Telemediengesetz tritt in Kraft – Vorratsspeicherung von Nutzerdaten bleibt unzulässig
Heute ist das Telemediengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In Kraft tritt es morgen – am 1. März 2007 – gemeinsam mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Teledienstegesetz, Teledienste-Datenschutzgesetz und Mediendienste-Staatsvertrag fallen weg. Wichtig ist, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung keine Auswirkungen auf Telemedien (also Betreiber von Internet-Seiten und -Diensten) hat. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung soll nur […]