EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag über meine Klage gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

Patrick Breyer: „Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!“

Anders als die Bundesregierung vertritt die EU-Kommission vor Gericht die Meinung, dass die beim Surfen übermittelte Nutzerkennung (IP-Adresse) dem Datenschutz unterliege und nach dem deutschen Telemediengesetz nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfe. Zuvor hatte bereits ein Gerichtsgutachten ergeben, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich sei.

Breyer: „Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!“

Im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag hat der EuGH die Parteien gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob die Surfprotokollierung der Bundesregierung zur „Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ notwendig und unter diesem Gesichtspunkt mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sein könnte. Patrick Breyer dazu: „Nachdem die unterschiedslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten als unverhältnismäßiges Mittel der Strafverfolgung verworfen wurde, ist eine verdachtslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht grundrechtswidrig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer! Europa ist aufgerufen, der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage zu erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung zu verhelfen.“

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