Biometrische Gesichtserkennung überall

In den Verfassungsbeschwerden gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten und gegen die automatisierte Kfz-Kennzeichen-Fahndung ist schon lange gewarnt worden: Es handelt sich um Präzedenzfälle einer allgemeinen Kontrolle der gesamten Bevölkerung. „Erlaubte man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, mit welcher Begründung wollte man dann einer sonstigen generellen, verdachtslosen Überwachung der Bevölkerung zwecks ‚Abgleichs mit dem Fahndungsbestand‘ entgegen treten, etwa einem automatischen Abgleich aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke?“

Und tatsächlich: Die permanente, verdachtslose biometrische Gesichtserkennung soll kommen, zur Überprüfung, ob der Passant nicht vielleicht in einer Fahndungsliste steht. Das Bundeskriminalamt testet am Mainzer Hauptbahnhof ein entsprechendes System mithilfe der dort vorhandenen Videokameras.

Zurecht wird die Fehleranfälligkeit der Systeme kritisiert. Es wird oft zu Fehlalarm kommen, falsche Verdächtigungen können die Folge sein. Außerdem kann schon die Furcht vor Überwachung politische Kritiker daran hindern, sich frei zu bewegen. Eine Massenüberwachung und -kontrolle der Bevölkerung wäre das Ende des freiheitlichen Rechtsstaats, wie wir ihn kennen.

Ein lesenswerter Hintergrundbericht zu dem Vorhaben findet sich hier.

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