Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) schrieb am 13.01.2006:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 8 und 11. Dezember 2005, die ich mit großem Interesse gelesen habe.

Wir SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu einem übertriebenen Überwachungsinstrument geworden ist. Denn auch wir sind der Überzeugung – und daran wird sich nichts ändern – dass nicht alle Mittel mit dem Argument, den Terrorismus bekämpfen zu wollen, geeignet sind. Und auch wir wollen keinen Staat, der Orwellschen Zuständen entspricht!

Lassen Sie mich unseren Standpunkt anhand von zwei Punkten erläutern:

1.) Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Vorratsdatenspeicherung keineswegs ein neues Instrument ist: Telekommunikationsdiensteanbieter erfassen wie Sie wissen längst alle Verkehrsdaten (nicht die Inhalte!), die bei der Kommunikation per Telefon oder Mobilfunk entstanden sind, zu Abrechnungszwecken. Strafverfolgungsbehörden, die im Zusammenhang mit einer Straftat ermitteln, können seitdem nach richterlichem Beschluss Zugang zu diesen Daten erhalten. Es hat sich herausgestellt, dass diese Daten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht. Diese Art der Ermittlungen ist bereits in der gesamten EU gängige Praxis. Aufgrund der Wahrnehmung einer verstärkten Gefahr terroristischer Anschläge haben viele Mitgliedstaaten jedoch bereits auf nationaler Ebene Gesetze umgesetzt, die eine Vorratsdatenspeicherung in diesem Bereich und im Bereich des Internet ausweiten. So werden beispielsweise in Italien die Daten auf vier Jahre gespeichert. In Spanien wurden unbeantwortete Anrufe einbezogen etc.

Um zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit über die jetzige Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird, hat die Mehrheit des Parlamentes (und so auch die PSE-Fraktion) eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien gefordert und nun auch durchgesetzt. Die Maßnahme, Verkehrsdaten auf Vorrat zu speichern und diese Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen, ist also längst Praxis. Terroristische Anschläge haben die Pläne, hier auch auf europäischer Ebene eine Mindestharmonisierung vorzunehmen, lediglich beschleunigt und wären früher oder später ohnehin umgesetzt geworden, um Straftaten im Allgemeinen verfolgen zu können. Hier ging es also vor allem um die Frage, wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann.

2.) Dass wir nun als Parlament im Rahmen der Mitentscheidung einbezogen wurden, ist auch den Europäischen Sozialdemokraten zu verdanken. Wir haben damals den Rahmenbeschluss des Rates abgelehnt, weil er uns im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit genommen hätte, entscheidende datenschutzrechtliche Mindestgarantien einzubringen. Dies war uns nun möglich, da der Rat dem Druck des Parlamentes nachgeben musste, um seine eigenen Mehrheiten nicht zu verlieren. Somit ist es uns gelungen, wichtige Forderungen durchzusetzen. Ginge es nämlich nach dem Rat, hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte. Dies alles zum Zwecke der Prävention, Verfolgung und Aufdeckung von Straftaten. Hier haben wir als Fraktion und mit der Mehrheit des Parlamentes durchsetzen können, dass die Speicherfrist auf mindestens 6 Monate (wird vorrausichtlich in Deutschland angewandt) und auf maximal 24 Monate beschränkt wird. Nur dort, wo bereits längere Fristen angewandt werden (Bsp. Italien), ist dies weiterhin möglich. In diesem Zusammenhang haben wir darauf Wert gelegt, dass die Daten nach dieser Frist gelöscht werden und Strafen aufgenommen werden, um einen Mißbrauch der Daten zu verhindern. Ebenso erfolgreich haben wir durchsetzen können, dass die Unternehmen diese Daten nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergeben dürfen, dass die Speicherung erfolgloser Anrufe herausgenommen wird und die Speicherung unbeantworteter Anrufe nicht zur Pflicht wird, sondern nur dort gilt, wo sie bereits gespeichert wird (Bsp. Spanien. In Deutschland wird dies nicht durchgeführt). Auch die Speicherung der Standortdaten zum Ende einer Kommunikation wird nun nicht möglich sein, ebenso wenig wie die aufgerufenen Internetseiten. Zudem konnten wir durchsetzen, dass dieses Instrument lediglich der Verfolgung und Aufdeckung von schweren Straftaten dienen soll, nicht jedoch auch der Prävention. Das bedeutet konkret, dass nur im Falle eines begründeten(!) Verdachts gegen eine Person im Zusammenhang mit einer bereits vorliegenden schweren Straftat, ein richterlicher Beschluss den Strafverfolgungsbehörden den Zugang erlaubt. Somit können zwar auch zukünftige Straftaten ggf. in diesem konkreten Fall verhindert werden. Dies jedoch nur, wenn eine schwere Straftat bereits begangen wurde. Weiterhin ist dies nur möglich, wenn im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermittelt wird und nicht, wie der Rat eigentlich vorgesehen hat, im Zusammenhang mit jeglicher Straftat. Hier gilt nun der Straftatenkatalog des Europäischen Haftbefehls als Orientierung, was unter einer schweren Straftat zu verstehen ist. Dazu zählen unter anderem Mord, Entführung, Kinderpornographie, Menschenhandel und terroristische Aktionen.

Noch etwas in abschließender Sache: Wenn Sie einen Brief verschicken, geben Sie ihre so genannten Verkehrsdaten, jedem, der den Brief in der Hand hält (wie beispielsweise dem Postboten) Preis. Es ist nachvollziehbar, wen Sie, wann, von wo und wohin kontaktiert haben. Wenn Sie Auto fahren, sind Ihre Fahrzeughalterdaten bereits gespeichert. Beim Blitzen ist klar, wo Sie sich gerade befunden haben etc. Im Falle eines Verkehrsdeliktes werden diese Daten ermittelt und für die Untersuchung herangezogen. Die Beispiele könnten noch beliebig erweitert werden. Ich erwähne sie nur, um Ihnen deutlich zu machen, dass es um nichts anderes in der Vorratsdatenspeicherung geht. Hier werden Verkehrsdaten, die bei der Benutzung des Telefons oder Internets entstehen, nicht jedoch die Inhalte gespeichert und nur zugänglich gemacht, wenn nach einem richterlichen Beschluss Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermitteln. Dieses Mittel führt nicht zur Abschaffung des Rechtsstaates, sondern bedient sich vielmehr ausschließlich rechtsstaatlicher Praktiken, um zum einen Ihre Sicherheit zu gewähren und zum anderen Ihre Freiheiten zu schützen.

In diesem Sinne hat die Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten gehandelt und steht zu ihrer Entscheidung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit unseren Standpunkt deutlich machen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Evelyne Gebhardt

Meine Antwort vom 13.01.2006:

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

ich danke für Ihre ausführliche Antwort, wenn sie mich auch nicht überzeugt.

1. Der Begriff der „Mindestharmonisierung“ ist richtig. Das heißt, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit über das vorgeschriebene Mindestmaß hinaus gehen können. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschränkungen wertlos. Diese Einschränkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestmaß. Damit ist die Richtlinie vollkommen ungeeignet, „zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit über die jetzige Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird“.

Ich erläutere das gerne. Es heißt in der Richtlinie: „Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005/../EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.“ Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden dürfen, und dass außerdem auch andere Datentypen – sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) – auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschließen.

2. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes verkauft werden. Gegenwärtig können die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets parteiübergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher für eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tatsächlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der Bürger die sofortige Löschung wählen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif wählen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.

3. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden wäre. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschränkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es wäre nur ein einstimmiger Beschluss möglich gewesen, und jedes nationale Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegenüber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.

4. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bekämpfung der Kriminalität aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalität nicht zurückgegangen oder die Aufklärungsquote erhöht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Maßnahme für die Gesellschaft überhaupt von signifikantem Nutzen wäre.

5. Ihren Vergleich mit der Post oder dem Autofahren begrüße ich. Er fällt aber anders aus, als von Ihnen dargestellt. Speichert denn die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern denn die Mauterfassungsgeräte monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben müssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der Bürger.

6. Aus Sicht der Bürgerrechte und der Wirtschaft ist es somit enttäuschend, dass sich die SPE-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie hergegeben hat und dass es ihr dabei „vor allem um die Frage [ging], wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann.“ Die Mitbestimmung und die Macht des Europäischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der Bürger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich – wie ich Ihnen bereits schrieb – schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten geäußert. Auch planen verschiedene Bürgerrechtsgruppen, bei den nächsten Wahlen eine öffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den nächsten Abstimmungen zu Herzen nehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

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