Datenschutz bei Online-Tickets der Deutschen Bahn [Update]
Meine Mail vom 22.12.2006 an die hessische Datenschutzausicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen habe ich zum Normaltarif ein DB-Online-Ticket (Zugfahrschein) über das Internet gekauft, und zwar bei der DB Fernverkehr AG/DB Regio AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt. Verwundert hat mich, dass der Reisebegleiter bei der Kontrolle neben dem Ticket auch meine Kreditkarte sehen wollte und diese mit seinem Lesegerät eingelesen hat (den Magnetstreifen der Kreditkarte „durchgezogen“ hat). Überhaupt ist es verwunderlich, warum meine Personalien (…) und Kreditkartendaten („Ausweis: MasterCard1015″) auf dem Ticket abgedruckt waren.
Meiner Ansicht nach ist die Speicherung personenbezogener Daten zu einem Ticket nur dann erforderlich, wenn das Ticket nicht übertragbar ist. In meinem Fall war die Übertragbarkeit aber gegeben. In diesem Fall genügt es, dass sicher gestellt wird, dass mein Ausdruck keine Fälschung ist, das Ticket also tatsächlich gekauft wurde. Nicht erforderlich ist es aber, meinen Namen auf das Ticket zu drucken und eine Identifizierung des Ticketinhabers zu verlangen.
Die Deutsche Bahn sieht keine Veranlassung zu einer Änderung, obwohl ich sie dazu aufgefordert hatte (siehe Antwortschreiben unten).
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die Deutsche Bahn Abrechnungsdaten nur zur Abrechnung nutzt und nicht unnötig auf Tickets druckt, die nicht personengebunden sind. Außerdem bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass eine Identifizierung der Inhaber nicht personengebundener Online-Tickets künftig unterbleibt, insbesondere durch elektronisches Einlesen der Kreditkarte.
Zu Ihrer Information füge ich mein Online-Ticket bei.
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Breyer> Sehr geehrte…,
> vielen Dank für Ihre eMail.
> Ihre Kreditkarte dient zur Identifikation Ihrer Person im Zug.
> Im Barcode werden Abgangsbahnhof, Zielbahnhof, Strecke, Züge, Anzahl
> der reisenden Personen, der Tarif (bspw. mit oder ohne BahnCard,
> Sparpreis….), das Reisedatum und die Wagenklasse in einem Datensatz
> gespeichert. Mit dem korrelierenden Kontrolldatensatz im Mobilen
> Terminal des Zugbegleiters überprüft der Zugbegleiter im Zug die
> Gültigkeit des Online-Tickets.
> Die Kontrolldaten enthalten Informationen zum Zug in dem das
> Online-Ticket kontrolliert wurde, aber keine personenbezogene Daten.
> Auch wird die Nummer der Ausweis-ID (hier Ihre Kreditkartennummer)
> werder erfasst noch gespeichert. Die personenbezogenen DAten werden
> nicht an Dritte übermittelt.
> Wir hoffen Sie Ihrem Wunsche entsprechend informieren zu können.
> Mit freundlichen Grüßen
>
> …
> Deutsche Bahn AG
> stv. Konzerndatenschutzbeauftragter (MZD)
> (Datenschutzrecht, Multimediadatenschutzrecht)
Antwort vom 05.03.2006:
Aktenzeichen: I 17 – 3v 04/03 – 898/06 (bitte immer angeben)
Sehr geehrte…,
im Nachgang zu meiner Mail vom 10. Januar 2007 teile ich Ihnen mit, dass mir die DB Fernverkehr AG mitgeteilt hat, dass die Online-Fahrkarten nicht übertragbar sind. Die auf der Fahrkarte abgedruckten Daten sind für eine Identifizierung der zu befördernden Person erforderlich. Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass deutlich bei den Erläuterungen zu Online Fahrkarten ersichtlich ist, dass Online Fahrkarten nicht auf den Namen Dritter ausgestellt werden. Ihr Hinweis in Ihrer Mail an mich diese Fahrkarten seien übertragbar entspricht also in keiner Weise der Wahrheit. Somit ist die Sache abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftraggez. …
Regierungspräsidium Darmstadt
Dez. Datenschutz
Rheinstraße 62
64283 Darmstadt
In den Bahn-AGB heißt es tatsächlich, dass Online-Tickets nicht übertragbar seien. Wer eine Fahrkarte zum Normaltarif kauft, bekommt für denselben Preis wie am Automaten oder am Schalter also nur eine nicht übertragbare Karte. Das sollte die Bahn ihren Kunden deutlicher sagen – und möglichst mit einer guten Begründung. Jedenfalls ist datenschutzfreundliches Reisen bei einer Online-Buchung im Internet derzeit nicht möglich.
Was man immerhin tun kann, ist eine E-Mail an die Bahn senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Verwendung meiner Daten zur Kundenbetreuung und verlange eine sofortige Löschung der Reisedaten.
Schließlich widerspreche ich der Nutzung oder Weitergabe meiner Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie dem Rechnung tragen werden.
Mit freundlichem Gruß
Auf eine Bestätigung warte ich seit Wochen vergeblich.
Update: Ich habe eine Antwort erhalten, indem ich dem stellvertretenden Konzerndatenschutzbeauftragten direkt geschrieben habe (Juergen[Punkt]Sack[ät]bahn[Punkt]de):
Sehr geehrte…,
gerne geben wir Ihnen die gewünschten Informationen in dem Rahmen, den das BDSG und andere Rechtvorschriften zulassen und vorsehen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hier bei mehrern Millionen BahnCards und mehreren Millionen Onlinetickets keine handischen Prozesse entwickeln und zulassen können. Zunächst zum Online-Buchungssystem:
Auftragsdaten:
dem Wunsch, die Auftragsdaten mit Reisetag zu löschen, können wir nicht nachkommen. Auftragsdaten werden bis zu 6 Monate nach Abwicklung der Bestellung für Clearingzwecke etc. benötigt. Nach 6 Monaten erfolgt eine automatische Löschung. Außerdem müssen wir gem. HGB und AO Auftragsdaten für das Finanzamt archivieren
Kundenstammdaten:
Als Online-Kunde können Sie Ihren account bei uns jederzeit selbsttätig löschen:
1. auf bahn.de einloggen (s. im kleines Fenster im linken Bereich auf bahn.de)
2. im daraufhin erscheinenden Kundenaccount den Menüpunkt „persönliche Daten bearbeiten“ wählen
3. im nächsten Bildschirm „Abmelden“ anklicken
4. es erscheint ein Fenster zur Eingabe des Kundenaccount-Passowortes: mit Eingabe und Klick auf Löschen ist der Kundenaccount bei uns gelöscht (das umfasst übrigens auch Kundenbindungsmerkmale)Eine automatische Löschung der Kundenstammdaten erfolgt nach 18 Monaten Inaktivität. Darüberhinaus können auf besonderen Wunsch nach Abwicklung aller Bestellungen Kundenstammdaten auch sofort manuell gelöscht werden. Hierzu bitten wir einen kurzen Hinweis wenn dies gewünscht ist.
Sollten Sie sich für den E-MailNewsletter im Double-Opt-In Verfahren angemeldet haben, können Sie sich dort auch jederzeit selbst wieder abmelden. Ihre Daten werden dann gelöscht.
Was Ihre BahnCard Daten angeht, können wir Ihnen mitteilen, dass eine Werbesperre und eine Kontoauszugssperre bereits gesetzt wurde. Von Ihnen sind keine Reisedaten und keine Bonuspunkte gespeichert. Ihre Stammdaten aus dem BahnCard Bestellschein können wir aus Vertragsgründen während der Vertragslaufzeit nicht löschen.
Wir hoffen, dass wir Sie nun umfassend informieren konnten.
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vox enigma — 9. März 2007 @ 18.21 Uhr
„Ihr Hinweis in Ihrer Mail an mich diese Fahrkarten seien übertragbar entspricht also in keiner Weise der Wahrheit. Somit ist die Sache abgeschlossen“ heißt doch auf gut deutsch: „Du hast frech gelogen. Belästige mich nie wieder mit so einem Dreck.“
Anonymous — 10. März 2007 @ 21.51 Uhr
ist vermutlich ein überflüssiger Kommentar, weil bereits bekannt, aber:
das Online-Ticket kann beliebig häufig ausgedruckt werden, verschickt, an andere Leute weitergegeben usw.
Durch die Bindung an eine Person soll verhindert werden, dass zwei Leute mit demselben Ticket fahren.
Bei Offline-Tickets (oder auch Automatentickets) versucht die Bahn dies (einfaches Kopieren) durch ihr Spezialpapier zu verhindern (wofür auch einiges an Aufwand betrieben wird).
