Bundesdatenschutzbeauftragter teilt Kritik an De-Mail

Die zuständige Mitarbeiterin des Bundesdatenschutzbeauftragten hat auf mein Schreiben zum geplanten „Leitfaden zum datenschutzgerechten Einsatz von De-Mail“ reagiert und teilt verschiedene der von mir genannten Kritikpunkte.

In dem Antwortschreiben der Mitarbeiterin des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 04.02.2013 heißt es:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2013 an Herrn Schaar, in der Sie einige Hinweise zum datenschutzgerechten Einsatz von De-Mail geben. Herr Schaar hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Es ist richtig, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) derzeit einen Leitfaden bzw. eine Handreichung zur datenschutzgerechten Nutzung von De-Mail vorbereitet. Seit einigen Monaten werden – vor allem im Zuge des E-Government- Gesetzentwurfs – immer wieder Diskussionen um die Sicherheit und Vertraulichkeit der De-Mail-Kommunikation geführt. Diese entzünden sich vor allem daran, dass das De-Mail-Gesetz keine Verpflichtung für Dienstenabieter enthält, eine Ende-zu-Ende- Verschlüsselung von De-Mail-Nachrichten vorzusehen. Der Diensteanbieter hat die nicht Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten vor der Weiterleitung zu entschlüsseln und auf das Vorhandensein von Schadsoftware zu prüfen. Meine Anregungen, den Gesetzentwurf in dieser Hinsicht klarer zu fassen und die Anbieter zur Bereitstellung eines Angebots einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu verpflichten, waren leider nicht sehr erfolgreich. Der Fokus der Handreichung soll daher auf der technischen Betrachtung der De-Mail-Kommunikation unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben sowie auf Empfehlungen liegen, wann eine De-Mail Ende-zu-Ende verschlüsselt werden sollte.

Ich teile Ihre Ansicht, dass es auch künftig weiterhin alternative Kanäle für die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung geben muss. Die Nutzung von De-Mail muss für den Bürger auf jeden Fall freiwillig bleiben. De-Mail soll nur ein weiterer Kanal neben den bereits vorhandenen werden. Eine Verengung der Kommunikation auf diesen Weg ist nicht vorgesehen. Sollten politische Bestrebungen künftig in diese Richtung gehen, werde ich dies nicht unterstützen.

Die Dienstenabieter wurden gesetzlich zu einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist der Dokumentation aller relevanten Kontodaten und deren Änderungen verpflichtet. Gegen diese Aufbewahrungsfrist hatte ich mich bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen – leider ohne Erfolg. Dass staatliche Stellen die Grenzen der gesetzlichen Auskunftsrechte einhalten, prüfen die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder schon jetzt unabhängig von De-Mail und werden dies auch künftig tun.

Generell liegt mir viel daran, dass De-Mail datenschutzkonform eingesetzt wird. Nach § 18 De-MailG bin ich gesetzlich verpflichtet, die Anbieter auf die datenschutzkonforme Gestaltung des De-Mail-Dienstes im Zuge der Akkreditierung zu prüfen und dies durch ein Datenschutz-Zertifikat zu bestätigen. Dabei bin ich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Im Rahmen meiner Aufsichtsbefugnisse kontrolliere ich die Diensteanbieter aber auch nach der Akkreditierung im laufenden Betrieb.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag […]

Ich rufe weiterhin zu einem Boykott des datenschutzfeinlichen De-Mail-Systems auf (nähere Informationen hier).

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1 Kommentar »


  1. Bundesdatenschutzbeauftragter zu De-Mail im E-Government-Gesetz | De-Mail-News — 22. Februar 2013 @ 22.00 Uhr

    [...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte (bzw. eine Mitarbeiterin) reagiert auf die Anfragen Patrick [...]

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