Bundesinnenministerium zum Thema Computerkriminalität
Das Bundesinnenministerium geht in einem Schreiben vom 20. Juni 2001 auf das Thema Computerkriminalität ein. Wenngleich das Schreiben schon etwas betagt ist, werden interessante und weiterhin aktuelle Fragen behandelt, u.a.:
- Häufigkeit, Aufklärungsquote und Bestrafung von Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage, Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen und Softwarepiraterie
- Strafbarkeit des Eindringens in ein Computersystem (Hacking), des Verbreitens von Viren und Virenprogrammen, der Angabe einer unrichtigen Adresse vor dem Zugang ins Internet oder der Verwendung eines Pseudonyms im E-Mail-Verkehr (Spoofing), von DDos-Attacken und Spamming
- Zulässigkeit einer Durchsuchung von Computersystemen mittels Netzwerk
- Zulässigkeit des Abrufs von E-Mails von einem Mail-Server oder von Sprachnachrichten von einer Voice-Box
- Reformbedarf im deutschen Recht wegen der Cybercrime-Konvention
Interessant sind auch die aufgezeigten Maßnahmen und Möglichkeiten der außerstrafrechtlichen Prävention gegen Computersabotage und -spionage:
- Meldepflicht für Computerattacken
- Hotlines für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- Sensibilisierungskampagnen an Schulen und Hochschulen, Aufklärung in den Schulen und in den Medien
- Computernotfallteams oder „Computer Emergency Response Teams“ (CERT)
- gesetzliche Festschreibung von der Industrie vereinbarter Sicherheitsstandards und Selbstverpflichtungen einschließlich verwaltungs-, zivil- oder auch strafrechtlicher Sanktionen
- Rolle des Produkthaftungsrechts für den Aufbau eines wirksamen Schutzes vor Computerattacken sowie Möglichkeiten, die Sicherheit von Soft- und Hardware, insbesondere im Bereich des Online-Banking, mittel- oder langfristig durch eine Ausweitung der Produkthaftung zu erhöhen und Einbeziehung von Dienstleistungen im Internet in ein solches Haftungssystem
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen der IT-Sicherheit (z. B. Deutscher IT-Sicherheits-Kongress, Veröffentlichungen)
- Erarbeitung von empfohlenen Maßnahmen (Grundschutzhandbuch, Grundschutztool)
- Unterstützen des Einsatzes von Open-Source-Produkten
- Unterstützen des Einsatzes sicherheitsgeprüfter Produkte
- Entwicklung entsprechender Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. USEIT11)
- Einsatz zertifizierter Komponenten in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen
- Aufbau eines Meldewesens IT-Sicherheitsvorkommnisse in Deutschland unter Einbindung des CERT-BUND
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