Bayern plant „Totalerhebung“ von Schüler-, Eltern- und Lehrerdaten
Ein Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, ab Sommer 2008 Daten sämtlicher Schüler, deren Eltern und aller Lehrer zentral und personenbezogen zu sammeln („Totalerhebung“). Dazu soll jeder Schüler und jeder Lehrer eine eindeutige, lebenslange Nummer erhalten (Schülernummer, Lehrernummer). Eine Löschung der gesammelten Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Daten jedes Betroffenen werden über Jahre hinweg angesammelt (Bildungsweg). Eine Löschung in der „operativen Datenbank“ ist frühestens sechs Jahre nach Verlassen der schulischen Ausbildung/Arbeit vorgesehen (vorbehaltlich Archivierung als „Schülerbogen“). Ein Löschung in der „Auswertungsdatenbank“ soll erst nach 30 Jahren erfolgen. Zugriff auf die Daten sollen zunächst Schulen, Kultusministerium und Schulaufsicht erhalten.
Im Einzelnen soll gespeichert werden:
- von Schülern:
- Name
- Adresse
- schulische Daten
- Daten zur Schullaufbahn
- Vorbildung
- Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (Jahrgangsstufentests in jeder Klasse und Schulform)
- Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfung
- Namen und Adresse der Eltern
- weitere Daten
- von Lehrern:
- Angaben zur Person
- Angaben zum Unterrichtseinsatz
- weitere Daten
Es soll jederzeit durch Rechtsverordnung des Ministeriums möglich sein, weitere Daten einzubeziehen. Auch Privatschulen sollen zur Beteiligung an der staatlichen Erfassung der Daten ihrer Schüler und Lehrer verpflichtet werden. Einer weiteren Regelung zufolge soll jede Schule – auch Privatschulen – verpflichtet werden, eine vom Ministerium gestellte, einheitliche Software zur Datenverwaltung zu verwenden.
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naja man muss sich halt was einfallen lassen. man haben die immer gute ideen. wollte schon immer mal eine nummer sein.