Bundesverwaltungsgericht verhandelt über millionenfachen Abgleich von Kfz-Kennzeichen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute ab 12 Uhr über die Klage eines Autofahrers gegen den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern mit Polizeidateien auf bayerischen Straßen (Az. 6 C 7.13). Auch diverse andere Bundesländer praktizieren den umstrittenen Kfz-Massenabgleich und stehen deshalb vor Gericht.
Autofahrer in Bayern werden derzeit an 12 Standorten auf 30 Fahrspuren automatisch überwacht (11 Standorte auf Autobahnen, ein Standort an einer Bundestraße). Monat für Monat werden so 8 Mio. Fahrer und Fahrerinnen ohne jeden Anlass darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug vielleicht zur Fahndung oder zur „polizeilichen Registrierung“ oder Beobachtung ausgeschrieben ist. 185 Fahrzeuge pro Minute werden in Bayern gerastert. 40.000 – 50.000mal monatlich (56-69mal pro Stunde) melden die Geräte der Polizei das Antreffen eines gesuchten Fahrzeugs. Nur 500-600mal monatlich (also maximal zu 1,5%) liegt aber tatsächlich ein Treffer vor und wird eine polizeiliche Maßnahme veranlasst. Gemessen an allen gerasterten Fahrzeugen liegt die gemeldete Trefferquote bei 0,03%. Diese Erfolgsquote liegt nachweislich nicht höher als bei einer zufälligen Kontrolle beliebiger Fahrzeuge (z.B. Schleierfahndung). 1 Mio. Euro hat Bayern für die umstrittenen Geräte ausgegeben, von den mit ihrer Bedienung verbundenen Personalkosten abgesehen.
Mit Urteil vom 17. Dezember 2012 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Abweisung der Klage Erharts gegen den Dauereinsatz von Kfz-Kennzeichenlesegeräten in Bayern (Az. 10 BV 09.2641). Allerdings erkannte das Gericht ausdrücklich an, „dass die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt der Erfassungssysteme hoch und demgegenüber die Erfolge des massenhaften Abgleichs nur relativ gering sind“. Es räumt auch die „große Streubreite“ der Kennzeichenerfassung ein, „die nur in vergleichsweise wenigen Fällen Erkenntnisse verspricht“, und betont die „relativ häufigen Fehlertreffer“, die sich „auf eine Zahl von 40.000 bis 50.000 im Monat belaufen“. Durch den massenhaften Abgleich könne sich „durchaus subjektiv das Gefühl des Überwachtwerdens einstellen“. In der „Gesamtschau“ betrachtet der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Vorschriften gleichwohl „noch als verhältnismäßig“. Trotz „Bedenken insbesondere wegen des Fehlens einer zeitlichen Begrenzung“ der im Dauerbetrieb eingesetzten Anlagen habe das Gericht nicht die „volle Überzeugung gewinnen können, dass die gesetzlichen Regelungen nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind.“
Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“ engagiert, will diese Entscheidung nicht hinnehmen und ist mithilfe von Spendengeldern vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen: „50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den fehleranfälligen Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber.
Für den Kläger vor Gericht tritt heute der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss von der Humanistischen Union auf, der bereits erfolgreich gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war.
Hintergrund:
2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, so Hay damals. Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Regelungen seither ersatzlos gestrichen.
Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen aktuell Verfassungsbeschwerden gegen neue Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg zur Prüfung vor.
Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: Autofahrer könnten durch den fehleranfälligen Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Je nach Wetter werde etwa jedes 20. Kennzeichen falsch eingelesen. Aufgrund des massenhaften Abgleichs komme es dadurch stündlich zu Falschmeldungen. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber.
Weitere Informationen im Internet:
- Terminsnachricht des Bundesverwaltungsgerichts
- Zur Klage gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern
- Spendenaufruf des Klägers
Die bei Gericht eingereichten Schriftsätze:
- Berufungsurteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Az. 10 BV 09.2641
- Revisionsbegründung des Klägers vom 03.05.2013
- Revisionserwiderung der Landesanwaltschaft vom 01.08.2013
- Fragen des Berichterstatters vom 02.10.2014
- Schriftsatz der Landesanwaltschaft vom 14.10.2014
- Schriftsatz des Klägers vom 17.10.2014
Die beim Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanz) eingereichten Schriftsätze:
- Urteil des Verwaltungsgerichts: Az. M 7 K 08.3052
- Die Berufungsbegründung des Klägers vom 30.11.2009: Berufungsbegruendung_Kfz-Massenscanning_By_2009-11-30.pdf
- Die Berufungserwiderung Bayerns vom 26.01.2010: Berufungserwiderung_Kfz-Massenscanning_By_2010-01-26.pdf
- Der Schriftsatz des Klägers vom 11.08.2011: Bf_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2011-08-11.pdf
- Bericht des Staatsministeriums des Innern über die automatisierte Kennzeichenerfassung vom 03.02.2010: Bf_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2011-08-11_Anlage.pdf
- Fragenkatalog des Verwaltungsgerichtshofs vom 13.10.2011: Gericht_Kfz-Massenscanning_By_2011-10-13.pdf
- Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17.10.2011: Gericht_Kfz-Massenscanning_By_2011-10-17.pdf
- Schriftsatz des Staatsministeriums des Innern vom 02.01.2012: Land_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2012-01-03
- Schriftsätze des Beschwerdeführers vom 05. und 06.03.2012: Bf_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2012-03-05
- Schriftsatz der Landesanwaltschaft vom 03.05.2012: Landesanwaltschaft_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2012-05-03.pdf
- Schriftsatz der Landesanwaltschaft vom 04.12.2012: Landesanwaltschaft_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2012-12-04.pdf
- Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 06.12.2012: Bf_Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_By_2012-12-06.pdf
- Verhandlungsprotokoll vom 10.12.2012: Gericht_Kfz-Massenscanning_By_2012-12-10.pdf
Die beim Verwaltungsgericht (erste Instanz) eingereichten Schriftsätze:
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