EU-Studie fordert wirksamere Mittel gegen Datenmissbrauch

Eine im Auftrag der EU erstellte Studie über den „Zugang zu Datenschutz-Rechtsbehelfen“ kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Praxis oft schwierig ist, sich gegen Datenmissbrauch zur Wehr zu setzen.

Datenschutzverletzungen werden danach am häufigsten in den folgenden Bereichen beanstandet:

  • Im Internet, z.B. in sozialen Netzwerken, beim Online‑Einkauf, Weitergabe personenbezogener Daten durch Internet‑Shops, Eindringen in E‑Mail‑Konten und Datenbanken, Identitätsdiebstahl, Sicherheitsverletzungen, Missbrauch personenbezogener Daten durch globale Internetunternehmen
  • Unerwünschte Werbung etwa durch Mobilfunkbetreiber und Inkassobüros
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum oder in Supermärkten
  • Missbrauch von Arbeitnehmerdaten, z.B. Zugriff auf persönliche Daten, die in Computern des Arbeitgebers gespeichert sind; Nutzung von Ausweis- und Ortungssystemen; diskriminierende Verwendung sensibler personenbezogener Daten, die in Befragungen oder Prüfungen ermittelt wurden; Weitergabe von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber
  • finanzielle Verstöße wie das Eindringen in Bankkonten oder das Hacken von Kreditkarten
  • Datenübermittlung durch Kreditinstitute an Auskunfteien
  • Adresshandel durch Unternehmen
  • Datenweitergabe durch Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendämter
  • Offenlegung häuslicher Gewalt durch die Justiz
  • Nicht-anonymisierte Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
  • Verweigerung der Auskunft über gespeicherte Daten
  • Weigerung der Berichtigung oder Löschung von Daten
  • Identitätsdiebstahl

Folgende Vorschläge werden unterbreitet, um Opfern von Datenschutzverletzungen besser zu helfen:

  1. Stärkung der Unabhängigkeit, der Durchsetzungsbefugnisse und der personellen wie finanziellen Ausstattung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  2. Angebot eines „Wegweisers“ zu den zuständigen Beschwerdestellen bei Datenschutzverletzungen
  3. Einrichtung einer Hotline der Datenschutzbeauftragten
  4. Regelmäßige Radiosendung der Datenschutzbeauftragten
  5. Online-Beschwerdeformular der Datenschutzbeauftragten
  6. Bereitstellung eines Generators für Auskunftersuchen und Datenschutzbeschwerden
  7. Öffentliche Bekanntmachung von Beanstandungen und Sanktionen der Datenschutzbeauftragten
  8. Einrichtung einer Datenbank der Entscheidungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  9. Ermöglichung anonymer Hinweise auf Datenschutzverletzungen, besonders für Arbeitnehmer oder sonst abhängige Personen
  10. finanzielle Förderung von Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Einrichtungen, die die Opfer von Datenschutzverletzungen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen
  11. Einführung eines Klagerechts für Datenschutzorganisationen
  12. Einführung von Strafschadensersatz

Weitere Informationen:

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