Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundeskriminalamt hat inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 in vollständiger Form veröffentlicht. Auf pdf-Seite 260 finden sich die Zahlen für im Netz begangene Straftaten, die für das Thema IP-Vorratsdatenspeicherung relevant sind. Sie bestätigen die Vorabmeldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Mai, wonach von einem „rechtsfreien Raum“ Internet auch ohne Vorratsdatenspeicherung keine Rede sein kann:

Kriminalstatistik rechtfertigt keine IP-Vorratsdatenspeicherung

Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland unter allen bekannten Internetdelikten eine Aufklärungsquote von 71% erzielt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hatte in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten – sie ist somit überflüssig.

Neu sind die Zahlen für den Bereich der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet, mit deren Verfolgung Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Vorstoß zur erneuten Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen will. 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Stopp der letzten IP-Vorratsdatenspeicherung wurde eine Aufklärungsquote von 76% aller registrierten Verdachtsfälle der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet erreicht. Die Zahl solcher Verdachtsfälle ist überdies massiv rückläufig, wiederum ganz unabhängig von Inkrafttreten und Außerkrafttreten der letzten, sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung (2008: 10.323 Fälle, 2009: 6.092 Fälle, 2010: 4.655 Fälle). Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, zur Aufklärung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz erneut sämtliche Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen, ist somit fachlich nicht zu rechtfertigen.

Schutzlücken-Kampagne des BKA

Leider hat es die BKA-Kriminalstatistik nicht vermocht, das eigene Haus zur Aufgabe dessen hanebüchener Schutzlücken-Kampagne zu bewegen („84% der IP-Abfragen erfolglos“). Immerhin ist das BKA inzwischen gezwungen worden, seine politisch motivierte „Sondererhebung zur Begründung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten“ selbst als nicht aussagekräftig zu bezeichnen:

„Die BKA-interne Vollerhebung bildet … nur einen bestimmten Ausschnitt der aufgrund fehlender Mindestspeicherfristen erfolglosen Straftatenaufklärung sowie Gefahrenabwehr ab. Die Ergebnisse sind insofern für eine Argumentation zu möglichen Auswirkungen auf die Aufklärungsquoten der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik [PKS] nicht aussagekräftig. Die Erhebung liefert letztlich aufgrund ihrer Konzipierung keine belastbaren Aussagen zur Aufklärungshäufigkeit wie eine Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik. So wird nicht erfasst, ob die zugrundeliegende Straftat bei positiver Antwort des Providers letztlich aufgeklärt werden konnte…“

Das bestätigt wesentliche Teile unserer fachlichen Kritik an der politisch
motivierten BKA-Sondererhebung, deren Ergebnisse schon auf den ersten Blick der hohen Aufklärungsquote im Bereich der Internetkriminalität widersprechen. Das erzwungene Eingeständnis hält BKA-Präsident Ziercke leider nicht davon ab, seine Horrorzahlen weiter zu verbreiten. Mit Erfolg, wie der beharrlich aufrecht erhaltene FDP-Vorschlag einer IP-Vorratsdatenspeicherung zeigt.

Bewährte Verkaufstaktik: Angst machen

Es war übrigens ein ehemaliger Versicherungsvertreter, der in der ZDF-Doku „Die Tricks der Versicherer“ diese Woche eine Verkaufstaktik beschrieb, welche derjenigen des BKA erschreckend ähnelt:

Es geht da um Angst, Angst, Angst, Angst. Wenn Sie ständig Horrorszenarien aufmalen,  was passieren kann, was möglich ist, und dann noch zwei, drei Beispiele finden, wo er es selbst im Freundes- und Bekanntenkreis hat, dann haben Sie eine ultimative Killerphrase: „Wie wollen Sie das denn bei sich dauerhaft verhindern?“ Sobald Sie Angst vor etwas haben, können Sie es nicht mehr in einen klaren Kontext setzen. Und dann fangen Leute an, falsche Entscheidungen zu treffen.

