Australien hebelt Urteil gegen Videoüberwachung aus

Im Mai 2012 hat der Australische Bürgerrechtsaktivist Adam Bonner ein Urteil des Verwaltungsgerichts (Administrative Decisions Tribunal New South Wales) gegen die Videoüberwachung des Zentrums der australischen 30.000-Einwohnerstadt Nowra erstritten (Az. SF v Shoalhaven City Council [2013] NSWADT 94). In dem Urteil schreibt der zuständige Richter:

Sachverständigengutachten sprechen dafür, dass Videoüberwachung wenig zur Verhinderung von Straftaten beiträgt. Die für Nowra verfügbaren Daten unterstützen die Ansicht des Antragstellers, dass der Stadtrat nicht belegt hat, dass das Filmen von Menschen in der Innenstadt von Nowra vernünftigerweise erforderlich ist, um Straftaten zu verhindern. Tatsächlich legt die verfügbare Datenlage nahe, dass die Zahl der Straftaten in den Kategorien Körperverletzung, Einbrüche und Sachbeschädigungen seit Installation der Überwachungskameras angestiegen ist.

Es scheint mir, dass – jedenfalls zu dem Zeitpunkt des Filmens des Antragstellers – die zur Überwachung eingesetzte Technik keine erheblichen Daten liefern konnte, die von Bedeutung für die Rechtsdurchsetzung sein könnten.

Meiner Ansicht nach sind die vom Antragsteller gespeicherten personenbezogenen Informationen gemessen am Zweck der Verhütung von Straftaten nicht relevant, exzessiv, inakkurat und unvollständig. Unter diesen Umständen stimme ich dem Antragsteller darin zu, dass der Stadtrat die Verpflichtung aus Paragraf 11 des Datenschutzgesetzes nicht umgesetzt hat.

Die konservative Mehrheit im Bundesstaat New South Wales hat das Urteil zum Anlass genommen, städtische Überwachungskameras vom Datenschutzgesetz auszunehmen, so dass die Überwachung nicht mehr erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Die Überwachungskameras in Nowra sind kurze Zeit darauf wieder in Betrieb genommen worden. Der Datenschutzbeauftragte erklärte, dem Urteil sei keine generelle Bedeutung zuzumessen.

Eine seither durchgeführte Evaluierung hat allerdings „Unzulänglichkeiten“ des Überwachungssystems in Nowra ergeben, deren Behebung 230.000 $ kosten würde – deutlich mehr als die Installation der 18 Kameras (150.000 $). Der Evaluierungsbericht wird aus „Sicherheitsgründen“ geheim gehalten. Die Stadt will die Überwachung sogar ausweiten und dafür sogar 500.000 $ ausgeben. Die Bundesregierung lehnte eine Finanzierung jedoch ab. Justizminister David Clarke schrieb:

Es ist außerdem wichtig, auf die prohibitiv hohen Kosten hinzuweisen, mit denen die Installation, Unterhaltung und aktive Beobachtung eines wirksamen Videoüberwachungssystems mit ausreichender Abdeckung zum Zweck der Verhütung von Straftaten verbunden ist.

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