Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Kfz-Massenabgleich ab: Karlsruhe, übernehmen Sie!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage eines Autofahrers gegen den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern mit Polizeidateien auf bayerischen Straßen abgewiesen (Az. 6 C 7.13). Entscheiden wird nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch diverse andere Bundesländer praktizieren den umstrittenen Kfz-Massenabgleich und stehen deshalb vor Gericht.

In dem massenhaften Einlesen und Abgleichen von Kfz-Kennzeichen mit Polizeidateien liege kein Grundrechtseingriff, solange das Kennzeichen nicht zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschrieben sei, begründet das Verwaltungsgericht seine Klageabweisung heute. Entscheiden wird nun das Bundesverfassungsgericht. Es hat eine Verfassungsbeschwerde des Klägers (Az. 1 BvR 1782/09) vor wenigen Wochen bereits zugestellt.

Mein Kommentar zu der heutigen Entscheidung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat es sich hier viel zu leicht gemacht und gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. Dieses hat 2008 eindeutig entschieden:

Die Möglichkeit, einer Kennzeichenerfassung unterzogen zu werden, besteht praktisch für jeden Kraftfahrzeughalter, dessen Fahrzeug auf den Straßen des betroffenen Bundeslandes unterwegs ist. Ein weitergehender Nachweis, etwa dahingehend, dass die Kennzeichen der Beschwerdeführer darüber hinaus in polizeilichen Datenbeständen verzeichnet sind, ist bereits deshalb nicht zu verlangen, weil sich die Beschwerdeführer dadurch unter Umständen selbst einer Straftat bezichtigen müssten (vgl. BVerfGE 109, 279 <308>; 113, 348 <363>).

Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert im Jahr 2014 ernsthaft, wer sich nichts habe zuschulden kommen lassen, müsse eine schrankenlose Kontrolle seines Kfz-Kennzeichens hinnehmen. Das Gegenteil ist doch der Fall: Gerade wer unschuldig ist, muss nicht akzeptieren, ohne jeden Anlass tagtäglich auf unseren Straßen kontrolliert und abgeglichen zu werden.

Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht verloren, wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Autofahrer wissen eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet ist und ob ihre Bewegungen gespeichert werden oder nicht – was auch irrtümlich erfolgen kann. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Der durch Gesetze zum Kfz-Massenabgleich erzeugte psychische Druck führt so zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit.

Es kann nicht angehen, dass die Polizei jede Klage verhindern kann, indem sie den jeweiligen Kläger nicht speichert. Wer alleine die Auswirkungen des Kennzeichenabgleichs auf den einzelnen Betroffenen betrachtet, verkennt die abschreckende Wirkung, die ein zeitlich unbegrenzter, dauerhafter Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen auf unsere Gesellschaft insgesamt hat.

Karlsruhe, übernehmen Sie!

Weitere Informationen zum Fall: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über millionenfachen Abgleich von Kfz-Kennzeichen

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