Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten

Pressemitteilung vom 23.09.2009:

Das Verwaltungsgericht München[1] hat heute in erster Instanz die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter aus, weil in Bayern derzeit nur an 13 Standorten kontrolliert würde, liege lediglich eine stichprobenartige Kontrolle vor. Weil die Sache von grundsätzlicher Bedeutung sei und man aufgrund der guten Argumente des Klägers auch anderer Auffassung sein könne, ließ das Gericht aber die Berufung gegen sein Urteil zu.

Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“[2] engagiert, möchte Berufung gegen das Urteil einlegen: „Das Gericht hat mich ermutigt, in die Berufung zu gehen. Wenn die Finanzierung gesichert werden kann, werde ich das auf jeden Fall tun. 50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Um die Prozesskosten für die Berufung von bis zu 2.500 Euro aufzubringen, ruft Benjamin Erhart auf seiner Homepage ab sofort zu Spenden auf: http://blog.tladesignz.com/kennzeichenscanning/

„Die mündliche Begründung des heutigen Urteils überzeugt mich nicht“, kommentiert der Jurist Patrick Breyer, der den Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht München vertreten hat. „Im Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Geräte wo zum Einsatz kommen; das kann sich jederzeit ändern. In Großbritannien werden schon heute eine dreistellige Zahl von Kreuzungen im gesamten Land dauerüberwacht und die passierenden Fahrzeuge für die Dauer von zwei Jahren gespeichert.“

Ein Polizeidirektor erklärte in der heutigen Verhandlung, Bayern verfüge zurzeit über 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich. 22 Anlagen würden an 12 festen Standorten eingesetzt, 3 Anlagen könnten mobil eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Klägers werden in Bayern 5 Mio. Fahrzeuge monatlich abgeglichen. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der Kläger Benjamin Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.

Der Vorsitzende Richter begründete die Klageabweisung heute im Einzelnen wie folgt: Bayern verfüge über die nötige Gesetzgebungskompetenz. Selbst wenn die Maßnahme überwiegend dem Auffinden gestohlener Fahrzeuge diene, werde zumindest zu einem „bedeutenden Anteil“ auch die Abwehr von Gefahren betrieben. Das bayerische Gesetz zum Kfz-Massenabgleich sei ausreichend präzise, weil es auf die Regelung zur Identitätsfeststellung Bezug nehme. Die Ermächtigung sei verhältnismäßig, weil der Massenabgleich nur an 13 Standorten und nicht flächendeckend erfolge. Außer im „Trefferfall“ sei es auch nicht erforderlich, die Maßnahme offen durchzuführen.

Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“[3] Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“.[4] Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.

Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08).[5] Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein „Recht auf datenfreie Fahrt“.[6] ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: „Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“[7] Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten[8] des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.[9]

Links:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, durchschnittlich: 5,00 von 5)
Loading...
11.650mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Juristisches, Kfz-Kennzeichenscanning, Metaowl-Watchblog

2 Kommentare »


  1. PKW-Kennzeichenabgleich bleibt umstritten, denn Verwaltungsgericht läßt Berufung zu. « blogomatic.de — 23. September 2009 @ 21.41 Uhr

    [...] In Bayern erließ das Verwaltungsgericht München heute ein interessantes Urteil. Es geht um den massenhaften, verdachtsunabhängigen Kennzeichen-Abgleich von KFZ und die folgende Speicherung über einen bestimmten [...]


  2. PKW-Kennzeichenabgleich bleibt umstritten, denn Verwaltungsgericht läßt Berufung zu. « Allgemein, Blog « Sophiadesigns Weblösungen — 14. November 2010 @ 22.34 Uhr

    [...] In Bayern erließ das Verwaltungsgericht München heute ein interessantes Urteil. Es geht um den massenhaften, verdachtsunabhängigen Kennzeichen-Abgleich von KFZ und die folgende Speicherung über einen bestimmten [...]

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: