Beschäftigtendatenschutzgesetz: Umfassende Überwachung am Arbeitsplatz droht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden („Screening“). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

„Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben“, warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.

Bundestag will noch mehr Überwachung zulassen

In der Öffentlichkeit nahezu unbekannt ist, dass Union und FDP im Bundestag die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen an dem Regierungsentwurf noch einmal deutlich ausweiten wollen. Dies geht aus bislang wenig beachteten „Formulierungsvorschlägen“ des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 hervor:

  • Danach soll das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz insgesamt abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören und E-Mails lesen dürfen – um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein „zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten („Screening“) soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer „Pflichtverletzungen“.
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungs- und Einstellungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor den gesetzlichen Überwachungsgrenzen erhalten und dadurch selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen. [aktualisiert am 28.10.2011]

Nutzt ein Arbeitgeber seine neuen Spielräume, wird das geplante Gesetz – in den Worten der Datenschutzbeauftragten – „zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln – etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen“. Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag „Ausgespähte Mitarbeiter – Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern“ vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich besser wäre, wenn dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht beschlossen würde. Den Namen „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ hat er nicht verdient.

Aktueller Stand

Im Bundestag ist der Innenausschuss federführend mit dem Gesetzentwurf befasst. Er könnte die endgültige Fassung schon in der nächsten Woche beschließen.

Wer etwas gegen die drohende Zulassung umfassender Arbeitnehmerüberwachung tun will, sollte sich an seine schwarz-gelben Abgeordneten wenden. Als Textvorlage eignet sich der DGB-Aufruf zum Stopp des Gesetzesvorhabens.

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5 Kommentare »


  1. Trauerspiel — 22. Oktober 2011 @ 12.12 Uhr

    Man kann nur noch den Kopf schütteln.

    Dann wird es wohl besser sein, auf ein Gesetz zu verzichten. Sollte dieses Beschäftigtendaten“schutz“gesetz tatsächlich in Kraft treten, wird der Gang nach Karlsruhe unausweichlich sein.

    RA Thorsten Blaufelder


  2. Letzter Punkt zweifelhaft — 24. Oktober 2011 @ 15.06 Uhr

    Der Punkt
    „Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und dadurch selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.“
    geht nicht aus dem PDF hervor. Änderungen durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen dürfen nie die Situation des Angestellten schlechter stellen als im gesetz.
    Klar, ist der entwurf ungeheuerlich, aber der punkt ist meiner ansicht nach einfach falsch.

    Webmaster: § 4 Abs. 1 BDSG soll die folgende Fassung erhalten: „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Andere Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind auch Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Vereinbarungen nach § 28 Absatz 2 Sprecherausschussgesetz.“ Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen danach eine Arbeitnehmerüberwachung ohne Einwilligung der Betroffenen rechtfertigen, die andernfalls verboten wäre. Ich stelle das im Text klar.


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  5. Froschs Blog » Blog Archive » Im Netz aufgefischt #34 — 13. November 2011 @ 21.16 Uhr

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