Duldet die Bundesregierung US-Menschenrechtsverletzungen auf deutschem Boden?
Das Europaparlament mahnte in seiner Echelon-Entschließung, dass Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Aktivitäten ausländischer Staaten auf ihrem Territorium dulden dürften, welche die Grundrechte der EMRK verletzen.
Sieht das die Bundesregierung auch so? Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte (die LINKE) erklärt Staatssekretärin Dr. Grundmann für die Bundesregierung am 18.09.2013:
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention sind nach deren Artikel 1 verpflichtet, die in der EMRK gewährleisteten Rechte zu schützen, soweit ihre Hoheitsgewalt reicht. Diese Verpflichtung gilt daher auch für alle deutschen Behörden und ist auch bei Zusammenarbeitsvereinbarungen mit ausländischen Behörden zu beachten. Wenn die Verletzung von Rechten behauptet wird, bedarf es zunächst genauerer Erkenntnisse über den zugrunde liegenden Sachverhalt. In diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Beobachtungsvorgang eingeleitet.
Diese Antwort ist in zweierlei Hinsicht unbefriedigend:
Erstens greift es zu kurz, nur „Zusammenarbeitsvereinbarungen“ mit ausländischen Mächten an den Grundrechten messen zu wollen. Auch wenn die Bundesregierung Tätigkeiten ausländischer Staaten in Deutschland nur duldet, hat sie sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Menschenrechtskonvention stehen. Ein klares Bekenntnis zu dieser Verantwortung lässt die Bundesregierung vermissen.
Zweitens ist der „Beobachtungsvorgang“ beim Generalbundesanwalt völlig unzureichend, um die Einhaltung der EMRK in Deutschland sicherzustellen. Der Generalbundesanwalt verfolgt Straftaten und nicht Menschenrechtsverletzungen. Die EMRK geht sehr viel weiter als das deutsche Strafrecht.
Aus juristischer Sicht ist festzuhalten, dass die Bundesregierung ihrer Schutzverantwortung nicht gerecht wird. Solange keine handfesten Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen vorliegen, schaut sie weg und vertraut Angaben etwa der USA blind – obwohl sich diese wiederholt als falsch herausgestellt haben. Erst recht unternimmt die Bundesregierung nichts, um vorbeugend sicherzustellen, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Beispielsweise enthält das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut keine Klausel, wonach die Befugnisse hier stationierter ausländischer Truppen ausschließlich im Einklang mit der EMRK ausgeübt werden dürfen.
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