Berliner Datenschutzbeauftragter verbietet IP-Logging auf Webservern des Bildbloggers Niggemeier

Der Berliner Datenschutzbeauftragter hat dem Bildblogger Stefan Niggemeier bezüglich dessen Seite www.stefan-niggemeier.de untersagt, IP-Adressen von Nutzern ohne deren Einwilligung zu speichern und somit heimlich Nutzungsprofile zu erstellen. Außerdem hat der Datenschutzbeauftragte unter Bußgeldandrohung eine fehlende Unterrichtung über die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung von Nutzerdaten auf Niggemeiers Webseite gerügt. Ferner sei es unzulässig, in Foren E-Mail-Adressen als Pflichtfeld abzufragen. Dies geht aus mehreren Schreiben der Behörde, zuletzt vom 26.10.2009 hervor (Az. 521.4501).

Niggemeiers Standpunkt

Niggemeier hatte sich gegen die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf seiner Seite zunächst gewehrt und einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser argumentierte ohne Erfolg, IP-Adressen seien keine personenbezogenen Daten. Eine Absage erteilte der Datenschutzbeauftragte auch der Auffassung, die Speicherung werde dadurch legalisiert, dass es sich dabei um eine Standardeinstellung der Blog-Software WordPress handele. Schließlich biss Niggemeier auch mit seiner einen gewissen Unterhaltungswert nicht entbehrenden Argumentation auf Granit, wegen des sogenannten Medienprivilegs dürfe Niggemeier unter dem Deckmantel redaktioneller Arbeit um das Telemedienrecht herum nach Herzenslust die Daten seiner Leser ausrecherchieren. In seinem Blog äußerte Niggemeiers Rechtsanwalt zudem sein Bedauern darüber, dass es bei Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten nicht möglich sei, Anspruchsteller durch Abmahnungen und Klagen praktisch mundtot zu machen – ein Vorgehen, das Niggemeier als Betroffener noch kritisiert hatte. Nicht von Erfolg gekrönt war offenbar auch sein „Rechtsgedanke“, die Datenschutzbehörden gäben doch regelmäßig an überlastet zu sein und sollten sich daher stattdessen um wichtigere Verfahren wie jenes der Deutschen Telekom oder des Discounters Lidl kümmern (die beide nicht in den Zuständigkeitsbereich des Berliner Datenschutzbeauftragten fallen; im selben Absatz wird aber kritisiert, die Landesdatenschutzbeauftragten maßten sich „durch eine extensive Auslegung der Datenschutzgesetze“ Zuständigkeiten an).

Gericht oder nicht Gericht

Niggemeier trug vor, das LG Hamburg mit seiner berüchtigt strengen Haftungsrechtsprechung habe eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen, Forumsbeiträge zu überwachen (Az. 324 O 794/07 – von IP-Adressen ist darin allerdings keine Rede). Könne er auch den Nutzer anhand der IP-Adresse nicht ohne Weiteres identifizieren, so wolle er doch zumindest Nutzer mit einer bestimmten IP-Adressen sperren können. Dazu hielt es Niggemeier für angezeigt, alle seine Nutzer unter Generalverdacht zu stellen und deren Daten vorsorglich, heimlich und auf unbekannte Zeit zu speichern. Laut einem neueren Blogeintrag Niggemeiers ist die einstweilige Verfügung jedoch seit Monaten hinfällig, nachdem die Gegenseite ihren Antrag in höherer Instanz zurückgenommen hat. Von der Unverhältnismäßigkeit dieser Datensammlung abgesehen ist demnach schon nicht ersichtlich, zur Erfüllung welcher noch bestehenden gerichtlichen Überwachungsanordnungen Niggemeiers Datenprotokollierung erforderlich sein könnte.

IP-Adressen sind im Übrigen über Proxys oder Anonymisierungsdienste, meist auch schon durch Neueinwahl leicht austauschbar und somit selbst zum Sperren von Nutzern kaum geeignet. Vor einiger Zeit habe ich einen Test zahlreicher Anonymisierungsdienste veröffentlicht, von denen jeder einzelne diese Fähigkeit hat. Vielmehr dürfte eine solche Sperre in vielen Fällen den nächsten Zuteilungsnehmer der IP-Adresse und somit völlig Unbeteiligte treffen.

Erst auf die Bußgeldandrohung des Datenschutzbeauftragten reagierte Niggemeier und versah sein Forum mit einer Einwilligungsklausel und seine Webseite mit einer Datenschutzerklärung, was die Datenspeicherung wenigstens transparent macht.

Nicht so wichtig

Offenbar ist die Einhaltung des Datenschutzes und somit auch ein gewisses ethisches Verhalten von Medien Niggemeier nicht so wichtig – wenn es um ihn selbst geht. Eine Reihe von Fragen vom 30.10.2009 in dieser Sache beantwortete Niggemeier nicht. Zum Beispiel die Frage, warum auf seiner Seite Bildblog die Datenschutzerklärung Stand heute nach wie vor ordnungswidrig und wider besseres Wissen fehlt und die Nutzer insoweit nicht wissen, welche Daten von ihnen gesammelt werden. Von einer Speicherung ist insoweit auszugehen, als Niggemeiers Anwalt ja die Auffassung vertritt, dass jede Speicherung dadurch legalisiert werde, dass sie in der WordPress-Software so eingestellt sei. Möglicherweise also ein neuer Fall für den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten – wenn er sich mal wieder nicht grenzüberschreitend um das baden-württembergische Unternehmen Lidl kümmert.

Jonas

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2 Kommentare »


  1. Danke! — 21. Mai 2010 @ 11.20 Uhr

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  2. Tweets die Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Bundestagsdebatte zum Telemediengesetz erwähnt -- Topsy.com — 16. Mai 2010 @ 13.50 Uhr

    […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von do-panic erwähnt. do-panic sagte: Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » #Bundestagsdebatte zum #Telemediengesetz: http://bit.ly/aKUvr6 […]

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