Archiv des Monats Januar 2007

Gerichtsverfahren um automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich in Hessen geht weiter

In dem Verfahren vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen das automatisierte Kennzeichenscanning auf öffentlichen Straßen in Hessen hat nun die Landesanwaltschaft ihre Stellungnahme vorgelegt.

Sie hält das Kennzeichenscanning für verfassungskonform. Es diene der Feststellung, „ob von dem jeweiligen Kraftfahrzeug Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können.“ Der mit der Maßnahme verbundene Eingriff in die Rechte der Betroffenen bewege sich im Minimalbereich und sei als geringfügig einzustufen. Weiter heißt es: „Die Betroffenen werden den Abgleich, anders als beim Anhalten zum Zwecke einer Straßenverkehrskontrolle, in den meisten Fällen nicht bemerken und müssen zu dieser Form der Kontrolle keinerlei Handlungen beitragen. Im Übrigen werden die erhobenen Daten nach dem Abgleich sofort gelöscht“. Vor diesem Hintergrund handele es sich um eine angemessene Regelung.

Die ergänzte Grundrechtsklage rügt demgegenüber, die Ergebnisse des Kennzeichenscanning in Bayern zeigten, dass sich bei 99,97% der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergeben. Die Maßnahme habe „ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich“ und diene „nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen“. Einen „minimalen Grundrechtseingriff“ anzunehmen, lasse „die abschreckende Wirkung, die eine flächendeckende Dauererfassung von Kfz-Kennzeichen auf unsere Gesellschaft insgesamt hat“, außer Acht. In den Fahndungssystemen sei eine „Ausschreibung zur Beobachtung“ vorgesehen, so dass „jeder Fahrzeugführer auf hessischen Straßen damit rechnen [müsse], dass sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird.“ Der dadurch erzeugte „psychische Druck“ führe „mittelbar zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit“.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage hat der Hessische Staatsgerichtshof noch nicht bekannt gegeben.

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Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft [Update]

Die Grüne Bundestagsabgeordnete Silke Stokar stellte heute ein lesenswertes Diskussionspapier zum Datenschutz vor. Es trägt den Titel „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“. Hier das Inhaltsverzeichnis:

I) Informationelles Selbstbestimmungsrecht stärken

  1. Volkszählungsurteil auch in der digitalen Informationsgesellschaft aktuell
  2. Datenschutz ins Grundgesetz
  3. Die „große Anti-Datenschutz-Koalition“
  4. Das Leitbild grüner Datenschutz-Politik

II) Ein modernes und effektives Bundesdatenschutzgesetz schaffen

III) Transparenz sicherstellen – Selbstbestimmung stärken

  1. Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
  2. Verantwortungsvoller Umgang mit neuen Informationstechniken
  3. Datenschutz-Gütesiegel einführen
  4. Für eine bürgerrechtsfreundliche Anwendung der RFID-Technik („Radio Frequency Identification“)
  5. Scoring führt zu digitaler Diskriminierung
  6. Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen einführen
  7. Sicherheit von Gesundheits- und ALG II-Daten gewährleisten

IV) Zugriffe auf Konten und Steuerdaten klar begrenzen

V) Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringen

VI) Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte stärken

VII) Datenschutz setzt der Sicherheitspolitik Grenzen

  1. Qualität geht vor Quantität
  2. Keine Fingerabdrücke in deutschen Personalausweisen
  3. Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung
  4. Abhören begrenzen
  5. Der Staat ist kein Hacker
  6. Internet keine Spielwiese der Sicherheitsbehörden
  7. Videoüberwachung zielgerichtet einsetzen
  8. Einwohnermeldeämter: keine Zapfsäulen für Sicherheitsbehörden

IIX) EU-Präsidentschaft für den Datenschutz nutzen

IX) Datenschutz im Deutschen Bundestag

Diskussionspapier lesen…

Update vom 08.06.2007:

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun die endgültige Fassung des Papiers „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“ beschlossen.

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Studie: Öffentliche Unterstützung für Grundrechte sinkt [2. Ergänzung]

Eine interessante Studie aus England kommt zu den folgenden Ergebnissen, die auch für Deutschland plausibel erscheinen:

  • Eine überwältigende Mehrheit der Menschen ist bereit, weitere Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus aufzugeben. Die Bereitschaft, Freiheiten zu opfern, steigt, wenn die Meinungsfrage das Wort „Terrorismus“ enthält.
  • Die Unterstützung für die Bürgerrechte war 1990 am höchsten und sank danach rapide. Der größte Fall erfolgte Mitte der 90er Jahre, noch bevor die Angst vor dem islamischen Terrorismus aufkam. Der Sinneswandel muss also andere Ursachen gehabt haben.
  • Der Autor der Studie meint, der Grund habe nicht in einer zunehmenden Furcht vor Kriminalität gelegen, sondern in einer abnehmenden Sorge um die Bürgerrechte. Die Ursache sei gewesen, dass Politiker im maßgeblichen Zeitraum populistische Hardliner-Töne angeschlagen hätten („Law and Order-Rhetorik“).
  • Nur noch eine knappe Mehrheit hält die Verurteilung eines Unschuldigen für schlimmer als einen Schuldigen straflos ausgehen zu lassen.
  • Wähler der Konservativen sind inzwischen in einigen Punkten freiheitlicher eingestellt als Wähler der Sozialdemokraten.
  • Der Autor der Studie kommentiert: Die Untersuchung mache deutlich, dass es für Bürgerrechtsgruppen eine große Herausforderung sei, ihre Argumentation neu aufzustellen. Es scheine, die Gesellschaft vergesse, warum vergangene Generationen die Freiheitsrechte für so wichtig gehalten hätten. Die Menschen wüssten zwar noch, dass sie um die Bürgerrechte besorgt sein sollten, aber sie könnten nicht mehr sagen, weshalb eigentlich.

Quelle 1, Quelle 2

Bewertung

Zunächst einmal ist es gut, dass solche Meinungsumfragen in Großbritannien überhaupt durchgeführt werden – und das schon seit Jahren. Kontinentaleuropa und Deutschland haben hier einen enormen Nachholbedarf. Der vor einigen Wochen vorgestellte Sicherheitsbericht der Bundesregierung diskutiert zwar die öffentliche Einstellung zur Kriminalpolitik, aber ihm fehlen verlässliche Daten als Ausgangspunkt der Untersuchung.

Für erschreckend halte ich, dass nur noch eine knappe Mehrheit die Verurteilung eines Unschuldigen für schlimmer hält als einen Schuldigen straflos ausgehen zu lassen. Fast die Hälfte meint also: „Im Zweifel gegen den Angeklagten, damit nur ja kein Straftäter entkommt“, frei nach dem Motto: „Es wird schon etwas dran sein.“ Diese Einstellung ist eine echte Sicherheitsgefahr für Regierungskritiker und gefährdet damit mittelbar die Demokratie. Erst eine solche Einstellung hat Lager wie Guantanamo möglich gemacht.

Um die Öffentlichkeit für den Wert der Bürgerrechte zu sensibilisieren und gegen „Law and Order“-Populismus und -Propaganda zu immunisieren, ist Bildungsarbeit notwendig. Einen Versuch, dafür eine Grundlage zu schaffen, stellen die Überwachungs-FAQ dar. Um die Erkenntnisse einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln, plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktuell den Aufbau eines Netzwerks ehrenamtlicher „Freiheitsredner“, die auf Veranstaltungen, in Schulen und Universitäten über den Wert der Privatsphäre informieren sollen. Ermutigend ist, dass die Medien in den letzten Wochen zunehmend die Überwachungsgesellschaft thematisieren und die herrschende Sicherheitsideologie problematisieren.

Ergänzung vom 05.01.2008:

Das Netzwerk Freiheitsredner arbeitet inzwischen erfolgreich. Ehrenamtliche Freiheitsredner können eingeladen werden über www.freiheitsredner.de.

Ergänzung vom 01.07.2008:

Die Ergebnisse der Studie sind nach Anmeldung kostenlos abrufbar unter britsocat.com, ohne Anmeldung aber schwerer aufzufinden auf nesstar.esds.ac.uk.

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Das wahre Gesicht des Überwachungsstaats [Update]

Vor einigen Tagen hat die ZEIT über die Überwachungsgesellschaft Nr. 1 berichtet: Großbritannien. Die Situation dort zeigt, wie auch unsere Zukunft aussieht:

  • Lautsprecher
    • Videokameras sind mit Lautsprechern versehen worden. In Middlesbrough ertönt regelmäßig die Ansage „Guten Morgen. Sie werden von unserer CCTV-Anlage beobachtet.“
    • Man sieht so gut wie keinen Abfall. Seit vorigem Sommer werden Abfall wegwerfen oder gegen eine Hauswand pinkeln als „Umweltverbrechen“ klassifiziert. Sogar eine fallen gelassene Zigarettenkippe kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
    • Lässt jemand vor den Kameras einen McDonald’s-Karton fallen, ertönt aus den Lautsprechern die Ansage „Heben Sie bitte Ihren Abfall auf und werfen ihn in einen Mülleimer“ und „Wenn Sie Ihren Abfall nicht aufheben, werden wir Sie strafrechtlich verfolgen“. Reagiert die Person nicht, wird ihr Foto in der örtlichen Tageszeitung mit der Bitte um Identifizierung veröffentlicht. Auf eine ganzseitige Anzeige mit zwölf Porträtfotos haben Nachbarn innerhalb weniger Tage die Namen und Adressen aller zwölf Personen gemeldet.
    • Anstatt sechs Straßenreinigungsmaschinen benötigt man in der Innenstadt von Middlesbrough nur noch zwei, die Abfallmenge sei seit der Installation der Lautsprecher um 85 Prozent zurückgegangen.
    • Neben der Abfallbeseitigung werden die Kameras auch zur „Sozialbereinigung“ genutzt, etwa zum Vorgehen gegen sichtbare Prostitution und Bettler. Die Innenstadt ist bettlerfrei.
  • Videoüberwachung
    • In Provinzstädten wie Edinburgh und Manchester wird jeder Bürger durchschnittlich an die hundertmal am Tag gefilmt, und 300 Kameras verfolgen jeden Londoner beim Einkauf und auf dem Weg zur Arbeit.
    • Großbritannien steckte in den zurückliegenden zehn Jahren 78 Prozent seines zur Verbrechensvorbeugung bestimmten Budgets in Kameraüberwachung. Doch während laut jüngsten Statistiken die Verbrechensrate insgesamt um zwei Prozent fiel, nahmen Straßenraub und Gewalttätigkeiten in der Öffentlichkeit im vergangenen Jahr um dreizehn Prozent zu. Auch die mutwillige Zerstörung öffentlicher Einrichtungen stieg um fünf Prozent.
    • Eine vom Innenministerium bei der Universität Leicester in Auftrag gegebene Untersuchung kam zu dem Schluss, dass Überwachungskameras nur auf geschlossenen Parkplätzen wirksam sind.
    • Eine Schule in Sheffield ist vollständig videoüberwacht, auch die Toilettenvorräume. Die Kamerabilder brauchen fast nie angesehen zu werden: „Die Furcht der Schüler vor allgegenwärtiger Überwachung reicht“.
    • Der Direktor nutzt die Kameras zum behaviour management, zur Verhaltenssteuerung. Ziel der Videoaufzeichnung ist es, „Lehrer- und Schülerverhalten zu analysieren und zu verbessern“. Der Direktor: „Ich bläue ihnen immer wieder ein, dass sie jede Sekunde unter Beobachtung stehen. Wir haben sechzig Kameras, aber ich mache ihnen vor, wir hätten über tausend Stück installiert.“ Alle Videobilder werden aufgezeichnet und zehn Tage lang aufbewahrt.
    • Ein Junge wurde dabei gefilmt, eine Plastikflasche in einen Treppenschacht fallen zu lassen. Die Tat wurde mit drei Tagen Schulverweis bestraft.
    • Die Kameras haben dazu geführt, dass es keine beschmierten Wände mehr gibt, keine Sprüche oder obszönen Zeichnungen in den Toiletten. Früher musste die Schule jedes Jahr mehrere tausend Pfund für die Reparatur mutwillig zerstörter Einrichtung ausgeben, mit den Kameras nur noch wenige Pfund pro Jahr. Allerdings kostete die Anlage 60.000 Pfund, das sind knapp 100000 Euro.
  • Kameras fotografieren jedes Auto, das in die Londoner Innenstadt fährt, und werten das Kfz-Kennzeichen aus. Die Bildaufnahmen und Kfz-Kennzeichen werden abgespeichert, damit sie von der Polizei genutzt werden können.
  • Öffentlicher Nahverkehr
    • Die Londoner Verkehrsbetriebe speichern sämtliche Bus- und U-Bahnfahrten der Inhaber von Dauerkarten personenbezogen ab. 2004 nutzte Scotland Yard die Daten siebenmal zur Aufklärung von Straftaten – 2005 schon 229-mal.
    • Es wird ein System entwickelt, das Selbstmordversuche automatisiert erkennen und melden soll. Die Verkehrsbetriebe haben nämlich errechnet, dass sie jeder Selbstmord zwei Millionen Euro kostet.
    • Selbstmordattentäter lassen sich dagegen nicht automatisiert erkennen, so der Entwickler. „Die benahmen sich vor den Anschlägen nicht anders als ihre Mitmenschen.“
  • Biometrische Gesichtserkennung
    • Bis 2009 will das Innenministerium eine Nationale Datei mit Fahndungsfotos (FIND) einsatzbereit haben, an die dann alle Videoüberwachungskameras angeschlossen werden sollen. Mithilfe biometrischer Gesichtserkennung soll eine automatisierte Fahndung erfolgen.
    • Derzeit sind die Erkennungssysteme fehleranfällig. Es gibt dauernd Fehlalarm. Nur in 10% aller Fälle erfolgt die Erkennung korrekt. Die Einsatzmannschaft hat die Erkennungssysteme genervt wieder abgeschaltet. Wer sich unkenntlich machen will, zieht sich eine Mütze ins Gesicht oder lässt sich einen Bart wachsen. Oder er weicht vor den weithin sichtbaren Kameras in nicht überwachte Nebenstraßen aus.
  • Automatisierte Verhaltenserkennung
    • In Newham ist eine Kamera mit Erkennungssystem programmiert, um Diebstahl an Bankautomaten, verdächtige Pakete, Straßenprostitution und auffälliges Herumlungern zu erkennen. Doch sie meldet jedes Mal einen Treffer für Herumlungern, wenn sich jemand am Mobiltelefon unterhält und dabei auf dem Bürgersteig auf und ab geht. Sie meldet einen Dieb am Bankautomaten, wenn sich zwei Personen dicht davorstellen, um sich vor Dieben zu schützen.
    • Die einschüchternde Wirkung dieser Überwachung scheint nicht lange vorzuhalten. In den vergangenen sechs Monaten verdoppelten sich die aus dem Kontrollraum beobachteten Zwischenfälle auf den Straßen Newhams trotz der 1,3 Millionen Pfund, die das Innenministerium für die Anlagen in dem Stadtteil ausgegeben hat.
  • Großbritannien hat die größte und technologisch ausgefeilteste genetische Datenbank der Welt. Die Polizei darf von jeder festgenommenen Person auch bei Geringfügigkeiten DNA-Proben nehmen. Und wer einmal in der Datei ist, hat so gut wie keine Chance, je wieder daraus entfernt zu werden. Die Regierung rechtfertigt das damit, dass unter Verdacht Geratene, auch wenn sie diesmal unschuldig sind, „in Zukunft ein Verbrechen begehen könnten“. Bis 2008 sollen 4,25 Millionen Briten genetisch erfasst sein.
  • Kinder, die in das Fadenkreuz der Sozialämter geraten, werden in Großbritannien „elektronisch markiert“. Vom Amt beauftragte „Nachbarschafts-Koordinatoren“ füllen Formulare aus, auf denen bereits Achtjährige auf einer Skala von 1 bis 5 als potenzielle Straftäter eingeschätzt werden. Zu den Beurteilungskriterien gehören Fragen nach dem Freundeskreis, dem Benehmen und nach Straffälligkeit in der Familie. Tony Blair will die Frühbeobachtung jetzt sogar auf werdende Mütter ausweiten, um kriminelles und asoziales Verhalten möglichst im Keim zu ersticken.
  • 1999 führte New Labour antisocial behaviour orders (ASBOs) ein. Das sind auf Antrag der Polizei oder einer Gemeindeverwaltung gerichtlich verhängte Verbote „asozialen Verhaltens“, selbst wenn es nicht strafbar ist. Beispielsweise wurde 12jährigen Kindern verboten, zu fluchen, unanständige Gesten zu zeigen und Feuer anzuzünden. Ein 14-jähriger Junge in Manchester darf die Kapuze seines Sweatshirts nur noch bei schlechtem Wetter über den Kopf ziehen. Manchmal treffen die Anordnungen auch unleidliche alte Männer, die ihren Nachbarn auf die Nerven gehen, schwierige, oft nervenkranke Menschen, religiöse Prediger im Park.
  • Die Regierungszeit des Sozialdemokraten Tony Blair war die „illiberalste in Großbritannien seit dem Weltkrieg“.
  • Bei Blairs Amtsantritt saßen 60.000 Häftlinge in britischen Gefängnissen. Heute sind es 80.000. Die Haftanstalten sind übervoll, Polizeizellen werden als Notgefängnisse genutzt. Ein Gefängnisschiff wird in Dienst gestellt.

