Datenschutzbeauftragte: Protokollierung von IP-Adressen ist unzulässig [ergänzt am 19.02.2010]

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich (Liste) reden Tacheles mit den Anbietern von Internetportalen und -diensten: Am 26./27.11.2009 stimmten sie einem Antrag (pdf) Mecklenburg-Vorpommerns zu, wonach die IP-Adressen von Internetnutzern auch für Anbieter von Internetdiensten ein personenbeziehbares Datum darstellen, das dem Datenschutzrecht unterliegt. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers dürften IP-Adressen daher nur gekürzt zur statistischen Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden.

Inhalt des Beschlusses

Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises, in dem die Vertreter der obersten Aufsichtsbehörden der Länder sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zusammengeschlossen sind:

Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.

Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Der letzte Absatz ist insofern missverständlich als nicht nur die ungekürzte Auswertung der IP-Adressen von Internetnutzern sondern schon deren ungekürzte Protokollierung illegal (§§ 13, 15 TMG) ist und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 16 TMG) bestraft wird. Der erste zitierte Absatz macht dies deutlich („Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen.“)

Mit der Forderung nach einer Kürzung der IP-Adresse stellen die Aufsichtsbehörden klar, dass eine bloße Verschlüsselung der ungekürzten IP-Adressen (z.B. MD5-Verfahren, mod_scrambleIP) nicht genügt, weil diese – zumindest für eine gewisse Zeit – durch Ausprobieren umkehrbar ist.

Soweit das Telemediengesetz die Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen erlaubt (§ 15 Abs. 3 TMG), stellen die Aufsichtsbehörden klar:

Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.

Bewertung

Dass die Aufsichtsbehörden die bei Webseitenanbietern anfallenden IP-Adressen als personenbezogene Daten ansehen, entspricht der inzwischen nahezu einhelligen Meinung in Fachkreisen (ebenso Amtsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Amtsgericht Wuppertal, schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, schweizerisches Bundesgericht, oberstes schwedisches Verwaltungsgericht, französischer Verfassungsgerichtshof [Abs. 27], Bundesjustizministerium, Bundesdatenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, die Datenschutzbeauftragten aller EU-Staaten [1, 2, 3]; anders nur ein vereinzeltes Urteil des AG München).

Dass die Anbieter von Internetportalen sicherzustellen haben, dass „die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht“ werden (§ 13 TMG) und dass damit die Aufbewahrung von Nutzer-IP-Adressen in „Logfiles“ unzulässig ist, steht ebenfalls schon lange im Gesetz und ist weitgehender Konsens (ebenso Amtsgericht Berlin, Verwaltungsgericht Wiesbaden, Bundesjustizministerium, Bundesdatenschutzbeauftragter). Selbst der Bundesgerichtshof hat inzwischen ein „Recht des Internetnutzers auf Anonymität“ anerkannt (Az. VI ZR 196/08).

Vor dem Hintergrund, dass personenbeziehbare Logfiles gleichwohl weit verbreitet sind und ihre Erstellung sogar die Voreinstellung US-amerikanischer Software zur Bereitstellung von Internetportalen darstellt, steht zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden nach ihrer Einigung jetzt endlich Bußgelder gegen Anbieter von Internetportalen und -diensten verhängen werden, die sich nicht an das Protokollierungsverbot halten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat bereits eine besondere Bußgeldstelle in seiner Behörde eingerichtet, um in Zukunft verstärkt Sanktionen verhängen zu können. Bildblogger Stefan Niggemeier ist die Protokollierung von IP-Adressen bereits verboten worden. Update vom 20.01.2011: Auch einem niedersächsischen Forenbetreiber ist es so ergangen.

Jeder Internetnutzer kann zu einem vorratsspeicherfreien Internet beitragen, indem er deutschen Anbietern, die die IP-Adressen von Surfern aufzeichnen, der für den Sitz des Anbieters zuständigen Aufsichtsbehörde meldet. Außerdem sollte man sich mithilfe eines Anonymisierungsdienstes und geeigneter Software vor einer identifizierbaren Aufzeichnung seines Surfverhaltens schützen.

