E-Mailen ohne Vorratsdatenspeicherung

Der neu gestartete E-Mail-Anbieter Privatdemail ermöglicht kostenloses, anonymes, verschlüsseltes und vorratsdatenspeicherfreies E-Mailen unter Verwendung von Mail-Clients wie Thunderbird oder Outlook über die Standards POP3, SMTP und IMAP4, auch mit SSL-Verschlüsselung.

Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung müssen nicht nur Internetprovider Verbindungsdaten speichern. Auch entgeltliche E-Mail-Anbieter, wozu auch werbefinanzierte Freemailer wie GMX oder Web.de zählen, speichern für 6 Monate von jedem Bürger ohne den geringsten Verdacht einer Straftat, wann wer mit wem aktiv und passiv korrespondiert hat. Das eröffnet Risiken von Missbrauch und falschen Verdächtigungen sowie von Verhaltensanpassungen unschuldiger Bürger. So würde einer Forsa-Umfrage von 2008 zufolge eine Mehrheit der Bürger auf Grund der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr bei „Eheberatungsstellen, Psychotherapeuten oder Drogenberatungsstellen“ anrufen.

Speichern wie ein Ägypter

Das inzwischen stabil laufende Privatdemail speichert bei normaler Nutzung keinerlei Nutzungsdaten wie IP-Adressen, die erforderlich für die Identifizierung von Internetsurfern sind. Lediglich bei Fehlern wie Hackingangriffen werden die betreffenden Daten für 1 Tag gespeichert (errorlog). Betreiber ist ein Team 3 internationaler Privatpersonen, das zum Schutz vor behördlichen Sanktionen unerkannt bleiben will. Das ist einerseits ein Risiko für den Nutzer, andererseits garantieren letztlich auch behauptete Namen oder Firmen weder Unabhängigkeit von Behörden noch Professionalität. Im Gespräch ergab sich wenigstens der Eindruck umfangreicher technischer Kenntnisse. Zur weiteren Sicherheit vor unerwünschten Zugriffen steht der verschlüsselte Server in Ägypten. Verbindungen mit Israel sind leider blockiert.

Internationale Rechtshilfe

Ob man sich zu sehr auf die rechtliche Nichtkooperation ägyptischer mit deutschen Behörden verlassen sollte, erscheint indes fraglich. Zwar sind nur wenige völkerrechtliche Rechtshilfeabkommen mit Ägypten ersichtlich, etwa auf dem Gebiet des Drogenhandels. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums kooperiert Ägypten aber auch „vertragslos“, so dass man letztlich auf technische Schutzmaßnahmen angewiesen bleibt. Auch eine umgekehrte Datenübermittlung Deutschlands an Ägypten ist prinzipiell möglich. Privatdemail will mit Behörden nur kooperieren, sofern der Verdacht einer schweren Straftat und ein gerichtlicher Beschluss vorliegen; denkbar wäre etwa die künftige Überwachung einer bestimmten E-Mail-Adresse. Im Gegensatz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung erscheint das noch hinnehmbar.

Bei der Anmeldung zum Dienst werden ein Pseudonym und eine externe E-Mail-Adresse zwecks Passwortversand abgefragt. Diese und die Anmelde-IP-Adresse werden unmittelbar nach dem wegen Spam-Missbrauchs nunmehr manuell erfolgenden Passwortversand gelöscht. Pro Mailbox stehen 100 MB, auf Anfrage auch mehr zur Verfügung, Dateianhänge dürfen 50 MB groß sein. Der Nutzer kann seine Mails jederzeit löschen. Von Seiten des Anbieters erfolgt keine Anfertigung von Sicherheitskopien.

IP-Übermittlung? Nein danke

Positiv ist, dass der Anbieter neuerdings auch IP-Stripping bietet, das heißt, bei ausgehenden E-Mails wird in den Kopfdaten die IP-Adresse des absendenden Rechners entfernt. Gleiches bietet auch der Anonymisierungsdienst Xerobank, allerdings gegen monatliche Grundgebühr. Ein Test bestätigte das Funktionieren des Features, es zeigten sich auch keine Probleme bei der Mailannahme seitens GMX oder Web.de. Weiterhin unterstützt der Anbieter den Anti-Spam-Standard DKIM. Darüber hinaus ist zur Spamvermeidung die Zahl ausgehender Mails pro Konto auf 1.000 pro Tag begrenzt und Anmeldungen aus Nigeria, Ukraine, Georgien und Rumänien sollen nicht möglich sein. Eingehende, von Spamhaus als Spam eingestufte Mails werden abgelehnt, von Spam Assassin beanstandete Mails werden mit „Spam“-Zusatz im Betreff zugestellt.

Alles in allem ist Privatdemail trotz einiger Eigenheiten eine schöne Möglichkeit, notfalls sogar ohne Anonymisierungsdienst vorratsspeicherfrei und datenschutzfreundlich zu e-mailen.

