Von Linksextremisten und Bürgerrechtlern

Einiges Aufsehen erregte vor einiger Zeit die folgende Passage des Tätigkeitsberichts des Bundesamts für Verfassungsschutz für 2006:

Linksextremisten werten die Verschärfung der Sicherheitsgesetze nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 als eine neue Qualität „staatlicher Repression“. Sie nehmen auch die Sicherheitsmaßnahmen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 und zum bevorstehenden G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm […] zum Anlass, den aus ihrer Sicht permanenten Ausbau des Überwachungsstaates und die repressive Wirkung der dabei eingesetzten neuen Technologien anzuprangern, wie zum Beispiel RFID-Chips, Gen- und biometrische Datenbanken oder Kameraüberwachung öffentlicher Plätze.

Bürgerrechtler und Netzaktivisten empörten sich über diese Formulierung, weil auch sie diese Entwicklungen kritisieren, ohne aber Linksextremisten zu sein. Hier zeigt sich, dass es gemeinsame Berührungspunkte zwischen der Agenda von Bürgerrechtlern und Linksextremisten gibt.

Gemeinsame Berührungspunkte

Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm kam es etwa zu Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen, die von beiden Gruppen kritisiert wurden, z.B. Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung, die ohne Ergebnis blieben, Briefkontrollen, Geruchsprobenentnahmen, Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr. Bürgerrechtler äußerten sich allerdings differenziert und lehnten nur exzessive Maßnahmen ab, während sie berechtigten Ermittlungs- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zustimmten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das weiträumige Demonstrationsverbot für rechtmäßig erklärt, nachdem es zu schwerwiegenden Ausschreitungen von Seiten linksextremistischer Demonstrationsteilnehmer gekommen war.

Im Zusammenhang mit der Festnahme des Berliner Wissenschaftlers Andrej H. sowie weiterer drei Personen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung kam es wiederum zu Aufrufen, die teilweise gemeinsam von Wissenschaftlern und Linksextremisten unterstützt wurden. Den Wissenschaftlern ging es um den Soziologen Andrej H., der unter anderem mit der Begründung inhaftiert worden war, in Bekennerschreiben der „militanten gruppe“ seien ähnliche Worte verwendet worden wie in wissenschaftlichen Arbeiten des festgenommenen Sozialwissenschaftlers. Bürgerrechtler teilten diese Sorge und kritisierten teilweise auch den § 129a StGB (Strafbarkeit terroristischer Vereinigungen) selbst, der von den Behörden vor allem als Ermittlungsinstrument genutzt wird. 90% der Verfahren nach dieser Vorschrift werden ohne Verurteilung eingestellt. Die Linksextremisten gingen dagegen sehr viel weiter und forderten etwa die Freilassung auch der anderen drei festgenommenen Personen, obwohl diese unstreitig auf frischer Tat dabei festgenommen wurden, Brandsätze an Fahrzeugen der Bundeswehr anzubringen. Schon im letzten Jahr gab es linksextremistische Anschläge auf Fahrzeuge und Gebäude staatlicher Stellen und von Wirtschaftsunternehmen.

Über 50 Organisationen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft riefen im Herbst zu einer Demonstration „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ auf, auf der 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die exzessive Datensammlung und Überwachung in Wirtschaft und Staat demonstrierten. Linksextremistische Gruppierungen veröffentlichten unter dem Titel „Kein Friede mit dem deutschen Polizeistaat“ einen eigenen Aufruf zu der Demonstration, dem 1.000-2.000 Personen folgten. In diesem Aufruf wurden die Berliner Brandanschläge verharmlost und wiederum die Freilassung der Täter sowie „aller politischer Gefangener“ einschließlich der „Gefangenen aus der RAF“ gefordert.

Mögliche Zusammenarbeit

Sowohl unter den Linksextremisten wie unter den Bürgerrechtlern gibt es Personen, die eine – zumindest „taktische“ – Zusammenarbeit befürworten. Oft werden gemeinsame Ziele und Kritikpunkte im Bereich staatlicher Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen angeführt. Es wird auf eine Ausdehnung der Unterstützerbasis gehofft, Begriffe wie „ziviler Ungehorsam“ oder gar das in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegte Widerstandsrecht angeführt.