Jeder Anbieter eines Internetportals oder -dienstes kann sein Angebot rechtskonform und protokollierungsfrei gestalten, indem er den Anleitungen des Netzwerks „Wir speichern nicht!“ folgt. Wer einen Webhoster nutzt, der rechtswidrig IP-Adressen protokolliert (nachfragen!), sollte von ihm Abhilfe innerhalb einer Frist von z.B. zwei Wochen verlangen. Stellt der Webhoster die Protokollierung nicht ab, kann man fristlos kündigen und zu einem speicherfreien Webhoster wechseln. Wer einen Analysedienst nutzt oder externe Medien eines Anbieters einbindet, der wie Google Analytics, Youtube oder nahezu jeder amerikanische Anbieter rechtswidrig IP-Adressen protokolliert, muss die Einbindung entfernen oder anonymisieren. Eine Einbindung stellt juristisch eine „Auftragsdatenverarbeitung“ dar. Der deutsche Anbieter bleibt dafür verantwortlich, dass sein „Auftragnehmer“ das deutsche Datenschutzrecht einhält, wovon man bei ausländischen Diensten natürlich nicht ausgehen kann.

Dass auch datenschutzkonforme Statistiken erstellt werden können, zeigt etwa der Anbieter eTracker, der das Siegel „Wir speichern nicht!“ des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tragen darf. eTracker kann ohne ungekürzte Protokollierung von IP-Adressen eingesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass weitere Statistikanbieter diesem Vorbild folgen werden und sich dadurch weitere Alternativen zu dem illegalen Dienst „Google Analytics“ finden werden.

Weitere Informationen für Diensteanbieter:

Ergänzung vom 19.02.2010:

Weitere datenschutzkonforme Analysedienste finden sich hier.

Ergänzung vom 17.12.2011:

Laut „XAMIT DATENSCHUTZBAROMETER 2011″ verwenden 74,4% der Webpräsenzen Statistikdienste, die die Kriterien des Düsseldorfer Kreises verfehlen. Der Einsatz illegaler Statistikdienste nimmt zu.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte erläutert, wie sich Google Analytics beanstandungsfrei einsetzen lässt. Die Erläuterungen gelten entsprechend für andere Statistikdienste.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (11 Bewertungen, durchschnittlich: 3,18 von 5)
Loading...
52.742mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Privatsektor, Internet-Unternehmen, Juristisches, Metaowl-Watchblog, Surfprotokollierung

33 Kommentare »


  1. Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 - Seite 242 - netzwelt.de Forum — 30. November 2009 @ 18.53 Uhr

    [...] [...]


  2. Verbindungsdatenspeicherung (IP-Adressen) - Postpla.net - die Forum Community — 30. November 2009 @ 20.33 Uhr

    [...] [...]


  3. Google Analytics & Co.: Anonymisierung von IP-Adressen | Datenschutzalltag — 30. November 2009 @ 20.57 Uhr

    [...] Beschluss zu Webanalysediensten (pdf) positioniert. Auf den Inhalt gehen Artikel bei heise und Daten-Speicherung.de detailliert ein; mich hat besonders die klare Stellungnahme zur Notwendigkeit verkürzter [...]


  4. Ihr geht zu weit — 30. November 2009 @ 21.42 Uhr

    Hallo,

    ich bin gerade auf Eure Nachricht gestoßen.

    Ich bin _sehr_ für Datenschutz. Aber leider kann ich euch hier nicht mehr unterstützen.

    Ja, Google ist Böse. Das wissen wir alle. Und Youtube und sowieso alles, was aus Amerika kommt. Aber wollt ihr allen Ernstes, das die privaten Webseitenanbieter ihre Inhalte über ihren Server routen, nur um blos keine Daten zu speichern?

    Wollt ihr euch wirklich auf das Glatteis wagen und in dem Atemzug in dem ihr Google verteufelt auf einen anderen _kostenpflichtigen_ Dienst verweisen (Bekommt ihr dafür eigentlich Provision??)
    (Der kostenlose Dienst von eTracker verarbeitet übrigens die IPadressen ohne dies abschalten zu können!)

    Wie gesagt, ich bin _für_ den Datenschutz. Aber mit solchen Forderungen machen wir uns gerade Lächerlich! Das ist Paranoia, kein Datenschutz mehr.

