Dient Anonymität dem Terrorisieren, Mobben und Verunglimpfen?
Am 13.02.2010 meldete c’t magazin.tv:
Anonym terrorisieren, mobben und verunglimpfen
Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erklären, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrlässige Lücke ermöglicht dies jedermann, völlig anonym und ohne großes Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikmärkten lassen sich nämlich telefonisch oder per Internet unter falschem Namen freischalten. Die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit.
Aus der E-Mail von Datenopfer Holger Voss vom 13.02.2010 an den Heise-Verlag (Hervorhebungen und Links redaktionell hinzugefügt):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Abonnement Ihrer Zeitschrift c’t zum nächstmöglichen Termin.
Begründung:
Seit circa fünfzehn Jahren lese ich die c’t regelmäßig, seit vielen Jahren beziehe ich die c’t im Abonnement. Dabei habe ich an der c’t nicht nur die hohe Sachkompetenz und die kritische Beurteilung von Hardware, Software und EDV-Dienstleistungen geschätzt, sondern vor allem die kritische Beurteilung von gesellschaftlichen Fragen mit Computer-Bezug, seien es Software-Patente, Urheberrecht, Kopierverbote oder staatliche Überwachung.
Mit dem Artikel „Inkognito. Lebensmittel-Discounter schlampen bei der Identitätsprüfung für SIM-Karten“ in der heute erschienen c’t 5/2010 haben Sie dieser Überwachungs-kritischen Grundhaltung sehr deutlich den Rücken gekehrt. Noch schlimmer waren m. E. der entsprechende Beitrag in der heutigen c‘t-TV-Sendung und die dazugehörige Newsticker-Meldung.
http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html
Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) ist ein wichtiges Grundrecht. Es schützt nicht nur die Inhalte von Briefen und Telefonaten, sondern auch die näheren Umstände von Telefonaten, zum Beispiel wer mit wem telefoniert hat. In das Post- und Fernmeldegeheimnis wird nicht erst dann eingegriffen, wenn Daten genutzt werden, sondern bereits dann, wenn Daten ohne konkreten Grund (etwa, weil sie für die Telefonrechnung benötigt werden oder, weil gegen einzelne Personen ein konkreter Straftatsverdacht besteht) erhoben werden.
Dementsprechend kann und konnte in der BRD schon immer anonym telefoniert werden, seit den 1940er Jahren durch Nutzung öffentlicher Fernsprecher (Telefonzellen), später zusätzlich durch Mobiltelefone mit Prepaid-Karte.
Bis 2004 war es sogar verboten, beim Verkauf von Prepaid-Verträgen zu verlangen, dass der Käufer/die Käuferin sich identifiziert: Die Mobilfunkanbieter waren nicht verpflichtet, die entsprechenden Daten zu verlangen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkanbieter-muessen-Daten-von-Handynutzern-nicht-speichern-87249.html), entsprechend war es ihnen auch nicht erlaubt, die entsprechenden Daten zu verlangen (Grundsatz der Datensparsamkeit, § 3a BDSG).
Im Jahr 2004 wurde § 111 TKG so geändert, dass Mobilfunkanbieter seither die Identität ihrer Kundinnen und Kunden erfassen müssen. Diese Gesetzesänderung war verfassungswidrig, weil der geänderte § 111 TKG unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Post- und Fernmeldegeheimnis eingreift. Entsprechend wurde im Sommer 2005 Verfassungsbeschwerde eingelegt (http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/). Das BVerfG hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, aber bis heute – viereinhalb Jahre später – noch nicht über diese Beschwerde entschieden.
Wer sich vor der immer weiter ausufernden staatlichen Telekommunikationsüberwachung schützen will, kann dazu auf Prepaid-Karten zurückgreifen und die anonym gekaufte Prepaid-Karte mit falschen personenbezogenen Daten registrieren. Das ist ebenso legal wie die anonyme Benutzung einer Telefonzelle oder das anonyme Versenden von Briefen per Post.
Soweit zur juristischen Situation.
