Kameraattrappen in der Regel unzulässig
Auf eine Beschwerde beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein wegen vermeintlicher Videoüberwachung im Inneren eines Zuges stellte sich heraus, dass die Kameras angeblich nicht aktiv sind. Das Datenschutzzentrum monierte sie gleichwohl und schrieb dem Unternehmen: Aktenzeichen: LD4.2-93.41/11.005 Kiel, 11. März 2011 Aufsicht nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hier: Videokameras in Ihrem Personenzug VT301 Sehr […]