Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz von Internetnutzern vor Tracking

Der Bundesgerichtshof verkündet morgen seine Entscheidung über meine Klage gegen die „Surfprotokollierung“ der Bundesrepublik Deutschland (Breyer ./. Bundesrepublik, Az. VI ZR 135/13).

Ich verklage den Bund darauf, es zu unterlassen, meine Nutzung bestimmter öffentlicher Internetportale (z.B. bmi.bund.de oder bundestag.de) nicht-anonymisiert nachzuverfolgen, indem jeder Klick und jede Eingabe auf diesen Internetportalen identifizierbar auf Vorrat gespeichert wird. Der Bundesgerichtshof erwägt ausweislich der mündlichen Verhandlung, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden zu lassen, ob die von Internetnutzern zum Surfen im Internet verwendete IP-Adresse dem Datenschutz unterfällt und vor unbegrenzter Speicherung und Weitergabe geschützt ist. Hintergrund: Über die umstrittene „Bestandsdatenauskunft“ können Polizei und Geheimdienste anhand der IP-Adresse den Inhaber des genutzten Internetanschlusses identifizieren und so Aufzeichnungen des Surfverhaltens namentlich zuordnen.

Mein Kommentar als Kläger und Datenschützer:

Es sind nichts anderes als NSA-Methoden, dass der Bund unsere Nutzung vieler seiner Informationsportale personenbezogen, anlasslos und flächendeckend aufzeichnet (sogenannte ›Metadaten‹). Oder, um es mit Edward Snowden zu sagen: Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich im Netz sage, alles, was ich tue, aufgezeichnet wird.

Information und Beratung von Menschen in Not, Recherche und Whistleblowing, politischer Aktivismus, Religion und Gesundheit – in all diesen Bereichen braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Wenn wir uns schon wegen des Lesens offizieller Internetseiten verdächtig machen können, bedeutet dies das Ende der Grundrechte auf Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit im Netz. Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.

Unsichere IT-Systeme durch Internet-Stalking schützen zu wollen ist ungefähr so sinnvoll, wie eine offene Lagerhallentür mit Überwachungskamera zu versehen. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen Deutschlands 50 Millionen Internetnutzer. Dass Bundesinnenminister De Maiziere mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz jetzt sogar das geltende Datenschutzrecht manipulieren will, um in eigener Sache einen Rechtsstreit zu seinen Gunsten zu entscheiden, ist ein Machtmissbrauch übelster Art. Ich appelliere an Bundesjustizminister Maas und Bundeswirtschaftsminister Gabriel, diesen Generalangriff des Innenministers auf den Internetdatenschutz sofort zu stoppen!

Eine Vorlage an und Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof hätte den Vorteil, dass sie europaweit gelten würde. Insbesondere würde sie auch für US-Internetkonzerne wie Google, Facebook, Amazon oder Twitter gelten, die bisher vollkommen schamlos jeden unserer Klicks auf ihren Internetseiten personenbeziehbar mitprotokollieren und diese Surfprotokolle an Polizei und Geheimdienste weltweit weitergeben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof sein wegweisendes Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten übertragen und die unterschiedslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht als völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen wird. So kann Europa der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

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