Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) schrieb am 20.12.2005:

Sehr geehrter Herr Breyer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Dezember, in dem Sie mich aufgefordert haben, den Vorschlag für eine EU-weite Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abzulehnen. Ich teile Ihre Meinung nicht und habe für den Richtlinienvorschlag, wie er vom Europäischen Parlament geändert wurde, abgestimmt. Er ist auch in dieser Form mit einer großen Mehrheit angenommen worden. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine Position genauer erörtern.

Ich kann Ihre Bedenken sowie diejenigen vieler Menschen sehr gut verstehen, wenn es darum geht, dass Ihre Telefon- und Internetkommunikationen gespeichert werden müssen. Genau deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, die Pläne des Rates und die der Kommission so nicht zu beschließen sondern zu verändern. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sind diese Bedenken jetzt ausgeräumt.

Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um Terrorismus und organisierte Kriminalität in Zukunft wirksamer bekämpfen zu können. Deshalb ist eine EU-weite Regelung für Vorratsdatenspeicherung wichtig. Aber: es muss gesichert sein, dass die Rechte der Bürger zum Schutz ihrer Daten auch gewährleistet werden und dass nur die Daten, die zur Strafverfolgung nützlich sind, gespeichert werden.

Mit dem angenommenen Vorschlag ist sichergestellt, dass die Daten geschützt und gesichert werden. Es wird genau definiert, wer Zugang zu den Daten haben darf (Art 7bis). Es ist sichergestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwacht wird: eine eigenständige Behörde wird dafür sorgen (Art 8bis). Es ist sichergestellt, dass gegen Missbrauch personenbezogener Daten Strafen sowohl administrativer als auch strafrechtlicher Art verhängt werden können (Art 11bis). Und es ist sichergestellt, dass unnötige Daten nicht gespeichert werden müssen und riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen werden: So wird lediglich der Standort zu Beginn eines Gesprächs erfasst werden, nicht jedoch derjenige am Ende. Genauso müssen in Deutschland die nicht erfolgreichen Anrufsversuche nicht gespeichert werden. Die vorgesehene Speicherdauer für Internet- und Telefondaten von 6 bis 24 Monaten bringt Flexibilität mit sich, die es Deutschland ermöglichen wird, die Daten nur 6 Monate zu speichern. Der abgestimmte Text ist für Deutschland ein vernünftiger Kompromiss, der für den Fall schwerer Straftaten wertvolle Erkenntnisse liefern kann, den gläsernen Bürger aber vermeidet.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur bei einer eng eingegrenzten Liste von Straftaten angefragt werden dürfen, zum Beispiel bei denen, die im Europäischen Haftbefehl enthalten sind. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E-Mails nicht gespeichert werden dürfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verdeutlichen. Der Text, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, ist zwar kein perfekter Vorschlag. Er beinhaltet jedoch die wesentlichen Elemente um einerseits Terrorismus und organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, wobei andererseits die Rechte der Bürger gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul, MdEP

Meine Antwort vom 13.01.2006:

Sehr geehrter Herr Reul,

ich danke für Ihre Antwort, wenn sie mich auch nicht überzeugt.

1. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bekämpfung der Kriminalität aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalität nicht zurückgegangen oder die Aufklärungsquote erhöht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Maßnahme für die Gesellschaft überhaupt von signifikantem Nutzen wäre.

2. Es ist lediglich eine „Mindestharmonisierung“ erfolgt. Das heißt, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit über das vorgeschriebene Mindestmaß hinaus gehen können. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschränkungen wertlos. Diese Einschränkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestmaß.

Ich erläutere das gerne. Es heißt in der Richtlinie: „Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005/../EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.“ Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden dürfen, und dass außerdem auch andere Datentypen – sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) – auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschließen.

3. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes verkauft werden. Gegenwärtig können die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets parteiübergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher für eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tatsächlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der Bürger die sofortige Löschung wählen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif wählen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.

4. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden wäre. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschränkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es wäre nur ein einstimmiger Beschluss möglich gewesen, und jedes nationale Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegenüber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.

5. Ein Vergleich mit der Post oder dem Autofahren ist sinnvoll: Speichert die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern die Mauterfassungsgeräte monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben müssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der Bürger.

6. Aus Sicht der Bürgerrechte und der Wirtschaft ist es somit enttäuschend, dass sich die EVP-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie entschlossen hat und dass es ihr dabei vor allem um die Frage des Mitbestimmungsrechts ging. Die Macht des Europäischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der Bürger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich – wie ich Ihnen bereits schrieb – schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten geäußert. Auch planen verschiedene Bürgerrechtsgruppen, bei den nächsten Wahlen eine öffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den nächsten Abstimmungen zu Herzen nehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (noch nicht bewertet)
Loading...
5.149mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Vorratsdatenspeicherung

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: