Bayern muss IP-Speicherung stoppen [ergänzt]

Ein engagierter Internetnutzer schreibt:

ich leite Euch eine kleine Erfolgsmeldung im Hinblick auf die Speicherung der IP-Adressen beim Abruf von Inhalten von Servern des Freistaates Bayern weiter.
Ende letzten Jahres ist mir in den Datenschutzbestimmungen auf der Website der Polizei Bayern aufgefallen, dass IP Adressen der Besucher ein Jahr gespeichert werden. Da mir kein plausibler Grund für die Speicherung bekannt war, wandte ich mich an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten. Heute erhielt ich endlich die Rückmeldung (siehe unten).

Mit freundlichen Grüßen
[…]

——————————————————————-

Der Bayerische Landesbeauftragte fuer den Datenschutz
Wagmuellerstrasse 18
80538 Muenchen

An:
[…]

Durchwahl: 089 212672 – 22
Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom: 8.12.2007
Unser Zeichen: 2-790-36 (Bei Antwort bitte angeben)

Muenchen, den 13.10.2008

Re: Datenspeicherung auf der Homepage der Bayerischen Polizei

Sehr geehrte[…],

Ihre Anfrage vom 8.12.2007 hat eine grundsätzliche Klärung der Rechtmäßigkeit von Protokollierungen auf den Webservern des Freistaats Bayerns bewirkt.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den Staatsministerien sowie nach Absprache mit uns mitgeteilt, dass sich die Zulaessigkeit der Speicherung von IP-Adressen beim Aufruf von Webseiten bayerischer Behoerden nach Paragraph 15 Telemediengesetz (TMG) richtet. Nach Paragraph 15 Abs. 1, 4 und 8 TMG ist die Erhebung personenbezogener Daten nur zur Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telemedien, zu Zwecken der Abrechnung oder dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass entgeltliche Leistungen nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Paragraph 15 TMG verbietet also die Speicherung von IP-Adressen für andere Zwecke, da sie unter Umständen einem bestimmbaren Nutzer zugeordnet werden können und damit personenbezogene Daten sind.

Geschäftsstatistiken dürfen nur unter der Verwendung von gekürzten IP-Adressen erstellt werden.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis diese Vorgaben auf allen Webservern des Freistaats Bayerns umgesetzt sind. Wir gehen aber davon aus, dass somit bald auch bei einem Besuch der Internetseiten der Bayerischen Polizei eine Speicherung der Verbindungsdaten nur bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
[…]
Regierungsrat

Das Engagement des Kollegen sei sehr zum Nachmachen empfohlen!

Siehe auch: www.WirSpeichernNicht.de

Ergänzung vom 16.12.2008:

Der Xamit Datenschutzbarometer 2008 hat untersucht, wie häufig Betreiber von Internetportalen gegen das Datenschutzrecht verstoßen, weil sie die IP-Adresse der Nutzer erfassen oder von Google erfassen lassen oder weil eine Datenschutzerklärung fehlt.

Die Autoren weisen darauf hin, dass der Einsatz von Google Analytics oder Google Adsense unzulässig ist, weil die Nutzer in die personenbezogene Übermittlung ihres Nutzungsverhaltens an Google nicht eingewilligt haben.

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1 Kommentar »


  1. Frau Merkel & Friends... - Seite 3 - Consultdomain.de - das Domainforum — 5. Februar 2009 @ 5.17 Uhr

    [...] aus, dass du diese (rechtswidrig) generell speichern würdest. Selber haben Sie es ja auch getan: Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bayern muss IP-Speicherung stoppen [erg... Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Urteil: Vorratsspeicherung von [...]

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