Wolfgang Neskovic: Überwachungsstaat BRD

Am 31.08.2010 fand ein Vortrag des direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neskovic (Linke) zum Thema „Überwachungsstaat BRD“ in Frankfurt am Main-Rödelheim statt. Neskovic, Jurist und Richter am Bundesgerichtshof a.D., nahm dabei wie schon früher kritisch zu alten und neuen sicherheitspolitischen Vorhaben Stellung. Als Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums ist Neskovic auch für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste des Bundes zuständig und somit in besonderer Weise mit dem Thema befasst. Dem Vortrag im vollbesetzten Saal lauschten auch Mitglieder der Piratenpartei und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Unbestimmtheit der Sicherheitsgesetze

Mit großer Deutlichkeit kritisierte Neskovic die zunehmende Unbestimmtheit aktueller Polizei- und Strafgesetze. Diese machten staatliches Handeln für den Bürger unkalkulierbar, so dass der Staat schleichend vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat mutiere. Als Beispiel nannte er das – zwischenzeitlich teils für verfassungswidrig erklärte, siehe „Überwachungsgesetze“ Nr. 20 – Luftsicherheitsgesetz, das unter Rot-Grün beschlossen wurde. Nach dessen früherem § 14 Abs. 3 wurde die Bundesregierung im Namen vermeintlicher Terrorabwehr unter schwammigen Voraussetzungen ermächtigt, Passagierflugzeuge abzuschießen. Neskovic hob hervor, dass die damalige Regierung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert hatte, wer in ein Flugzeug steige, willige damit auch in seine Tötung ein, was das Bundesverfassungsgericht im Urteil deutlich als eine Behauptung „ohne jeden realistischen Hintergrund und nicht mehr als eine lebensfremde Fiktion“ abtat. „Wenn das so weiter geht, könnten wir gleich das Strafgesetzbuch auf den Satz reduzieren: ‚Wer etwas Verwerfliches tut, wird bestraft.’“, so Neskovic. „Albert Camus hat einmal gesagt: ‚Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt immer nur Grenzen’. In diesem Sinne sei es Aufgabe des Gesetzgebers, die Staatsmacht zu begrenzen. Aus dieser Begrenzung resultiere zwingend ein Raum, der auch für Straftaten genutzt werden könne. „Weniger Sicherheit ist der Preis für die Freiheit“, stellte Neskovic heraus.

„In dubio pro securitate“

Was sich in den letzten Jahren geändert habe, sei statistisch nicht die Entwicklung von Straftaten, sondern vielmehr das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger. Hier müsse dem Bürger klar sein, dass er sich im Zweifel und im eigenen Interesse für die Freiheit, nicht für die Sicherheit entscheiden solle. Es dürfe nicht „in dubio pro securitate“ gelten.

„Es reicht nicht, unschuldig zu sein.“

Neben den Risiken des geänderten BKA-Gesetzes, mit dem das Bundeskriminalamt nun auch Exekutivbefugnisse wie dem Online-Trojaner eingeräumt wurden, stellte der Abgeordnete auch die Risiken der altbekannten Rasterfahndung heraus. Hier ermittele man ins Blaue hinein und „nach dummen Klischees“. So berichtete Neskovic, er habe in den 70-er-Jahren einen „Alfa“ gefahren und sei damit zuverlässig bei keiner Polizeikontrolle verschont worden, weil das Auto damals unter Kriminellen beliebt und verbreitet gewesen sei.

Im Fall des Holzklotzwerfers sei in ähnlicher Weise ausgewertet worden, wer zur Tatzeit am Tatort in der Mobilfunkzelle eingebucht war, was über 10.000 Bürger gewesen seien. Gegen all diese sei ermittelt worden, teils mit nächtlichen Hausdurchsuchungen gegen Unschuldige, „weil die Bürger schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Es reicht einfach nicht, unschuldig zu sein und nichts zu verbergen zu haben.“

„Der Richtervorbehalt in seiner heutigen Form verdient seine Bezeichnung nicht.“

Neskovic beäugte auch den Richtervorbehalt kritisch, der bei einer Telekommunikationsüberwachung und einigen anderen schwerwiegenden Ermittlungsmaßnahmen (Rasterfahndung, Abfrage von Telefonverkehrsdaten…) gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier seien leider oft überlastete und unerfahrene Einzelrichter am Werk, die allenfalls mit sich selbst beraten könnten und dem enormen Druck von Polizei und Medien nur schwer standhielten. So sei es schon vorgekommen, dass solche Richter anschließend in der Boulevardpresse abgebildet worden und ihre Familienmitglieder dadurch gefährdet worden seien. Auch wirke es verzerrend, dass der Richter im Fall der Anordnung die Begründung praktisch von den Verfolgungsbehörden geliefert bekomme, wohingegen die Begründung einer Ablehnung ungleich mehr Mühe koste, was zumindest unterbewusst die Entscheidung beeinflussen könne. Es sei deshalb zumindest erforderlich, den Richtervorbehalt auf eine Kammer mit drei langjährig erfahrenen Richtern am Landgericht zu übertragen, so dass eine echte Beratung stattfinden könne und die Richter sich gegenseitig kontrollierten. Nur so verdiene der Richtervorbehalt seine Bezeichnung. Bei anderen nach Ansicht des Gesetzgebers wichtigen Verfahren, etwa im Markenrecht, sei schließlich auch das Landgericht zuständig.

Wolfgang Neskovic (rechts) im Anschluss seines Vortrags mit dem Parteikollegen und Linke-Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag, Willi van Ooyen. Mit Genehmigung der Abgebildeten für Daten-speicherung.de.
Wolfgang Neskovic (rechts) im Anschluss seines Vortrags mit dem Parteikollegen und Linke-Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag, Willi van Ooyen. Mit Genehmigung der Abgebildeten für Daten-speicherung.de.

„Die Vorratsdatenspeicherung stellt das Grundgesetz auf den Kopf.“

Klare Worte fand Neskovic auch zur Vorratsdatenspeicherung, die im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht, allerdings nur in ihrer konkreten Ausgestaltung und nicht an sich, für verfassungswidrig erklärt wurde. „Das Grundgesetz konstitutionalisiert Misstrauen des Bürgers gegen den Staat. Erlaubt man dem Staat, Daten des Bürgers auf Vorrat zu sammeln, wird dieses Verhältnis umgekehrt. Das stellt das Grundgesetz auf den Kopf.“ Bedauernd zeigte sich Neskovic darüber, dass das Gericht die Vorratsdatenspeicherung nicht generell verboten habe: „Das Bundesverfassungsgericht wird langsam weichgeschossen.“ Beim Lesen der beiden Minderheitenvoten zum Urteil zur Vorratsdatenspeicherung der Richter Schluckebier und Eichberger (siehe Urteil Randnr. 310 ff.) sei es Neskovic „eiskalt den Rücken hinuntergelaufen“. Neskovic forderte hier: „Richter am Bundesverfassungsgericht müssen nicht nur gute Juristen, sondern auch rechtsstaatlich denkende Bürger sein. Das ist wichtiger als das Parteibuch.“ So habe der auch im Richter-Wahlausschuss des Bundestags sitzende Neskovic Anfang 2010 mit großer Überzeugung die Wahl des FDP-Mitglieds Andreas Paulus, einem „sehr guten Mann“, ans Bundesverfassungsgericht unterstützt.

„Das Parlament ist furchtbar dressiert.“

Zu seinem Wechsel vom Richteramt ins Parlament sagte Neskovic, er habe sich lange Zeit gefühlt „wie ein Ethnologe, der in ein fremdes Land kommt“. Der Bundestag sei eine „Maschinerie, in der zu wenig selbst nachgedacht wird, wie ich es als Richter gewohnt bin“. Überspitzt äußerte Neskovic: „Würde man den Bundestag mit dressierten Meerschweinchen besetzen, würde er ebenso effektiv arbeiten. Viele Abgeordnete sind nicht dumm, aber furchtbar dressiert. Wir funktionieren oft nur noch.“ Im Lauf seiner Zeit im Bundestag habe Neskovic nur zwei lebendige und offene Debatten erlebt, nämlich zu den Themen Patientenverfügung und Stammzellen. Hier sei der Fraktionszwang gelockert worden und man habe kritisch nachgedacht. So etwas müsse auch in der Sicherheitsgesetzgebung häufiger stattfinden.

Beschwerde gegen das Zensusgesetz „ohne große Aussicht auf Erfolg“

Im Hinblick auf das Zensusgesetz 2011 äußerte Neskovic, dass seine Fraktion erfolglos dagegen gestimmt habe. Allerdings gebe es in der Fraktion niemanden, der dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen wolle. Nach Maßgabe des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts halte er entsprechende Beschwerden auch für „ohne große Aussicht auf Erfolg“.

Wichtiger sei es, gegen die Arbeitnehmerdatenbank ELENA vorzugehen. Auch der Ankauf gestohlener Schweizer Bankdaten durch staatliche Stellen liege ihm schwer im Magen. „Datendiebstahl ist verboten, sowohl hier als auch in der Schweiz. Statt dagegen einzuschreiben, prämiert der Staat dies noch.“ Leider sei es nicht gelungen, seine Fraktion noch stärker hiergegen zu mobilisieren.

„Ich kann die Demonstration ‚Freiheit statt Angst’ nur unterstützen.“

Neskovic rief auf, sich aktiv an der bevorstehenden Berliner Großdemonstration des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung im September zu beteiligen: „Ich kann das nur unterstützen. Freiheit ist ein abstraktes, aber wichtiges Thema. Es nützt nichts, nur am Lagerfeuer darüber zu räsonieren, sondern wir müssen unsere Freiheit auch politisch einfordern.“

Jonas

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (9 Bewertungen, durchschnittlich: 5,00 von 5)
Loading...
18.001mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Juristisches, Metaowl-Watchblog, Sicherheitspolitik, Vorratsdatenspeicherung

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: