UN-Sonderberichterstatter spricht sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus [ergänzt am 10.07.2013]

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung Frank William La Rue hat einen Bericht über die Überwachung der Telekommunikation und Internetnutzung vorgelegt, der sich u.a. gegen die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausspricht. Weil der hochinteressante Bericht nur in englischer Sprache vorliegt, übersetze ich hier ausgewählte Passagen.

Das Ausmaß an Überwachung

Die Möglichkeiten des Staates, gleichzeitige, tiefgreifende, gezielte und breite Überwachung durchzuführen, waren noch nie so groß wie heute.“ „Heute können einige Staaten die gesamte nationale Internet- und Telefonkommunikation verfolgen und aufzeichnen. Indem sie Glasfaserkabel anzapfen, über welche der Großteil der digitalen Kommunikation fließt, und durch Einsatz von Wort-, Stimmen- und Spracherkennung können sie Telekommunikation und Internetnutzung fast vollständig kontrollieren. Derartige Systeme sollen zum Beispiel von den ägyptischen und lybischen Regierungen im Vorfeld des arabischen Frühlings eingesetzt worden sein.“

Anmerkung: Als der Bericht im April vorgelegt wurde, war noch nicht bekannt, dass inzwischen auch demokratische Staaten wie die USA und Großbritannien eine solche globale Überwachung anwenden – dort gibt es leider noch keinen arabischen Frühling, um dies zu stoppen.

Fehlende gesetzliche Grenzen

„Nationale Gesetze, die das notwendige, legitime und verhältnismäßige Maß an staatlicher Kommunikationsüberwachung regeln, sind oft unzureichend oder fehlen. Unzureichende nationale Rechtsrahmen schaffen einen fruchtbaren Boden für willkürliche und gesetzwidrige Verletzungen des Rechts auf vertrauliche Kommunikation und bedrohen in der Folge auch den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.“

„Staaten versuchen zunehmend, den Einsatz neuer Technologien mit alten Gesetzen zu rechtfertigen, ohne anzuerkennen, dass die ausgeweiteten Möglichkeiten, über die sie heute verfügen, weit über das hinausgehen, was Grundlage dieser Gesetze war. In vielen Staaten bedeutet dies, dass ungenaue und weitreichende Gesetze angeführt werden, um den Einsatz eingriffsintensiver Technologien zu legitimieren und zu sanktionieren. Ohne Gesetze, die speziell diese Technologien und Techniken regeln und den zulässigen Umfang ihres Einsatzes definieren, können Menschen ihre Anwendung nicht vorhersehen – oder gar davon wissen. Gleichzeitig werden Gesetze verabschiedet, welche Ausnahmen zugunsten der nationalen Sicherheit ausweiten und so den Einsatz weitreichender Überwachungstechnologien ohne Aufsicht und unabhängige Überprüfung legitimieren.“

„Unzureichende rechtliche Standards erhöhen das Risiko von Personen, in ihren Menschenrechten einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und in ihrer Meinungsfreiheit verletzt zu werden. Sie haben auch eine negative Wirkung auf bestimmte Personengruppen – z.B. Mitglieder bestimmter Parteien, Gewerkschaften sowie nationale, enthnische und sprachliche Minderheiten –, deren Risiko, zum Ziel staatlicher Überwachung zu werden, höher sein kann. Ohne starke rechtliche Schutzvorkehrungen können Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten willkürlicher Überwachung ausgesetzt werden.“

Die Überwachung von Bürgerrechtlern ist aus vielen Staaten wohlbekannt. Bürgerrechtler und politische Aktivisten berichten, dass ihre Telefonate und E-Mails überwacht und ihre Bewegungen verfolgt worden seien. Journalisten sind wegen ihrer Nutzung von Online-Kommunikation ebenfalls besonders gefährdet, überwacht zu werden. Um Informationen aus vertraulichen Quellen, einschließlich Hinweisgebern, zu empfangen und weiterzuverfolgen, müssen sie sich auf die Vertraulichkeit, Sicherheit und Anonymität ihrer Kommunikation verlassen können. Wo weitreichende Überwachung stattfindet, die nicht Gegenstand rechtsstaatlicher Kontrollen oder gerichtlicher Aufsicht ist, kann von einem Quellenschutz nicht mehr ausgegangen werden. Auch eng begrenzte, intransparente und nicht dokumentierte Überwachung kann eine abschreckende Wirkung haben, wenn ihr Einsatz und Vorkehrungen gegen Missbrauch nicht sorgfältig und öffentlich zugänglich dokumentiert werden.“

„Staaten können den freien Zugang zu Informationen oder die freie Meinungsäußerung nicht gewährleisten, ohne ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren und zu fördern. Privatsphäre und Meinungsfreiheit sind miteinander verbunden und wechselseitig voneinander abhängig; eine Verletzung des einen Rechts kann sowohl die Ursache als auch die Folge einer Verletzung des anderen Rechts sein. Ohne ausreichende Gesetze und Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit, Sicherheit und Anonymität der Kommunikation können beispielsweise Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Hinweisgeber nicht sicher sein, dass der Staat ihre Kommunikation nicht überwacht.“

Recht auf Anonymität

„Damit Menschen ihr Recht auf private Kommunikation ausüben können, müssen sie sicher stellen können, dass Nachrichten privat, sicher und, wenn sie es wünschen, anonym bleiben.“ „Anonyme Kommunikation ist einer der wichtigsten Fortschritte, die das Internet möglich gemacht hat, und ermöglicht es Menschen, ihre Meinung ohne Angst vor Vergeltung oder Verurteilung frei zu äußern.“ „Einschränkungen der anonymen Kommunikation haben beispielsweise eine abschreckende Wirkung auf Opfer aller Formen von Gewalt und Missbrauch, die aus Furcht vor erneuten Taten vor einer Anzeige zurückschrecken können.“

„Einer der wichtigsten Fortschritte im Zeitalter des Internet war die Möglichkeit, Informationen anonym abrufen und weitergeben zu können sowie sicher miteinander kommunizieren zu können, ohne sich identifizieren zu müssen. Ursprünglich war dies möglich, weil das Internet keine ‚Identitätsebene‘ kannte. Es war ursprünglich nicht möglich, herauszufinden, wer hinter einer Nachricht, E-Mail-Adresse oder einem Computer stand. Im Namen der Sicherheit und Strafverfolgung haben die Staaten die Möglichkeiten anonymer Kommunikation aber schrittweise abgeschafft. In vielen Staaten müssen sich Menschen in Internetcafes identifizieren und ihre Nutzung öffentlicher Computer aufzeichnen lassen. Zunehmend werden Identifikation und Registrierung auch verlangt, wenn man eine SIM-Karte oder ein Mobiltelefon kauft, wenn man bestimmte öffentliche Webseiten nutzen will oder wenn man Kommentare auf Medienportalen oder Blogs abgeben will.“

„Einschränkungen der Anonymität erleichtern staatliche Kommunikationsüberwachung, indem sie die Identifizierung von Personen einfacher machen, die verbotene Inhalte abrufen oder verbreiten, wodurch solche Personen häufiger Ziel anderer Formen staatlicher Überwachung werden. Auf diese Weise haben Einschränkungen der Anonymität eine abschreckende Wirkung auf die freie Verbreitung von Informationen und Ideen. Sie können auch dazu führen, dass Personen von der virtuellen Sozialsphäre de facto ausgeschlossen werden, was ihre Rechte auf Meinungsäußerung und Information beschränkt und soziale Ungleichheiten verstärkt. Einschränkungen der Anonymität ermöglichen außerdem die Sammlung und Zusammenführung großer Datenmengen durch Privatunternehmen, woraus sich eine erhebliche Last und Verantwortung der Wirtschaft ergibt, den Schutz und die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.“