Aus Sicht der meisten Linksextremisten betrifft die Kritik von Bürgerrechtlern dagegen nur „einzelne Auswüchse“ eines „korrupten Staates“, den sie insgesamt ablehnen. Die Ursache liege im System, also in dem, was wir parlamentarische Demokratie, Rechtsstaat und freiheitlich-demokratische Grundordnung nennen. Vonnöten sei eine Revolution. Der „Kapitalismus“ müsse „zerschlagen“ werden. An Bürgerrechtlern wird kritisiert, sie würden um den Schutz der Freiheitsrechte „betteln“, anstatt sie sich zu „erkämpfen“ oder „einfach zu nehmen“, was ihnen zustehe. Bürgerrechtler seien naiv, blind für die eigentlichen Ursachen der staatlichen Repression und erreichten ohnehin nichts, so die Kritik der Linksextremisten.

Vor dem Hintergrund der genannten Differenzen stellt sich die Frage, ob es eine Zusammenarbeit von Bürgerrechtlern und Linksextremisten überhaupt geben kann.

Die Datenschutz- und Bürgerrechtsbewegung versteht sich grundsätzlich als politisch neutral und vereinigt Menschen unterschiedlichster politischer Überzeugung. Auf der Berliner Demonstration „Freiheit statt Angst“ demonstrierten etwa Jungliberale ebenso wie Anhänger der Partei Die Linke. Auch wer seiner politischen Überzeugung nach eine sozialistische, kommunistische oder anarchistische Gesellschaft anstrebt, kann sich in der Bürgerrechtsbewegung engagieren. Diese weist stets darauf hin, dass die Freiheitsrechte die gemeinsame Grundlage für jedes friedliche Zusammenleben und für jede Verbesserung unserer Gesellschaft bilden. Deswegen müssten sich Menschen jeder politischen Überzeugung für ihren Erhalt einsetzen. Auch das Bundesverfassungsgericht stuft nur solche Gruppierungen als verfassungsfeindlich ein, die aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren. Wer dagegen auf friedlichem und demokratischem Wege eine andere Ordnung anstrebt, ist in unserem Land frei, das zu tun.

Bürgerrechtler setzen sich traditionell besonders für die Rechte von Minderheiten ein, zu denen auch die Anhänger politisch extremer Meinungen gehören. Bürgerrechtler verteidigen Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch für Extremisten, für Links- wie für Rechtsextremisten. Der konsequente Einsatz für die Bürgerrechte macht schon deshalb Sinn, weil Maßnahmen, die der Staat an Nichtdeutschen, Extremisten, Muslimen, Fußballfans usw. austestet, erfahrungsgemäß mit der Zeit immer häufiger und gegen immer mehr Gruppen eingesetzt werden. Bürgerrechtler setzen sich auch für die Wahrung der Rechte von Straftätern und Terroristen ein.

Wenn wir uns dafür einsetzen, dass die allgemeinen Grund- und Freiheitsrechte auch für solche Personen und Gruppierungen zu gelten haben, bedeutet das allerdings nicht, dass wir ihre Ziele teilen. Wir sind lediglich der Überzeugung, dass es grundsätzlich der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung überlassen bleiben soll, die Ziele dieser Gruppierungen zu diskutieren. Dies ist auch politisch die richtige Strategie, weil nur in der offenen Auseinandersetzung die Anhänger dieser Gruppierungen eines besseren überzeugt und ihre Argumente entkräftet werden können. Dass Extremisten in Deutschland eine – auch im europäischen Vergleich – eher kleine Minderheit stellen, zeigt, dass diese Strategie im großen und ganzen funktioniert. Jedenfalls funktioniert sie besser als mit Verboten zu arbeiten, die lediglich dazu führen, dass die entsprechenden Gruppierungen im Untergrund weiter arbeiten und sich weiter radikalisieren.

Was speziell Linksextremisten angeht, haben die meisten Menschen selbst genug Formen des „real existierenden Sozialismus“ oder Kommunismus erlebt, um zu wissen, wie es um die Freiheitsrechte der Bürger solcher Staaten bestellt ist. Es ist noch nicht lange her, dass Bürgerrechtler und Kritiker in Stasi-Gefängnissen einsaßen und Flüchtlinge an der Mauer erschossen wurden. Und was im „modernen“ Kommunismus an der Tagesordnung ist, lässt sich an dem Schicksal von Regierungskritikern und Bloggern in China ablesen. Solche Beispiele wirken besser als jedes staatliche Verbot.

