Gericht befreit auch E-Mail-Anbieter von Vorratsdatenspeicherung [ergänzt am 07.12.2009]
Neben Festnetz- und Mobilfunkanbietern hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Domain Factory GmbH den ersten Hoster und E-Mail-Anbieter einstweilig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Die Bundesnetzagentur darf bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht insoweit keine Zwangsmaßnahmen gegen den Anbieter einleiten, wie bei Hansenet („Alice“) geschehen. Das ist in einem von Domain Factory erwirkten Beschluss […]