Eigene Beurteilung

Es zeigt sich, dass Überwachungsinstrumentarien entgegen aller Beteuerungen kaum oder gar nicht gegen schwere Kriminalität und Terrorismus eingesetzt werden. Fast durchweg geht es um ein Vorgehen gegen Kleinkriminalität (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) und unerwünschtes Verhalten: Betteln, Wegwerfen von Abfall, „antisoziales Verhalten“. Auch die Zahlen (Kriminalitätsrate) belegen keine Erfolge der Überwachung gegen schwere Kriminalität. Dies sollte uns eine Warnung sein, wenn die Überwachung einmal wieder ausgebaut werden soll – „zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus“.

Vollständigen ZEIT-Artikel lesen …

Update: Spiegel-Artikel

Nach der Zeit berichtet nun auch der Spiegel über den fortschreitenden Überwachungsstaat. Der Spiegel-Artikel ist nicht auf Großbritannien beschränkt. Er berichtet über

  • Videokameras mit Lautsprechern in Middlesbrough (Großbritannien),
  • Kfz-Kennzeichen-Scanner in Finnland, in den USA, in Dubai, in Deutschland und in Großbritannien („Kameras dieser Art überwachen das komplette englische Autobahnnetz, niemand kann mehr durchs Land fahren, ohne eine Spur in den Rechnern zu hinterlassen.“),
  • Automatisierte Verhaltenserkennung am Frankfurter Flughafen („Smartcatch“),
  • Biometrische Gesichtserkennung am Hauptbahnhof in Mainz, am Flughafen in Dubai, in einem Gefängnis in Florida (seither „hat sich dort die Zahl der Besucher etwa halbiert“), in Pakistan, vor niederländischen Sportstadien, vor der russischen Zentralbank.

Zitat:

Wer nichts zu verbergen habe, den würden die Kameras schon nicht stören. Und wer alles richtig mache, der brauche die Stimme der Obrigkeit nicht zu fürchten. Es muss halt nur jemand festlegen, was „alles richtig“ bedeutet. Das aber wäre nichts anderes als der Abschied von der aufgeklärten Gesellschaft. Der Staat, in dem sich die Bürger als freie Subjekte begreifen, die sich selbst Regeln geben und die sich daran halten zum Nutzen aller, dieser Staat wandelt sich allmählich zurück zu dem Typus „Wohlfahrtsstaat“ zur Zeit Kaiser Wilhelms I.: ein Gemeinwesen, das zwar sozialen Ausgleich kannte, seine Bürger aber wie Kinder behandelte – und daher das Recht hatte, sich in alle Lebensbereiche einzumischen. War Aufklärung noch die Emanzipation von der Obrigkeit, so kehren die Bürger nun aus Angst vor Terror, Kriminalität und Dreck ohne Murren zurück unter den Schutz eines strengen Vaters – sie opfern Freiheit für das Versprechen von Sicherheit. Man kann Middlesbrough als Experiment betrachten: Wie viel Beobachtung lassen die Menschen zu, bevor sie die Gegenwart des Staates nicht mehr als Schutz, sondern als Einmischung begreifen? Bisher, so scheint es, ist der Punkt noch nicht erreicht. Es gibt praktisch keine Opposition…

