E-Überwachung 2.0: Bundesregierung will Anonymität im Internet verdrängen
Am 13. September hat die Bundesregierung das Programm „E-Government 2.0“ beschlossen. Entgegen seinem Namen geht dieses Programm weit über die Modernisierung der Verwaltung und Internetangebote von Behörden hinaus; es betrifft jeden einzelnen Bürger.
Inhalt
Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ab 2008 ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Chips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll auch biometrische Daten speichern, nämlich ein digitales Bild vom Gesicht sowie Fingerabdrücke. Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet elektronisch auszuweisen. Sie soll offenbar zwingender Bestandteil des Ausweises werden, aber immerhin „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“
Ein „E-Identity-Konzept“ soll dafür sorgen, dass die bei Behörden gespeicheren personenbezogenen Daten eindeutig dem Betroffenen zugeordnet werden können, gerade auch beim „Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Behörden“. Hier soll auch eine „europäische Harmonisierung“ erfolgen, also letztendlich eine europaweite Identifizierung der Bürger.
Außerdem will der Staat zukünftig eine „sichere elektronische Kommunikation“ für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung anbieten. „Zertifizierte Bürger-Portale“ sollen „einen geschützten, sicheren elektronischen Kommunikationsraum im Internet aufspannen“. Bürgerinnen und Bürger sollen „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ (sic!) erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.
Bis Ende 2006 soll geprüft werden, ob ein E-Government-Gesetz notwendig ist. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet außerdem ein „Grobkonzept“, das Aussagen zu den Funktionen und zum technischen Lösungskonzept, zu Datenschutz und -sicherheit, der Organisation zur Einführung sowie Fragen der Finanzierung und Herstellung des Dokuments beleuchten soll. Der Abschluss des Grobkonzepts ist für Ende des Jahres geplant. Es ist beabsichtigt, im Anschluss das Projekt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu erörtern.
Zu den Kosten äußert sich das Programm nicht. Schätzungen rechnen mit 669 Mio. Euro Einmalkosten und 610 Mio. Euro laufenden jährlichen Kosten. Das Innenministerium soll bis Anfang 2007 „eine detaillierte Kosten-Nutzen-Abschätzung und ein Finanzierungskonzept“ erstellen. Für Februar 2007 ist ein erster „Umsetzungsplan zum E-Government-Programm“ geplant. 2007 soll außerdem beim Innenministerium ein „E-Government-Kompetenzzentrum“ eingerichtet werden.
Kritik
Dass das Bundesinnenministerium neben der Bundesverwaltung auch für die innere Sicherheit zuständig ist, macht sich bei diesem Programm in fataler Weise bemerkbar. Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben; auf diese Weise verändert sich unsere Gesellschaft. Bei der Bestellung aus einem Versandkatalog musste sich bisher kein Neukunde ausweisen. Bei Internetbestellungen wird dies dagegen künftig gefordert werden, da es ja der Sicherheit dient. Unter die Räder kommt dabei, dass es durchaus legitime Gründe geben kann, einem Versandhaus nicht seinen wirklichen Namen anzuvertrauen, etwa wenn die bestellte Ware eigene Krankheiten oder auch sexuelle Aktivitäten betrifft.
Die eindeutige Identifizierung im Internet kann auch zum Ausschluss bestimmter Kundengruppen genutzt werden, etwa wegen angeblich mangelnder Bonität oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am Unternehmen (wie schon vorgekommen). Die eindeutige Identifizierung gibt Kundenprofilen im Internet eine ganz neue Bedeutung. Wenn man sich bisher mit Zweitaccounts schützen konnte, können künftig alle Informationen eindeutig der Person des Nutzers zugeordnet werden. Wenn kostenlose Dienste zur Anmeldung unnötig Namen und Adresse abfragen, konnte man sich bisher dagegen schützen, indem man falsche Angaben machte. Künftig wird dies nicht mehr möglich sein.
Wenn auch außerhalb des Internet angestrebt wird, personenbezogene Daten in staatlichen Datenbanken eindeutig zuzuordnen, dann kann dies nur als Vorbereitung für Data-Mining und Rasterfahndungen verstanden werden. Bislang genügte es vollauf, seine Daten bei der Behörde in ein Formular einzutragen und vielleicht seinen Ausweis vorzuzeigen. Es ist nicht erforderlich, die Daten direkt, zeichengenau und womöglich noch mit der Ausweisnummer in den Behördencomputer einzulesen. Genau dies wird künftig der Fall sein und einen übergreifenden Datenabgleich ungleich leichter machen.
Was den geplanten elektronischen Briefkasten anbelangt: Während lobenswert ist, dass die „Bürger-Portale“ privat und dezentral angeboten werden sollen, ist klar, dass Strafverfolger und Geheimdienste – wie bereits heute – Zugriff auf die elektronischen Postfächer haben werden. Die dort „langfristig“ aufzubewahrenden „Dokumente und Informationen zur eigenen Person“ werden also keineswegs sicher so sein wie Papierdokumente in der eigenen Wohnung. Es würde auch nicht wundern, wenn die Zugriffe auf das Postfach auf Vorrat gespeichert würden.
En passant werden anonyme Emails eingedämmt, indem zunehmend nur noch „zertifizierte“ Emailadressen akzeptiert werden. Und der Emailverkehr wird mit Sicherheit auf Vorrat gespeichert werden, so sieht es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Zuordnung einer Emailadresse zur Person des Absenders wird mithilfe der „elektronischen Meldeadresse“ kein Problem mehr sein.
Forderungen
Da im Grunde genommen keinerlei Handlungsbedarf bezüglich der oben genannten Punkte besteht, müssen die Pläne am besten ganz gestoppt werden. Im Ausland sind vergleichbare Projekte nur vereinzelt vorhanden; in den USA existieren sie beispielsweise überhaupt nicht.
Wenn das Vorhaben nicht zu verhindern sein sollte, muss es wenigstens möglichst datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger können die Pläne der Bundesregierung allenfalls dann vereinbart werden, wenn
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ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronisches Postfach nur auf besonderen Wunsch des Bürgers zur Verfügung gestellt wird und jederzeit zurückgegeben werden kann
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auch kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder Postfach geschaffen wird
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staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und außerhalb des Internet nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abhängig gemacht werden dürfen
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eine anonyme Nutzungsmöglichkeit gleichberechtigt angeboten werden muss, wo immer das möglich ist
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nichtstaatliche Signatur- und Verschlüsselungssysteme gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden können
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das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer erhalten bleibt
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zertifizierte Postfächer auch mit nicht-zertifizierten Postfächern kommunizieren können
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zertifizierte Postfächer nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich löschen.
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