Arbeitnehmerüberwachungsgesetz stoppen!
Im Oktober habe ich berichtet, dass mit dem geplanten „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ in Wahrheit ein „Beschäftigtenüberwachungsgesetz“ droht, das eine umfassende Überwachung am Arbeitsplatz legalisieren würde.
Ich habe nun die schwarz-gelben Abgeordneten meines Wahlkreises über die Plattform Abgeordnetenwatch gefragt, ob sie diesem Gesetzentwurf zustimmen können und werden. Hier die Anfrage im Wortlaut:
Sehr geehrte…,
der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden („Screening“). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.
„Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben“, warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.
„Formulierungsvorschlägen“ des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 zufolge ist überdies die Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses für Privatgespräche am Arbeitsplatz, die Legalisierung eines permanenten Mithörens dienstlicher Telefongespräche und Mitlesens dienstlicher E-Mails, die Zulassung einer permanenten Videoüberwachung von Beschäftigten „zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ sowie ein Vorrang von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge selbst vor dem geringen gesetzlichen Schutzniveau geplant.
Nutzt mein Arbeitgeber diese Spielräume, werde ich am Arbeitsplatz künftig ständig kontrolliert werden, etwa durch permanente Videoüberwachung und regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören meiner Telefonate und E-Mails.
Als betroffener Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Mit freundlichem Gruß
Wenn dir die Anfrage gefällt, stelle sie bitte auch den schwarz-gelben Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises. Über Abgeordnetenwatch geht das ganz einfach. Noch haben wir die Chance, die Zulassung umfassender Arbeitnehmerüberwachung zu verhindern.
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Themenfremd, aber sauwichtig — 21. November 2011 @ 22.23 Uhr
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