Bundesdatenschutzbeauftragter: Gesellschaftliche Freiheit in Gefahr

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz im Interview mit der Nachrichtenagentur AP:

  • Die Erfahrungen, die mit Befugniserweiterungen in der Vergangenheit gemacht wurden, belegen nicht die Notwendigkeit weiterer Erweiterungen.
  • Die Rasterfahndung hat ihre Ziele, nämlich Schläfer ausfindig zu machen, nicht erreicht.
  • Diejenigen, die schlimme Verbrechen begehen wollen, sind auch mit einer Vorratsdatenspeicherung in der Lage, diese Mechanismen zu unterlaufen. Die wirklich unbedarften Tätergruppen und die Unschuldigen werden demgegenüber in großem Umfang von dieser Speicherung betroffen sein.
  • Weil man nicht weiß, von wem eine terroristische Gefahr ausgeht, gibt es die Tendenz, immer weiter im Vorfeld zu kontrollieren. Das würde aber letztlich den Generalverdacht gegen alle bedeuten – nicht nur gegen Muslime. Das wiederum hätte zur Folge, dass man sich nicht mehr frei betätigen und bewegen würde.

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