    Ich zitiere hier mal reiffix.de (ohne nachzufragen…):
    [quote]
    Klar, wenn man detaillierte Bewegungsprofile erstellen kann (was Google mit der Vernetzung an Analytics Konten sicher könnte) ist es problematisch. Für die einzelne Websiteauswertung ist es doch reiner Quatsch. Weiß ich, dass sich hinter 88.231.434.12 Peter Schmitz aus Berlin Kreuzberg verbirgt, der 1254€ Brutto als Metzgereiverkäufer verdient? Nein. Verletze ich seine Privatsphäre, wenn er freiwillig auf meine Seite kommt? Nein.

    Also sehr zweifelhaft die Rechtssprechung. Auf der einen Seite speichert man alle Daten der Nutzer 6 Monate lang, und die Webmaster sollen nicht einmal Statistikdaten erheben dürfen…
    [/quote]

    MfG,

    Tobias

    Webmaster: Statistikdaten darf man erheben, aber keine Personenkennungen.


  5. Nachtrag — 30. November 2009 @ 22.10 Uhr

    Da fällt mir dann noch etwas ein:

    Eine Inhouse-Lösung kommt bei uns nicht in Frage, da wir saisonal teilweise extremen Anturm auf den Server haben, der sich aber ansonsten nur langweilt. Ich habe da schon verschiedenste Inhouse-Lösungen ausprobiert, die entweder nicht zufriedenstellend waren oder den Server so sehr belastet haben, das dieser fast zusammen gebrochen wäre.

    Wenn ihr schon Google als illegal bezeichnet: Kennt ihr einen anderen Anbieter der hier Datenschutzkonform mit Google konkurieren kann? Sowohl was das Analysespektrum (vorallem Klickverfolgung!) und die Kosten (hier als in: kostenlos) angeht?

    Denn das ist das andere Problem: Die Webmaster wären ja evtuell gewillt einen Wechsel vorzunehmen. Aber die Entscheider sitzen auf den Geldern. Und jetzt erkläre mal den Entscheidern warum mehr Geld ausgegeben werden soll, für einen Service, der bis dato kostenlos war oder den Marketing-Leuten warum ihr so sinnvolles Tool auf einmal so sch*** aussieht (z.B. AWSTATS ) und nicht die Ergebnisse liefert, die das alte Tool liefern konnte.

    Die ganze Diskussion ist ja für die Entscheider und Marketing-Leute nur extrem schwer nachzuvollziehen. Sie sehen ja die Daten (IP-Adressen Cookies) nicht. Und die Problematik ist ja auch eher Hypothetisch:
    Google könnte, wenn sie es denn wollten die Daten eines Nutzers des Kirchenvereins mit seinen Besuchen auf der Fetisch-Seite und seinem Google-Mail-Account verknüpfen…

    Das soll mal einer meinen Entscheidern erklären.

    MfG,

    Tobias


  6. Webseiten dürfen keine IP-Adressen speichern « Lothars Blog — 1. Dezember 2009 @ 7.01 Uhr

    [...] [Quelle] […]


  7. hoos Area » Blog Archiv » News: Vorratsdatenspeicherung gekippt? — 1. Dezember 2009 @ 11.06 Uhr

    [...] Siehe auch –> daten-speicherung.de [...]


  8. So ist das mit der Gewohnheit — 1. Dezember 2009 @ 11.24 Uhr

    Das ist glaube ich nur für die Meisten schwer nachzuvollziehen weil es seit Ewigkeiten anders gehandhabt wurde. Webserver-Logfiles waren ja schon „immer“ da und die Auswertungsmöglichkeiten wurden immer genauer bis hin zum genauen Tracking – WER WO GEKLICKT HAT!!! – durch Google & Co.
    Auf der anderen Seite muss man das einfach mal mit dem echten Leben vergleichen:
    - identifiziere ich mich in irgend einer Form, wenn ich ein Geschäft/Dienstleisterbüro/Behörde betrete? Außer halt „Der mit der grünen Jacke“ Wer würde sowas FREIWILLIG machen?
    - wer würde denn akzeptieren, dass jemand mir einen Tracker auf die Stirn klebt und in einer Datenbank speichert wo ich wohne(!!!) und was ich mir angeguckt habe?
    - klar, sobald ich etwas kaufe und es mir schicken lassen will, oder irgend was beantragen will etc. muss ich meine Daten angeben

    - natürlich gibt es sehr viele hinerweichte, die sich per PayBack, Deutschlandcard und so durchleuchten lassen, ABER das Geschäft weiß trotzdem nicht wer ich bin, da bin ich vielleicht „der immer so viel Schokolade kauft“. Es sei denn ich bezahle ganz bequem auch noch mit der EC-Karte, dann kommt es ganz gewiss drauf an, das diese Bankverbindung nirgends mit der Kundenkartennummer oder meinem Einkaufsverhalten verknüpft wird.

    Widersprechen muss ich allerdings bei der speicherung in Firewalls und IDS, da MUSS die IP eines möglichen Angreifers definitiv gespeichert werden dürfen, genauso wie die Personalien eines Ladendiebs festgestellt werden müssen. Nur funktioniert im Internet halt das fest halten und Polizei rufen nicht. Wenn DAS nicht in eure Köpfe will, dann muss ich euch in eine Schublade mit den Anarchisten stecken, Freiheit MUSS ihre Grenzen haben.

    Webmaster: Die Analogie zu Ladendieben trägt nicht. Im Internet wird nichts gestohlen. Es wird auch nicht von jedem Ladenbesucher anhand einer personenbezogenen Kennung erfasst, wann er sich welche Ware angesehen hat.


  9. Nicht mal MD5-Verschlüsselt - Macht nur so weiter! — 1. Dezember 2009 @ 16.26 Uhr

    Also da hat jemand Klasse Lobby-Arbeit geleistet! Weder mit bald jahrzente-lang bewährten Tools wie AwStats (oder JAwStats!) oder kostenlosen Alternativen wie Google Analytics oder wohl auch nicht mit Piwik lässt sich in Zukunft eine Seite ohne Abmahngefahr auswerten. Andere Anbieter haben sich da schon wohlwissend in Position gebracht 😉

    Also das ist doch Paranoia, was da gepredigt wird! Eine IP hat für mich so lange keine Privatsphäre, bis man bein Provider den Zugehörigen Anschluß herausfindet. Und da wir in Deutschland fast ausschließlich dynmische Adressen haben ist man erstmal nicht erkennbar. Nicht mal gehashed soll man die IPs speichern dürfen. Ihr habt ja sicher auch noch vor der Schweinegrippe Angst, oder?

    Dagegen können Musikindustrie und Gross-Vater Staat alles und jeden Durchleuchten und sogar entscheiden, welche Seiten gar nicht erst angezeigt werden sollen. Für kleine Webmaster ist es überlebenswichtig ihre Besucher auszuwerten! Immer auf die kleinen, die sich nicht wehren können.

    Danke, heute haut ihr mir auf die linke Backe, morgen halte ich Euch die rechte Backe hin!


  10. Und wenn ich meine Webseite gegen BruteForce schützen will? — 1. Dezember 2009 @ 16.30 Uhr

    Unten schreibt jemand was von Logfiles und Firewalls. Allerdings will auch ein Webserver geschützt werden. Wie soll man denn dann BruteForce-Logins verhindern oder Daten-Farming wie kürzlich bei StudiVZ.

    Also diese Idee von wegen keine IPs loggen könnte vom technischen Verständnis auch von Zensursula sein, nur dass es hier um das andere Extrem geht.

    Webmaster: Gegen BruteForce-Logins kann man sich beispielsweise schützen, indem man die Antwort verzögert. Auch kann man aufzeichnen, wie häufig Logins versucht werden. Eine Protokollierung schützt nicht vor BruteForce-Versuchen. Dass die Erfassung der IP-Adressen aller Websitebesucher nicht vor Daten-Farming schützt, hat StudiVZ gezeigt.


  11. Widerstand gegen Ãœberwachung & Co. scheint sich zu forcieren « Johnsonmyth's Blog — 1. Dezember 2009 @ 16.32 Uhr

    [...] Tagen zu diesem Themenbereich nahe. So gibt es Tipps, wie mit der Datenspeicherung, besonders von IP-Adressen, umzugehen ist. Auch gegen Abwahnanwälte regt sich der Widerstand auf mehreren Wegen. Mir kommt es [...]


  12. Niedermeyer — 1. Dezember 2009 @ 17.14 Uhr

    In dem zitierten BGH Urteil geht es nicht um IP Adressen, sondern um Personen bezogene Daten bei spickmich.de.

    Es gibt keine Rechtsprechung, die die vollständige Speicherung der IPs untersagt. Das Gegenteil ist der Fall =>siehe Vorratsdatenspeicherung.

    Es ist ja richtig, dass Datenschützer es gerne sehen würden die IPs nicht mehr zu speichern. Leider ist das nur ein frommer Wunsch. Lediglich Labels wie „wir speichern nicht“ erfordern die Anonymisierung oder Löschung der IPs.

    Ich finde es ungeschickt die Leser so zu verunsichern und dann auch noch mit der Ente PR zu machen

    Webmaster: Wie im Artikel belegt, gibt es Rechtsprechung, die die vollständige Speicherung von IP-Adressen untersagt.


  13. Das geht etwas zu weit — 1. Dezember 2009 @ 17.21 Uhr

    Hallo,

    leider kann ich hier auch nicht mit einem Pro stimmen. Die IP-Adressen wurden schon immer gespeichert und werden auch weiterhin gespeichert, weil es an manchen Stellen technisch einfach nicht anders möglich ist.

    Wenn ich mich in meinen Google Account einlogge stimme ich zu, dass meine Daten von Google verwendet werden. Wenn man das nicht möchte, dann sollte man sich abmelden und die Webprotokollierung erst gar nicht aktivieren (bei der Accounterstellung) oder (noch einfacher) Google nicht nutzen.

    Allein durch die IP kann ich, als Webseitenbetreiber, eher nicht herausfinden wer denn dahinter steht. Ich erachte die Rechtsprechung als nicht praktikabel.

    Im Übrigen gibt es eine gute und auch kostenfreie Alternative für Analytics: piwik.org

    Grüße

    Webmaster: Dass die Protokollierung von IP-Adressen technisch zwingend sei, widerlegt die Praxis. Dass man bei der Anmeldung zu Google eine Einwilligung abgibt mag sein; das rechtfertigt es aber nicht, auch die unangemeldeten Nutzer zu erfassen, die nicht einwilligen. Ob Webmaster die Rechtslage für „praktikabel“ halten, wird der Datenschutzbeauftragte, die Bußgeldbehörde oder das Gericht kaum für erheblich halten. Piwik speichert IP-Adressen in seiner Standardeinstellung ebenfalls auf Vorrat.


  14. Google Analytics deaktiviert « /home/rw — 1. Dezember 2009 @ 19.13 Uhr

    [...] Zeit habe ich hier Google Analytics laufen lassen. Nichtnutzung und aktuelle Ereignisse haben dazu geführt das ich dieses Feature gerade eben wieder deaktiviert habe. Außer den [...]


  15. Kommentar: Protokollierung von IP-Adressen ist unzulässig » Blog » BEIER-CHRISTIAN.eu | Christian Beier // design+foto — 1. Dezember 2009 @ 21.11 Uhr

    [...] ist unzulässig Dez 01 Schreibe einen Kommentar Über Twitter bin ich heute auf einen Artikel bei Daten-Speicherung.de bzgl. der Unzulässigkeit der Protokollierung von IP-Adressen. Personenbezogene Daten eines [...]


  16. Datenschutz: JA, Propaganda: NEIN — 1. Dezember 2009 @ 23.00 Uhr

    Ich schließe mich der Mehrheit hier an. Datenschutz muss sein, aber diese Propaganda für die Wettbewerber (eTracker…?) ist einfach nur peinlich. Es scheint wirklich nur noch Bashen möglich zu sein, um im Web Controlling Markt neben Google überleben zu können. OK, Google war ja auch nicht ganz fair, als es 2006 einfach sein Produkt verschenkt hat. Aber ein cleverer Mitbewerber lernt dazu statt flennend zu Papa Staat zu rennen.

