E-Mail-Anbieter trotzt Vorratsdatenspeicherung
Mit dem mit Anonyphone.de verbundenen Dienst Privacybox.de bietet der Berliner German Privacy Foundation e.V. seit Juni einen kosten- und speicherfreien quelloffenen E-Mail-Dienst zur öffentlichen Nutzung an. Wie der Anbieter nun mitteilt, werden auch ab 2009 mit Inkrafttreten der Bußgeldbewehrung für die Vorratsdatenspeicherpflicht für E-Mail-Dienste keine personenbezogenen Vorratsdaten gespeichert. Zur Begründung verweist Privacybox.de darauf, unentgeltlich erbrachte Angebote seien kein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 113a TKG und damit nicht der Speicherpflicht unterworfen.
Der mit dem Datenschutz-Gütesiegel „Wir speichern nicht“ ausgezeichnete Dienst Privacybox.de erfordert nur für den Mail-Empfang eine Anmeldung. Die Anmeldung erfordert keine Angabe personenbezogener Daten. Eingehende Mails können entweder über einen E-Mail-Client (wie Thunderbird) über POP3s verschlüsselt abgerufen oder wahlweise automatisch an eine beliebige E-Mail-Adresse, optional PGP-verschlüsselt, mit zufälliger Zeitverzögerung weitergeleitet werden. Ein Abruf per Web-Interface ist nicht möglich.
Leider ist der Mail-Versand dagegen nur per Web-Interface und nur an angemeldete Benutzer als Empfänger möglich. Ein Versand etwa an Web.de- oder GMX-Adressen ist ausgeschlossen. Dies wird den Nutzen des Diensts zum Alltagsgebrauch stark einschränken, zumal man insoweit für den Versand weiterhin auf externe und damit regelmäßig vorratsdatenspeichernde Anbieter angewiesen sein wird. Immerhin sind kleine Dateianhänge vorgesehen, und die Privacybox.de-Absenderadresse und Absender-IP werden nicht notwendig dem Empfänger übermittelt. Eingehende E-Mails werden auf dem Server verschlüsselt gespeichert, so dass bei richtiger Umsetzung selbst eine Beschlagnahme und in gewissen Grenzen Hacking ins Leere laufen dürften.
Zu bedenken ist, dass die Anonymität auch für eingehende Post dann unterminiert werden dürfte, wenn die Privacybox.de-Absenderadresse bekannt ist und im dortigen Account eine nicht anonyme Weiterleitungsadresse oder ein auf einen bestimmten Namen oder eine bestimmte E-Mail-Adresse angemeldeter PGP-Schlüssel hinterlegt ist.
Wenngleich das – wohl primär für die anonyme Erreichbarkeit von Journalisten konzipierte – Angebot für die alltägliche Nutzung wenig geeignet sein wird, gilt: Tamen est laudanda voluntas – der gute Wille ist zu loben.
Jonas
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Privacybox — 30. Dezember 2008 @ 14.30 Uhr
Das Problem an einer Mail-Funktion in der Privacybox wäre, dass der Absender dennoch protokolliert würde. Zwar nicht bei der GPF aber beim Absenden von seinem eigenen Provider.
Nur das Webformular bietet die Möglichkeit, dass das Absenden nicht protokolliert wird, egal bei welchem Provider man sein Mailkonto hat, Die Anonymität ist vor allem auf Seiten des Absenders.
Wenn Privacybox als SMTP(s)-Server verwendet und die IP im Header ersetzt würde, müsste ein anonymer, speicherfreier Versand möglich sein. ISPs protokollieren auch ab 2009 keine Mails, §
113a Abs. 4 TKG. Jonas