CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt will Vorratsdatenspeicherung

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute:

Sehr geehrte[…],

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinführung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schließlich belegen die Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die Vorteile einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Aufgrund der fehlenden Umsetzung der Richtlinie konnten eine Vielzahl von Gesprächspartnern der Gruppe bisher nicht ausfindig gemacht werden.

Der Fall ist eine weitere Bestätigung dafür, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. Die Mindestspeicherung von Verbindungsdaten stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollständige Überwachung von Kommunikationsinhalten dar. Zu dieser Einschätzung war auch bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung gekommen, vgl. Randzeile 208:

„Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufklärungsmaßnahmen ermöglichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufklärungsmöglichkeit liegt insbesondere nicht im so genannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfassen kann, soweit sie noch vorhanden sind, ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollständigen Datenbestandes für die letzten sechs Monate gewährleistet.“

Der vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres vorgelegte Diskussionsentwurf widerspricht damit unmittelbar der Aussage des Bundesverfassungsgerichts.

Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten aus unserer Sicht daher nicht mehr vertretbar. Diese Einschätzung teilen im Übrigen auch das Bundeskriminalamt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie der Deutsche Richterbund.

Ich hoffe, Sie können nun nachvollziehen, warum sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiterhin für die Wiedereinführung einer anlasslosen Mindest-speicherdauer für Verbindungsdaten einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt

Ich habe das Schreiben leicht korrigiert:

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Dezember 2011 zu der CSU-Forderung nach einer verdachtslosen Sammlung aller Verbindungsdaten in Deutschland.

Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position von zwei Dritteln der Bevölkerung und auch der Mehrheit der CSU-Wähler zur Ablehnung einer neuerlichen grundrechtswidrigen verdachtslosen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schließlich belegen die erfolgreichen Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die Überflüssigkeit einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Es besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Ermittlungsbehörden weiter geführt hätte. Demgegenüber schadet eine Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung durch die damit verbundene Eliminierung der Möglichkeit anonymer elektronischer Strafanzeigen und indem sie Straftäter veranlasst, auf selbst im Verdachtsfall nicht mehr überwachbare Kommunikationskanäle auszuweichen, wo heute Ermittlungen noch möglich sind.

Der Fall der „Zwickauer Zelle“ ist dementsprechend eine weitere Bestätigung dafür, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten kein erforderliches Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. Eine verdachtslose Sammlung sämtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung stellt laut Bundesverfassungsgericht demgegenüber „einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, dar:

„Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten, eine auch nur abstrakte – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teilnahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist. […] Die Aussagekraft dieser Daten ist weitreichend. Je nach Nutzung von Telekommunikationsdiensten seitens der Betroffenen lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für weitere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen. Zwar werden mit einer Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie in § 113a TKG vorgesehen, nur die Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Anschlüsse sowie – bei der Mobiltelefonie – der Standort) festgehalten, nicht aber auch der Inhalt der Kommunikation. Auch aus diesen Daten lassen sich jedoch bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten (deren Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, Institutionen oder Interessenverbänden oder die von ihnen angebotenen Leistungen), Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen, deren Verbindungsdaten ausgewertet werden. Einen Vertraulichkeitsschutz gibt es insoweit nicht. Je nach Nutzung der Telekommunikation und künftig in zunehmender Dichte kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Bezogen auf Gruppen und Verbände erlauben die Daten überdies unter Umständen die Aufdeckung von internen Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufen. […] Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Die vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres vorgeschlagene anlassbezogene Speicherung tatsächlich benötigter Daten entspricht damit einzig dem Geist des Grundgesetzes, wobei wir die ebenfalls vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung scharf kritisieren.

Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten auch aus unserer Sicht nicht mehr vertretbar. 64.704 Bürgerinnen und Bürgern haben im Oktober von der Bundesregierung in einer Petition gefordert, endlich die „Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen.“

Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung teilen im Übrigen 48 Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Ärzten und Juristen wie Neue Richtervereinigung und Deutscher Anwaltsverein, Gewerkschaften wie ver.di, der Verbraucherzentrale-Bundesverband und der Wirtschaftsverband eco.

Ich hoffe, Sie können nun nachvollziehen, warum sich die große Mehrheit der Bürger weiterhin gegen Ihre Pläne zur Wiedereinführung einer anlasslosen Mindestspeicherdauer für Verbindungsdaten einsetzen wird. Es freut mich, dass auch CSU-Politiker wie Dorothee Bär, Peter Ramsauer oder Peter Gauweiler beginnen, sich von der von der Bevölkerung abgelehnten verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren.

Diesen Text habe ich als Antwort abgeschickt.

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