Jonas

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3 Kommentare »


  1. Re: Speicherung Versandadresse und Rufnummer — 21. März 2010 @ 17.31 Uhr

    > 3.) Als Betreiber können (nicht müssen) wir (also kein Dritter kann das) auf
    > mechanischem Weg – ausschließlich auf Verlangen eines Richters (Beschluß, falls
    > eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B.
    > dieTankstelle, o.ä.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen.

    Da hat er leider Recht, der „Betreiber“, dadurch, dass die Karten wie bei sogenannten Großhändlern auf ihn registriert sind, muss er aus steuerrechtlichen Gründen die Identität seines Kunden bereithalten. Dann legt die bei ihm aufgehobene Beschränkung der registrierten Prepaidkarten nahe, dass diese jederzeit abgeschaltet werden, oder dass der Mobilfunkbetreiber dies nach einem Testanruf tut.

    > Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des § 111 TKG sind ohne
    > richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis

    Da fehlt das „nicht“ in deiner Antwort.

    > unterfallen Versandadressen. Sie könnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder
    > Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines
    > gerichtlichen Beschlusses bedürfte, läge keine Anonymität vor. Allenfalls eine rein

    Es gibt auch keine Anonymität, es sei denn du willst einer anderen Person schaden und registrierst eine neue SIM-Karte auf diese, ohne dass sie es mitbekommt (was du aber nicht weißt, weshalb diese Praxis untersagt ist (sog. Unzumutbare Belästigung nach §238a StGB)). Anonym bist du nur, wenn du mit der Karte etwas Verbotenes machst und die Straftat dann bestreitest. Oder wenn du #31# vor der angewählten Nummer wählst. Oder die Erkennung deiner Rufnummer beim WAP-Surfen im Handybrowser deaktivierst.

    Ich würde euch gerne eine SIM-Karte von mir schicken, aber nur damit ich hier die Gebühr für den Missbrauch des Notrufs zahle (auf dem Land ruft die Polizei nicht so schnell zurück wie in der Großstadt) oder als sog. Handybetrüger ermittelt werde, wenn ich die Karte mitsamt ihrem Restguthaben sperren lasse, eine weitere überflüssige SIM-Karte zu bestellen schreckt mich wirksam davon ab. Desweiteren ist mir aus eigener Erfahrung bekannt, dass es die TK-Unternehmen mit dem §206 StGB desöfteren nicht so genau nehmen, besonders bei Prepaid-Karten liegt dies nahe; meine Bestandsdaten werden dem „Finder“ mitgeteilt oder er darf diese mit den von ihm telefonisch gesammelten Daten (der EVN steht sofort rückwirkend zur Verfügung, wenn er eingerichtet wird) „erraten“ und bekommt dann meine Adresse, weil ja auch das wertvolle Handy drumrum noch weg zum ehrlichen Besitzer muss. >;->


  2. Datenspeicherung PrePay Handy — 13. November 2009 @ 23.52 Uhr

    Eine Lösung um eine nicht auf den eigenen namen oder Adresse laufende SIM Karte zu bekommen ist recht einfach:Bei Vielen der billig Anbietern kann die Karte ohne Vorlage des Perso im Internet freigeschaltet werden.Niemand kann die Richtigkeit der Daten prüfen.Nur ob es besagte Adresse gibt.Eine Gültige Adresse zu finden,am besten im einen die Hochhäuser wo keiner den anderen kennt und 200 Leute leben ist einfach.Am besten wenn da 6 Müller und 8 Meier leben.Bei der Hälfte nur z.B A. Meier oder nur Meier.Selbst dann kann es z.B noch Sohn Tochter oder sonstjemand sein der mit im Haushalt lebt.Briefträger stecken dann meist die Post irgendwo rein,besonders wenns Werbung ist.In der Regel fällt das nicht auf ausgenommen irgend ein Blödsinn wird mit der Karte gemacht.DAnn wird die meist gesperrt.Macht nix,für 12 Euro gibts ne Neue mit 10 Euro Guthaben,also kein Verlust.Sogar mt nem USB Stick kann man z.B bei ALDI für 1.99 das Internet einen Tag nutzen.Nur bei der 30 Tage Flat würde es auffallen da die dann glaube ne Rechnung schicken.Die Tageszulassung geht via Aufladekarte runter vom Guthaben.Zudem bekommt man in fast jedem ausländischen Laden oder Bastelshop freigeschaltete Karten aus den Handy Paketen.Die handys sind meist SIm Lock frei gemacht worden und teuer verkauft.Über bleiben di SIm karten (meist O2,D2 oder E+).Karte mit 10 Euro Guthaben gehen dann ab 7 Euro weg.Wenn du gleich 20 Karten kaufst gibts sogar Megenrabatt.Ist die Karte leer wegwerfen und ne neue rein.Mit nem Adapter odern nem Dual SIM handy haste immer eine Karte mit fester Nummer wenn Anrufe kommen.Zur not gibts noch Calling Cards.Per 0800 übers Ausland anrufen ohne das die Rufnummer übermittelt wird.Ist zwar etwas teurer asl direkter Anruf,aber keiner kann sagen wer da anruft.

    Antwort des Autors: Das mit der Falschregistrierung haben wir ja schon auf der Kartentauschseite empfohlen. Das ist auch gesetzeskonform; ich würde nicht existente Namen eintragen, damit keine unbeteiligten Personen behelligt werden. Man sollte sich aber nicht zu sicher fühlen: Die staatliche Vorratsdatenspeicherung findet auf jeden Fall statt, und mit Gerätenummer oder Ortung oder Gesprächsprofilen (auch der Gesprächspartner) ist eine Identifizierung nicht ausgeschlossen.

    Was Callthroughdienste betrifft, wird ja insoweit in Deutschland auch vorratsgespeichert, und ausländische Anbieter sind erstens unerschwinglich und speichern zweitens auf freiwilliger Basis oft noch länger oder unbefristet auf Vorrat, besonders im Datenschutz-Entwicklungsland USA. Außerdem kann man bei solchen Anbietern mangels datenschutzfreundlicher Zahlungsmöglichkeiten praktisch nicht anonym bleiben. Ich habe dazu mal eine Befragung unter Prepaid-VoIP-Anbietern gemacht, mit dem Ergebnis, dass nur SimplyConnect Ukash akzeptiert, so dass man theoretisch per VoIP über mobiles Internet telefonieren könnte, einige Mobiltelefone unterstützen ja SIP. Erstens wird aber auch da die IP-Adresse vorratsgespeichert, zweitens verbieten fast alle Mobilfunknetzanbieter VoIP.


  3. Speicherung Versandadresse und Rufnummer — 5. Januar 2009 @ 13.19 Uhr

    Als Betreiber der Anonyphone Seite möchte ich folgendes noch einmal deutlich hervorheben:

    1.) Bei uns – http://www.anonyphone.de – bekommt man Prepaid Karten um anonym zu telefonieren (anonyme Sim Karte)

    Anonymität im von mir gemeinten Sinne liegt nicht vor, da bei Versand Rufnummer und Adresse für eine nicht genannte Zeitspanne vorgehalten werden. Da Anonyphone sich auf Nachfrage auch nicht dazu äußern mochte, woher die Karten stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Behörden den Weg vom Telekommunikationsanbieter zu Anonyphone nachvollziehen können oder er beispielsweise auf Grund bestimmter Muster bei den Registrierungsdaten oder Karten oder anderweitig bekannt ist.

    2.) Es erfolgt keine elektronische Speicherung der Rufnummer, die einer Versandadresse zugeordnet ist. (Die Versandadresse muß eine Postanschrift sein, z.B. Paketstation, Firmenanschrift, die Tankstelle bei der man tankt, auf Wunsch auch postlagernd)

    Es macht weder datenschutzrechtlich noch telekommunikationsrechtlich noch für Auskunftsersuchen noch bei Buchprüfungen noch sonst einen Unterschied, ob Daten elektronisch oder nicht elektronisch gespeichert werden. Wäre Anonyphone von der Nutzlosigkeit der Daten überzeugt, bräuchte nicht auf ihrer Speicherung beharrt zu werden. Eine gesetzliche Speicherpflicht besteht jedenfalls nicht, insbesondere auch keine handels- oder steuerrechtliche. Im Gegenteil ist fraglich, ob die Speicherung von § 28 BDSG gedeckt ist, da die vertraglich geschuldete Leistung jedenfalls bei Vorauszahlung mit Absendung der Karte abgeschlossen ist und nicht ersichtlich ist, inwieweit eine darüber hinausgehende Speicherung mehr als nur nützlich sein soll.

    3.) Als Betreiber können (nicht müssen) wir (also kein Dritter kann das) auf mechanischem Weg – ausschließlich auf Verlangen eines Richters (Beschluß, falls eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B. dieTankstelle, o.ä.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen.

    Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des § 111 TKG sind ohne richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen Versandadressen. Sie könnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines gerichtlichen Beschlusses bedürfte, läge keine Anonymität vor. Allenfalls eine rein subjektive Anonymität, dass der Personenbezug also nur für einen bestimmten Personenkreis besteht. Das trifft aber auf jeden Anbieter zu, der seine Kundendaten nicht gerade ins Internet stellt.

    4.) Unser Interesse ist das Interesse unser Kunden, wir schützen die Privatsphäre soweit wie es irgendwie geht und in unserem RechtsraHmen zulässig ist.

    Dann wäre zumindest bei Vorkasse auf eine Adressspeicherung zu verzichten. Außerdem ist die Unterrichtung, keine elektronischen Adressdaten zu speichern, irreführend, weil sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, es würden keine Daten gespeichert. Jonas

    Herzlichst, das Team von

    Anonyphone.de

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