„Eine weitere Initiative zur Verhinderung anonymer Kommunikation ist die schleichende Umsetzung von Verfahren, welche die Registrierung von SIM-Karten unter dem wahren Namen des Inhabers oder anhand eines Ausweispapiers verlangen. In 48 afrikanischen Staaten erleichtern Gesetze, welche eine Identifizierung vor der Freischaltung von Prepaidkarten verlangen, den Aufbau weitreichender Datenbanken mit Nutzerinformationen, beseitigen die Möglichkeit anonymer Kommunikation, ermöglichen die Verfolgung von Bewegungen und erleichtern staatliche Überwachung. Wo es an Datenschutzgesetzen fehlt, können Informationen über Handynutzer an Regierungsbehörden weitergegeben werden und mit anderen privaten und öffentlichen Datenbanken abgeglichen werden, so dass der Staat umfassende Profile einzelner Personen erstellen kann.“

Staaten sollten davon absehen, die Identifikation des Nutzers zur Voraussetzung für den Zugang zu Kommunikationsnetzen (einschließlich Online-Dienste, Internetcafés und Mobiltelefonie) zu machen.

Anmerkung: Deutschland verstößt gegen diese Forderung, indem sämtliche Inhaber von Telefon-, Handy- und Internetanschlüssen ihre Identität gegenüber dem Anbieter offenbaren müssen (§ 111 TKG). Das Bundesverfassungsgericht hat es leider abgelehnt, diesen flächendeckenden Identifizierungszwang aufzuheben, so dass Jonas Breyer und ich inzwischen Beschwerde zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erhoben haben. Es freut mich, dass nun auch der UN-Sonderberichterstatter meint, es muss ein Recht auf anonyme Kommunikation geben.

Vorratsdatenspeicherung

Kommunikationsdaten oder „Metadaten“ umfassen „persönliche Informationen über Einzelpersonen, ihren Aufenthaltsort und ihre Onlineaktivitäten, Protokolle und ähnliche Informationen über die E-Mails und Nachrichten, die sie senden oder empfangen. Kommunikationsdaten sind speicherbar, abrufbar und durchsuchbar, und ihre Herausgabe an und Verwendung durch Staatsbehörden ist weitgehend ungeregelt. Eine Analyse dieser Daten kann zugleich höchst aufschlussreich und invasiv sein, besonders wenn Daten zusammengeführt und miteinander verbunden werden.“

„Die von Providern – einschließlich großer Internetunternehmen – gesammelten Kommunikationsdaten kann der Staat nutzen, um ein weitreichendes Profil von Menschen zu erstellen. Wenn sie abgefragt und analysiert werden, können selbst scheinbar harmlose Verkehrsdaten in ihrer Gesamtheit ein Profil des Privatlebens einer Person ergeben, einschließlich Krankheiten, politischer oder religiöser Überzeugungen und/oder Verbindungen, ihrer Kontakte und Interessen, und so ebenso viele oder mehr Informationen preisgeben als man sie dem Inhalt der Kommunikation allein hätte entnehmen können. Durch Zusammenführung von Informationen über Beziehungen, Standort, Identität und Aktivitäten können Staaten die Bewegungen von Menschen und ihr Verhalten auf vielen Gebieten nachvollziehen: wohin sie reisen, wo sie studieren, was sie lesen oder mit wem sie in Kontakt stehen. Der staatliche Zugriff auf Kommunikationsdaten nimmt rapide zu.“

Informationen über eine IP-Adresse können genutzt werden, um die Identität und den Aufenthaltsort von Personen festzustellen und ihre Online-Aktivitäten zu verfolgen. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten Provider, Protokolle über die Vergabe ihrer IP-Adressen für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, was es dem Staat erleichtert, von den Providern die Identifizierung eines Nutzers auf Grundlage der zu einer bestimmten Zeit genutzten IP-Adresse zu verlangen. Einige Staaten wollen von Providern sogar verlangen, Daten zu sammeln und zu speichern, die sie normalerweise nicht erheben würden.“

Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind eingriffsintensiv und teuer, und sie bedrohen die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung. Indem sie Provider zur Schaffung großer Datenbanken mit Informationen darüber, wer mit wem wie lange und an welchem Ort über Telefon oder Internet kommuniziert, und zur (teils jahrelangen) Aufbewahrung dieser Informationen verpflichten, erhöhen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung massiv das Potenzial staatlicher Überwachung und dementsprechend das Potenzial für Menschenrechtsverletzungen. Datenbanken von Kommunikationsdaten sind anfällig für Datendiebstahl, Betrug und versehentliche Offenlegung.“

Staaten sollten nicht alleine für Überwachungszwecke bestimmte Informationen auf Vorrat speichern oder speichern lassen.

Anmerkung: Die EU verstößt gegen diese Empfehlung, indem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von allen Mitgliedsstaaten verlangt, Informationen über die Telefon-, Handy- und Internetnutzung jedes Bürgers ohne jeden Anlass flächendeckend aufzeichnen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich nächste Woche endlich mit Klagen gegen die Vereinbarkeit dieser „Vorratsdatenspeicherung“ mit den Grundrechten. Ich gehe davon aus, dass diese Richtlinie als völlig unverhältnismäßig verworfen wird. Wie inzwischen bekannt geworden ist, praktizieren auch die USA eine – staatliche – Vorratsdatenspeicherung, die sich sogar auf Internetdienste wie Facebook erstreckt und zu einer verdachtslosen automatisierten Datenanalyse genutzt wird.

Forderungen

„Gesetze dürfen staatliche Kommunikationsüberwachung nur in engen Ausnahmefällen zulassen“

Anmerkung: Die „strategische Telekommunikationsüberwachung“ durch den Bundesnachrichtendienst geht längst über enge Ausnahmefälle hinaus.

Staaten sollten „mindestens zusammenfassende Informationen über die Zahl der genehmigten und abgelehnten Auskunftsersuchen veröffentlichen, aufgeschlüsselt nach Provider, Ermittlung und Zweck.“

Anmerkung: Die neuen Gesetze zur Bestandsdatenauskunft, die von Abgeordneten der CDU, SPD, FDP und Grünen verabschiedet worden sind, sehen keinerlei Statistik über staatliche Datenzugriffe vor. Den Providern wird sogar verboten, darüber zu reden. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft hält das Bestandsdatengesetz unter anderem in diesem Punkt für verfassungswidrig.

„Staaten sollten Menschen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit sie die Reichweite, Art und Anwendung von Gesetzen über Telekommunikationsüberwachung vollständig verstehen können. Staaten sollten es Providern ermöglichen, das Verfahren offenzulegen, in dem sie mit staatlicher Telekommunikationsüberwachung umgehen, dieses Verfahren einzuhalten und Protokolle über die staatliche Telekommunikationsüberwachung zu veröffentlichen.“

„Staaten dürfen Privatunternehmen nicht zwingen, Maßnahmen einzusetzen, welche die Vertraulichkeit, Sicherheit und Anonymität von Kommunikationsdiensten beeinträchtigen, einschließlich des Einbau von Abfangmöglichkeiten zum Zweck staatlicher Überwachung oder Verschlüsselungsverboten.“

Anmerkung: Deutschland verstößt gegen diese Empfehlung, indem es von TK-Unternehmen verlangt, technische Vorkehrungen zu implementieren, um eine TK-Überwachung sowie die Herausgabe von Kommunikationsdaten zu erleichtern. Zuletzt ist das Bestandsdatengesetz verabschiedet worden, das die Unternehmen zur Implementierung einer Schnittstelle zum automatisierten Datenaustausch mit Staatsbehörden verpflichtet (§ 113 TKG).

Staaten müssen der Kommerzialisierung von Überwachungstechnologien entgegen wirken, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Erforschung, Entwicklung, der Handel, Export und die Nutzung solcher Technologien und ihren möglichen Einsatz zur Ermöglichung systematischer Menschenrechtsverletzungen zu legen ist.“

Anmerkung: Deutsche Unternehmen verdienen massiv mit Überwachungstechnologien. Es gibt kaum wirksame Grenzen für den Handel und Export solcher Technik. Umgekehrt fördern Bundesregierung und EU die Entwicklung von Überwachungstechnologie sogar aktiv. Es ist bekannt geworden, dass Unrechts- und Folterstaaten in der Vergangenheit deutsche Überwachungstechnik gekauft und eingesetzt haben.

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 10.07.2013:

Auch Netzpolitik.org berichtet über den Bericht: UN-Sonderberichterstatter: “Die Staatliche Überwachung von Kommunikation untergräbt die Meinungsfreiheit”

 

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