Bundesregierung verteidigt Telekommunikationsüberwachung in Karlsruhe

Die gesetzliche Identifizierungspflicht für Telefon- und Handynutzer steht auf dem Prüfstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegenüber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern lassen.

In der über 100-seitigen Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht heißt es, der Zugriff auf „Telekommunikationsspuren“ sei heute zu einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument in der täglichen Arbeit der Sicherheitsbehörden geworden. Das Instrument habe sich in langjähriger Praxis bewährt. Es „würde jegliche effektive Sicherheitsgewährleistung lähmen, wenn man den Staat selbst bezüglich derartiger grundlegender Identifikationsdaten darauf verweisen würde, diese Daten nicht systematisch und ohne weiteres abrufbar vorzuhalten, sondern in jedem Einzelfall mühsam zu ermitteln.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Gerade die – jedermann unterschiedslos treffende – völlige Verdachtslosigkeit der Datenvorhaltung […] hat […] zur Folge, dass mit der Einstellung in den entsprechenden Datensatz nicht die geringste abstempelnde oder stigmatisierende Wirkung verknüpft ist […] Gerade weil der Eingriff verdachtslos ist, ist er auch von so geringer Intensität.“

Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2004 schreibt vor, dass Telefon- und Handynummern nur noch gegen Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum zugeteilt werden dürfen. Auch vorausbezahlte Handykarten dürfen nicht mehr anonym verkauft werden. Die Kundendaten werden in eine Datenbank eingestellt, auf die eine Vielzahl von Behörden direkten Zugriff hat. Die amtliche Statistik zählt mittlerweile 9.000 Datenabfragen am Tag. Diese Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Die Bundesregierung nennt dem Bundesverfassungsgericht nun zehn konkrete Beispielsfälle, in denen Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten beigetragen haben, darunter Drogenhandel, Mord, Falschgeldproduktion und „geheimdienstliche Agententätigkeit“. Ein Netzwerk Pädophiler habe aufgedeckt werden können, Ermittlungen wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung seien gefördert worden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beanstandet in seiner Stellungnahme, die allgemeine Identifizierungspflicht stehe „in keinem Verhältnis zu einem völlig ungewissen und unbestimmten möglichen Nutzen der Speicherung“. Straftäter könnten die Maßnahme durch den Einsatz von Strohleuten und den Tausch von Prepaidkarten leicht umgehen. Im Ausland gebe es eine derartige „Datenerhebung auf Vorrat“ nicht. Die staatlichen Zugriffsrechte seien „zu weitgehend und zu unbestimmt“. Sie könnten vor den Grundrechten daher keinen Bestand haben. 13 Landesdatenschutzbeauftragte pflichten dieser Auffassung in einem eigenen Positionspapier bei.

Die Beschwerdeführer führen an, wer eine politische Demonstration vorbereite oder gegenüber der Presse vertraulich Missstände aufdecken wolle, habe ein berechtigtes Interesse an der Nutzung einer anonymen Mobiltelefonkarte. Das Telekommunikationsgesetz erlaube die Identifizierung von Anrufern und Internetnutzern schon zur Verfolgung von Parksündern. Geheimdienste dürften ohne richterliche Genehmigung Passwörter für E-Mail-Postfächer abfragen. „Immer öfter verabschiedet die Politik verfassungswidrige Gesetze“, erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat. „Niemand will dem Staat zielgerichtete Ermittlungen wegen schwerer Straftaten verbieten. Der Gesetzgeber verliert aber zunehmend jedes Maß und stellt blindwütig alle unter Generalverdacht. Der permanente Sicherheitsaktionismus der Politik vergeudet Geld und politische Energie, die anderswo fehlen.“

Unterdessen bereitet die Bundesregierung die nächste Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung vor. Ab Herbst sollen sämtliche Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers nachvollziehbar sein. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, sieht in den Plänen einen „klaren Verfassungsbruch“. In einer Gemeinsamem Erklärung vom Januar haben über 30 Verbände die Koalition aufgefordert, die Pläne auszusetzen, bis die Gerichte über die Rechtmäßigkeit der „Abbildung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung“ entschieden haben.

Weitere Informationen:

Die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten
http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf

Die Erwiderung der Beschwerdeführer
http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN_03-2007.pdf

Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/80/55/

Siehe auch:

heise online: Bundesregierung verteidigt Identifikationszwang für Telefon- und Handynutzer (23.03.2007)

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1 Kommentar »


  1. Eingriff in Datenschutz — 26. März 2007 @ 19.59 Uhr

    Selbst wenn man der Regierung die besten Absichten unterstellt, bleibt das entscheidende Problem, dass mit diesem Überwachungsinstrumentarium potisch agiert und reagiert werden kann. Opposition kann dann gezielt „ausgeschaltet“ werden, und sei es nur im Ausspionieren um dann von der Meinungsmache gezielt gegen andere polititisdche Vorstellungen vorzugehen. Es geht also nicht allein nur um Grundrechte, sondern um deren Bedeutung politische Veränderungen legal im Land überhaupt noch durchsetzen zu können.

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