Initiative zur verbesserten Verfolgung von Internetdelikten ohne Vorratsdatenspeicherung

Aus einer E-Mail vom 5. April 2010:
An: …@eco.de
CC: …@bundestag.de, …@gdp-online.de, …@bdk.de, …@dbb.de, …@bka.de

An den Vorstandsvorsitzenden
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstraße 12
10117 Berlin

Sehr geehrter Herr …,

am 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit haben Bürgerrechtler, Berufsverbände und Wirtschaft, die sich massiv gegen die anlasslose Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eingesetzt hatten, einen großen Erfolg errungen. Nach dem Urteil haben wir ein starkes Interesse daran, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder eingeführt wird, zumal die Kosten hierfür bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich hoch wären – ganz zu schweigen von den Freiheitskosten.

In den letzten Wochen sind nun immer wieder Klagen von Seiten des Bundeskriminalamts, der Polizei und Innenpolitikern laut geworden, wonach mangels Vorratsspeicherung Straftaten im Internet nicht mehr hätten aufgeklärt werden können. Diese Klagen betreffen insbesondere solche Internet-Zugangsanbieter, die nicht unter Berufung auf § 100 TKG eine „kleine Vorratsdatenspeicherung“ von einigen Tagen fortführen, sondern im Einklang mit der Rechtslage auf jede Einwahldatenprotokollierung verzichten.

  1. Zum einen werden Fälle geschildert, in denen die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse kurz nach dem Ende einer Internetverbindung mangels Vorratsdatenspeicherung nicht mehr möglich gewesen sei. Wenngleich die Identifizierung Unbekannter nach dem Ende eines persönlichen Gesprächs oder Briefkontakts ebenfalls oftmals scheitern wird, können weitere Ermittlungen teilweise zum Erfolg führen. Dementsprechend sollte es auch im Internetbereich möglich sein, Verdächtige ggf. bei ihrer nächsten Nutzung des entsprechenden Dienstes zu identifizieren. Dazu wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn die Polizei während einer bestehenden Internetverbindung „auf Zuruf“ die Erfassung und vorläufige Aufbewahrung („preservation“) der aktuellen Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse durch einen Internet-Zugangsanbieter erreichen könnte. Die Zeit, die bis zu einer solchen Erfassung verstreicht, sollte minimiert werden, sowohl auf Seiten der Polizei wie auch auf Seiten der Provider, um auch ohne Vorratsdatenspeicherung eine angemessene, also mindestens durchschnittliche (55%) Aufklärungsquote bei Internetdelikten zu gewährleisten.
  2. Zum anderen wurde von Herrn Binninger im Bundestag ein Fall beschrieben, in dem ein Internet-Zugangsanbieter während der bestehenden Verbindung die Identifizierung des Nutzers einer dynamischen IP-Adresse verweigert habe mit der Begründung, er sei zur Speicherung der Zuordnung nicht verpflichtet. Nach meiner vorläufigen Einschätzung muss es auch ohne Protokollierung der Einwahlvorgänge während einer bestehenden Internetverbindung nach § 100g StPO möglich sein, die verwendete Anschluss- oder Kundenkennung zu ermitteln. Hier wäre rechtlich und technisch zu beleuchten, wie nach Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in solchen Fällen auf Seiten der Internetprovider und der Ermittlungsbehörden zu verfahren ist.

Zwar gab es nicht zuzuordnende Internetverbindungen (z.B. wegen internationaler Anonymisierungsdienste) schon von Einführung der Vorratsdatenspeicherung in gleicher Zahl (bei einer Aufklärungsquote von etwa 80% blieben etwa 20% der bekannt gewordenen Internetdelikte auch unter Geltung der Vorratsdatenspeicherung unaufklärbar). Dennoch haben wir als Gegner der Vorratsdatenspeicherung ein gemeinsames Interesse daran, der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass in Deutschland – wie z.B. bereits in Österreich, Belgien, Schweden und Kanada – Internetdelikte angemessen auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht uns jetzt ein Zeitfenster offen, in dem wir alternative Verfahren implementieren und Akzeptanz dafür schaffen können. Ich bin sicher, dass auch die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung ein Interesse an solchen Lösungen haben.

Vor diesem Hintergrund möchte ich anregen,

  1. dass sich die Internet-Zugangsanbieter untereinander überlegen, wie nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung mit „quick freeze“ und „data preservation“-Anfragen der Ermittlungsbehörden während einer bestehenden Internetverbindung umgegangen wird,
  2. dass sich Internet-Zugangsanbieter, Ermittlungsbehörden und Internetnutzerverbände zusammensetzen, um sich gemeinsam über die diesbezügliche Rechtslage, die technischen Möglichkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten („best practise“) auszutauschen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Sachverstand aus Staaten, die schon immer ohne Vorratsdatenspeicherung operieren (z.B. Österreich).

Es würde mich freuen, wenn Sie diese Anregung aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen würden. Ich bin sicher, dass eine solche Initiative auch auf Seiten der Politik bei deren Entscheidungen über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung Beachtung finden würde.

Mit freundlichem Gruß,

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1 Kommentar »


  1. Ich bin Terrorist » Vorratsdatenspeicherung: Palizeidirektion Dessau, ich bin stolz auf Euch! — 19. Juni 2010 @ 13.56 Uhr

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