Vollständigen Spiegel-Artikel lesen…

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Präsident des Bundesverfassungsgerichts über Aktionismus des Gesetzgebers und mehr Demokratie

Hier einige Auszüge aus einem lesenswerten Interview des Deutschlandradios vom 17.12.2006 mit dem Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Die richtigen Warnungen des Präsidenten treffen auch auf die beständige Flut neuer Sicherheitsgesetze und -forderungen zu:

Papier: Ich habe vorhin schon von der Gefahr einer Überforderung des Staates gesprochen, dass er sich gewissermaßen verzettelt. Und dazu zähle ich auch diesen Hang zur Überreglementierung. Also, ich meine die Tendenz in der Politik, dass immer dann, wenn mögliche oder vermeintliche Probleme in der Gesellschaft auftreten, sofort die Gesetzesmaschine angeworfen wird und Normen produziert werden, ohne Rücksicht darauf, ob diese Normen überhaupt jemals irgend jemand vollziehen kann, Gesetzgebung also als symbolische Politik. Wir haben in Deutschland, jedenfalls aufs Ganze gesehen, wirklich kein Gesetzesdefizit. Wenn, dann haben wir allenfalls ein Vollzugsdefizit, was aber vielfach darauf beruht, dass wir einen Normenüberhang haben, den keine Bürokratie mehr zu finanziell tragbaren Bedingungen überhaupt verwirklichen und vollziehen kann. Und wenn das so ist, wir also einen Normenüberhang haben, der im Grunde zu erheblichen Vollzugsdefiziten führt, dann ist eine Wirkung die, dass die Politikverdrossenheit der Bevölkerung eher zunimmt denn abnimmt.

Lange: Also der Rat des Verfassungsrechtlers: Macht mal halblang mit den vielen Normen?

Papier: Vorsicht. Bevor man die Gesetzesmaschinerie neu anwirft, sollte man mal überdenken: Muss der Staat sich dieses Feldes annehmen? Muss er hier spezielle Gesetze erlassen – ich denke etwa an den Bereich des Dopings –, oder sollte man darauf vertrauen, dass die gesellschaftlichen Kräfte kraft Selbstbestimmung und Selbstverantwortung hier Regulierungen vornehmen können, oder dass zumindest das allgemeine Strafrecht etwa hinreichende Mechanismen bietet, man also nicht mit neuen Spezialgesetzen hervortreten muss, von denen man wie gesagt gar nicht weiß, ob man sie überhaupt vollziehen kann.

Der Verfassungsgerichtspräsident kritisiert auch den Abnick-Parlamentarismus der letzten Jahre und fordert, anstelle von Parteisoldaten Persönlichkeiten „mit politischer Gestaltungskraft und politischem Gestaltungswillen“ in die Parlamente zu wählen. Dazu sei auch eine Demokratisierung des Wahlrechts wichtig:

Papier: Wir müssen die Parlamente wieder stärken. Wir haben in letzter Zeit, nicht zuletzt aufgrund der überkommenen bisherigen föderalen Ordnung, so eine Art Exekutivföderalismus in Deutschland eingeführt …

Lange: Das heißt, die Regierungen haben das Sagen?

