Änderungsbedarf am WLAN-Gesetzesentwurf der Bundesregierung nach dem Votum des Generalanwalts am EuGH
Das von der Bundesregierung geplante Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig. In einer E-Mail an die Bundestagsabgeordneten zeige ich den sich daraus ergebenden Änderungsbedarf auf: Sehr geehrte[…], nach den Schlussanträgen des Generalanwalts zur deutschen Störerhaftung (C-484/14) besteht folgender Änderungsbedarf am Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des […]