösungen zu finden?

Emotionale Appelle an die Angst der Bürgerinnen und Bürger haben dazu geführt, dass breite Machtbefugnisse der Exekutive im Namen der „Terror- und Kriminalitätsbekämpfung“ akzeptiert werden. Dabei ist es ein Widerspruch in sich, Sicherheit in der Aufgabe der eigenen Grundrechte zu suchen. Die breiten Befugnisse der Sicherheitsbehörden bilden vielmehr den Nährboden für Missbrauch.

Der norwegische Mathematikprofessor Floyd Rudmin hat nachgewiesen, dass eine Massenüberwachung und Rasterung der Bevölkerung praktisch nicht zum Auffinden von Terroristen führen kann. Der Anteil von Terroristen an der Bevölkerung ist so gering, dass ein solches Verfahren nur eine Vielzahl Verdächtiger produziert, ohne praktischen Nutzen zu entfalten. Die Rasterfahndung in Deutschland hat dies sehr deutlich vor Augen geführt. Demgegenüber kann Massenüberwachung und Rasterung sehr gut zur Identifizierung politischer Oppositioneller genutzt werden, so Rudmin.

Ein weiterer Grund für die Leichtgläubigkeit vieler Menschen ist das Fehlen ausreichender Informationen. Die Medien stellen die politische Diskussion um Freiheit und Sicherheit meist so verkürzt dar, dass es unmöglich ist, sich abseits der Bedrohungsszenarien eine unabhängige Meinung zu bilden.

Viele Menschen finden die Botschaften der Sicherheitspolitiker beruhigender als die wahren Tatsachen. Dabei sollten sie aber nicht vergessen, welche Rolle Regierungspropaganda zu Zeiten des Nationalsozialismus und der DDR spielte. Als die Menschen die Propaganda dieser Regime als solche erkannt hatten, war es bereits zu spät. Die fehlende Wachsamkeit hatte katastrophale Folgen. Wird sich die Geschichte in diesem Punkt wiederholen?

in Anlehnung an den Artikel „The high price of American Gullability“

Kommentieren

Die Zukunft der Privatsphäre

Bruce Schneier wagt einen Blick in die „Zukunft der Privatsphäre“:

In Zukunft wird es einen „Life Recorder“ oder „Lebensrekorder“ geben, den man an den Kragen steckt und der rund um die Uhr die Umwelt als Video aufzeichnet. Er wird als Sicherheitsmaßnahme verkauft werden: „Niemand kann Sie angreifen, ohne aufgenommen zu werden.“ Personen, die keinen Lebensrekorder tragen, machen sich schon bald verdächtig: Was haben sie zu verbergen? Bereits heute argumentieren Staatsanwälte, wer sein Handy zuhause lässt, möchte offenbar keine Spuren hinterlassen.

Heute sind Identitätskontrollen zwar häufig. Wir müssen Personalausweis, Reisepass oder ID-Karte aber noch aushändigen. Bald werden Identitätskontrollen automatisch erfolgen, entweder durch kontaktlose RFID-Chips oder durch Gesichtserkennung. Überwachungskameras werden so klein, dass man sie nicht mehr sehen kann.

Quelle

Kommentieren


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: