Bahn plant Videoüberwachung aller Bahnsteige

Im Zuge einer Automatisierung ihrer Bahnhöfe plant die Deutsche Bahn offenbar, bundesweit alle Bahnsteige mit Kameras zu überwachen.  Die Kamerabilder sollen in zentrale Ansagestellen übertragen werden – inklusive privater Abschiedsszenen.

Vor einiger Zeit habe ich am Bahnhof von Itzehoe (Schleswig-Holstein) eine Videokamera am Bahnsteig entdeckt. Wie diese Bahnsteigkameras und die von ihnen übertragenen Bilder aussehen, zeigt der Hersteller hier. Auf eine Beschwerde meinerseits darüber antwortet die DB Station&Service AG nun:

vielen Dank für Ihre Eingabe hinsichtlich der Kamera im Bahnhof Itzehoe auf dem Bahnsteig. Es ist für uns immer gut, wenn die Reisenden aufmerksam und „wachen Auges“ auf unseren Stationen unterwegs sind und uns Hinweise geben. Das gibt uns die Möglichkeit, noch besser zu werden.

Wir möchten Ihnen gern einige nähere Informationen zum technischen Standard der Station Itzehoe geben:

Der Bahnhof Itzehoe wurde im vergangenen Jahr automatisiert, d.h. dass die Steuerung der Zugzielanzeiger automatisch durch Abgriff von Daten aus dem Gleisbereich passiert. Zeitgleich wurden Zughaltsensoren auf den Bahnsteigen installiert, die automatische Ansagen auslösen, wenn ein Zug gehalten hat etc. Die Steuerung der Anlage erfolgt aus dem Ansagezentrum Kiel heraus (vorher: Fahrdienstleiter Itzehoe).

Weil durch den MA, der die Anlage steuert, kein direkter Sichtkontakt mehr auf den Bahnsteig besteht, erhält dieser die elektronische Sicht, um Umsteigevorgänge zu sehen. Er wird damit in die Lage versetzt, situationsbezogene zusätzliche Ansagen zu machen usw. Die Bilder der Kameras werden nicht aufgezeichnet. Automatisierte Stationen werden bundesweit in diesem Standard ausgestattet.

Wir hoffen, mit unseren Aussagen nicht zu techniklastig geworden zu sein.

Gern erläutern wir Ihnen telefonisch noch weitere Fragen. Bitte rufen Sie uns an.

Viele Grüße von

Aus meiner Antwort:

danke für Ihre aufschlussreiche Mitteilung. Es freut mich, dass ich nun endlich die zuständige Stelle für diese Kamera festgestellt habe.

Gegen eine automatisierte Steuerung der Zugzielanzeiger habe ich natürlich nichts einzuwenden, ebensowenig gegen Zughaltsensoren. Auch die Steuerung der Anlage aus dem Ansagezentrum Kiel mag angehen.

All dies ändert aber nichts daran, dass ein Filmen von Fahrgästen weder erforderlich noch rechtmäßig ist.

Die Videoüberwachung des Bahnsteigs ist bereits deshalb rechtswidrig, weil an keiner Stelle darauf hingewiesen wird. § 6b Bundesdatenschutzgesetz bestimmt: „Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.“ Der juristische Kommentar von Simitis schreibt dazu: „Der Betroffene muss aber eine Vorstellung bekommen können, welcher Raum von der Videoüberwachung erfasst wird, um dieser ausweichen zu können. […] Auf gesonderte optische Hinweise kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn die Kamera für den Betroffenen deutlich sichtbar angebracht ist. […] Soweit der Betroffene die Videokamera aber erst als solche erkennt, wenn er sich in ihrem Erfassungsfeld befindet, ist ein zusätzlicher Hinweis im räumlichen Vorfeld erforderlich.“ Im Fall Itzehoe fehlt jeder optische Hinweis (Schild) auf die Kamera. Man kann die Kamera auch sonst nicht deutlich erkennen, jedenfalls aber erst, wenn man schon gefilmt wird. Zudem ist nicht erkennbar, welcher Bereich von der Kamera erfasst wird. Außerdem ist keinerlei Hinweis auf die verantwortliche Stelle angebracht. Schon aus diesen Gründen ist die Anlage rechtswidrig.

Aber auch im Falle eines Hinweises wäre die Überwachung rechtswidrig, weil nicht erforderlich. Schon der Fahrdienstleiter Itzehoe hatte keinen direkten Sichtkontakt auf die Fahrgäste am Bahnsteig, jedenfalls wenn zwischen Bahnsteig und Fahrdienstleiter ein Zug stand. Das Ansagezentrum braucht dementsprechend ebensowenig direkten Sichtkontakt auf den Bahnsteig. Dies zeigen Dutzende von Bahnhöfen in Schleswig-Holstein ohne direkten Sichtkontakt des Ansagers. Die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit dieser Bahnsteige ist unzweifelhaft in vollem Umfang gewährleistet. Das Ansagezentrum muss allenfalls wissen, ob ein Zug am Bahnsteig steht. Dazu reichen aber schon Sensoren. In jedem Fall aber würde es reichen, den Gleis und damit die Züge zu filmen anstelle der Fahrgäste auf dem Bahnsteig. Was „situationsbezogene Ansagen“ angeht: Ich habe als langjähriger Bahnkunde noch nie eine Ansage gehört, die sich auf das Verhalten der Fahrgäste am Bahnsteig bezogen hat. Mit der Kamera in Itzehoe haben Sie ohnehin nur einen Ausschnitt des Bahnsteigs im Blick.

Selbst wenn es theoretisch für „situationsbezogene Ansagen“ nützlich sein könnte, die Fahrgäste zu sehen, ist es doch evident unverhältnismäßig, wegen solcher seltenen Ausnahmefälle dauerhaft sämtliche vollkommen unschuldige und unverdächtige Fahrgäste flächendeckend zu überwachen. Von den Personen, die den überwachten Bereich betreten, geht keinerlei Gefahr für Dritte aus. Die Videoüberwachung erfasst nahezu ausschließlich Personen, die keinen Anlass für eine Überwachung geben (vgl. BVerfGK 10, 330). Eine gleichwohl permanent erfolgende Videoüberwachung des Bahnsteigs muss in dieser Situation als exzessiv und unverhältnismäßig angesehen werden.

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass private Flächen, die zu betreten Dritte (z.B. Mieter) berechtigt sind, nicht unter Berufung auf das Eigentum oder Hausrecht (vgl. § 6b BDSG) mit technischen Mitteln überwacht werden dürfen (BGH, NJW 1995, 1955: öffentlicher Zugangsweg zu Nachbargrundstück; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug). Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Flächen, die wie Eingangsbereiche, Zugangswege (BGH a.a.O.; OLG München a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.) oder Fahrstühle (KG a.a.O.) dem öffentlichen Durchgangsverkehr dienen und Flächen, die dem längeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind, ihnen etwa als Arbeitsplatz zugewiesen sind.

Im vorliegenden Fall sind Fahrgäste zum Betreten des Bahnsteigs berechtigt. In eine Videoüberwachung haben sie nicht eingewilligt. Der Bahnsteig dient nicht nur dem Durchgang, sondern auch längerem Aufenthalt bei dem Warten auf (öfters auch verspätete) Züge. Auf dem Bahnsteig kann es zu privatem bis intimem Verhalten kommen (z.B. Verabschiedung/Begrüßung von Paaren).

Für zulässig hält die Rechtsprechung eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen ohne Einwilligung der Betroffenen einzig, wenn gerade auf dem überwachten Grundstück (KG a.a.O.: nicht auf Nachbargrundstücken) schwerwiegende Rechtsverletzungen, etwa Angriffe gegen eine Person oder ihre unmittelbare Wohnsphäre, begangen worden sind und ihnen ohne Videoüberwachung nicht zumutbar begegnet werden könnte (BGH, NJW 1995, 1955 m.w.N.); selbst in diesem Fall darf die Überwachungsmaßnahme nur zielgerichtet und zeitlich befristet zur Identifizierung des Täters dieser Handlungen und zur Durchsetzung der gegen ihn bestehenden Ansprüche eingesetzt werden. Ein solcher Fall liegt in Itzehoe offenkundig nicht vor. Die dauerhafte Bahnsteigüberwachung ist infolgedessen rechtswidrig.

Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, die Videokamera(s) unverzüglich zu entfernen, da andernfalls ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz droht. Ich mache Ihnen keinen persönlichen Vorwurf wegen der Angelegenheit, aber im Zuge der Automatisierung von Bahnhöfen ist offensichtlich keine ausreichende Prüfung der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit und Zulässigkeit einer Videoüberwachung erfolgt. Deswegen muss jetzt nachträglich die Anlage wieder entfernt werden. Ich bin sicher, dass diejenigen Fahrgäste, die die Kamera bemerkt haben, dies begrüßen werden, denn als Fahrgast wird man nicht gerne von einem Kameraauge beobachtet.

Mit freundlichem Gruß,

Es würde mich freuen, wenn sich auch andere Bahnfahrer gegen die völlig unverhältnismäßige Überwachung aller Bahnsteige beschweren würden. Die zuständige DB Station&Service AG erreicht man über die Kontaktdaten des Reiseportals der Bahn. Außerdem ist eine Beschwerde beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten sinnvoll, der den Datenschutz bei der in Berlin ansässigen Bahn beaufsichtigt. Ich habe das für den Standort Itzehoe bereits veranlasst.

Siehe auch:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (11 Bewertungen, durchschnittlich: 4,00 von 5)
Loading...
13.940mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Privatsektor, Frühwarnsystem, Juristisches, Metaowl-Watchblog, Videoüberwachung

5 Kommentare »


  1. Video-Überwachung U-Bahn — 20. März 2011 @ 13.54 Uhr

    Wie verhält es sich eigentlich mit der Videoüberwachung auf Bahnsteigen und in Zügen von U-Bahnen? In München wird vor Betreten der Überwachten Bereiche auf die Videoüberwachung hingewiesen, auch auf die zuständige Stelle (letzteres zumindest bei den Kameras in Zügen). Kann man aus diesem Beitrag schließen, daß die Videoüberwachung nicht erforderlich und somit rechtswidrig ist? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

    Paul

    Webmaster: Meiner Meinung ist dies in der Tat der Fall. Videoüberwachung auf Bahnsteigen und in Zügen von U-Bahnen ist im Regelfall unverhältnismäßig. Bislang ist dagegen noch nicht geklagt worden. Falls dies jemand in Angriff nehmen will, sollte er sich mit uns vorab in Verbindung setzen, weil eine solche Klage gut vorbereitet und argumentiert werden muss.


  2. - — 27. März 2011 @ 15.38 Uhr

    man sollte im süßen Rausch der Datenschutzfrustration aber auch nicht die Attacken auf Rentner und Passanten (z.B. Solln, Arabellapark, …) vergessen. Die Kameras dienen nämlich nicht dem Ausspionieren von Fahrgästen, sondern der Sicherheit in den Bahnhöfen (zumal das Material sowieso nach ein paar Tagen automatisch überschrieben wird wenn nichts vorgefallen ist)! Gerade wenn man mal an den Vorfall im Arabellapark zurückdenken würde, könnte man sich ausrechnen wie es dem armen Rentner jetzt gehen würde, wären im Bahnhof keine Kameras gewesen. Dass Kameras Übergriffe aber nicht nur beweisen, sondern Unfälle auch im Voraus verhindern (z.B. Notbremsung bei Person im Gleis) liegt wohl auf der Hand. Wenigstens so eng sollte doch der Tunnelblick nicht geschnürt werden, bevor man das Retten von Menschenleben als „unverhältnismäßig“ bezeichnet oder mal wieder dagegen „klagen“ will.

    Webmaster: Die Hoffnung trügt. Siehe dazu Nutzen von Videoüberwachung in Berlin und London (17.2.2008) und Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen [2. Ergänzung] (3.9.2006).


  3. Video-Überwachung U-Bahn — 30. März 2011 @ 18.36 Uhr

    Noch gibt es nicht in allen Münchner U-Bahn-Zügen Kameras, auch nicht in allen Wägen eines Zuges. Man kann sich also aussuchen ob man gefilmt wird oder nicht. Es sollen aber neue Züge angeschafft werden, die serienmäßig mit Kameras ausgestattet sind. Da wird man dann keine Wahl mehr haben. Quelle:
    http://www.muenchnerubahn.de/blog/2010/11/vertragsunterzeichnung_c2/

    Soweit ich weiß, werden die Bilder der Zugkameras bis jetzt nur zum Zugführer übertragen. Es wird aber an einer Infrastruktur gearbeitet, die die Bilder aus dem Tunnel in die Leitzentrale schafft (glaube ich, aus der Erinnerung an eine Exkursion zur Leitzentrale).

    Die Kameras auf den Bahnsteigen sind angeblich für die Betriebssicherheit nötig. Der Zugführer hat vom Zug aus Sicht auf Monitore an »seinem« Bahnsteigende, die die Bilder der Kamera zeigen. Er kann damit Zug-Türen einsehen, die er mit dem türgroßen (aber nicht vergrößernden und nicht verkleinernden) Spiegel evtl. nicht sehen kann. Ich weiß nicht, ob es Bahnsteige gibt, bei denen durch die Bahnsteigkrümmung die U-Bahn den Blick auf Türen versperrt. Aber selbst wenn, das wäre kein Grund, auf allen Bahnsteigen Kameras zu installieren. Die letzte Fahrzeugtür ist sehr weit weg vom Zugführer. Bis jetzt konnte ich als Fahrgast aber immer von einem Zugende aus sehen, ob am anderen Zugende noch Leute in der Tür stehen. Die Länge eines Zuges steht dem also nicht entgegen. Die Beleuchtung eines Bahnsteiges vielleicht schon. Soetwas zu beheben dürfte aber billiger sein, als Kameras zu installieren.

    Ich glaube, im Artikel oben wurde bereits erwähnt, das es ausreichend wäre, nur die Gleise zu Filmen, um festzustellen, ob jemand auf die Gleise gefallen ist. Das würde eine automatisierte Erkennung solcher Gefahren sogar stark vereinfachen (glaube ich), weil sich dann nur noch in dem Fall etwas im Bild bewegt, in dem sich tatsächlich jemand auf den Gleisen befindet.

    Die Schlägereien und dergleichen in den Bahnhöfen haben wohl eher gezeigt, daß sich die Leute durch Kameras nicht davon abhalten lassen, anderen Menschen zuzusetzen.

    Daher meine Frage an datenspeicherung.de:
    Wenn jemand gegen die Videoüberwachung im U-Bahnnetz klagt, besteht dann die Aussicht darauf, daß alle Kameras entfernt werden? Ist das auch ohne Klage zu erreichen? Ihr habt es ja anscheinend mit einem Hinweis per Briefpost versucht.

    Webmaster: Versuchen könnte man eine Beschwerde beim Betreiber, bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde, eine Bürgerinitiative, Unterschriftensammlung, Volksbegehren, eine Klage u.v.m. Welche Methode funktioniert, kann ich leider nicht sagen, aber jeder Versuch ist es wert.


  4. PS — 30. März 2011 @ 18.37 Uhr

    PS: Der dritte Kommentar stammt vom Autor des ersten Kommentars.

    Paul


  5. T&T — 12. März 2013 @ 2.33 Uhr

    Zitat: „Zur Abrechnung würde es vollkommen ausreichen, wenn der Start- und Zielbahnhof gespeichert würde.“

    Nein das reicht nicht. Wie soll dann festgestellt werden ob S-Bahn oder ICE genutzt wurde? Fährt man mit S-Bahn direkt von A nach B oder mit diversen ICE mit der Kirche ums Dorf?

    Wenn ein ICE Verspätung hat, kann man sich an die Fahrgastrechte wenden, wenn man sich zuspät abmeldet nicht. Darum sicher Uhrzeit und Bewegungsprofil.

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: