Bundeskriminalamt soll zentrale Staatspolizei werden

Nach dem Deutschen Reich und der DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten Land angewandt werden dürfen – zunächst nur zur Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Weitere Informationen…

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22 Kommentare »


  1. dot tilde dot — 21. April 2008 @ 17.46 Uhr

    niemand hat die absicht, einen staatssicherheitsdienst zu bauen.

    .~.


  2. "niemand hat die absicht, einen staatssicherheitsdienst zu bauen" — 21. April 2008 @ 18.36 Uhr

    „niemand hat die absicht, einen staatssicherheitsdienst zu bauen.“

    Aber sie tun es. Es sind die Taten, die zählen.


  3. BM — 21. April 2008 @ 19.33 Uhr

    „Aber sie tun es. Es sind die Taten, die zählen.“

    Tip: man ersetze „einen staatssicherheitsdienst “ durch „eine Mauer“ und google das Ergebnis.


  4. populistisches wattebällchen — 21. April 2008 @ 19.55 Uhr

    bei all den netten punkten die du hier aufgezählt hast, machst du den gleichen fehler wie die meisten populisten: du „vergisst“ wichtige zusatzinformationen oder beschreibst absichtlich details falsch.

    zunächst einmal: gegen eine zentrale staatsgewalt, die über die föderalistischen grenzen eines bundesstaates hinweg ohne bürokratiemurks arbeiten kann, ist nichts verwerfliches einzuwenden. ganz im gegenteil, es fördert und beschleunigt ermittlungen, welche bisher an den landesgrenzen meist aufgrund von fehlenden befugnissen behindert werden oder gar komplett abgewürgt. damit werden auf lange sicht gesehen auch steuergelder eingespart.

    ebenfalls entspricht es den tatsachen, eine zentrale polizeibehörde in vielen, wenn nicht gar den meisten bundesstaaten gang und gebe ist. das es dies in der bundesrepublik bisher nicht gab, liegt schlichtweg an der förderalen struktur deutschlands, die von allen vorteilen mal abgesehen, bürokratisch gesehen der reinste horror ist. weswegen? weil jeder einzelne landesfürst davpon ausgeht, das er das wichtigste zahnrad im großen ganzen ist. deswegen hat jede lanbdespolizei eigene befugnisse, sind kaum miteinander verdratet, etc. und das bezieht sich nicht nur auf die polizeit, sondern auf jedes andere ressort: kultur, bildung, schulsystem, forschung, etc.

    dann:
    die staatsicherheit war eine politolizei, sowie der inlands- und auslandsgeheimdienst. ein kleines detail welches du in deinem vergleich vielleicht beachten solltest.

    „das deutsche reich“ wie schön das du unsere geschichte so gut kennst. geschichte ist das, worauf wir unser jetziges leben aufbauen. und da dies so ist, sollte man sich damit zumindest näher auseinandersetzen.
    weder das erste noch das zweite deutsche reich hatte eine gleichgeschaltete polizeidienststelle. ich wage jetzt sogar zu behaupten, das das erste solch einen begriff noch gar nciht kannte. ebensowenig hatte die weimarer republik soetwas. warum? aus dem gleichen grund wie es die bundesrepublik langezeit nicht hatte: föderalismus. erst nach ‚33 wurden die polizei- und politikbereiche zentralisiert. und auch nur das! es gab keine nenneswerten, föderallen polizeistrukturen mehr.

    eine saubere trennung der zuständigkeitsbereich aber ist notwendig. und genau soetwas ist auch jetzt angedacht!

    details sind was schönes. die wahrheit auch.


  5. populistisches wattebällchen — 21. April 2008 @ 22.48 Uhr

    @populistisches wattebällchen:

    besser wäre , Sie hätten den eigentlichen Hintersinn verstanden; dann wäre Ihnen ein langer, unnützer Text erspart geblieben.


  6. dot tilde dot — 21. April 2008 @ 23.06 Uhr

    @populistisches wattebaellchen:

    ich habe noch einen besseren vorschlag, ich hoffe, der ist auch populistisch genug: lass mich mal machen. geht noch schneller.

    wäre übrigens auch keine zusammenlegung von föderallen polizeistrukturen. oder moment, die gabs ja vorher nicht. und dann nicht mehr.

    ach, egal. lass mich mal machen. ich ermittle schnell und unvoreingenommen, kontrolliere mich mittwoch nachmittags selbst und alles is schick.

    und sonntag nachmittags lese ich die rubrik „geschichte“ im readers digest.

    .~.


  7. Nachbarschaftshilfe — 22. April 2008 @ 5.38 Uhr

    –> Wohnungen durchsuchen. … Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, … Nachbar hinzuzuziehen. <–

    Das ist eigentlich die beste Idee – nur was soll das bringen, wenn der Nachbar, wie schon lange von ihm gewünscht, bei der Durchsuchung mithilft?

    GH


  8. populistisches wattebällchen — 22. April 2008 @ 8.35 Uhr

    # besser wäre , Sie hätten den eigentlichen Hintersinn verstanden; dann wäre Ihnen ein langer, unnützer Text erspart geblieben.

    zunächst einmal, unnütze texte existieren nicht. ausser in jenen benommen augen, die auch bücherverbrennungen für den höhepunkt eines volksfestes halten.
    das der sinn dieses postings hier der „klaren formulierung“ des bka-gesetzesentwurfes dienen soll, ist auch schwierig zu übersehen. da gibt es keinen hintersinnigen gedanken zu beachten.

    lediglich die in den einführenden worten verwendeten vergleiche lassen diese „klare formulierung“ dummerweise in eine ecke schieben, in der dieser beitrag nichtmehr neutral gelesen werden kann, da bereits von vornherein dem leser ein vorurteil suggeriert wird. durch diese verschiebung des betrachtungswinkels wirkt der post, ob inhaltlich stimmig oder nicht, mehr als populistisch meinungsmache als journalistische recherche.

    da ihr aber in diesen „hintersinnigen“ gedanken so geübt seit, ist dies sicherlich jedem auch aufgefallen. und da es jedem auffällt, redet ja auch keiner drüber. udn amn gewöhnt sich an schlecht gewählte floskeln.
    in diesem sinne ist mein etwas überformulierter hinweis eventuell doch überflüssig gewesen ;).


  9. Kann mal jemand das... — 22. April 2008 @ 16.20 Uhr

    Wattebällchen austauschen? Das alte ist verbraucht
    und deswegen erzeugt nur noch wirres Zeugs!
    Ausserdem richt es etwas …..


  10. Überwachungsstaat — 23. April 2008 @ 14.15 Uhr

    Hehe, ja so langsam drehen sie wirklich durch. Kann mich mal bitte jemand zwicken? Da kommt ein ganz schöner Albtraum auf uns zu.

    Gruß

    Überwachungsstaat


  11. trueten.de - Willkommen in unserem Blog! — 15. September 2008 @ 21.21 Uhr

    AK Vorrat warnt erneut vor BKA-Gesetz und kündigt Protest an…

    Zur heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seine Ablehnung des Entwurfes eines neuen BKA-Gesetzes.

    Erstmals werden dem Bundeskriminalamt exekutivische Kompetenzen zugeordnet bei gleichzeitiger Ausweit…


  12. oh mann — 9. November 2008 @ 18.10 Uhr

    Es kotzt mich echt an, dass man andauernd sagt, „alles zum Schutze vor dem Terror“!!

    wieviele Anschläge hatten wir bisher in Deutschland?

    ganz besonders interessant finde ich folgende punkte (eigentlich alle aber im speziellen diese):

    „2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)“
    Hat man nicht grundsätzlich das Recht auf Aussageverweigerung?
    (mit gaaaaanz wenigen ausnahmen -> Grenzfälle)

    „4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen“
    willkürlich jmd die Fingerabdrücke abnehmen ist verboten, das ist dasselbe wie Speichern von Daten auf Vorrat

    4. Unterpunkte 3-7
    Geht für mich vieel zu weit, wenn es um eine Erfassung der Person geht, die nachweislich nichts verbrochen hat.

    6. „2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen“
    Grundgesetzwidrig, darf nur ein Gericht anordnen – DAS sollte man nicht vergessen

    12. „Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten“
    Also Erlaubnis willkürliche Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auszulesen, sucht man „lange“ genug wird sich ein Gesetzesverstoß finden…da hat dann mal die Tochter ein einzelnes Liedchen runtergeladen und die Eltern sind dran…

    18. „Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen“
    Was sind das denn für Maßnahmen?!
    Das ist aber mehr als eindeutig eine Stasi Methode, erst recht in Verbindung mit 6.2 und 6.3

    20. steht im Widerspruch zu 6.2 und 18. weil 6.2 VORRAUSSETZT das der Wohnungsinhaber NICHT anwesend ist während Wanzen in der Wohnung verteilt werden!
    Dieses Verteilen setzt wiederum vorraus in der Wohnung umherzuschweifen und Dinge zu sichten…
    18. sagt ja „geheim“, da ist der Wohnungsinhaber logischerweise auch nicht anwesend

    sehr witzig das ganze… -.-

    Hoffentlich wird sich was in der Politik nach der nächsten wahl ändern, also keine der großen parteien erneut an der Macht, das wär so schön…


  13. oh mann — 9. November 2008 @ 18.11 Uhr

    Es kotzt mich echt an, dass man andauernd sagt, „alles zum Schutze vor dem Terror“!!

    wieviele Anschläge hatten wir bisher in Deutschland?

    ganz besonders interessant finde ich folgende punkte (eigentlich alle aber im speziellen diese):

    „2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)“
    Hat man nicht grundsätzlich das Recht auf Aussageverweigerung?
    (mit gaaaaanz wenigen ausnahmen zB Grenzfälle)

    „4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen“
    willkürlich jmd die Fingerabdrücke abnehmen ist verboten, das ist dasselbe wie Speichern von Daten auf Vorrat

    4. Unterpunkte 3-7
    Geht für mich vieel zu weit, wenn es um eine Erfassung der Person geht, die nachweislich nichts verbrochen hat.

    6. „2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen“
    Grundgesetzwidrig, darf nur ein Gericht anordnen – DAS sollte man nicht vergessen

    12. „Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten“
    Also Erlaubnis willkürliche Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auszulesen, sucht man „lange“ genug wird sich ein Gesetzesverstoß finden…da hat dann mal die Tochter ein einzelnes Liedchen runtergeladen und die Eltern sind dran…

    18. „Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen“
    Was sind das denn für Maßnahmen?!
    Das ist aber mehr als eindeutig eine Stasi Methode, erst recht in Verbindung mit 6.2 und 6.3

    20. steht im Widerspruch zu 6.2 und 18. weil 6.2 VORRAUSSETZT das der Wohnungsinhaber NICHT anwesend ist während Wanzen in der Wohnung verteilt werden!
    Dieses Verteilen setzt wiederum vorraus in der Wohnung umherzuschweifen und Dinge zu sichten…
    18. sagt ja „geheim“, da ist der Wohnungsinhaber logischerweise auch nicht anwesend

    sehr witzig das ganze… -.-

    Hoffentlich wird sich was in der Politik nach der nächsten wahl ändern, also keine der großen parteien erneut an der Macht, das wär so schön…


  14. Also ehrlich... — 10. November 2008 @ 11.43 Uhr

    Ich weiß nicht, ob ich das nächste Mal, wenn die wieder von der StaSi faseln, lachen oder heulen soll.

    Mal lasse sich das Stück mit den Vertrauenspersonen und V-Leuten mal auf der Zunge zergehen. Das ist identisch mit den informellen Mitarbeitern des MfS.
    Dem Kind einen anderen Namen geben und schon ist ja GAAANZ was anderes.

    Wie war genau hieß das Zitat doch gleich, in dem es um die Angst vor den als Demokraten verkleideten Faschisten ging?

    Nun ja, es ist erstaunlich mit welcher Stupidität sich Geschichte wiederholt.
    Und immer sagen die Schuldigen, sie hätten nur das Beste im Sinn gehabt.
    Die lern- und beratungsresistenz unser Volksverdreher ist beachtlich.


  15. Geistlicher Workaround — 10. November 2008 @ 12.38 Uhr

    Könnte man nicht ein AK-Vorrat Kloster eröffnen, wenn ich es richtig verstanden habe könnte man deren Mitglieder dann wieder nur im konkreten Verdachtsfall „gängeln“.

    „Alle Menschen“ werden zu Geistlichen.

    Wahrscheinlich reicht aber der Status Bruder / Nonne nicht aus um vor dem Gesetz als „geistlich“ zu gelten.


  16. Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Video: Bundestag debattiert zentrale deutsche Polizeibehörde (BKA-Gesetz) — 30. November 2008 @ 11.12 Uhr

    [...] eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Bundesgebiet schaffen soll. Eine Aufzeichnung der beinahe zweistündigen Debatte ist hier [...]


  17. musikdieb.de » BKA-Gesetz — 9. März 2009 @ 0.28 Uhr

    [...] des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” online. Wer nicht selber lesen will: Hier die Deutung von Patrick Breyer, hier die von Fefe. Der hat u.A. den Satz herausgepickt: "Erhobene [...]


  18. dunkelangst.org der private Blog von Helmut Roewer — 29. Juli 2009 @ 0.00 Uhr

    [...] ich lehne die geplante Novelle des BKA-Gesetzes ab. Dieses Gesetz soll das BKA ermächtigen, geheime Ermittlungarbeit leisten zu können. Als Beispiele seien Filmen und abhören in Wohnungen, [...]


  19. — 18. Juli 2010 @ 16.54 Uhr

    Das ist nicht gut.


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    [...] Daten-Speicherung.de Dieser Beitrag wurde unter Nachrichten abgelegt und mit bka, gesetzentwurf verschlagwortet. Setze [...]


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  22. Schäuble kein »permanenter Verfassungsbrecher« | blogdoch reloaded — 23. April 2012 @ 3.26 Uhr

    [...] meines Erachtens maßgeblich ein Mann vor: Dr. Wolfgang Schäuble. Man muß sich ja nur mal ansehen, was das Bundeskriminalamt nach auch Schäubles erklärtem Willen so alles dürfen soll — [...]

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