Grenze der Zusammenarbeit

Der entscheidende Unterschied zwischen den politisch neutralen Bürgerrechtsgruppen und Linksextremisten liegt nicht in ihren Zielen, sondern in den Methoden, deren Einsatz für legitim gehalten wird, um diese zu erreichen. Hier muss jenseits aller politischen Neutralität eine Grenze der Zusammenarbeit gezogen werden, die einen offenen und unbefangenen Diskurs überhaupt erst ermöglicht. Auf der Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heißt es dazu etwa:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist politisch unabhängig und überparteilich. Wir distanzieren uns jedoch ausdrücklich von menschenverachtenden, gewaltbereiten und demokratiefeindlichen Positionen.

Anhand der drei Merkmale „menschenverachtend, gewaltbereit und demokratiefeindlich“ lassen sich recht gut die Grenzen einer möglichen Zusammenarbeit darstellen:

  • Eine menschenverachtende Position liegt vor, wenn die Tötung von Personen als legitimes Mittel zur Erreichung politischer Zwecke angesehen wird, wie es etwa bei der RAF der Fall war. Aktuell fordern Linksextremisten die Freilassung von RAF-Mitgliedern, wobei es ihnen nicht um die Frage einer angemessenen Haftdauer geht, sondern um „Freiheit für alle politischen Gefangenen“. Sie akzeptieren die Bestrafung selbst schwerster politisch motivierter Straftaten nicht.
  • Demokratiefeindlich ist die Position der Linksextremisten, wo sie eine „revolutionäre Umwälzung“ des bestehenden Systems fordern, um an seiner Stelle ein ihren Zielen entsprechendes System zu installieren. Das Wort „Revolution“ definiert Langenscheidts Fremdwörterbuch in seiner Hauptbedeutung als „gewaltsamer Umsturz einer politischen Ordnung, eines Systems“. Wenn man größere Gruppen von Linksextremisten beobachtet, bestätigt sich, dass nicht etwa eine „friedliche Revolution“ gemeint ist, sondern tatsächlich ein Umsturz, und zwar auch gegen den Willen der angeblich bürgerlichen oder „rechten“ Bevölkerung. Es soll den Menschen ohne demokratisches Mitspracherecht gewaltsam eine andere Staats- und Gesellschaftsordnung aufgezwungen werden.
  • Gewaltbereit ist die Position der Linksextremisten schließlich, wo sie zumindest die Zerstörung von Sachen als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele ansehen, etwa Anschläge auf Staatseigentum oder Sachen von Wirtschaftsunternehmen. Linksextremisten akzeptieren nicht das Gewaltmonopol des Staates. Das Gewaltmonopol ist laut Wikipedia ein Grundprinzip moderner Staaten und besagt, dass ausschließlich staatliche Organe physische Gewalt anwenden dürfen. Es handelt sich um einen Grundkonsens zur Sicherung von Frieden und Freiheit in unserer Gesellschaft, der von Linksextremisten nicht geteilt wird.

Mit dem Begriff des „zivilen Ungehorsams“ lassen sich die Methoden der Linksextremisten nicht rechtfertigen. Dieses Wort meint nämlich nur gewaltfreien Ungehorsam (Wikipedia). Gandhi beispielsweise hat für den Protest gegen die britische Besatzung festgelegt, dass zivil Ungehorsame sich passiv zu verhalten haben, Festnahmen und sonstige polizeiliche Maßnahmen zu erdulden haben. Sie hatten sogar Mitglieder der britischen Besatzungsmacht ihrerseits von Beleidigungen und Angriffen zu schützen. Der zivile Ungehorsam hat mit den von Linksextremisten gebilligten Methoden also nichts gemein.

Ebenfalls fehl geht der Hinweis auf das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG. Dieses setzt nämlich einen Verfassungsverstoß voraus, gegen den andere Abhilfe nicht möglich ist. Wenn der Staat in die Freiheitsrechte der Bürger eingreift, wird oft schon die erste Voraussetzung fehlen, denn Grundrechtseingriffe sind in einem gewissen Umfang gerechtfertigt. Vor allem aber kann das Widerstandsrecht solange nicht aktiviert werden, wie die Gerichte und speziell das Bundesverfassungsgericht bestehen, weil diese stets legale und friedliche Abhilfe gegen Grundrechtsverletzungen ermöglichen.

Schlussfolgerung

Bei aller Kritik an staatlichen Sicherheitsexzessen, an der zunehmend allgegenwärtigen Überwachung, aber auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung: Keiner dieser Missstände kann eine Rechtfertigung bilden für die Anwendung von Gewalt. Auch ohne überzogene Sicherheitsgesetze hätten die Täter politisch motivierter Gewalttaten ihre gerechte Strafe zu erwarten. Denn genauso wie der Einsatz verfassungswidriger Mittel für den Staat selbst zu den edelsten Zwecken tabu ist, ist für politische Gruppierungen und ihre Anhänger jedwede Anwendung von Gewalt tabu. Gewalt anzuwenden, ist im Übrigen auch dumm und kontraproduktiv, weil solche Taten von Sicherheitspolitikern gerade zur Legitimierung ihrer Kontrollexzesse genutzt werden und zu weiteren Verschärfungen der von uns zurecht beklagten Sicherheits- und Überwachungsgesetze führen. Die Menschen wollen keine Gewalt durch Linksextremisten. Man kann Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen.

Eine Zusammenarbeit zwischen solchen Linksextremisten und Bürgerrechtlern kann es daher nicht geben. Soweit teilweise gemeinsame Ziele zu existieren scheinen, stellen diese für Linksextremisten nur kurzfristige Zwischenziele dar. Bürgerrechtliche Plattformen werden letztlich dazu ausgenutzt, um eigene, ganz andere Ziele zu propagieren. Die Hoffnung einiger Bürgerrechtler, durch eine Zusammenarbeit mit Linksextremisten ihre Unterstützerbasis stärken zu können, trügt. Denn eine solche Zusammenarbeit hat unweigerlich den Verlust von Unterstützung aus der Mitte der Gesellschaft zur Folge und damit auch den Verlust der Möglichkeit, wirklich etwas verändern und bewegen zu können.

Falsch ist aber auch der Vorwurf der Extremisten, Bürgerrechtler würden nichts erreichen. In Wahrheit sind es die Extremisten, deren Gewalttaten die Menschen niemals von ihren Zielen überzeugen werden, sondern stattdessen nur zu noch mehr Repression führen. Alleine die langfristige Bildungs- und Überzeugungsarbeit von Bürgerrechtsorganisationen ermöglicht es, die Sicherheitspolitik nachhaltig zu beeinflussen und zu verändern. Begegnungen mit Politikerinnen und Politikern machen immer wieder deutlich, wie sehr sie Frauen und Männer „des Volkes“ sind und die Ansichten der Mehrheit ihrer Wählerinnen und Wähler teilen. Solange also die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter weiteren Verschärfungen der Sicherheitsgesetze steht, wird sich auch die Meinung der Abgeordneten dazu nicht ändern. Die Menschen zu überzeugen, ist der Schlüssel zum Erfolg, nicht eine Zusammenarbeit mit Linksextremisten.

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3 Kommentare »


  1. Von Linksextremisten und Bürgerrechtlern — 8. Oktober 2007 @ 12.28 Uhr

    hier habt ihr den grund weshalb die linken nie was auf die reihe kriegen
    ob nun bürgerliche linke oder die sogenannten linkesextremisten
    statt in den überschneidungspunkten zusammenzuarbeiten & einfach das anderssein der anderen zu respektieren laßt ihr euch spalten & hebt eure unterschiede hervor ….ganz toll & was bringt`s viele kleine gruppen die alle vor sich hin wurschteln dabei merkt ihr nicht einmal wie lächerlich das ist & das ihr damit eure position schwächt
    aber was will man auch von einem land erwarten in dem ein bedrucktes toilettenpapier der marke bild mehr einfluß hat als alle bürgerrechtsgruppen zusammen & das mal locker 5000 leute zur einer lächerlichen mediamarkteröffnung zusammen kriegt wären bei einer bundesweiten mobilisierung grade mal 10.000-20.000 leute zusammen kommen wie bei der demo am 22.09.07


  2. florian — 15. Dezember 2007 @ 23.34 Uhr

    hi patrick,

    jetzt erst gesehn. klasse artikel!


  3. nicht neutral — 18. Dezember 2007 @ 16.22 Uhr

    „Die Datenschutz- und Bürgerrechtsbewegung versteht sich grundsätzlich als politisch neutral und vereinigt Menschen unterschiedlichster politischer Überzeugung“
    Da muss ich widersprechen. Es ist aus meiner Sicht ein fataler Fehler, zu denken, Bürgerrechte und Danteschutz könnten politisch neutral sein.

    Grüße,
    Jens

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