Berichtigung des EuGH-Urteils zur Surfprotokollierung / Personenbezug von IP-Adressen beantragt
Das EuGH-Urteil zum Personenbezug von IP-Adressen wurde von in- und ausländischen Lesern wiederholt falsch verstanden. Dies liegt teilweise daran, dass die unterschiedlichen Sprachfassungen des Urteils einander widersprechen. Um dies korrigieren zu lassen, beantragen wir nun Berichtigung des Urteils an drei Stellen.
Die deutsche Fassung soll berichtigt werden, um dem verbreiteten Missverständnis entgegenzuwirken, personenbezogen sei eine IP-Adresse laut EuGH nur, wenn der Anbieter selbst die Identitätsinformationen dazu erhalten könne. Andere Sprachfassungen stellen klar, dass es ausreicht, wenn die zuständige Strafverfolgungsbehörde anhand der Logfiles die Bestandsdaten vom Internetzugangsanbieter anfordern und die Strafverfolgung einleiten kann.
Berichtigungsantrag des Klägers vom 25.10.2016
EuGH erlaubt Surfprotokollierung oder Datenspeicherung? Irrtum!
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Prozessdokumentation nicht mehr abrufbar — 9. November 2016 @ 9.29 Uhr
Sehr geehrter Herr Breyer,
die Prozessdokumentation ist zumindest seit Montag nicht mehr abrufbar, es erscheint folgender Fehler:
Forbidden
You don’t have permission to access /wp-content/uploads/Surfprotokollierung_2011-07-29_Sachverst_an_LG.pdf on this server.
Wäre es möglich, diese – zur Kommentierung des Urteils – wieder zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank und beste Grüße
Judith Nink
Webmaster — 22. Januar 2017 @ 12.51 Uhr
Sehr geehrte Frau Nink,
das war wohl eine temporäre Sperrung durch meinen Provider, die nun wieder aufgehoben ist.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer