Bayern verteidigt Kfz-Massenscanning vor Gericht [ergänzt]
Der Klage eines bayerischen Bürgers gegen den automatisierten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen auf Straßen ist die Landesregierung nun entgegen getreten.
In ihrem Schriftsatz an das Gericht heißt es, Bayern verfüge über 25 automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme, von denen derzeit zehn Anlagen an vier Autobahnstandorten stationär betrieben würden. Weitere vier Anlagen stünden aktuell für den mobilen Betrieb zur Verfügung. Die verbleibenden elf Anlagen seien im Rahmen der Grenzöffnung zur Tschechischen Republik zum 21.12.2007 an den Grenzübergängen abgebaut worden und befänden sich derzeit nicht im Einsatz. Die Fehlerkennungsrate betrage unter 5%. Wieviele Fahrzeuge erfasst werden und in welche Erfolge erzielt werden, werde in Bayern nicht statistisch erfasst. Die gesetzliche Ermächtigung zur Vornahme des Kfz-Massenabgleichs sei mit Gesetz vom 08.07.2008 an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden und nicht zu beanstanden.
In seiner Erwiderung entgegnet der Kläger, auch die neugefasste Regelung über das Kfz-Massenscanning sei verfassungswidrig. Das Land sei für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen und Straftätern schon nicht zuständig. Das bayerische Gesetz regele die Verwendung der Trefferdaten auch nicht hinreichend präzise. Der Einsatz des Massenabgleichs werde so weitreichend zugelassen, dass quasi auf jeder Straße und permanent ein Abgleich vorgenommen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht habe hingegen nur einen anlassbezogenen oder stichprobenartigen Abgleich zugelassen. Schließlich sei unzulässig, dass die Kontrollen nicht durch eine Informationstafel kenntlich gemacht, sondern verdeckt durchgeführt würden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen.
Zuvor hatte der Projektleiter Kennzeichenerkennung in Bayern, Polizeioberrat Schmelzer vom Polizeipräsidium Oberfranken, in einer Anhörung erklärt: „Wir haben sieben Grenzübergänge zu Tschechien mit automatisierter Kennzeichenerkennung überwacht und an vier kriminaltaktischen Routen im Inland mit stationären Anlagen überwacht. Das sind Bundesautobahnen, und wir werden nach Wegfall der systematischen Grenzkontrollen zu Tschechien diese sieben Anlagen an den Grenzen ebenfalls im Inland einsetzen, so dass unterm Strich künftig elf Standorte in Bayern mit Kennzeichenerkennung ausgerüstet sind.“
Die Maßnahme werde überwiegend im Rahmen der verdachtslosen Schleierfahndung eingesetzt, und zwar überwiegend vor Großveranstaltungen wie der Fußball-WM oder Rockertreffen, „wo mit bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen war“. Hier sei ein Abgleich der Anreisenden mit „sonstigen polizeilichen Dateien“ wichtig, darunter einer „Rockerdatei“. „Die Aufgriffe – auch wenn sie möglicherweise, nach Meinung einiger, prozentual nicht in dem Verhältnis stehen, was tatsächlich gelesen und überprüft wird – zeigen, welch große Bedeutung dieses Hilfsmittel hat.“
Nach Darstellung des Projektleiters würden die stationären Anlagen nicht in Verbindung mit polizeilichen Kontrollstellen eingesetzt. Vielmehr würden Treffer der Einsatzzentrale gemeldet, die dann entscheide, ob eine Streife losgeschickt werde. Allein eine Anlage auf der Autobahn habe 2007 2.600 Fahrzeuge gemeldet. In der Einsatzzentrale sei eine Person allein damit beschäftigt, die Treffer dieser Anlage zu bearbeiten. Schmelzer: „Darunter sind natürlich auch Treffer, die von minderer Qualität sind, wo auch einmal eine fehlerhafte Lösung möglich ist. Es besteht nach wie vor das Syntax-Problem, zum Beispiel mit Stuttgarter und Salzburger Kennzeichen. Dadurch kann es sein, dass eine fehlerhafte Lesung erfolgt.“
Der Kläger hat bei dem Verwaltungsgericht München beantragt, das Bundesverfassungsgericht mit der Frage zu befassen, ob die bayerische Regelung verfassungskonform ist. Eine Beschwerde gegen das niedersächsische Gesetz zum Kfz-Massenscanning liegt Karlsruhe bereits vor. In Sachsen, Baden-Württemberg und Hessen entscheiden die Landtage demnächst über Gesetzentwürfe, welche die Zulassung eines Kfz-Massenabgleichs vorsehen.
Ergänzung vom 21.01.2009:
Die Grünen im bayerischen Landtag haben beantragt, den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen durch die bayerische Polizei zu stoppen – ohne Erfolg. Selbst SPD und FDP waren gegen den Vorschlag. Die FDP will nur noch einmal die verschwindende Trefferquote genau ermitteln lassen. Mit dieser Herangehensweise wird die FDP ein böses Erwachen vor dem Bundesverfassungsgericht erleben.
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