    Und noch etwas, weil hier so ausführlich rechtliche Aspekte beleuchtet wurden. Im Impressum dieser angeblich vorbildlichen Site heißt es:

    „…Ihre IP-Adresse wird nur vom Betreiber meines Servers erhoben und verwendet, um Ihnen die Inanspruchnahme dieses Angebots zu ermöglichen. Ihre IP-Adresse wird unmittelbar nach Übertragung der abgerufenen Seiten/Daten an Ihren Rechner gelöscht…“

    Mal die ganzen Absichtsbekundungen diverser Gruppen außen vor gelassen. Laut gültigem Bundesdatenschutzgesetz ist schon die Erhebung personenbezogener Daten nicht zulässig (ohne Einwilligung des Betreffenden). Wird die IP Adresse wirklich höchstrichterlich einmal zu einem personenbezogenen Datum (was sie noch nicht ist), dann ist die hier erklärte Erhebung für sich allein schon illegal. Um dies letztlich wirklich rechtlich sauber zu lösen, müsste man VOR dem Anzeigen einer Site ein Vorschaltfenster mit der Einwilligungserklärung anzeigen. Wenn man schon Saubermann spielen will, dann bitteschön richtig 😉

    Webmaster: § 15 Abs. 1 S. 1 TMG lautet: „Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).“ Es ist also zulässig, die IP-Adresse des Nutzers zur Übertragung der angeforderten Daten (request) zu verwenden. Danach sind sie zu löschen.


  17. HOST — 2. Dezember 2009 @ 16.37 Uhr

    Kurze Nachfrage bezüglich der rechtlichen Deutbarkeit:

    1.) Ist es vertretbar IP‘S in Form von 212.91.121.XXX zu speichern?
    2.) Ist es vertretbar den HOST (z.B. ad95ba2dc.dip0.t-ipconnect.de) zu speichern?

    Danke!

    Webmaster: Zu Frage 1 gibt es noch keine Entscheidungen; ich würde aber eine Kürzung um mindestens zwei Byte (212.91.X.X) fordern, um eine echte Anonymisierung zu erreichen. Einige Unternehmen haben ganze IP-Blöcke für sich reserviert und führen selbst Logfiles, so dass eine Identifizierung trotz unzureichender Kürzung möglich sein kann. Zu Frage 2: Der Hostname kann eindeutig auf eine IP-Adresse schließen lassen. Deswegen darf er nicht gespeichert werden. Dasselbe gilt übrigens für den Referrer, weil der Betreiber der vorher besuchten Website vollständige Logfiles (mitsamt IP-Adresse) führen kann.


  18. Grünes Licht für Filesharing? - Supernature-Forum — 2. Dezember 2009 @ 17.54 Uhr

    [...] [...]


  19. Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? - Seite 638 - netzwelt.de Forum — 2. Dezember 2009 @ 20.34 Uhr

    [...] Internetdienstanbieter ohne explizite Zustimmung der Nutzer keine IP-Adressen mehr speichern. Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy Datenschutzbeauftragte: Protokollierung von IP-... Wie ist das denn nun einzuordnen? Wie „rechtskräftig“ ist so ein Beschluss? Darf ich meinen [...]


  20. apache Tool für debian lenny — 8. Januar 2010 @ 13.30 Uhr

    Hallo Betrioffene,
    Hallo Webmaster,

    kurz zu:
    //
    Webmaster: Zu Frage 1 gibt es noch keine Entscheidungen; ich würde aber eine Kürzung um mindestens zwei Byte (212.91.X.X) fordern, um eine echte Anonymisierung zu erreichen.
    //
    Wir stellen ab sofort jedem der es zuerst testen will unser KOSTENLOSES apache2 Modul zur Verfügung, mit dem kann die IP wie hier beschrieben nach belieben um Nummernblöcke gekürzt werden.

    Von einer kompletten Entfernung der User IP bzw. umschreiben in die Server IP 127.0.0.1 raten wir ab.
    Gerade bei Communities mit vielen Usern die zur gleichen Zeit online sind kann es zu Problemen kommen.

    Unsere Lösung wird schon erfolgreich in Foren mit bis zu ca. 3000 Onlineusern getestet,.

    Für Onlineshops haben wir eine zusätzliche Option vorgesehen, man kann eine bestimmte Datei z.B. im Checkout zur Erfassung der IP berechtigen und den Kunden vorher informieren, mit dieser Erweiterung hat man für die Ermittlung des Staatsanwalt im Betrugsfall auch eine IP als Nachweis

    Wir laden alle ein, die unsere Lösung die für Debian Lenny und gentoo zur Verfügung steht, testen wollen.

    Community Webmaster
    http://forum.itratos.de/showthread.php?p=182663#post182663
    Onlineshop Betreiber
    http://forum.itratos.de/showthread.php?p=182662#post182662

    Beste Grüße

    W. Panitz


  21. Wer schützt die Betreiber ? — 16. Januar 2010 @ 11.39 Uhr

    Wo gibt es eigendlich das Formular was die Webseitenbetreiber von Klagen befreit die kommen weil ein Forenbenutzer etwas eingestellt hat was nicht rechtes ist ? bzw dieses nicht nach 1 min vom Betreibe rgefunden wurde sondern nach 30 Sekunden von nem Abmahnanwalt ?

    Kann jetzt jeder Kinderpornos einstellen ohne belangt zu werden ? Wenn bei mir jemand sowas einstellen würde wäre der Beitrag erstmal verschoben und dann gäbe es ne Anzeige, nun könen solche Leute machen was sie wollen.

    Also ich hätte gerne eine Entlastungserklärung vom Staat für den Fall das sowas bei mir passieren sollte im Forum.

    Nochmal als Info, ich nuzte keinerlei Methoden um damit irgendwas über den Benutzer rauszufinden sondern nur um MICH als Betreiber abzusichern.

    Als gebrandmarkters Kind der wegen sowas schon mal eine Klage hatte und man nur über die IP rangekommen ist bleibt mir sonst nichts andere übrig als ne Scheinfirma im Ausland zu erstellen und den Server incl Domain dahin umzuziehen aber das kann es doch auch nicht sein.

    Webmaster: Es ist noch niemand strafrechtlich verurteilt worden, weil er anonyme Einträge ermöglicht, ohne IP-Adressen zu speichern. Zivilrechtlich haben einzelne Untergerichte zwar die Speicherung von IP-Adressen verlangt; der Bundesgerichtshof hat derartiges aber bislang nie verlangt. Der Bundesgerichtshof wird dieses Jahr zum Fall Rapidshare entscheiden, ob das Oberlandesgericht Hamburg zu Recht die Speicherung von IP-Adressen durch Rapidshare verlangt.


  22. Es ist keine Rechtsprechung! — 17. Januar 2010 @ 11.50 Uhr

    Hören Sie auf, Internet-User zu verunsichern. Der Düsseldorfer Kreis ist nicht der Bundestag.

    Es ist derzeit NICHT illegal, Tools wie Google Analytics zu benutzen.

    Hören Sie bitte auf, rechtliche Kompetenz vorzutäuschen, welche Sie offenbar nicht besitzen!

    Webmaster: Die einschlägige Rechtsprechung, die ebenso wie der Düsseldorfer Kreis urteilt, ist im Artikel zitiert. Wenn Sie die URL des Portals nennen möchten, auf dem Sie Google Analytics verwenden, lassen wir gerne die zuständige Aufsichtsbehörde darüber entscheiden, ob dies legal ist oder ein Bußgeld zu verhängen ist. Solange Sie anonym bleiben, sind Sie von Ihrer Auffassung offenbar selbst nicht überzeugt.


  23. Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten « Verbotswahn — 12. Februar 2010 @ 8.13 Uhr

    [...] Düsseldorfer Kreis der [...]


  24. Speicherung der IP Adresse versus TKG — 14. Februar 2010 @ 17.59 Uhr

    Hallo,

    unser Webhoster (gleichzeitig unser TK-Anbieter) sagt, dass er nach § 113aTKG verpflichtet sei, die IP-Adresse zu speichern.
    Wir wollen die Internetseiten rechtskonform gestalten, sehen und durch die Antwort des Hosters dazu nicht in der Lage. Wer hat denn nun Recht?

    Webmaster: Der Webhoster muss allenfalls bei der E-Mail-Benutzung IP-Adressen speichern, wobei auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. § 113a TKG verpflichtet keinesfalls dazu, die IP-Adressen der Besucher einer Website zu speichern, siehe Bundesnetzagentur. Zeigt sich der Webhoster nicht einsichtig, melde dies der zuständigen Aufsichtsbehörde und wechsele zu einem speicherfreien Webhoster.


  25. Micha S. — 4. Juli 2010 @ 23.50 Uhr

    Willst du wissen, wie ich das nenne? Abzocke. Datenschutz hin oder her – jetzt bezahle ich 2.99 im Monat, und du verlinkst hier (indirekt) auf Angebote, die bis zu 40x so teuer sind, und nur 1/10 des Speicherplatzes bieten. Bevor ihr auf Anbieter verlinkt, die nicht speichern: Setzt erstmal um, dass kein deutscher Anbieter die log-Files mehr speichern darf (und das auch tut). Ein Plugin für WordPress oder Joomla ist schnell geschrieben. Aber ihr könnt nicht verlangen, dass wir hier unseren Anbieter wechseln.

    Grüße


  26. IP Adresse protokollieren - Postpla.net - die Forum Community — 14. Oktober 2010 @ 23.21 Uhr

    [...] [...]


  27. bailey button triplet ugg boots — 24. Oktober 2010 @ 14.04 Uhr

    sehr zweifelhaft die Rechtssprechung. Auf der einen Seite speichert man alle Daten der Nutzer 6 Monate lang, und die Webmaster sollen nicht einmal Statistikdaten erheben dürfen…

    Webmaster: Die sechsmonatige Verbindungsdatenspeicherung ist im März gestoppt worden. Insofern ist die Rechtslage konsequent.


  28. battery — 9. November 2010 @ 11.16 Uhr

    und die Webmaster sollen nicht einmal Statistikdaten erheben dürfen…
    Die Analogie zu Ladendieben trägt nicht. Im Internet wird nichts gestohlen. Es wird auch nicht von jedem Ladenbesucher anhand einer personenbezogenen Kennung erfasst, wann er sich welche Ware angesehen hat.


  29. ip speicherung — 23. März 2011 @ 22.30 Uhr

    heute 23.03.11 auf Anfrage bei der DTAG bekommen:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Deutsche Telekom AG speichert die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung. Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen unseren Kunden und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung.

    Zudem dürfen Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich an staatliche Bedarfsträger (z. B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter http://www.telekom.de/datenschutz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Deutsche Telekom AG
    Konzerndatenschutz

    Deutsche Telekom AG
    Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
    Vorstand: René Obermann (Vorsitzender)
    Dr. Manfred Balz, Reinhard Clemens, Niek Jan van Damme, Timotheus Höttges, Guido Kerkhoff, Edward R. Kozel, Thomas Sattelberger

    Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
    Sitz der Gesellschaft: Bonn
    WEEE-Reg.-Nr.: DE50478376

    DIE INHALTE DIESER NACHRICHT SIND VERTRAULICH UND DÜRFEN NUR FÜR DIE ANGEGEBENEN ZWECKE VERWENDET WERDEN – THE CONTENT OF THIS MESSAGE IS CONFIDENTIAL AND MAY ONLY BE USED FOR THE PURPOSES NAMED

    Webmaster: Danke, wir sammeln dies auf http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer


  30. Weshalb ich kaum facebook-Spiele spiele - mainblick.org — 25. April 2011 @ 13.23 Uhr

    [...] Und natürlich werden auch Verweildauern, IP-Adressen und sonstigen Kram gespeichert, was nach deutscher Datenschutzauffassung umstritten ist: Finally, any time you access the Service, we may collect aggregate information including but [...]


  31. Anonymous — 24. August 2012 @ 15.18 Uhr

    [...] http://www.daten-speicherung.de/inde…t-unzulaessig/ […]


  32. Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten | Aranitas Gedanken — 22. Januar 2013 @ 6.14 Uhr

    [...] Düsseldorfer Kreis der [...]


  33. Anonymous — 16. November 2015 @ 23.37 Uhr

    […]   Heute, 23:37 Noch einen Link.. http://www.daten-speicherung.de/inde…t-unzulaessig/ […]

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: