EU-Parlament fordert Deutschland zum Kampf gegen Massenüberwachung auf

Aus Anlass des internationalen Geheimdienst-Überwachungsskandals hat das Europäische Parlament eine Entschließung angenommen, die umfassende Konsequenzen fordert. Für die nationale Ebene in Deutschland relevant sind die Forderungen,

  1. Beendigung der Massenüberwachungsmaßnahmen“ durch EU-Mitgliedsstaaten;
  2. „die Anschuldigungen von Massenüberwachung, einschließlich der Massenüberwachung grenzüberschreitender Telekommunikation, von ungezielter Überwachung bei der kabelgebundenen Kommunikation, möglicher Vereinbarungen zwischen Nachrichtendiensten und Telekommunikationsunternehmen über den Zugang zu und den Austausch von personenbezogenen Daten sowie den Zugang zu transatlantischen Kabeln, von US-Geheimdienstmitarbeitern und -Ausrüstung auf dem Hoheitsgebiet der EU ohne Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen… zu klären“ [Anm.: diese Kritik richtet sich gegen die „strategische Telekommunikationsüberwachung“ durch den Bundesnachrichtendienst, dessen mutmaßliche Datenweitergabe an ausländische Dienste sowie gegen die deutsche Duldung von US-Telekommunikationsüberwachungsaktivitäten auf deutschem Territorium];
  3. keine widerrechtlich gesammelten Daten von Drittstaaten anzunehmen und keine Überwachungsmaßnahmen auf ihrem Hoheitsgebiet durch Regierungen oder Behörden von Drittstaaten zuzulassen, die im Widerspruch zu nationalem Recht oder zu den in internationalen Übereinkünften oder Rechtsakten der EU verankerten rechtlichen Bestimmungen, darunter auch die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte gemäß dem EUV, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta, stehen“ [Anm: bisher gibt es kein Verbot der Annahme ausländischer Geheimdienstdaten, deren Herkunft verschwiegen wird];
  4. „das zwischenstaatliche Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR)“ einzuleiten, um gegen die geheimdienstliche Massenüberwachung anderer Staaten vorzugehen;
  5. „die Zusammenarbeit ihrer Geheimdienstaufsichtsgremien auf europäischer Ebene zu intensivieren“;
  6. dafür zu sorgen, dass Geheimdienst-Aufsichtsausschüsse/-gremien „über ausreichende Ressourcen, technische Kenntnisse und Rechtsmittel, einschließlich des Rechts, Besichtigungen vor Ort durchzuführen, für eine effektive Kontrolle der Nachrichtendienste verfügen“; „den Zugang ihrer Aufsichtsgremien zu Informationen bezüglich Nachrichtendienstaktivitäten (einschließlich Verschlusssachen und Informationen von anderen Diensten) zu verbessern und für die Befugnis zu Besichtigungen vor Ort, umfassende Befragungsbefugnisse, angemessene Ressourcen und technische Kenntnisse, völlige Unabhängigkeit von den jeweiligen Regierungen sowie eine Meldepflicht gegenüber den jeweiligen Parlamenten zu sorgen“;
  7. „das öffentliche Auftragswesen als Druckmittel für die Unterstützung solcher Schlüsselkapazitäten in der EU zu nutzen und die Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen der EU zu einer entscheidenden Anforderung bei der öffentlichen Beschaffung von IT-Waren und -Dienstleistungen zu machen; … in Betracht zu ziehen, die Ausschreibungen auf zertifizierte Unternehmen und gegebenenfalls auf EU-Unternehmen zu beschränken, falls Sicherheitsinteressen oder andere wichtige Interessen berührt sind;“
  8. Finanzierung im Bereich Forschung und Entwicklung, für die Entwicklung von europäischen innovativen und technischen Kapazitäten in Bezug auf IT-Instrumente, -Unternehmen und -Anbieter (Hardware, Software, Dienstleistungen und Netze), einschließlich zu Zwecken der Cybersicherheit, sowie Verschlüsselungskapazitäten und kryptografischer Möglichkeiten, zu gewähren“;
  9. „für ein hohes Maß an Sicherheit bei Telekommunikationsnetzen und -diensten zu sorgen, u.a. indem eine hochmoderne und durchgängige Verschlüsselung der Kommunikation gefordert wird“;
  10. staatliche Informationsnetze müssten auf die Praktikabilität von Schutzmaßnahmen u.a. der folgenden Art untersucht werden:
    1. strenge und unabhängige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests,
    2. Einbeziehung bestimmter IT-Sicherheits-/Datenschutzanforderungen bei Ausschreibungsverfahren für neue IT-Systeme, u.a. die Möglichkeit, quelloffene Software als Kaufbedingung einzubeziehen, oder eine Vorgabe, dass sich vertrauenswürdige europäische Unternehmen an der Ausschreibung beteiligen sollten, wenn sensible sicherheitsrelevante Bereiche betroffen sind,
    3. Verwendung von mehr Verschlüsselungstechnologien, insbesondere die durchgängige authentifizierte Verschlüsselung für alle IT- und Kommunikationsdienste, wie Cloud-Computing, E-Mail, Sofortnachrichten und Telefonie;
  11. die „Verlegung des Internetverkehrs oder die vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des gesamten Internetverkehrs anzustreben, um die aktuellen Risiken zu vermeiden, die mit der unnötigen Verlegung von Datenverkehr auf Hoheitsgebiete von Ländern einhergehen, welche die grundlegenden Standards in Bezug auf Grundrechte, Datenschutz und Privatsphäre nicht einhalten“ [Anm: sog. "Schengen-Net"]);
  12. für Soft- und Hardwarehersteller „die Einführung negativer Anreize für die unzulässige und unverhältnismäßige Massensammlung von personenbezogenen Daten und einer gesetzlichen Haftung seitens der Hersteller für nicht behobene, bekannte Schwachstellen, fehlerhafte oder unsichere Produkte oder die Installation von geheimen ‚Backdoors‘ (‚Hintertüren‘), die einen unerlaubten Zugang zu und die Verarbeitung von Daten ermöglichen“;
  13. „dem Appell der 35. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten zu folgen und sich für die Annahme eines Zusatzprotokolls zu Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) einzusetzen, das auf den von der Internationalen Konferenz entwickelten und bestätigten Standards und den Bestimmungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 16 des UN-Menschenrechtsausschusses zum Pakt beruhen sollte, um weltweit geltende Standards für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip zu schaffen“;
  14. „eine internationale UN-Agentur zu fordern, die insbesondere für die Beobachtung des Aufkommens von Überwachungsinstrumenten und für die Regulierung und Prüfung ihrer Einsatzzwecke zuständig ist“;
  15. „Initiative für einen internationalen Vertrag, durch den solche Massenüberwachungsmaßnahmen verboten werden und eine Aufsichtsbehörde eingerichtet wird“.

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