Darüber hinaus haben c’t und c‘t-TV in ihren aktuellen Ausgabe weitere Behauptungen aufgestellt, die ich nicht unkommentiert lassen will:
Straftäter mit anonymer Prepaid-Karte seien nicht zu identifizieren. Diese Behauptung ist falsch. Bei der Mobiltelefonie wird sowohl eine eindeutige Nummer des verwendeten Handys (IMEI) als auch die Nummer der verwendeten SIM-Karte an den Mobilfunkbetreiber übermittelt. Telefone oder SIM-Karten, die im Zusammenhang mit Straftaten bereits aufgefallen sind, lassen sich so ermitteln und orten, sobald sie das nächste Mal eingeschaltet werden und sich entsprechend beim Mobilfunkanbieter anmelden. Die Ortung eines Handys ist natürlich aufwändiger als eine Datenbankabfrage beim Mobilfunbetreiber. Das ist allerdings kein Nachteil, sondern ein Vorteil, denn so ist sichergestellt, dass dieser Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis nicht bei jeder Lappalie, sondern nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen kann.
Falsch personalisierte Prepaid-Karten brächten Unschuldige in Verdacht. Man kann Briefe und Pakete mit falscher Absender-Adresse beschriften, man kann sich beim Telefonieren aus der Telefonzelle mit falschem Namen melden, man kann Prepaid-Karten unter falschem Namen registrieren. Das alles ist kein Geheimnis, das alles ist auch der Polizei bekannt. Entsprechend muss die Polizei bei ihren Ermittlungen berücksichtigen, dass der scheinbare Absender eines Briefes oder die scheinbare Anruferin noch lange nicht der tatsächliche Absender bzw. die tatsächliche Anruferin sein muss. Wenn die Polizei das nicht ausreichend berücksichtigt, dann haben wir ein Problem bei der Polizei, nicht bei den Mobilfunkanbietern.
Wir werden fast lückenlos überwacht, Mobiltelefonie solle deshalb keine Ausnahme bilden. Spätestens seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden wir bei unserer Telekommunikation fast lückenlos überwacht. Das ist schlimm, das muss sich dringend wieder ändern. c’t und c‘t-TV aber ziehen einen gegenteiligen Schluss: Wenn wir schon fast lückenlos überwacht werden, dann sollen die noch vorhandenen Lücken dringend geschlossen werden. Ich war zunächst sprachlos, als ich diesen unverhohlenen Ruf nach einem lückenlosen Überwachungsstaat sowohl in c‘t-TV gesehen als auch in der c’t gelesen habe.
Anonymes Telefonieren begünstige Terrorismus, Kinderpornographie, Nazis. Es liegt in der Natur von Grund- und Menschenrechten, dass sie die Menschen vor staatlicher Kontrolle und/oder Einflussnahme schützen. Genau dafür sind sie da! Es soll und muss in einer Demokratie möglich sein, Dinge zu tun, von denen der Staat nichts mitkriegt. Dass die Grund- und Menschenrechte vor allem als Chance für Terroristen, Kinderpornographen und Nazis dargestellt werden, ist in Medien wie der BILD-Zeitung gang und gäbe. Dass die c’t (und noch wesentlich übler: c‘t-TV) sich auf dieses Niveau begeben, hat mich schwer enttäuscht.
Im c‘t-TV-Beitrag bleibt die sehr eindeutige Kernaussage, dass das Telefongeheimnis böse und gefährlich ist. Im c‘t-Artikel gibt es immerhin drei Absätze („Viele Falschregistrierer […]“ und die beiden letzten Absätze), die eine Identifizierungspflicht kritisch erscheinen lassen. Diese Absätze können aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Kernaussagen des Artikels sind: Anonyme Handys sind gefährlich. Staatliche Überwachung muss jedes Telefonat erfassen können. Discounter sollen sich O2 zum Vorbild nehmen und anonyme SIM-Karten nachträglich Personen zuordnen. Staatliche Stellen sollen sehr hohe Bußgelder verhängen, um die Mobilfunkanbieter dazu zu bringen, anonyme Prepaid-Karten abzuschaffen.
Vermutlich werde ich die c’t auch nach meiner Abonnements-Kündigung gelegentlich lesen. Aber die genannten Beiträge in c‘t, c‘t-TV und dem Heise-Newsticker waren m. E. so üble Propaganda gegen das Menschenrecht auf geheime Telekommunikation (Post- und Fernmeldegeheimnis), dass ich die c’t bis auf Weiteres nicht mehr durch mein Abonnement mitfinanzieren möchte.
Trotzdem vielen Dank für den oft herausragenden Journalismus der vergangenen Jahre, mit freundlichen Grüßen
Holger Voss
P. S.: Diese Schreiben habe ich auch im Forum des Heise-Newstickers veröffentlicht: [URL]
Weitere Informationen:
- Kartentausch – Tauschbörse für vorausbezahlte Handykarten mit Hinweisen für die anonyme Registrierung von Handykarten
- TKG-Verfassungsbeschwerde gegen die Identifizierungspflicht bei Prepaid-Handykarten
- Diskussion der Frage im registrierungspflichtigen Heise-Forum
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- TKG-Verfassungsbeschwerde (6.5.2006)
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Fremdgelesen & verlinkt: “Verfassungsgericht muss sich zunehmend mit freiheitsbeschränkenden Überwachungsgesetzen befassen” » Bildungspiraten — 16. April 2011 @ 6.53 Uhr
[…] [2] http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/ [3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundeskriminalamt-soll-zentrale-staatspolizei-werden/ […]
Französische Hosting-Provider müssen Login-Daten speichern | Vertumnus Creative Media Services – Technik-Blog — 15. März 2011 @ 10.04 Uhr
[…] (TKG), die deren Initiatoren zufolge mit den französischen Auflagen vergleichbar sind. Ihrer Ansicht nach würden mit den Paragraphen 112 und 113 TKG “viele Behörden” ermächtigt, […]
RechtsanwaltArbeitsrechtKöln — 14. Dezember 2010 @ 21.14 Uhr
Sehr lobenswerte Aktion, die viele Nachahmer finden sollte. Jeder der sich näher mit dem Internet beschäftigt weiss, dass es um die persönliche Freiheit schlecht bestellt ist. Das muss geändert werden.
Nach dem Urteil... — 5. März 2010 @ 3.55 Uhr
…habe ich sehr gemischte Gefühle. Es war einerseits gut, daß das bisherige, völlig unverhältnismäßige Gesetz gekippt wurde. Was ich aber sehr kritisch sehe, besonders in Hinblick auf das BvG selbst, ist, daß es nach dem Grundgesetz „grundsätzlich möglich“ sein soll, solch eine Totalüberwachung einzurichten, und man Europa „nicht im Wege stehen“ wolle. Verneigt sich da die höchste Instanz Deutschlands gerade vor einer nicht gewählten und korruptionsgeschüttelten, gesellschaftspolitisch amoklaufenden Währungsunion? Erkennt es damit Europa als übermächtige Instanz an, gegen die wir völlig machtlos sind? Ich weiß nicht, wovor ich mehr Angst habe: vor diesen wahnwitzigen Gesetzen oder vor Konzerneuropa.
Webmaster: Über die TKG-Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden worden.
VPS — 26. Juni 2008 @ 16.49 Uhr
Nunja, generell kann man dem ganzen zwar zustimmen, aber insbesondere die Einschränkung der Verbindungsdatenaufzeichnung hat einen gewaltigen Nachteil in Sachen Strafverfolgung: Ich selbst bin Inhaber eines Rootservers, während deines USA-Aufenthaltes wurde dieser attackiert indem durch Download einer bestimmten Datei versucht wurde den Server zumindest zum Absturz zu bringen.
Das hat der Angriff – leider (!) – nicht geschafft, stattdessen wurde 4TB Datenverkehr verursacht, was auch ein nettes Extrasümmchen auf der Providerrechnung verursacht hat.
Da ich aber erst später den Angriff bemerkt habe – eben nach dem Auslangsaufenthalt – sind die (deutschen!) Täter nun nichtmehr ermittelbar. Über den Einstellungsbescheid der StA hab ich mich ja vielleicht gefreut..
Webmaster: Dann zeigt dein Verfahren ja, dass die leicht zu umgehende Identifizierungspflicht nichts bringt.
Datenspeicherung — 31. Dezember 2007 @ 16.19 Uhr
Als ich in den 70érn Orwell las war mir klar, das einiges von dem geschriebenen Realität wird. Aber das es so krass kommt hätte ich nicht gedacht.
Es wird mit dem Begriff „Terrorismus“ und der damit verbundenen Angst
ein präventiver Überwachungsstaat par excellance aufgebaut. Herr Schäuble & Co Kg blühen jetzt so richtig auf. Ja ihr Politiker – schafft ordentlich Ablenkung von den echten Problemen. Es gibt arme und hungernde Kinder in Deutschland; Die Energievorräte gehen zu Ende.
Seit dem Ölschock ´71 ist nichts passiert. Es wird Geld gemacht ohne Ende auf staatlicher wie wirtschaftlicher Seite. Mit ca. 70.000€ im Monat und der Aussicht auf einen Aufsichtsratposten nach der verlorenen Wahl würde ich Deutschland auch mit anderen Augen sehen.
Und übrigens: Wird hier überhaupt jemand gefragt?
Noch habe ich die Hoffnung auf den richtigen Blickwinkel unseres Verfassungsgerichtes. In den 80 érn war es ein Herr Schwarz-Schilling der mit aller Gewalt freien Informationsfluß über Satelliten verhindern wollte. Glücklicherweise ist er über Art. 5 GG gestolpert.
To be continued…..
Und was ist mit den Politikern? — 31. Dezember 2007 @ 13.11 Uhr
Bin mal gespannt ob die Herren und Frauen Politiker-innen sich so einfach abhören lassen. Schliesslich betrifft das Gesetz ausnahmlos alle Bürger.
Eine andere frage ist mit hohen Manager und Wirtschaftsbossen. Lassen die sich abhören? Oder fliessen dicke Summen an Verbände um entsprechende Politiker zu unterstützen. Deren Gespräche sollten auch überwacht werden und mann könnte herausfinden wer mit wem so Geschäfte betriebt. Das wäre was für das Kartellamt. Willkommen in der BRDDR
Vorratsdatenspeicherung — 19. Dezember 2007 @ 5.21 Uhr
Frankreich 1789. Es lebe die Revolution!!!
Gestapo, Stasi, KP-China... jetzt in Deutschland? dran! — 28. November 2007 @ 23.01 Uhr
Spionage im internet und email? Mein geografischer Standort soll auch bei jedem Handytelefonat mitgespeichert werden? Das ist faschistisch, totalitär und höchst verabscheuungswürdig. Die Regierung verwandelt unser Land in ein Gefängnis! Terrorverbindungen sind nihct annähernd so bedrohlich!
Und was passiert wenn ein Datensatz falsch verknüpft wird, oder bei einem Zahlendreher im Großrechner? Mneschliches Versagen? Dann landet Herr Peter Musterman auf einer internationalen Fahndungsliste…
Geht s noch weiter? Wo endet es? Werden wir uns im Jahr 2015 zweimal überlegen müssen, was wir in eine Email schreiben oder in Foren posten???
Ich habe erhrlich Angst davor!…
vorratspeicherung — 27. November 2007 @ 15.26 Uhr
was bei uns zur zeit abgeht ist schlimmer als 40 jahre ehmalige DDR
Ich fühle mich wie in der DDR — 10. November 2007 @ 23.38 Uhr
Ich komme aus der ehemaligen DDR. Was hat der Schäuble gegen die Stasi gewettert. Heute fühle ich mich wie zu Hause – nur ich werde nicht mehr von der Stasi beschnüffelt sondern von der Bundesrepublik Deutschland. Warum müssen unsere Innenminister immer so senile Chaoten sein. Der Schily war doch auch nicht besser. Ich hoffe, das die Verfassungsbeschwerde seinen vollen Erfolg hat und der Justizministerin und dem Innenminister den Stinkefinger gezeigt wird.
Viel Erfolg!! — 12. Juni 2007 @ 16.30 Uhr
Ich will keinen Überwachungsstaat! Es ist vollkommen unrechtens! Und wer hat die Bürger gefragt? Keiner!
Ich hoffe es ist bald Schluss mit diesem Müll!!! Langsam wird es wirklich brenzlig, also alles gute für die Klage!!