Ob wir die drohende falsche Entscheidung der Wiedereinführung einer neuerlichen, wie auch immer gearteten verdachtslosen flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verhindern können, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten entscheiden.

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8 Kommentare »


  1. Wer Mst schreibt, wird keine Wahrheit ernten... — 5. September 2011 @ 15.42 Uhr

    Mich irritiert ebenfalls, aus welchen Quellen der Autor sich zur Begründung seiner teils haarsträubenden Argumentation bedient.
    An staats- und verfassungsrechtlichem Hintergrundwissen oder anderem zweckdienlichen Sachverstand (z.B. Interpretation kriminalstatistischer Informationen, Hintergründe der staatsübergreifenden Rechtshilfe), der jedoch für Bewertungen wesentlich wäre, mangelt es jedenfalls frappierend.
    Also: Ungenügend, setzen.
    Gehirn einschalten und sich vor allem informieren, bevor so ein Blödsinn mit der Intention der Ablehnung der Vorrratsdatenspeicherung verbreitet wird….


  2. Lassen Sie es mich anders ausdrücken — 30. August 2011 @ 13.47 Uhr

    Leider konnte ich auch nach nochmaligem Lesen Ihres Artikels als einziges Argument gg die Datenspeicherung die angebliche Nutzlosigkeit herauslesen. Dazu kommt eine von Ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit, wobei ich annehmen würde, dass sie das Urteil und die Bergündung des Bundesverfassungsgerichts kennen und somit auch wissen, dass diese Verfassungswidrigkeit nur für die bestehende Regelung festgestellt wurde, nicht jedoch für die generelle Speicherung.
    Seis drum, dass kein Zusammenhang zwischen gemeldeten Straftaten und einem Instrument zur Bekämpfung desselben besteht, dürfte jedem klar sein. Ausnahmen bilden vllt noch Sanktionen, denen ja immer mal wieder eine abschreckende Wirkung zugesprochen wird. Die Schlussfolgerung daraus ist somit ohne jegliche Aussagekraft bezüglich der Wirksamkeit eines solchen Bekämpfungsinstrumentes. Die von Ihnen auch angeführte Aufklärungsquote kann hier höchstens Verwendung finden. Allerdings wäre ich mit Schlussfolgerungen, nur weil sie dem Thema dienlich sind vorsichtig. Dies ist wissenschaftlich wenig seriös.
    Den Umstand der Nutzlosigkeit dadurch belegen zu wollen, dass in einem Einzelfall aufgrund des Meldeverhaltens der amerikanischen Behörden auch mit Speicherung kein Täter hätte ermittelt werden können, grenzt schon an Zynismus.
    Mal davon abgesehen dass Telekommunikationsunternehmen früher die Verkehrsdaten ihrer Kunden jahrelang aus Forschungs- und Marketinggründen aufbewahrt haben, verwundert es mich persönlich immer wieder, wie die Leute alle aufschreien wenn der Staat irgendwelche Daten verwenden will (Erhebung und Speicherung übernehmen ja immer noch die TK-Unternehmen), aber sich ansonsten einen Kehricht um Datensicherheit scheren und überall (Stichwort Sozial Network, Twitter und co) jeglichen Mist von sich ins Netz stellen.
    Als letztes vllt noch, die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) wird nicht nur vom BKA herausgegeben, sondern natürlich auch erstellt. Die dort verwendeten Zahlen werden allerdings über einen Meldedienst aus den Bundesländern angeliefert. Das dort nur die „Kriminalität“ abgebildet ist, die der Polizei angezeigt wurde ist selbsterklärend. Die PKS hatte nie den Anspruch, die „Kriminalitätswirklichkeit“ darzustellen.

    Webmaster: Die Argumente gegen eine verdachtslose Erfassung aller Verbindungsdaten lassen sich andernorts nachlesen. Dass viele Menschen persönliche Informationen über sich freiwillig offenbaren, rechtfertigt es nicht, dass der Staat ganz andere Informationen (zudem von ganz anderen Menschen) gegen deren Willen sammelt.


  3. Was für eine Logik — 30. August 2011 @ 10.34 Uhr

    „Die 15 Fälle, wegen derer das BKA jetzt Krokodilstränen vergießt, fallen bei 2,7 Mio. jährlich in Deutschland unaufgeklärten Straftaten nicht merklich ins Gewicht (unter 0,001%)“
    Das stimmt natürlich. Aus diesem Grunde sollte man die Verfolgung von Mördern und Totschlägern und eben Kinderschändern besser ganz einstellen. Nehmen ja nur einen geringen Teil der 2,7 mio Starftaten jährlich ein. Alles Resourcen-Verschwendung.
    Und am Rückgang der festgestellten Fällen von Verbreitung von K-Pornographie über die letzten Jahre kann man deutlich festmachen, dass ein direkter Zusammenhang besteht zwischen rückläufigen Fallzahlen und dem Aussetzen der Vorratsadatenspeicherung. Also weniger SPeicherung, weniger Straftaten. Konsequent jegliche Speicherung abschaffen! Dann bleiben wir auch von Straftaten verschont.
    Woher haben sie eigentlich die Zahlen für ihre „Analyse“? Doch wohl hoffentlich nicht aus den nur bedingt brauchbaren und nur am Rande(?) verwertbaren BKA-Erkenntnissen. Das wäre ja in höchstem Maße unseriös.
    Sorry, Petitionsunterstützung wird abgelehnt.

    Webmaster: Das entscheidende Argument gegen die 15-Fälle-Propaganda war nicht deren verschwindend geringer Anteil an der Zahl der nicht aufgeklärten Straftaten, sondern dass auch mit Vorratsdatenspeicherung ebenso viele Straftaten derselben Art nicht aufzuklären waren.

    Der Rückgang der registrierten Verdachtsfälle von Missbrauchsdarstellungen ist ganz unabhängig von Inkrafttreten und Nichtigerklärung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 erfolgt. Vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2007 wurden 11.704 Fälle der Verbreitung, Besitz und Verschaffung kinderpornografischer Darstellungen registriert, 2008 9.585 Fälle, 2009 7.069 Fälle, 2010 5.944 Fälle. Dieser Rückgang hat offensichtlich nichts mit der Vorratsspeicherung von IP-Adressen im Jahr 2009 zu tun.

    Die Kriminalstatistik wird vom BKA herausgegeben, aber nicht erstellt. Sie ist als „Arbeitsstatistik der Polizei“ einigermaßen aussagekräftig, aber nicht als Aussage über die Kriminalitätswirklichkeit.


  4. Links 002 | nerd4you.net — 29. August 2011 @ 22.55 Uhr

    […] Vorratsdatenspeicherung vs. Kinderpornos im Netz – Die ewige Zahlendreherei des BKA […]


  5. Piratenpartei Duisburg » Mal wieder VDS — 29. August 2011 @ 11.56 Uhr

    […] Kommentar zur “Wirksamkeit” der VDS findet sich hier zusammen mit einem Aufruf folgende E-Petition an den Bundestag […]


  6. Kampagnero Ziercke : Burks' Blog — 28. August 2011 @ 18.11 Uhr

    […] Daten-Speicherung.de beweist, dass der chef des Bundeskriminalamts ein Lügner ist. Und ein Dummschwätzer obendrein. (via law blog) […]


  7. Kosten für Einstellung des Elena-Verfahrens noch unklar | Erinnerungsforum — 28. August 2011 @ 9.30 Uhr

    […] Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern).weiter:http://www.daten-speicherung.de/index.php/bka-kann-missbrauchsdarstellungen-auch-ohne-vorratsdatensp... […]


  8. Freiheit statt Angst 2011 « Volkersworld — 26. August 2011 @ 20.50 Uhr

    […] Hinterfragt, ob es dabei wirklich nur um die bösen Terroristen, Schwerverbrecher oder “Kinderschänder” geht oder ob nicht andere Motive dahinter stehen (Macht oder Kontrolle […]

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