Anonymous — 21. März 2007 @ 18.56 Uhr
…ich nutze auch oft das Online-Ticket – bevor du es ausdrucken kannst mußt du dich damit einverstanden erklären das du der Reisende
bist und das du dich mit einer der möglichen Ausweise (Kreditkarte oder Bahncard ) ausweist. Also wenn du da auf „Ja“ gedrückt hast ist doch alles klar, du hast doch selbst die Bedingungen akzeptiert…
Der Zugbegleiter liest mit seinem Terminal einen Codezahl ein die zu deiner Kreditkartennummer passen muß wenn das ok ist wird das Ticket gültig angezeigt. Ich denke eine so große Firma wie die „Die Bahn“ sicher nicht solche plumpen Fehler macht die dem Datenschutz nicht entsprechen. Wenn du anonym reisen möchtest geh doch an einen Fahrkartenautomat und zahle Bar……………
Online-Ticket — 26. März 2007 @ 13.24 Uhr
Abgesehen vom Datenschutz ist einfach Unfug, daß das Online-Ticket nicht übertragbar sein darf = ich kann nicht für jemand anderen ein Ticket online kaufen.
Ziemlich hanebüchen, schließlich gibt es ja auch so eindeutige Identifikationsmerkmale wie „Namen“ und „Ausweise“, um zu beweisen, daß man derjenige ist, der man vorzusein gibt.
Ich hatte diesbezüglich mal einen längeren Mailwechsel mit der Bahn, vor allem aus der Produktperspektive. Hat die Bahn aber nicht verstanden.
In der Schweiz kann ich übrigens ohne Probleme für einen Dritten ein Ticket kaufen, in Frankreich auch.
Anonymous — 27. März 2007 @ 20.08 Uhr
Ja ja – selbst wenn – wenn ich der Meinung bin ich möchte nicht das meine persönlichen Daten in das System der Bahn gelangen, dann
gehe ich an eine Ticket-Automat und kaufe dort meine Fahrkarte,
zahle bar und keiner weiß wohin die Reise geht.
Wenn ich aber eine Online Ticket kaufe muß ich auch mit den Bedingungen klar kommen. Man kann auch in Deutschland für dritte ein Online Ticket kaufen, man muß nur die Kreditkarte vom Dritten benutzen als Ausweis ID. Oder eine „Normale“ Fahrkarte aus dem Reisebüro, Automat oder Reisecenter kann man sogar mit eigener Kreditkarte für Dritte kaufen….
Online-Ticket — 5. April 2007 @ 10.54 Uhr
Es ist einfach nicht einzusehen, dass die Deutsche Bahn das nicht möglich macht, was bei Fluggesellschaften, aber auch der französichen und Schweizer Bahn Standard ist. Man stellt für einen Dritten, z.B. einen, der keine Kreditkarte besitzt (gilt gerade für sozial Schwache) ein Online-Ticket aus. Die Identifizierung erfolgt über den Personalausweis oder Reisepass (Vergleich mit dem auf der Fahrkarte aufgedruckten Namen). Dadurch dass das Zertifikat nur einmal nutzbar ist, kann auch die Fahrkarte nur einmal benutzt werden.
Des weiteren ist auch unverständlich, dass z.B. Karten von und nach Salzburg nicht als Online-Tickets ausgestellt werden, obwohl die Strecke von Freilassing (letzter Bahnhof in Bayern) nach Salzburg in Gänze der DB gehört.
Anonymous — 12. April 2007 @ 21.10 Uhr
Dann lass dir dein Ticket doch einfach schicken, das ist dann übertragbar und kann auch von „sozial Schwachen“ genutzt werden. Frag doch mal bei einer Fluggesellschaft an ob du nicht auch anonym mitfliegen darfst. Viel Spaß!!
Anonymous — 30. April 2007 @ 15.22 Uhr
manch einem Nörgler kann man es nie recht machen – wenn du
anonym reisen möchtest nimm dein Auto – ach ja die Mautstellen erfassen ja auch alle Kennzeichen und speichern sie also Fahrad fahren oder laufen…..
Endlich werden diese Missstände angegangen! — 22. Mai 2007 @ 10.24 Uhr
Danke, einsamer Ritter der Gerechtigkeit! Vielleicht solltest du auch mal gegen das Unwesen angehen, daß am Geldautomaten deine Kartendaten gelesen und (in diesem Falle tatsächlich!) gespeichert werden! Ein Unding sowas! Ich werde der Speicherung jeglicher personenbezogener Daten durch die Bank mal sofort widersprechen. So spare ich viel Geld!
Wenn die nicht spuren, schreibe ich an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Der soll mir bloß nicht so frech kommen von wegen „Fall ist erledigt“! Das wird ein Nachspiel haben!
Und dann gehe ich in konzertierter Aktion gegen die Supermärkte vor, die – ja, 1984 war schon da! – mich durch das Scannen von Lebensmitteleinkäufen zum gläsernen Menschen, insb. Magen-Darm, machen!
Dann steige ich auf mein Liegefahrrad mit eingebautem Radio (alle Menschen beneiden mich insgeheim darum!) und fahre mit dem Protesttransparentbehangenen Vehikel auf den Platz in die Stadt und starte einen Hungerstreik gegen die Verhunzung der deutschen Sprache durch Anglizismen weil es ist, der Einfluss des englischen der dahfuer sorgt das keiner, mehr richtig schreiben kann ! Unterstütze aber auch die Gruppe gegen die Geschlechterdiskriminierung durch die Artikel „der, die das“ (jaja, DER Kugelschreiber, DIE Raviolidose – Phallussymbol und Gebärmaschine!!).
Und wenn ich dann fertig bin, dann kann ich mich ja auch mal um tatsächliche Probleme kümmern und versuchen, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.
SK
noch mal was sachliches — 22. Mai 2007 @ 11.04 Uhr
Der Vergleich mit den Online-Ticket-Verfahren beim Fliegen hinkt doch. Die Menge der zentral gespeicherten Daten ist dort doch größer und wird bei Einlösung des Tickets online abgeglichen, während bei der Bahn (wie auch aus der obigen Korrespondenz teilweise ersichtlich) nicht die Identifikationsdaten, sondern nur die nicht personenbezogenen Daten der Fahrkarte für einen nachträglichen Abgleich (Verhinderung von Missbrauch) gespeichert werden.
Ebenso ist es nicht richtig, dass die Zahlungsdaten (Kreditkarte der Zahlung) irgend etwas mit den Identifikationsdaten zu tun hätten. Es ist durchaus möglich, bspw. mit einer Mastercard zu zahlen und eine Visacard als Identifikation zu verwenden. Daher ist es auch bei der DB möglich, ein Online-Ticket für einen Dritten auf eigene Rechnung zu kaufen.
SK
PS. Um sozial Schwache zu unterstützen, schlage ich vor, diesen Reisegutscheine zukommen zu lassen, die jederzeit zu jeder Reise eingesetzt werden können. Damit wäre dem Schutz der Privatsphäre nicht nur gegenüber Organisationen, sondern auch gegenüber Privatpersonen Rechnung getragen. Wer sich dabei wiederum verfolgt fühlt, kann auch die „EZB-Universalgutscheine“ weitergeben, diese sind in beliebiger Stückelung verfügbar und unbegrenzt gültig. Zu erkennen am Aufdruck „Euro“ und bei jeder Bank und Sparkasse verfügbar.
jeder kann keiner muss — 4. November 2007 @ 21.48 Uhr
…. Wenn man mit den bestimmungen eines Vertrages, den man in dem moment des Fahrkartenkaufes nicht einverstanden ist nicht eingehen will, muss man das auch nicht, es zwingt einen ja keiner dazu mit der Bahn zu fahren….
Abhörung und usw..... — 2. Juni 2008 @ 16.56 Uhr
dATENSPEICHERUNG, ABHÖRUNG : Es ist alles nur Vorwände. Unsere INTIMSPHÄRE WIRD MISSBRAUCHT UND WIR KÖNNEN NICHT DAGEGEN TUN. WIR SIND MACHTLOS ! Unsere Daten werden missbraucht und wir könne gar nicht überprüfen, was mit uns geschieht. Wir sind nur Laien. ch habe Anzeige gegen X wegen Stalking bei der Münchner Polizei erstattet. Ich weiss ganz genau, dass derjeniger weit oben sitzt. Seit Jahren ist der Salker noch nicht gefasst. Eigenartig, dass es Fälle gibt, die vor 27 Jahren gelöst worden sind und die Polizei kann nicht der Täter oder Stalker finden ???
Dumm? — 26. Januar 2010 @ 0.09 Uhr
Du bist nicht in der Lage zu lesen, was Du mit mehrern Klicks bestätigst, aber schreibst dann an Gott und die Welt wie ungerecht alle anderen sind? Wach auf, Junge! Ist es Dir eigentlich gar nicht peinlich hier zur Schau zu stellen, dass Du nicht in der Lage bist AGBs zu lesen und dass Du rechtskräftige Geschäfte abschließt ohne deren Inhalt zu kennen?
EC-Kartennummer wird auch gespeichert — 10. Januar 2011 @ 19.15 Uhr
Ev. wurde das Verfahren seit 2006 geändert, jedenfalls entdeckte ich auf einem soeben bestelltem Online-Ticket auch meine Kontoinformationen der EC-Karte im Barcode auf dem Onlineticket. (Nachprüfbar z.B. mit dem Dekoder-Skript auf http://itooktheredpill.dyndns.org/2010/onlinetickets-der-bahn/).
Da das Onlineticket aber auch nach einer Buchung abrufbar ist, müssen die Daten auch bei der Bahn vorbehalten werden.