Papier: Ja, ja. Und nicht zuletzt eben auch die Regierungen oder die Regierungschefs der Bundesländer über die Institution des Bundesrates. Das ist auch zu Lasten der Parlamente, in jedem Fall der Länder, aber im Grunde auch zu Lasten des Bundesparlamentes gegangen. Denn die großen gesetzlichen Vorhaben wurden gewissermaßen außerhalb des parlamentarischen Diskurses in irgendwelchen „Elefantenrunden“ oder schlussendlich im Vermittlungsausschuss innerhalb einer Nacht gewissermaßen beschlossen, aber das Parlament, der Bundestag war vielfach dann nur noch in der Lage, dem zuzustimmen, dies gewissermaßen abzunicken. Wir müssen also verstärkt den Parlamentarismus wieder revitalisieren, sage ich mal. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann überlegen, ob man beim Wahlrecht auch ansetzen kann, dass wir verstärkt wieder darauf setzen, dass Persönlichkeiten in den Bundestag gewählt werden, die eben das Mandat in stärkerem Maße, als es vereinzelt in der Vergangenheit geschehen ist, mit politischer Gestaltungskraft und politischem Gestaltungswillen ausfüllen.

[…] Ja, das fängt schon bei der Rekrutierung der Parteien an. Und auch wichtig ist die Zusammensetzung der Liste, die die Parteien dem Wähler gewissermaßen zur Verfügung stellen für die Wahlentscheidung. Und da könnte man natürlich auch schon überlegen, ob der Wähler nicht in stärkerem Maße Einfluss nehmen können müsste auf die Zusammensetzung der Listen und vor allen Dingen auch auf die Reihe der zu wählenden Abgeordneten. Diese starren Listen sind natürlich ein Grund dafür, dass der Wähler selbst wenig Einfluss hat auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente.

Staatsrechtler wie Hans Herbert von Arnim fordern schon lange eine Einschränkung des Rechts der Parteien, die Wahllisten zu bestimmen. Dieses Recht ermöglicht es den Parteien in der Praxis, „sichere Listenplätze“ zu vergeben. Die Abgeordneten, die auf ihre Wiederaufstellung und -wahl hoffen, werden dadurch noch abhängiger von der Parteiführung.

Zum vollständigen Interview…

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Datenschutz-Beschwerde gegen Kreditkartenfahndung

E-Mail an die für meine Bank zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde der […] Bank AG in […]. Von dieser Bank habe ich auch eine VISA-Kreditkarte. Für die Verwendung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten ist die […] Bank AG verantwortlich und nicht die Visa Europe Services Inc., weil letztere nur im Auftrag der kartenausstellenden Bank tätig wird.

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Halle wurden vor einigen Tagen alle Transaktionen von Kreditkarteninhabern in Deutschland darauf durchsucht, ob sie auf ein bestimmtes Raster passen. Damit wurden auch meine Daten durchsucht.

Dieser Vorgang war rechtswidrig und verstieß gegen § 28 BDSG. Die Suche stellt eine Verarbeitung meiner Daten dar, die in keiner Weise zur Erfüllung des Vertragszwecks oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich war. Eine Rasterfahndung ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Strafprozessordnung zulässig. Im vorliegenden Fall hat es aber schon an der dort vorgeschriebenen richterlichen Anordnung gefehlt. Außerdem hat es an einem Anfangsverdacht gefehlt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, nach allgemeiner Lebenserfahrung sei anzunehmen, dass Deutsche ein Internet-Angebot kinderpornografischer Materialien nutzen würden. Für diese Annahme hatte sie keinerlei Anhaltspunkte. Würde ein Anfangsverdacht schon vorliegen, wenn die vage Vermutung gegeben ist, dass erfahrungsgemäß illegale Angebote genutzt werden, dann wäre eine tägliche Rasterfahndung zulässig. Dies kann nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Eine nähere juristische Würdigung finden Sie auf http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/ .

Ich bitte Sie, diese unzulässige Verwendung meiner Zahlungsdaten zu missbilligen, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 43 BDSG) und dafür zu sorgen, dass die Beauftragten der […] Bank AG es künftig unterlassen, meine Zahlungsdaten verdachtslos und ohne richterliche Anordnung zu durchsuchen.

Mit freundlichen Grüßen,

Update vom 01.02.2007:

Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt im Interview, warum die Kreditkartenfahndung rechtswidrig und ein Fehlschlag war.

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